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Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: sharaz99] #306992
15/06/2009 02:25
15/06/2009 02:25
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Ich fragte nur, weil es 40h- und 48h- Verträge gibt - zum Vergleich mit Deutschland müßte man dann entsprechend von den 48ern noch 20% abziehen.

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: feris] #308048
22/06/2009 15:51
22/06/2009 15:51
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Original geschrieben von: feris
Hallo zusammen,

ich habe ein für mich sehr interessantes Jobangebot aus Tunesien bekommen und würde auch gern in Tunesien arbeiten. Das heißt also nicht entsendet werden sondern einen tunesischen Arbeitgeber haben.

Daraus ergeben sich natürlich viele Fragen, zu denen ich hier im Board nicht auf alles eine Antwort bekommen habe. Da wollte ich Euch gern um Hilfe bitten.
Der Job wird irgend etwas von 1-3 Jahre dauern. Vertrag würde erstmal für 1 Jahr gemacht, der sich stillschweigend verlängert solange keiner der Vertragsparteien kündigt. Maximal darf der Vertrag nach tunesischem Recht nur 4 Jahre dauern.

Bezahlen sollte man sich in EUR lassen, weil es sonst schwierig ist in EUR zurückzutauschen, das habe ich jetzt schon verstanden.

Aber wie ist es mit den ganzen Versicherungen?
Arbeitslosenversicherung: kann ich in Deutschland für die Zeit irgendwie in der Arbeitslosenversicherung bleiben? Zur Zeit bin ich seit etlichen Jahren in D berufstätig, also versichert. Wäre mir sehr recht mich freiwillig zu versichern, falls mein Ausflug von Tunesien nicht funktioniert - möchte dann nicht gleich in Harz IV rutschen sondern erstmal ggf. Arbeitslosengeld I Anspruch haben.

Rentenversicherung: Hier gibt es wohl ein Abkommen. Das heißt ich erwerbe in Tunseien einen Rentenanspruch. Doch wie komme ich nach den 1-3 Jahren an das Geld was ich in TN einbezahlt habe? Und vor allem wann?

Krankenversicherung:
Zur Zeit bin ich noch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kann ich da irgendwie drin bleiben? Einige schreiben hier: Ja - privat - was aber sehr teuer ist. Was spricht für oder gegen eine tunesische Krankenversicherung? Was wäre nach einer Rückkehr nach Deutschland?

Pflegeversicherung: Setzt die einfach aus und startet wieder neu wenn ich nach 1-3 Jahren wieder in Deutschland arbeiten würde?

Unfallversicherung:
Wird ja hier vom Arbeitgeber gemacht. Kann man sowas auch in Tunesien abschließen? Kann mr nicht vorstellen das eine deutsche Unfallversicherung bei einem Unfall haftet der bei der Arbeit passiert oder z.B. in der Freizeit.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Wenn ich in T arbeite werde ich ja keine deutschen Steuern zahlen. Muß ich dem Finanzamt mitteilen das ich ab dann und dann in Tunesien arbeite oder wie funktioniert das?

Sehr viele Fragen, ich weiß - hoffe aber trotzdem auf Eure Hilfe und würde mich auch mit regelmäßigen Erfahrungsberichten revangieren. :-)



Hallo zusammen,

ich wollte Euch gern mal ein kleines Update zukommen lassen.

Da mein Arbeitgeber keine Firma in D unterhält wäre also nur Erstwohnsitz in T machbar.

Was das liebe Geld angeht: Es ist entgegen vielen Infos die ich im Netz aufgeschnappt habe sehr wohl möglich einen Arbeitsvertrag in Dinar zu bekommen und auch dieses Geld in $ oder EUR zu überweisen. Danach können ausländische Mitarbeiter tunesischer Unternehmen "Ersparnisse" aus Gehältern, die in Tunesien (in lokaler Währung) gezahlt werden, "transferieren". Dafür müssen verschiedene Dokumente (u.a. Aufenthaltserlaubnis, einen durch das zuständige Ministerium genehmigten Arbeitsvertrag, eine Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers)vorgelegt werden. Witzigerweise hat mich die Deutsch-Tunesische-Handelskammer erst falsch informiert. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat dann dort angerufen und einen Tag hat ich eine Entschuldigung und die richtige Sachlage per email.

