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Re: ZWANGSUMTAUSCH
[Re: Ta7funa]
#309116
06/07/2009 02:41
06/07/2009 02:41
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 537 Deutschland
LOE120908
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Hallo Annegret,
ich kann dir mal den "Pasus" schicken, den ich von einer Mitarbeiterin vom verband-binationaler habe.
So, hier:
Aus der praktischen Arbeit wissen wir, dass meist beim Vorliegen einer Verpflichtungserklärung zusätzlich eigene Mittel ebenfalls vorzuweisen sind, auch bei der Einreise wird des öfteren hiernach gefragt und wenn zu wenig Bargeld oder keine Kreditkarte o.ä. vorhanden ist, wurden Menschen schon zurückgeschickt. Außerdem sollte in einer formlosen persönlichen Einladung auch eine Bürgschaft (VE) für den Besuch übernommen werden, ansonsten hat diese Einladung keinen wirklichen Wert.
Daher denke ich, schicken Sie eine Verpflichtungserklärung, p. Einladung und Ihr Besuch sollte ebenfalls über finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen auf Nachfrage. Hallo, beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema und wollte gerne schnellstmöglich eine Antwort. Meine Frage ist: stimmt es, dass wenn mein Mann (Tunesier) mit normalem Besuchsvisa nach Europa(Deutschland) verreist, vor dieser Reise für die Douane (Grenzschutzbeamten) 300 Euro bzw. 500 TND wechseln muss und dass dann auch noch in seinem Reisepass stehen muss??? Wir haben keine Verpflichtungserklärung gebraucht, um das Visa zu bekommen!!! Das ist eine dringende Frage jetzt! (wir sind verheiratet und wohnen in Tunesien, es ist seine erste Ausreise!) vielen Dank, lg, anchadia
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Re: ZWANGSUMTAUSCH
[Re: LOE120908]
#309117
06/07/2009 05:27
06/07/2009 05:27
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Frogger
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Du siehst das einfach aus der falschen Perspektive - vielmehr ist es nämlich so, daß bei der EINreise in ein Land geprüft werden kann (und soll!), ob der Besucher überhaupt über genug Geld verfügt, um sich den Besuch auch leisten zu können, oder sich u.U. mit Kriminalität finanzieren muß. Da wird dann meist eine Geldmenge gefordert, die z.B. auch dem täglichen Sozialhilfesatz (oder wie auch immer in demjenigen Land das minimale Einkommen ermittelt wird) entspricht.
Bei Privatreisen (ohne Hotel) fragt sich das Besuchland zu recht: was passiert, wenn der Eingeladene vom Einlader aus der Wohnung geworfen wird - sein Rückflug aber erst in einer Woche stattfindet. Hat der dann überhaupt Geld, um auch nur zur Polizei oder zum Flughafen hinzufahren? Wo bleibt er nachts (z.B. im Winter).
Geldmengen, die bei der Einreise in ein Land erforderlich sind, stellen also nicht mehr als eine Mindestanforderungen dar - wie will denn jemand ohne einen Pfennig in der Tasche in diesem Land zurechtkommen? Insofern gilt in so gut wie allen Ländern der Welt: Ohne Moos nix los - wer sich einen Urlaub nicht leisten kann,muß eben auf Balkonien bleiben.
In den USA wurde ich (und viele andere) schon vor 20 Jahren beim Zoll gefragt, wieviele Geldmittel ich dabei habe, und ich weiß, daß Leute, die weder Cash noch Kreditkarte vorweisen konnten, u.U. gleich wieder ins Flugzeug nach Hause gesetzt wurden. Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.
Nun gibt es auch Staaten, die dieses Problem bei den Landeskindern kennen - die bestehen dann darauf, daß ein Urlauber mit so viel Geld ausreist, daß er bei der Einreise in ein anderes Land nicht gleich an der Grenze wieder zurückgeschickt wird, bzw. zumindest so viel Geld dabei hat, daß er überhaupt sein Ziel erreichen kann, bzw. eine Nacht bleiben kann, wenn er aus irgendwelchen Gründen NICHT am Flughafen abgeholt wird. Daraus zu schließen, das es sich da immer um Schikane handelt, ist etwas weit hergeholt. :-)
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Re: ZWANGSUMTAUSCH
[Re: Frogger]
#309118
06/07/2009 05:54
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Frogger
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Hier einmal ein kleiner Auszug aus den Einreisebestimmungen verschiedenen Länder:
Panama: "Die Einreisebestimmungen sind sehr komplex und können sich kurzfristig ändern. Bei Verstößen wird man auf Kosten der Fluggesellschaft ins Herkunftsland zurückgeschickt, sofern man nicht über genügend Geldmittel für seinen Aufenthalt und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets verfügt (Touristen müssen mindestens 1000 US$ oder Kreditkarten vorweisen können)."
