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Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht #312838
22/08/2009 15:08
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Hallo, wollte mal eine kleine Umfrage starten zwecks Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht!
Und zwar, wenn man jetzt wie wir in Tunesien geheiratet hat und die Ehe noch nicht in D anerkannt wurde.
Möchte man dendt. Namen als Frau beibehalten, muss man wohl nchts tun, oder?

Wenn man sich aber nun auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, also noch nicht formell, sondern das schriftlich festlegen möchte bei der Anerkennung der Ehe in D., wie geht man dann vor?

Oder bei Doppelname, ist es da genau so? Aber da haben dann die Kinder in D den dt und in Tunesien den tunesischen Nachnamen, oder?
Wie ist es bei EUch, habt Ihr es gemacht, welche Vor- und Nachteiele, Kosten usw.?? Möchte mich gerne darüber informieren, damit ich mich später nicht ärgere oder vor vielen ??? stehe.
Danke und liebe Grüße, anchadia

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #312841
22/08/2009 15:26
22/08/2009 15:26
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Original geschrieben von: anchadia
Hallo, wollte mal eine kleine Umfrage starten zwecks Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht!
Und zwar, wenn man jetzt wie wir in Tunesien geheiratet hat und die Ehe noch nicht in D anerkannt wurde.
Möchte man dendt. Namen als Frau beibehalten, muss man wohl nchts tun, oder?

Wenn man sich aber nun auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, also noch nicht formell, sondern das schriftlich festlegen möchte bei der Anerkennung der Ehe in D., wie geht man dann vor?

Oder bei Doppelname, ist es da genau so? Aber da haben dann die Kinder in D den dt und in Tunesien den tunesischen Nachnamen, oder?
Wie ist es bei EUch, habt Ihr es gemacht, welche Vor- und Nachteiele, Kosten usw.?? Möchte mich gerne darüber informieren, damit ich mich später nicht ärgere oder vor vielen ??? stehe.
Danke und liebe Grüße, anchadia


In Tunesien ist es ja so, dass der Großteil der Frauen ihren Namen behalten.
Wenn du eine Namensänderung vornehmen willst, dann geht es meines Wissens nur hier in Deutschland gemeinsam mit deinem Mann.
Da ihr sowieso die Ehe hier auf dem Standesamt anerkennen lassen müßt,wird das gleich mitgemacht und steht dann auf der deutschen Eheurkunde im Anhang mit drauf.

Ich habe zum Beispiel einen Doppelnamen...

Unser Sohn hat den Nachnamen meines Mannes,also nur einen Namen.


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: Anty1] #312856
22/08/2009 17:28
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...In Tunesien ist es ja so, dass der Großteil der Frauen ihren Namen behalten...

Nicht wirklich - wenn, dann ist das ein regionaler Gebrauch bzw, einer, der sich auf eine spezielle konservative Auslegung des Korans beruft. In bestimmten Regionen und Schichten ist es nämlich genau umgekehrt, da nimmt die Frau stets den Namen des Mannes an, damit sie u.a. ebenso heißt, wie ihre Kinder (Kinder tragen ausnahmslos immer den Namen des Vaters).

Doppelnamen sind in Tunesien nicht üblich bzw. nicht möglich.

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: Frogger] #312857
22/08/2009 17:32
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Übrigens - ich hatte vor einigen Tagen noch eine Diskussion über nicht-tunesische Vornamen; es sieht wohl so aus, daß mittlerweile selbst in traditionellen Gegenden (z.B. um Kairouan) nicht-tunesische Kindervornamen in tunesischen Ehen zunehmend akzeptiert werden, man liest auch immer öfter speziell französische Namen (bei Mädchen öfter als bei Jungen).

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #312861
22/08/2009 19:16
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Hallo Anchadia,

zuständig wäre in Deinem Fall das Standesamt Berlin I
Erklärungen zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft oder zum Geburtsnamen eines Kindes werden vom Standesamt, welches das Register führt, entgegengenommen, ansonsten vom Wohnsitzstandesamt der Erklärenden und vom Standesamt I in Berlin nur, wenn sich der Personenstandsfall im Ausland ereignet hat und kein Inlandswohnsitz der Erklärenden besteht.
http://www.berlin.de/standesamt1/

Hier noch einen Link (deutsches Recht) bzgl. Namensführung
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=65866.html


