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ZWANGSUMTAUSCH #308965
02/07/2009 20:19
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annchris Offline OP
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Hallo,

ich brauch schon wieder Hilfe!

Weiß jemand ob der Zwangsumtausch für ausreisende Tunesier mit Besuchervisum noch besteht, wenn ja wieviel?

2. Ist es Pflicht das sie mit Tunis Air fliegen?

Habe hier im Forum nur alte Eintragungen gefunden.
Vielleicht hat ja jemand neuere Informationen.

Viele Grüße

Annchris


Ferienwohnung auf Djerba

Sahara Kamel-Trekking im März/April 2014
Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: annchris] #308992
03/07/2009 10:39
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Hallo Annegret,

ich kann dir mal den "Pasus" schicken, den ich von einer Mitarbeiterin vom verband-binationaler habe.

So, hier:

Aus der praktischen Arbeit wissen wir, dass meist beim Vorliegen einer Verpflichtungserklärung zusätzlich eigene Mittel ebenfalls vorzuweisen sind, auch bei der Einreise wird des öfteren hiernach gefragt und wenn zu wenig Bargeld oder keine Kreditkarte o.ä. vorhanden ist, wurden Menschen schon zurückgeschickt.
Außerdem sollte in einer formlosen persönlichen Einladung auch eine Bürgschaft (VE) für den Besuch übernommen werden, ansonsten hat diese Einladung keinen wirklichen Wert.

Daher denke ich, schicken Sie eine Verpflichtungserklärung, p. Einladung und Ihr Besuch sollte ebenfalls über finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen auf Nachfrage.


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Ta7funa] #309116
06/07/2009 02:41
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Original geschrieben von: Ta7funa
Hallo Annegret,

ich kann dir mal den "Pasus" schicken, den ich von einer Mitarbeiterin vom verband-binationaler habe.

So, hier:

Aus der praktischen Arbeit wissen wir, dass meist beim Vorliegen einer Verpflichtungserklärung zusätzlich eigene Mittel ebenfalls vorzuweisen sind, auch bei der Einreise wird des öfteren hiernach gefragt und wenn zu wenig Bargeld oder keine Kreditkarte o.ä. vorhanden ist, wurden Menschen schon zurückgeschickt.
Außerdem sollte in einer formlosen persönlichen Einladung auch eine Bürgschaft (VE) für den Besuch übernommen werden, ansonsten hat diese Einladung keinen wirklichen Wert.

Daher denke ich, schicken Sie eine Verpflichtungserklärung, p. Einladung und Ihr Besuch sollte ebenfalls über finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen auf Nachfrage.


Hallo, beschäftige mich auch gerade mit diesem Thema und wollte gerne schnellstmöglich eine Antwort.
Meine Frage ist: stimmt es, dass wenn mein Mann (Tunesier) mit normalem Besuchsvisa nach Europa(Deutschland) verreist, vor dieser Reise für die Douane (Grenzschutzbeamten) 300 Euro bzw. 500 TND wechseln muss und dass dann auch noch in seinem Reisepass stehen muss??? Wir haben keine Verpflichtungserklärung gebraucht, um das Visa zu bekommen!!!
Das ist eine dringende Frage jetzt!
(wir sind verheiratet und wohnen in Tunesien, es ist seine erste Ausreise!)
vielen Dank, lg, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309117
06/07/2009 05:27
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Du siehst das einfach aus der falschen Perspektive - vielmehr ist es nämlich so, daß bei der EINreise in ein Land geprüft werden kann (und soll!), ob der Besucher überhaupt über genug Geld verfügt, um sich den Besuch auch leisten zu können, oder sich u.U. mit Kriminalität finanzieren muß. Da wird dann meist eine Geldmenge gefordert, die z.B. auch dem täglichen Sozialhilfesatz (oder wie auch immer in demjenigen Land das minimale Einkommen ermittelt wird) entspricht.

