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Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) #307975
21/06/2009 23:48
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Ich habe dem Finanzamt in Deutschland für die Erklärung 2008 auch meine tunesische Steuererklärung 2008 vorgelegt um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt will nun eine deutsche Übersetzung des Textes der arabischen Erklärung. Kann mir jemand sagen, ob es so etwas irgendwo schon fertig gibt?

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) [Re: GAFWOO] #307993
22/06/2009 00:40
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LOE120908 Offline
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Original geschrieben von: GAFWOO
Ich habe dem Finanzamt in Deutschland für die Erklärung 2008 auch meine tunesische Steuererklärung 2008 vorgelegt um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt will nun eine deutsche Übersetzung des Textes der arabischen Erklärung. Kann mir jemand sagen, ob es so etwas irgendwo schon fertig gibt?



hi, das nicht direkt,
aber DU kannst es in Tunis, Sousse oder Medenine übersetzen lassen
lg a

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) [Re: GAFWOO] #307998
22/06/2009 01:01
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Original geschrieben von: GAFWOO
Ich habe dem Finanzamt in Deutschland für die Erklärung 2008 auch meine tunesische Steuererklärung 2008 vorgelegt um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt will nun eine deutsche Übersetzung des Textes der arabischen Erklärung. Kann mir jemand sagen, ob es so etwas irgendwo schon fertig gibt?


Hi GAFWOO, es reicht eine franz. Übersetzung, LG

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) [Re: GAFWOO] #308050
22/06/2009 15:57
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Original geschrieben von: GAFWOO
Ich habe dem Finanzamt in Deutschland für die Erklärung 2008 auch meine tunesische Steuererklärung 2008 vorgelegt um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt will nun eine deutsche Übersetzung des Textes der arabischen Erklärung. Kann mir jemand sagen, ob es so etwas irgendwo schon fertig gibt?


Was ich nicht ganz verstehe: Entweder Du bist von Deinem Arbeitgeber entsendet, also in D voll steuerprflichtig.

Oder Du lebst und arbeitest in T und hast Deinen Wohnsitz dann. Dann geht das das dutsche Finanzamt gar nichts an?

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) [Re: feris] #308057
22/06/2009 16:49
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Original geschrieben von: feris
Original geschrieben von: GAFWOO
Ich habe dem Finanzamt in Deutschland für die Erklärung 2008 auch meine tunesische Steuererklärung 2008 vorgelegt um nicht doppelt Steuern zu bezahlen. Das Finanzamt will nun eine deutsche Übersetzung des Textes der arabischen Erklärung. Kann mir jemand sagen, ob es so etwas irgendwo schon fertig gibt?


Was ich nicht ganz verstehe: Entweder Du bist von Deinem Arbeitgeber entsendet, also in D voll steuerprflichtig.

Oder Du lebst und arbeitest in T und hast Deinen Wohnsitz dann. Dann geht das das dutsche Finanzamt gar nichts an?



Hallo feris, wenn du von deinem deutschen Arbeitgeber entsendet bist und dein LEBENSMITTELPUNKT (vom Finanzamt genauestens definiert) in Deutschland ist, kannst du dir aussuchen wo du deine Steuern bezahlst. Da eben wo es günstiger für dich ist. Man muss es allerdings nachweisen, dass in Tunesien Steuern bezahlt wurden. Auch wenn du deinen derzeitigen Wohnsitz als Entsendeter in Tunesien hast. Man muss mindestens (ich glaube so um die 185 Tage mindestens) im Ausland bzw. in dem Fall in Tunesien leben und arbeiten. Bitte jetzt hoffe ich dass mich hier niemand wegen evtl. ein paar Tagen in eine Diskussion verwickelt. Es können auch 186 Tage sein. Aber das ist das Prinzip. Wenn du allerdings nach Tunesien auswanderst und deinen Wohnsitz hier abmeldest und dort arbeitest interessiert das hier absolut niemanden.. Grüße sharaz

Re: Doppelbesteuerungsabkommen (Finanzamt in Deutschland) [Re: sharaz99] #308484
26/06/2009 13:00
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Gafsa / Haltern am See
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Gafsa / Haltern am See
Hallo Sharaz und Feris!

Ich bin in Deutschland angestellt und zahle in Deutschland Steuern. Auch für meine Zeit in Tunesien bekomme ich das Gehalt in Deutschland. Ich habe keine "carte de séjour" und daher meinen Wohnsitz in Deutschland. Meine Entsendung ist jeweils immer kürzer als 3 Monate. Ein Wohnsitz in Tunesien hätte auch den Nachteil, das ich keine bezahlten Flüge und keine Spesen bekommen würde.

Bei einer "normalen" Firma wird der Arbeitslohn (sofern der Aufenthalt in Tunesien mehr als 183 Tage im Kalenderjahr beträgt) von der Steuer freigestellt und entsprechend auf der Steuerkarte bescheinigt. Mein Arbeitgeber macht das nicht und ich zahle volle Steuern in Deutschland. Daher kann ich mir die Steuern nur über den Jahresausgleich wiederholen.

Auf jeden Fall ist für beide Fälle jedoch der Nachweis notwendig, das entweder der tunesische Staat auf eine Besteuerung verzichtet oder in Tunesien Steuern gezahlt worden sind. Meine Steuererklärung in Tunesien ist auf dem normalen arabischen Formular erstellt worden und von meinem Finanzamt wird dieses Formular nicht ohne Übersetzung anerkannt. Das Formular besteht aus 10 eng beschriebenen Seiten und eine Übersetzung hier in Deutschland kostet wahrscheinlich mehr als ich an Steuern zurückbekommen würde (die Kosten der Übersetzung werden weder vom Finanzamt getragen, noch kann man sie als Werbungskosten absetzen).

Den Aufenthalt von mehr 183 Tagen in Tunesien kann ich problemlos durch die Ein- und Ausreisestempel in meinem Reisepass nachweisen.