Ich habe den Namen des Mannes angenommen, das Kind somit auch. Auch nach der Scheidung haben wir ihn beibehalten, weil ich 15 Jahre den getragen haben und keinen Grund sehe, das zu ändern. Ich persönlich möchte auch nicht anders heissen wie mein Kind. Und die Familiennamensänderung beim Kind ist sehr schwer. Der Vater und das Kind haben Mitspracherecht.
Meine Schwester hat ihren Namen beibehalten, die Kinder heissen wie der Vater und sie muss immer und überall eine Geburtsurkunde vorlegen - was ungünstig ist, der eine ist in Hong Kong geboren, der andere in Tokyo. Die Eintragung beim Standesamt Berlin I dauert zur Zeit 3 Jahre bei im Ausland geborenen deutschen Kindern - eine "ordentliche" internationale Geburtsurkunde zu bekommen also sehr langwierig.
Naja, alles kompliziert.
LG Simla
(habe keine PN bekommen Anchadia)

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE110119] #312925
23/08/2009 13:41
23/08/2009 13:41
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ich habe ja auch meinen Namen behalten...unser Sohn hat den meines Mannes bekommen (ja ja, ich war doof und hab mich bequatschen lassen s13) Egal! Auf jeden Fall ist eine Namenänderung möglich, allerdings müssen beide Elternteile einverstanden sein UND es müssen plausible Gründe vorliegen. Die Aussage, das man als Mutter überall die Geburtsurkunde benötigt und das vorher nicht gewusst hat, ist nicht ausreichend. Dann wird nämlich eher gescaut, warum Mutter nicht den Namen des Mannes annimmt.
Also, überlegt euch die Namensentscheidung sehr gut, zudem eine Änderung auch mit hohen Kosten verbunden ist.


Bevor ich das nehme, was ich kriegen kann,
warte ich lieber darauf,
bis ich das bekomme, was ich haben will!!!




Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: Anty1] #312963
23/08/2009 18:57
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Hallo, wollte mal eine kleine Umfrage starten zwecks Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht!
Und zwar, wenn man jetzt wie wir in Tunesien geheiratet hat und die Ehe noch nicht in D anerkannt wurde.
Möchte man dendt. Namen als Frau beibehalten, muss man wohl nchts tun, oder?

Wenn man sich aber nun auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, also noch nicht formell, sondern das schriftlich festlegen möchte bei der Anerkennung der Ehe in D., wie geht man dann vor?

Oder bei Doppelname, ist es da genau so? Aber da haben dann die Kinder in D den dt und in Tunesien den tunesischen Nachnamen, oder?
Wie ist es bei EUch, habt Ihr es gemacht, welche Vor- und Nachteiele, Kosten usw.?? Möchte mich gerne darüber informieren, damit ich mich später nicht ärgere oder vor vielen ??? stehe.
Danke und liebe Grüße, anchadia


In Tunesien ist es ja so, dass der Großteil der Frauen ihren Namen behalten.
Wenn du eine Namensänderung vornehmen willst, dann geht es meines Wissens nur hier in Deutschland gemeinsam mit deinem Mann.
Da ihr sowieso die Ehe hier auf dem Standesamt anerkennen lassen müßt,wird das gleich mitgemacht und steht dann auf der deutschen Eheurkunde im Anhang mit drauf.

Ich habe zum Beispiel einen Doppelnamen...

Unser Sohn hat den Nachnamen meines Mannes,also nur einen Namen.


Hallo ANti, danke für Deine Antwort,
das ist bei Dir eigentlich so, wie ich mir das überlegt habe für uns.
Hast Du denn auch in Tunesien geheiratet?
Also, Du triffst dann einmal die Entscheidung, wenn die Heiratsurkunde in D anerkannt werden soll, dass Du einen Doppel-Namen haben möchtest und das wird dann im Bürgeramt eingetragen, der Stadt wo Du wohnst.

Und für die Anwendung des Doppelnamens...denke da kann man dann z.B. auch erst zur Beantragung eines neuen Passes/Persos, diesen Namen reinschreiben lassen u.U. bei Bedarf auch nur mit deinem der beiden NN unterschreiben???

Wie ist das denn, wenn Du ein Kind bekommst, dann mußt DU Dir dann erst überlegen, wie es mit NN heißt, oder?
LG,a.

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #312964
23/08/2009 19:09
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Hallo ANti, danke für Deine Antwort,
das ist bei Dir eigentlich so, wie ich mir das überlegt habe für uns.
Hast Du denn auch in Tunesien geheiratet?
Also, Du triffst dann einmal die Entscheidung, wenn die Heiratsurkunde in D anerkannt werden soll, dass Du einen Doppel-Namen haben möchtest und das wird dann im Bürgeramt eingetragen, der Stadt wo Du wohnst.