Bei Privatreisen (ohne Hotel) fragt sich das Besuchland zu recht: was passiert, wenn der Eingeladene vom Einlader aus der Wohnung geworfen wird - sein Rückflug aber erst in einer Woche stattfindet. Hat der dann überhaupt Geld, um auch nur zur Polizei oder zum Flughafen hinzufahren? Wo bleibt er nachts (z.B. im Winter).

Geldmengen, die bei der Einreise in ein Land erforderlich sind, stellen also nicht mehr als eine Mindestanforderungen dar - wie will denn jemand ohne einen Pfennig in der Tasche in diesem Land zurechtkommen? Insofern gilt in so gut wie allen Ländern der Welt: Ohne Moos nix los - wer sich einen Urlaub nicht leisten kann,muß eben auf Balkonien bleiben.

In den USA wurde ich (und viele andere) schon vor 20 Jahren beim Zoll gefragt, wieviele Geldmittel ich dabei habe, und ich weiß, daß Leute, die weder Cash noch Kreditkarte vorweisen konnten, u.U. gleich wieder ins Flugzeug nach Hause gesetzt wurden.
Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.

Nun gibt es auch Staaten, die dieses Problem bei den Landeskindern kennen - die bestehen dann darauf, daß ein Urlauber mit so viel Geld ausreist, daß er bei der Einreise in ein anderes Land nicht gleich an der Grenze wieder zurückgeschickt wird, bzw. zumindest so viel Geld dabei hat, daß er überhaupt sein Ziel erreichen kann, bzw. eine Nacht bleiben kann, wenn er aus irgendwelchen Gründen NICHT am Flughafen abgeholt wird. Daraus zu schließen, das es sich da immer um Schikane handelt, ist etwas weit hergeholt. :-)

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Frogger] #309118
06/07/2009 05:54
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Hier einmal ein kleiner Auszug aus den Einreisebestimmungen verschiedenen Länder:

Panama:
"Die Einreisebestimmungen sind sehr komplex und können sich kurzfristig ändern. Bei Verstößen wird man auf Kosten der Fluggesellschaft ins Herkunftsland zurückgeschickt, sofern man nicht über genügend Geldmittel für seinen Aufenthalt und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets verfügt (Touristen müssen mindestens 1000 US$ oder Kreditkarten vorweisen können)."

Neuseeland:
"Alle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer (1000 NS$ (500 Eur;) pro Person pro Monat; 400 NS$ (200 Eur;) pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist oder bei Verwandtenbesuch) sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen. "

Argentinien:
"Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen."

Bhutan:
"Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel, mindestens über 200 US$ pro Tag und Person, verfügen."

Kanada:
"Reisende müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel verfügen."

Kroatien:
"Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen."

Serbien:
"Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen."

Kenia:
"Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen."

Marokko:
"Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen."

Malediven:
"Ausländische Besucher müssen gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel (30 US$ pro Tag) oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können."

Albanien:
"Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen. "

Schweiz:
"Reisende, die kein Rückreiseticket haben, müssen über ausreichende Geldmittel oder über eine private Unterkunft verfügen. Ausgenommen sind Bürger der EU- und EFTA-Länder."

Libyen:
"Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können. "

Quelle: amadeus, verschiedene Reiseveranstalter

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Frogger] #309121
06/07/2009 10:35
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Original geschrieben von: Frogger

Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.


Kann man den vorher schon ausrechnen ???


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Ta7funa] #309126
06/07/2009 11:54
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Hallo,

also ich habe meinen Mann ( damals waren wir noch nicht verheiratet) 2006 eingeladen und er hatte dann für 14 Tage gute 1000 Dinar tauschen müssen. Waren so circa 50 Euro pro Tag.
Denke das ist der normale Satz der nachgewiesen werden muss.