Arbeitslosenversicherung: Hier wird es witzig. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1) freiwillig versichern. Kostet ca. 19 EUR pro Monat. Bringt aber nur was für Akademiker, die dann aber im Fall der Inanspruchnahme wie auch alle anderen nur deutlich geringer Bezüge erhalten als bei normaler Arbeitslosigkeit.

2) Beim alten Arbeitgeber kündigen und nach T wechseln. Kommt man innerhalb von 2 Jahren zurück hat man ganz normalen Anspruch in Höhe der letzten in D gezahlten Beiträge der letzten 12 Monate. Wichtig: Der Anspruch hält nur 2 Jahre! Danach gibt es nichts mehr!

3) Man ist mindestens 1 Tag arbeitslos. Dann geht man nach T. Dann hält der Anspruch wie bei 2) für 4 Jahre! Ist also die beste Möglichkeit. Allerdings muss man dafür arbeitslos sein und mindestens 1 Tag Bezüge beansprucht haben. Weiterhin wichtig: Das Spiel kann man jedes Jahr wiederholen. Läßt man den Vertrag in T auslaufen und meldet sich in D wieder arbeitslos dann läuft die Frist von 4 Jahren weiter. Geld gibt es natürlich immer nur für insgesamt 12 Monate Anspruch oder je nachdem auch länger für längergediente Einzahler. Aber so kann man theoretisch seinen Anspruch immer weiter strecken und hat immer noch eine Hintertür und steht bei einer Rückkehr nach D nicht ganz ohne Mittel da. Achtung! Ihr dürft natürlich nicht selbst beim letzten Arbeitgeber in D kündigen, sonst gibt es eine Sperre -> keine Bezüge und die Regelung greift nicht!


Rentenversicherung:
Hier bin ich noch nicht weiter gekommen. Außer das es ein Abkommen gibt. Keine Ahnung wie sich das auf Anwartschatfszeiten und die spätere Rente in D auswirkt. Aber ich arbeite dran :-)

Krankenversicherung:
Wenn man ganz in T arbeitet ist man dort versichert. Die Leistungen sind jedoch vermutlich nicht mit D vergleichbar. Eine Zusatzversicherung ist zu empfehlen, Wichtig: Die muß auch D mit abdecken falls man hier mal ein paar Wochen jemanden besuchen möchte.
Bei Rückkehr von T nach D: Für den Abschluss einer Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland generell seit 01.07.2009 ein Anspruch auf eine Versicherung gegenüber der letzen Kranenkasse. Hier muss lediglich nach der Rückkehr nach Deutschland ein Antrag auf eine sogenannte Antragspflichtversicherung gestellt werden, dieses ist ohne Anwartschaftsversicherung möglich.

Pflegeversicherung:
Normalerweise ist man hier raus. Für ca. 45 EUR im Monat kann man aber eine Anwartschaft bekommen. Die gilt für Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl sie für die Krankenversicherung keinen Sinn macht da es keine Leistung gibt. Allerdings besteht in der Pflegeversicherung normalerweise nach einer Rückkehr nach D eine Wartezeit bis man Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeit gibt es bei der durch die Anwartschaft dann nicht mehr.

Unfallversicherung:
Leider keine Neuigkeiten. Ich versuche noch herauszufinden ob es sowas auch für das Ausland gibt. Zur Zeit habe ich sowas nur in D privat.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe meldet man sich in D komplett ab. Somit zahlt man hier auch keine Steuern mehr weil man keinen Wohnsitz hier hat.

Aus der Sache bei dem Finanzamt ergibt sich gleich wieder eine neue Frage: Kann ich in D eigentlich weiter ein Auto angemeldet lassen wenn ich keinen Wohnsitz in D habe? Da ich einen Heimflug pro Monat bekomme wollte ich mein Auto eigentlich hier angemeldet lassen.