Und für die Anwendung des Doppelnamens...denke da kann man dann z.B. auch erst zur Beantragung eines neuen Passes/Persos, diesen Namen reinschreiben lassen u.U. bei Bedarf auch nur mit deinem der beiden NN unterschreiben???

Wie ist das denn, wenn Du ein Kind bekommst, dann mußt DU Dir dann erst überlegen, wie es mit NN heißt, oder?
LG,a.


Ja, ich habe damals auch in Tunesien geheiratet. Haben damals bei der Anmeldung auf dem Standesamt gleich den ganzen Schruz zwecks Namensänderung mit "abgearbeitet"...und nach Erhalt der Eheurkunde (bei uns nach 14 Tagen) greift das dann voll.

Ich unterschreibe grundsätzlich überall mit dem Doppelnamen und habe auch gleich nach dem Erhalt der Eheurkunde PA und Pass geändert...
Ansprechen tun mich die meisten allerdings nur mit meinem "alten" Namen, da die Gefahr zu groß ist, sich nen Knoten in die Zunge zu machen, würden sie auch noch den tunesischen aussprechen müssen.

Unser Sohn erhielt damals automatisch den "einfachen" Nachnamen meines Mannes...wurden dazu garnicht extra befragt!

Oki doki, ich hoffe, das hilft dir erstmal noch weiter...

Einen schönen Sonntag noch in die Runde,

Anty


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: Anty1] #312965
23/08/2009 19:34
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Hallo ANti, danke für Deine Antwort,
das ist bei Dir eigentlich so, wie ich mir das überlegt habe für uns.
Hast Du denn auch in Tunesien geheiratet?
Also, Du triffst dann einmal die Entscheidung, wenn die Heiratsurkunde in D anerkannt werden soll, dass Du einen Doppel-Namen haben möchtest und das wird dann im Bürgeramt eingetragen, der Stadt wo Du wohnst.

Und für die Anwendung des Doppelnamens...denke da kann man dann z.B. auch erst zur Beantragung eines neuen Passes/Persos, diesen Namen reinschreiben lassen u.U. bei Bedarf auch nur mit deinem der beiden NN unterschreiben???

Wie ist das denn, wenn Du ein Kind bekommst, dann mußt DU Dir dann erst überlegen, wie es mit NN heißt, oder?
LG,a.


Ja, ich habe damals auch in Tunesien geheiratet. Haben damals bei der Anmeldung auf dem Standesamt gleich den ganzen Schruz zwecks Namensänderung mit "abgearbeitet"...und nach Erhalt der Eheurkunde (bei uns nach 14 Tagen) greift das dann voll.

Ich unterschreibe grundsätzlich überall mit dem Doppelnamen und habe auch gleich nach dem Erhalt der Eheurkunde PA und Pass geändert...
Ansprechen tun mich die meisten allerdings nur mit meinem "alten" Namen, da die Gefahr zu groß ist, sich nen Knoten in die Zunge zu machen, würden sie auch noch den tunesischen aussprechen müssen.

Unser Sohn erhielt damals automatisch den "einfachen" Nachnamen meines Mannes...wurden dazu garnicht extra befragt!

Oki doki, ich hoffe, das hilft dir erstmal noch weiter...

Einen schönen Sonntag noch in die Runde,

Anty

Hi Danke für die s Antwort...
was mich jetzt noch schockt: dass Euer Sohn damals automatisch den "einfachen" Nachnamen Deines Mannes erhielt, ohne...befragt zu werden! Sehr seltsam, habt Ihr da nichtmAL nachgefragt? lg uns schöner soabend, a

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #312966
23/08/2009 19:39
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Hi Danke für die s Antwort...
was mich jetzt noch schockt: dass Euer Sohn damals automatisch den "einfachen" Nachnamen Deines Mannes erhielt, ohne...befragt zu werden! Sehr seltsam, habt Ihr da nichtmAL nachgefragt? lg uns schöner soabend, a


Für mich war es an sich klar, dass es so sein würde...von daher hat es MICH nicht geschockt! s52

Was für eine Version hättest du für dich, fals ihr mal Kinder haben solltet?