LG Dori

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Dori] #309127
06/07/2009 13:08
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Original geschrieben von: Rubensdori
Hallo,

also ich habe meinen Mann ( damals waren wir noch nicht verheiratet) 2006 eingeladen und er hatte dann für 14 Tage gute 1000 Dinar tauschen müssen. Waren so circa 50 Euro pro Tag.
Denke das ist der normale Satz der nachgewiesen werden muss.

LG Dori


Hallo Dori,

danke, ja schon klar, Ihr wart ja nicht verheiratet.
Wenn man als verheiratete einreisen möchte, also zusammen verreist und gemeinsames Ticket hat, ich eine Bankkarte habe, dann kann das doch nicht stimmen, oder?
LG, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309128
06/07/2009 13:13
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Hallo,
es geht um dem "Status". Und ein Tourist ist ein Tourist, egal welche Ehefrau er hat.
LG Simla

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Frogger] #309129
06/07/2009 13:16
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Original geschrieben von: Frogger
Du siehst das einfach aus der falschen Perspektive - vielmehr ist es nämlich so, daß bei der EINreise in ein Land geprüft werden kann (und soll!), ob der Besucher überhaupt über genug Geld verfügt, um sich den Besuch auch leisten zu können, oder sich u.U. mit Kriminalität finanzieren muß. Da wird dann meist eine Geldmenge gefordert, die z.B. auch dem täglichen Sozialhilfesatz (oder wie auch immer in demjenigen Land das minimale Einkommen ermittelt wird) entspricht.

Bei Privatreisen (ohne Hotel) fragt sich das Besuchland zu recht: was passiert, wenn der Eingeladene vom Einlader aus der Wohnung geworfen wird - sein Rückflug aber erst in einer Woche stattfindet. Hat der dann überhaupt Geld, um auch nur zur Polizei oder zum Flughafen hinzufahren? Wo bleibt er nachts (z.B. im Winter).

Geldmengen, die bei der Einreise in ein Land erforderlich sind, stellen also nicht mehr als eine Mindestanforderungen dar - wie will denn jemand ohne einen Pfennig in der Tasche in diesem Land zurechtkommen? Insofern gilt in so gut wie allen Ländern der Welt: Ohne Moos nix los - wer sich einen Urlaub nicht leisten kann,muß eben auf Balkonien bleiben.

In den USA wurde ich (und viele andere) schon vor 20 Jahren beim Zoll gefragt, wieviele Geldmittel ich dabei habe, und ich weiß, daß Leute, die weder Cash noch Kreditkarte vorweisen konnten, u.U. gleich wieder ins Flugzeug nach Hause gesetzt wurden.
Auch in der EU gilt eine solche Regelung (auch bei der Verpflichtungserklärung: Einkommen muß über dem Sozialhilfesatz für die Person plus Eingeladenen liegen) - und übrigens auch in Tunesien (warum muß man wohl bei einer Carte Sejour eine bestimmte monatliche Geldmenge nachweisen), usw. usw.

Nun gibt es auch Staaten, die dieses Problem bei den Landeskindern kennen - die bestehen dann darauf, daß ein Urlauber mit so viel Geld ausreist, daß er bei der Einreise in ein anderes Land nicht gleich an der Grenze wieder zurückgeschickt wird, bzw. zumindest so viel Geld dabei hat, daß er überhaupt sein Ziel erreichen kann, bzw. eine Nacht bleiben kann, wenn er aus irgendwelchen Gründen NICHT am Flughafen abgeholt wird. Daraus zu schließen, das es sich da immer um Schikane handelt, ist etwas weit hergeholt. :-)



Hallo Froggar, Hallo Dori,

danke, ja schon klar, wenn jemand nicht verheiratet ist und auch nicht mit seinem EU-Partner verreist.
Wenn man als verheiratete aus-/einreisen möchte, also zusammen verreist und ein gemeinsames Ticket hat, eine Bankkarte vorhanden ist, dann kann das doch zweifelhaft sein, oder?
Wo sind denn heir die verheirateten Damen, die manchmal mit Mann nach Europa reisen? (Obwohl die meisten von Euch ja dann nicht in Tunesien leben, sondern nur Urlaub machen!!!)