Ihr seht: es bleibt weiter spannend :-)

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: feris] #308049
22/06/2009 15:53
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Original geschrieben von: feris
[quote=feris]
Aus der Sache bei dem Finanzamt ergibt sich gleich wieder eine neue Frage: Kann ich in D eigentlich weiter ein Auto angemeldet lassen wenn ich keinen Wohnsitz in D habe?

Nein

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: feris] #308060
22/06/2009 16:59
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Hallo feris, grundsätzlich gilt sobald du dich hier in Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz im Ausland hast, fällst du aus den allgemeinen Sozialversicherungen raus. Deine bereits erworbenen Anwartschaften bzgl. Rente bleiben bestehen. Du zahlst ja auch nichts ein in der Zeit in der du im Ausland lebst. Wenn du dann irgendwann zurückkommst und keinen job hast musst du HartzIV beantragen. Grüße sharaz

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: sharaz99] #308068
22/06/2009 18:26
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[quote=sharaz99]Hallo feris, grundsätzlich gilt sobald du dich hier in Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz im Ausland hast, fällst du aus den allgemeinen Sozialversicherungen raus. Deine bereits erworbenen Anwartschaften bzgl. Rente bleiben bestehen. Du zahlst ja auch nichts ein in der Zeit in der du im Ausland lebst. Wenn du dann irgendwann zurückkommst und keinen job hast musst du HartzIV beantragen. Grüße sharaz [/quote
]
Hi wenn ich aus T zurückkomme und Hartz4 beantrage, bekomme ich dann gleich die KVersicherung? innerhalb welcher Zeit?

lg,a

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: LOE120908] #308119
23/06/2009 09:38
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Original geschrieben von: anchadia

Hi wenn ich aus T zurückkomme und Hartz4 beantrage,

...das wird nicht mehr so einfach möglich sein.

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: sharaz99] #308251
24/06/2009 13:11
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Original geschrieben von: sharaz99
Hallo feris, grundsätzlich gilt sobald du dich hier in Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz im Ausland hast, fällst du aus den allgemeinen Sozialversicherungen raus. Deine bereits erworbenen Anwartschaften bzgl. Rente bleiben bestehen. Du zahlst ja auch nichts ein in der Zeit in der du im Ausland lebst. Wenn du dann irgendwann zurückkommst und keinen job hast musst du HartzIV beantragen. Grüße sharaz


Hallo!

Das ist so nicht ganz richtig. Siehe in meinem ersten Posting unter "Arbeitslosenversicherung". Solange man hier einen Anspruch auf ALG I hat und den noch nicht aufgebraucht hat bleibt der 4 Jahre bestehen. Ich war extra bei einer Beratung diesbezüglich.

Anders ist es natürlich wenn kein Anspruch auf ALG I besteht, dann bleibt wohl nur ALG II, sprich Harz IV. Aber damit kenne ich mich nicht aus.

Re: Arbeit auf Zeit in Tunesien: Sozialversicherungen etc. [Re: feris] #317022
04/10/2009 19:03
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Original geschrieben von: feris
Original geschrieben von: feris
Hallo zusammen,

ich habe ein für mich sehr interessantes Jobangebot aus Tunesien bekommen und würde auch gern in Tunesien arbeiten. Das heißt also nicht entsendet werden sondern einen tunesischen Arbeitgeber haben.

Daraus ergeben sich natürlich viele Fragen, zu denen ich hier im Board nicht auf alles eine Antwort bekommen habe. Da wollte ich Euch gern um Hilfe bitten.
Der Job wird irgend etwas von 1-3 Jahre dauern. Vertrag würde erstmal für 1 Jahr gemacht, der sich stillschweigend verlängert solange keiner der Vertragsparteien kündigt. Maximal darf der Vertrag nach tunesischem Recht nur 4 Jahre dauern.

Bezahlen sollte man sich in EUR lassen, weil es sonst schwierig ist in EUR zurückzutauschen, das habe ich jetzt schon verstanden.