Neuseeland: "Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1000 NS$ (500 Eur;) pro Person pro Monat; 400 NS$ (200 Eur;) pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen. "
Argentinien: "Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen."
Bhutan: "Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel, mindestens über 200 US$ pro Tag und Person, verfügen."
Kanada: "Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen."
Kroatien: "Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen."
Serbien: "Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen."
Kenia: "Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen."
Marokko: "Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen."
Malediven: "Ausländische Besucher müssen gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel (30 US$ pro Tag) oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können."
Albanien: "Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen. "
Schweiz: "Reisende, die kein Rückreiseticket haben, müssen über ausreichende Geldmittel oder über eine private Unterkunft verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder."
Libyen: "Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können. "
Quelle: amadeus, verschiedene Reiseveranstalter
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Re: ZWANGSUMTAUSCH
[Re: Frogger]
#309129
06/07/2009 13:16
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Du siehst das einfach aus der falschen Perspektive - vielmehr ist es nämlich so, daß bei der EINreise in ein Land geprüft werden kann (und soll!), ob der Besucher überhaupt über genug Geld verfügt, um sich den Besuch auch leisten zu können, oder sich u.U. mit Kriminalität finanzieren muß. Da wird dann meist eine Geldmenge gefordert, die z.B. auch dem täglichen Sozialhilfesatz (oder wie auch immer in demjenigen Land das minimale Einkommen ermittelt wird) entspricht.
Bei Privatreisen (ohne Hotel) fragt sich das Besuchland zu recht: was passiert, wenn der Eingeladene vom Einlader aus der Wohnung geworfen wird - sein Rückflug aber erst in einer Woche stattfindet. Hat der dann überhaupt Geld, um auch nur zur Polizei oder zum Flughafen hinzufahren? Wo bleibt er nachts (z.B. im Winter).
Geldmengen, die bei der Einreise in ein Land erforderlich sind, stellen also nicht mehr als eine Mindestanforderungen dar - wie will denn jemand ohne einen Pfennig in der Tasche in diesem Land zurechtkommen? Insofern gilt in so gut wie allen Ländern der Welt: Ohne Moos nix los - wer sich einen Urlaub nicht leisten kann,muß eben auf Balkonien bleiben.
In den USA wurde ich (und viele andere) schon vor 20 Jahren beim Zoll gefragt, wieviele Geldmittel ich dabei habe, und ich weiß, daß Leute, die weder Cash noch Kreditkarte vorweisen konnten, u.U. gleich wieder ins Flugzeug nach Hause gesetzt wurden. Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.
Nun gibt es auch Staaten, die dieses Problem bei den Landeskindern kennen - die bestehen dann darauf, daß ein Urlauber mit so viel Geld ausreist, daß er bei der Einreise in ein anderes Land nicht gleich an der Grenze wieder zurückgeschickt wird, bzw. zumindest so viel Geld dabei hat, daß er überhaupt sein Ziel erreichen kann, bzw. eine Nacht bleiben kann, wenn er aus irgendwelchen Gründen NICHT am Flughafen abgeholt wird. Daraus zu schließen, das es sich da immer um Schikane handelt, ist etwas weit hergeholt. :-)
Hallo Froggar, Hallo Dori, danke, ja schon klar, wenn jemand nicht verheiratet ist und auch nicht mit seinem EU-Partner verreist. Wenn man als verheiratete aus-/einreisen möchte, also zusammen verreist und ein gemeinsames Ticket hat, eine Bankkarte vorhanden ist, dann kann das doch zweifelhaft sein, oder? Wo sind denn heir die verheirateten Damen, die manchmal mit Mann nach Europa reisen? (Obwohl die meisten von Euch ja dann nicht in Tunesien leben, sondern nur Urlaub machen!!!) LG, anchadia
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Re: ZWANGSUMTAUSCH
[Re: LOE120908]
#309137
06/07/2009 14:54
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...so ein Besucher hat doch eine vERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG und der Verantwortlich wird dann doch bestimmt polizeilich verpflichtet, sonst hätte diese Erklärung doch gar keinen SInn...
Na, der Einlader hat sich doch nicht gegenüber seinem Besucher verpflichtet, sondern lediglich gegenüber dem deutschen Staat, daß er STAATLICHE Aufwendungen, die die Person eventuell verursacht, ausgleicht.
Der Einlader ist jedoch keineswegs dazu verpflichtet, für die Aufwendungen des Besuchers aufzukommen - genau aus diesem Grund muß ja ein Tourist bei der Einreise nach Deutschland auch entsprechende Barmittel (ca. 50€/Tag, genug für Hotel und Mahlzeit) und ein Rückflugticket nachweisen (das wird meist im Heimatland schon sicherheitshalber bei der Ausreise übergeprüft), um im Notfall von seinem Gastgeber unabhängig zu sein.
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