LG, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE110119] #309130
06/07/2009 13:18
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Original geschrieben von: Simla
Hallo,
es geht um dem "Status". Und ein Tourist ist ein Tourist, egal welche Ehefrau er hat.
LG Simla


ja, das schon, aber was ist, wenn beide gemeinsam verreisen?

& Frogger "Bei Privatreisen (ohne Hotel) fragt sich das Besuchland zu recht: was passiert, wenn der Eingeladene vom Einlader aus der Wohnung geworfen wird - sein Rückflug aber erst in einer Woche stattfindet."
---so ein Besucher hat doch eine vERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG und der Verantwortlich wird dann doch bestimmt polizeilich verpflichtet, sonst hätte diese Erklärung doch gar keinen SInn
lg, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309131
06/07/2009 13:24
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Eine gemeinsame Reise ändert am TouristenStatus nichts.......sonst wäre es eh das falsche Visum wink

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE110119] #309132
06/07/2009 13:30
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Original geschrieben von: Simla
Eine gemeinsame Reise ändert am TouristenStatus nichts.......sonst wäre es eh das falsche Visum wink


steh auf dem Schlauch: wie, das falsche Visum?
Muss Dein Mann, wenn er mit DIr verreist, denn immer Bargeld mitnehmen?
danke und lg, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309133
06/07/2009 13:33
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Ne, aber der ist kein Tourist. Der hat in D Papiere.

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309137
06/07/2009 14:54
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...so ein Besucher hat doch eine vERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG und der Verantwortlich wird dann doch bestimmt polizeilich verpflichtet, sonst hätte diese Erklärung doch gar keinen SInn...

Na, der Einlader hat sich doch nicht gegenüber seinem Besucher verpflichtet, sondern lediglich gegenüber dem deutschen Staat, daß er STAATLICHE Aufwendungen, die die Person eventuell verursacht, ausgleicht.

Der Einlader ist jedoch keineswegs dazu verpflichtet, für die Aufwendungen des Besuchers aufzukommen - genau aus diesem Grund muß ja ein Tourist bei der Einreise nach Deutschland auch entsprechende Barmittel (ca. 50€/Tag, genug für Hotel und Mahlzeit) und ein Rückflugticket nachweisen (das wird meist im Heimatland schon sicherheitshalber bei der Ausreise übergeprüft), um im Notfall von seinem Gastgeber unabhängig zu sein.

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Frogger] #309138
06/07/2009 15:12
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Also mein Mann ist 2005 unverheiratet mit Lufthansa eingereist. Visum galt 3 Monate und Rückflugtcket war vorhanden. Ich hatte eine Verpflichtungserklärung...wäre also im Falle eines Problems zur Rechenschaft gezogen wurden.
Allerdings hatte er nicht viel (viell. 200 Euro, das weiß ich nicht merh so genau) Bargeld dabei, auf jeden Fall keine 50 Euro/Tag für 3 Monate Aufenthalt


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Jule1980] #309143
06/07/2009 16:36
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Also was meint ihr, wenn Schatzi z.b 7 Tage kommt was er denn ungefähr dabei haben muss/soll ?!

350 Euro ? Wenn 50 Euro pro Tag !?

Schon crass oder ???

Ich mein, welcher "normaler" Tunesier hat des schon zur Seite ?


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Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Ta7funa] #309145
06/07/2009 16:42
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Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Jule1980] #309146
06/07/2009 16:44
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Also mein Mann ist 2005 unverheiratet mit Lufthansa eingereist. Visum galt 3 Monate und Rückflugtcket war vorhanden. Ich hatte eine Verpflichtungserklärung...wäre also im Falle eines Problems zur Rechenschaft gezogen wurden.
Allerdings hatte er nicht viel (viell. 200 Euro, das weiß ich nicht merh so genau) Bargeld dabei, auf jeden Fall keine 50 Euro/Tag für 3 Monate Aufenthalt

So war es bei uns 2008 auch (aber mit Tunis Air). Es hat auch niemand kontrolliert, ob er überhaupt Geld dabei hatte.