Aber wie ist es mit den ganzen Versicherungen?
Arbeitslosenversicherung: kann ich in Deutschland für die Zeit irgendwie in der Arbeitslosenversicherung bleiben? Zur Zeit bin ich seit etlichen Jahren in D berufstätig, also versichert. Wäre mir sehr recht mich freiwillig zu versichern, falls mein Ausflug von Tunesien nicht funktioniert - möchte dann nicht gleich in Harz IV rutschen sondern erstmal ggf. Arbeitslosengeld I Anspruch haben.

Rentenversicherung: Hier gibt es wohl ein Abkommen. Das heißt ich erwerbe in Tunseien einen Rentenanspruch. Doch wie komme ich nach den 1-3 Jahren an das Geld was ich in TN einbezahlt habe? Und vor allem wann?

Krankenversicherung:
Zur Zeit bin ich noch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kann ich da irgendwie drin bleiben? Einige schreiben hier: Ja - privat - was aber sehr teuer ist. Was spricht für oder gegen eine tunesische Krankenversicherung? Was wäre nach einer Rückkehr nach Deutschland?

Pflegeversicherung: Setzt die einfach aus und startet wieder neu wenn ich nach 1-3 Jahren wieder in Deutschland arbeiten würde?

Unfallversicherung:
Wird ja hier vom Arbeitgeber gemacht. Kann man sowas auch in Tunesien abschließen? Kann mr nicht vorstellen das eine deutsche Unfallversicherung bei einem Unfall haftet der bei der Arbeit passiert oder z.B. in der Freizeit.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Wenn ich in T arbeite werde ich ja keine deutschen Steuern zahlen. Muß ich dem Finanzamt mitteilen das ich ab dann und dann in Tunesien arbeite oder wie funktioniert das?

Sehr viele Fragen, ich weiß - hoffe aber trotzdem auf Eure Hilfe und würde mich auch mit regelmäßigen Erfahrungsberichten revangieren. :-)



Hallo zusammen,

ich wollte Euch gern mal ein kleines Update zukommen lassen.

Da mein Arbeitgeber keine Firma in D unterhält wäre also nur Erstwohnsitz in T machbar.

Was das liebe Geld angeht: Es ist entgegen vielen Infos die ich im Netz aufgeschnappt habe sehr wohl möglich einen Arbeitsvertrag in Dinar zu bekommen und auch dieses Geld in $ oder EUR zu überweisen. Danach können ausländische Mitarbeiter tunesischer Unternehmen "Ersparnisse" aus Gehältern, die in Tunesien (in lokaler Währung) gezahlt werden, "transferieren". Dafür müssen verschiedene Dokumente (u.a. Aufenthaltserlaubnis, einen durch das zuständige Ministerium genehmigten Arbeitsvertrag, eine Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers)vorgelegt werden. Witzigerweise hat mich die Deutsch-Tunesische-Handelskammer erst falsch informiert. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat dann dort angerufen und einen Tag hat ich eine Entschuldigung und die richtige Sachlage per email.

Arbeitslosenversicherung: Hier wird es witzig. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1) freiwillig versichern. Kostet ca. 19 EUR pro Monat. Bringt aber nur was für Akademiker, die dann aber im Fall der Inanspruchnahme wie auch alle anderen nur deutlich geringer Bezüge erhalten als bei normaler Arbeitslosigkeit.

2) Beim alten Arbeitgeber kündigen und nach T wechseln. Kommt man innerhalb von 2 Jahren zurück hat man ganz normalen Anspruch in Höhe der letzten in D gezahlten Beiträge der letzten 12 Monate. Wichtig: Der Anspruch hält nur 2 Jahre! Danach gibt es nichts mehr!