Ein Lächeln bewirkt soviel...
Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE110119] #312967
23/08/2009 19:40
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Hallo Anchadia,

zuständig wäre in Deinem Fall das Standesamt Berlin I
Erklärungen zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft oder zum Geburtsnamen eines Kindes werden vom Standesamt, welches das Register führt, entgegengenommen, ansonsten vom Wohnsitzstandesamt der Erklärenden und vom Standesamt I in Berlin nur, wenn sich der Personenstandsfall im Ausland ereignet hat und kein Inlandswohnsitz der Erklärenden besteht.
http://www.berlin.de/standesamt1/

Hier noch einen Link (deutsches Recht) bzgl. Namensführung
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=65866.html


Ich habe den Namen des Mannes angenommen, das Kind somit auch. Auch nach der Scheidung haben wir ihn beibehalten, weil ich 15 Jahre den getragen haben und keinen Grund sehe, das zu ändern. Ich persönlich möchte auch nicht anders heissen wie mein Kind. Und die Familiennamensänderung beim Kind ist sehr schwer. Der Vater und das Kind haben Mitspracherecht.
Meine Schwester hat ihren Namen beibehalten, die Kinder heissen wie der Vater und sie muss immer und überall eine Geburtsurkunde vorlegen - was ungünstig ist, der eine ist in Hong Kong geboren, der andere in Tokyo. Die Eintragung beim Standesamt Berlin I dauert zur Zeit 3 Jahre bei im Ausland geborenen deutschen Kindern - eine "ordentliche" internationale Geburtsurkunde zu bekommen also sehr langwierig.
Naja, alles kompliziert.
LG Simla
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Hallo Simla , danke für dei ANtwort, möchte auch nicht anders heßen, wie mein Kind, aber es gibt etwas, was mich zurückhält, den Namen meines Mannes komplett anzunehmen, daher denke ich Doppelname ist ganz gut...
Weiß nicht, ob ich unsere Urkunde anerkennen lasse, solange ich in T wohne, werde das erst tun, wenn ich mich in D anmelde, wenn ich mich wieder dort niederlasse...
lg, schöner soabend, lg,a

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: Jule1980] #312968
23/08/2009 19:43
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ich habe ja auch meinen Namen behalten...unser Sohn hat den meines Mannes bekommen (ja ja, ich war doof und hab mich bequatschen lassen s13) Egal! Auf jeden Fall ist eine Namenänderung möglich, allerdings müssen beide Elternteile einverstanden sein UND es müssen plausible Gründe vorliegen. Die Aussage, das man als Mutter überall die Geburtsurkunde benötigt und das vorher nicht gewusst hat, ist nicht ausreichend. Dann wird nämlich eher gescaut, warum Mutter nicht den Namen des Mannes annimmt.
Also, überlegt euch die Namensentscheidung sehr gut, zudem eine Änderung auch mit hohen Kosten verbunden ist.


Hallo Jule, ja bei DIr tutu es mir auch leid, da ihr Euch ja kurz nach der Gebur erst getrannt habt...würde mich da auch ärgern! Da eine Namensänderung für das Kind, halte ich kaum für möglich, dass er da zustimmt...es sei denn...
welche Kosten wären denn damit verbunden? Machs gut, alles liebe, a

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #313676
29/08/2009 19:47
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ich habe ja auch meinen Namen behalten...unser Sohn hat den meines Mannes bekommen (ja ja, ich war doof und hab mich bequatschen lassen s13) Egal! Auf jeden Fall ist eine Namenänderung möglich, allerdings müssen beide Elternteile einverstanden sein UND es müssen plausible Gründe vorliegen. Die Aussage, das man als Mutter überall die Geburtsurkunde benötigt und das vorher nicht gewusst hat, ist nicht ausreichend. Dann wird nämlich eher gescaut, warum Mutter nicht den Namen des Mannes annimmt.
Also, überlegt euch die Namensentscheidung sehr gut, zudem eine Änderung auch mit hohen Kosten verbunden ist.


Hallo Jule, ja bei DIr tutu es mir auch leid, da ihr Euch ja kurz nach der Gebur erst getrannt habt...würde mich da auch ärgern! Da eine Namensänderung für das Kind, halte ich kaum für möglich, dass er da zustimmt...es sei denn...
ER BEKOMMT DAFÜR WAS ANDERES
welche Kosten wären denn damit verbunden? Machs gut, alles liebe, a

Re: Beibehaltung des dt. Familiennamens oder nicht [Re: LOE120908] #313683
29/08/2009 21:18
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welche Kosten wären denn damit verbunden?

Stadt München:
Die Gebühr für die Änderung eines Familiennamens beträgt 2,50 Euro bis 1.022,-- Euro, die Gebühr für die Änderung eines Vornamens 2,50 Euro bis 255,-- Euro. Wird ein Antrag zurückgezogen oder abgelehnt wird 1/10 bis 1/2 dieser Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall ergibt sich aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Namensänderung für den Antragsteller.