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Tammi] #309148
06/07/2009 17:44
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Mein Mann ist damals mit FZF( Gültigkeit 3 Monate), allerdings mit Verpflichtungserklärung aufgrund Hochzeit in Deutschland eingereist. Seine Barmittel wurden überprüft und in den Pass eingetragen. Allerdings hätte er damit keine 90 Tage a 50 € gereicht.

lg

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE090716] #309149
06/07/2009 18:10
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Mit dem Eintrag bei der Ausreise hat es eine andere Bewandtnis - jeder Tunesier darf im Laufe des Jahres für Auslandsaufenthalte eine bestimmte Menge an Dinar gegen Devisen tauschen - das wird entsprechend bis zur Höchstgrenze im Paß eingetragen, danach ist ein Umtausch nicht mehr möglich.

Ich bin damals mit meiner Freundin per Fähre mit dem Auto zu einem mehrwöchigen Urlaub nach Europa gefahren - da wurde sie weder bei der der Ausreise aus Tunesien, noch bei der Einreise in Italien nach Geld gefragt.

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Frogger] #309151
06/07/2009 18:19
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Original geschrieben von: Frogger
Mit dem Eintrag bei der Ausreise hat es eine andere Bewandtnis - jeder Tunesier darf im Laufe des Jahres für Auslandsaufenthalte eine bestimmte Menge an Dinar gegen Devisen tauschen - das wird entsprechend bis zur Höchstgrenze im Paß eingetragen, danach ist ein Umtausch nicht mehr möglich.

Ich bin damals mit meiner Freundin per Fähre mit dem Auto zu einem mehrwöchigen Urlaub nach Europa gefahren - da wurde sie weder bei der der Ausreise aus Tunesien, noch bei der Einreise in Italien nach Geld gefragt.


Hi Frogger, widerspricht das nicht Deinen heute ab 4 h nachts und später geposteten Beiträgen??
lg, anchadia

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: Tammi] #309152
06/07/2009 18:25
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Also mein Mann ist 2005 unverheiratet mit Lufthansa eingereist. Visum galt 3 Monate und Rückflugtcket war vorhanden. Ich hatte eine Verpflichtungserklärung...wäre also im Falle eines Problems zur Rechenschaft gezogen wurden.
Allerdings hatte er nicht viel (viell. 200 Euro, das weiß ich nicht merh so genau) Bargeld dabei, auf jeden Fall keine 50 Euro/Tag für 3 Monate Aufenthalt

So war es bei uns 2008 auch (aber mit Tunis Air). Es hat auch niemand kontrolliert, ob er überhaupt Geld dabei hatte.


o danke, lirbr Tammi, das erste mal das ich jetzt doch die erhoffte Antwort höre/lese...
er wurde also nicht kontrolliert und auch kein Betrag in den RP eingetragen...
horrffe, noch ein paar andere Stimmen zu hören...
lg, a

Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309163
06/07/2009 22:28
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Brauchen bzw. wollen die im Konsualt eig. die "Flugtickets" sehen, oder reicht ein Papier mit "bestätigtem Flug/Rückflug" ???


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Re: ZWANGSUMTAUSCH [Re: LOE120908] #309164
06/07/2009 23:21
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Nein, in Tunesien gibt es nämlich üblicherweise keinen Zwangsumtausch - das Eintragen in den Paß hat meistens den "Umtausch-Limit"-Grund.

Das heißt aber nicht, daß in Tunesien nicht im Einzelfall auch ein Zwangsumtausch verlangt werden könnte (aus dem Grund, den ich anfangs genannt hatte), nur habe ich das persönlich noch nicht erlebt.

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