3) Man ist mindestens 1 Tag arbeitslos. Dann geht man nach T. Dann hält der Anspruch wie bei 2) für 4 Jahre! Ist also die beste Möglichkeit. Allerdings muss man dafür arbeitslos sein und mindestens 1 Tag Bezüge beansprucht haben. Weiterhin wichtig: Das Spiel kann man jedes Jahr wiederholen. Läßt man den Vertrag in T auslaufen und meldet sich in D wieder arbeitslos dann läuft die Frist von 4 Jahren weiter. Geld gibt es natürlich immer nur für insgesamt 12 Monate Anspruch oder je nachdem auch länger für längergediente Einzahler. Aber so kann man theoretisch seinen Anspruch immer weiter strecken und hat immer noch eine Hintertür und steht bei einer Rückkehr nach D nicht ganz ohne Mittel da. Achtung! Ihr dürft natürlich nicht selbst beim letzten Arbeitgeber in D kündigen, sonst gibt es eine Sperre -> keine Bezüge und die Regelung greift nicht!


Rentenversicherung:
Hier bin ich noch nicht weiter gekommen. Außer das es ein Abkommen gibt. Keine Ahnung wie sich das auf Anwartschatfszeiten und die spätere Rente in D auswirkt. Aber ich arbeite dran :-)

Krankenversicherung:
Wenn man ganz in T arbeitet ist man dort versichert. Die Leistungen sind jedoch vermutlich nicht mit D vergleichbar. Eine Zusatzversicherung ist zu empfehlen, Wichtig: Die muß auch D mit abdecken falls man hier mal ein paar Wochen jemanden besuchen möchte.
Bei Rückkehr von T nach D: Für den Abschluss einer Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland generell seit 01.07.2009 ein Anspruch auf eine Versicherung gegenüber der letzen Kranenkasse. Hier muss lediglich nach der Rückkehr nach Deutschland ein Antrag auf eine sogenannte Antragspflichtversicherung gestellt werden, dieses ist ohne Anwartschaftsversicherung möglich.

Pflegeversicherung:
Normalerweise ist man hier raus. Für ca. 45 EUR im Monat kann man aber eine Anwartschaft bekommen. Die gilt für Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl sie für die Krankenversicherung keinen Sinn macht da es keine Leistung gibt. Allerdings besteht in der Pflegeversicherung normalerweise nach einer Rückkehr nach D eine Wartezeit bis man Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeit gibt es bei der durch die Anwartschaft dann nicht mehr.

Unfallversicherung:
Leider keine Neuigkeiten. Ich versuche noch herauszufinden ob es sowas auch für das Ausland gibt. Zur Zeit habe ich sowas nur in D privat.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe meldet man sich in D komplett ab. Somit zahlt man hier auch keine Steuern mehr weil man keinen Wohnsitz hier hat.

Aus der Sache bei dem Finanzamt ergibt sich gleich wieder eine neue Frage: Kann ich in D eigentlich weiter ein Auto angemeldet lassen wenn ich keinen Wohnsitz in D habe? Da ich einen Heimflug pro Monat bekomme wollte ich mein Auto eigentlich hier angemeldet lassen.

Ihr seht: es bleibt weiter spannend :-)


Anbei ein weiteres Update. Bin mittlerweile in Tunesien und arbeite seit 3 Wochen hier.

Sorry für das lange zitieren oben, aber ich möchte gern die gesammeten Informationen für andere zusammenhalten, da ich weiss wie schwer es ist an alle Informationen zu kommen.

Zu den Updates:

Rentenversicherung:
Was die Zeiten angeht so gibt es hier ein Abkommen mit Deutschland. Das heißt wenn ich 3 Jahre hier arbeite werden diese Zeiten in Deutschland anerkannt. Zuständig ist die Verbindungsstele der Rentenversicherung Schwaben.
Fianziell ist das was anders: Man erwirbt in Tuneisen einen Rentenanspruch, nicht in Deutschland. Allerdings gibt es auch hier Sperrfristen bevor man eine Rente bekommt.

Natürlich kann man sich freiwillig weiter versichern. In meinem Fall (43 Jahre alt) hat sich das aber nicht gerechnet. Für runde 70 EUR pro Moant gab es dann ca. 0,44 EUR pro Monat mehr Rente. Da muss man kein Mathematikgenie sein um heruszubekommen das sich das nicht rechnet. Selbst wenn ich für 2 Jahre pro Moant 500 EUR einzahle würde das meine Rente nur um ca. 2 EUR pro Monat erhöhen. Aber bitte diese Zahlen nicht pauschal sehen. Ist individuell und ich zahle bereits seit meinem 16. Lebensjahr ein. Geht man mit 20 Jahren nach Tunesien ist es sicher sinnvoll sich freiwillig weiter zu versichern, da die Voraussetzungen ganz andere sind. Kann einem aber jeder Rentenstelle individuell ausrechnen.

Ich für meinen Teil habe beschlossen einen festen Betrag jeden Monat bei der Bank anzulegen. Da kommt mehr bei rum.

Pflegeversicherung:
Wie lang die Frist für Anwartschaft ist kann Euch Eure Krankenversicherung sagen. Waren einige Jahre, die man gearbeitet haben muss. War bei mir aber voll erfüllt. Daher eine Anwartschaftversicherung völlig unnötig. Anderfalls kann man halt eine Anwartschaftsversicherung für ca. 45 EUR abschließen.

Unfallversicherung:
Ich habe meinen Wohnsitz und meinen Lebensmittelpunkt in Deutschland gelassen. Daher ist meine in Deutschland abgeschlossene Unfallversicherung auch in Tuneisen voll gültig. Die Versicherung möcht nur ein Formular ausgefüllt haben wo man sich aufhält, was die Tätigkeit ist usw. um das Risiko abschätzen zu können.

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Hier gilt das selbe wie bei der Unfallverischerung.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Hier ein paar einleitende Worte: Ich habe mich dafür entschieden meinen Erstwohnsitz vorerst in Deutschland zu belassen. Dazu ist es nötig das man seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beläßt. Es reicht nicht zu sagen das man die Bindung wegen Vater und Mutter oder wegen Freunden oder einer Partnerin dort hat. Man muss z.B. eine Wohnung weiter in D haben. Dort muss man erkennen können das man dort seinen Lebensmittelpunkt hat. Ein Tisch und ein Stuhl in einem 1-Zimmer-Appartment reicht dafür nicht! Man muss auch üfter nach Deutschland zurückkehren. Das Finanzamt hat da sehr genaue Vorstellungen, hilft einem auf Anfrage aber auch weiter - kein Scherz!

Ansonsten gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Tunesien. Wenn Ihr in Tunesien Steuern bezahlt dann braucht Ihr das in Deutschland nicht. Muss allerdings auch belegt werden.

Etwas problematisch wird es, wenn man im laufende Jahr nach Tunesien geht. Ich dachte in die Steuerklärung schreibt man dann nur über den Zeitraum den man in D ist. Aber nein, man stellt sich für dieses Jahr steuerlich schlechter, da man ja weiter ein Einkommen hat, wenn auch im Ausland. Empfehle dringend einen Steuerberater. Ab dem nächsten Jahr, wo man komplett keine Steuern bezahlt interessiert das Finanzamt das auch nicht mehr.

Ich weise noch einmal darauf hin das alles was ich hier schreibe NICHT für eine Entsendung gilt!
Es gilt nur wenn der Arbeitgeber Tunesier ist und keine Firma in Deutschland betreibt.

Natürlich fühlt man sich nach 3 Wochen oder Monaten in einem Land noch nicht heimisch. Das kann jeder bestätigen der mal quer durch Tunis mit dem Auto unterwegs war ;-) Meine Freundin habe ich vorerst ebenfalls in D gelassen oder lassen müssen (schnüff!). Das führte bei mir dazu das ich als meinem Lebensmittelpunkt noch Deutschland betrachte und daher meinen Wohnsitz, Wohnung und so weiter behalte. Das hat natürlich Nachteile was die laufenden Kosten für die Wohnung angeht.

Auf der anderen Seite ist eine Rückkehr einfacher, falls das Experiment Tunesien schief geht. Außderdem kann man so noch ein Auto angemeldet lassen und auch weiter laufende Versicherungen haben, die es so in Tunesien einfach nicht gibt oder die einen viel geringeren Schutz bieten.

Wenn weitere Fragen sind werde ich gern versuchen sie zu beantworten und hoffe das meine Erfahrungen dem einen oder anderen hier weiter geholfen haben.

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