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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: Sajana]
#312787
21/08/2009 22:53
21/08/2009 22:53
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 1,296 BW
Katousti
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Hallo Sajana,
wenn du eine alleinerziehende Mutter bist, dann verstehe ich deinen Standpunkt sehr gut. Mich hat nur der Ton in deinem ersten Post gestört. Für mich hat sich das so angehört, als hätte ich einen an der Waffel, nur weil ich eine andere Meinung habe als du. Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an. Es gibt auch sehr viele schöne arabische Vornamen, die international klingen. In dem Moment denke ich doch nicht an eine Scheidung und was ich in dem Fall dann mache, ob ich den Namen ändern kann oder nicht. Wie gesagt ist das wiederum NUR meine Meinung.
@ Anchadia:
Und wie sollten wir uns im Fall des Falles gegenseitig helfen? Hast du eine Idee?
Verträume nicht dein Leben sondern lebe deinen Traum!
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: Sajana]
#312860
22/08/2009 19:00
22/08/2009 19:00
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Joined: Dec 2007
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Sajana, ich bezog mich auf diesen Absatz Mal sehen ob du immer noch die gleiche Meinung hättest, wenn du mit deinem Mann nicht mehr zusammen bist, deine Kinder noch minderjährig und er teilt dir mit: 2 Wochen Urlaub in XXX, willst du machen? Geb ich keine Unterschrift, bleib zuhause oder fahre ohne die Kinder...oder er lebt dann wieder in Tunesien und du müßtest ihm auch noch wegen sowas für eine Unterschrift hinterherspringen.
Und dazu schrieb ich bereits, dass man sich eh mit dem anderen Elternteil absprechen muss, ob man da nun noch einen amtlichen Zettel benötigen würde oder nicht, wär doch egal. Man braucht für jeden Krümmel die Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter, sei es Kindereisepass, Bank, Schule oder sonst was. Ich wollte Last Minute buchen, das Konsulat der VAE sagt, ich brauch ein Scheiben des Vaters (der DAS aber nicht macht für "so ein" Land) und da mir die ESTA/USAbeantragung zeitlich nicht mehr gereicht hätte, wär die PERSÖNLICHE Vorsprache BEIDER Sorgeberechtigten erforderlich. Hiphipp huraaa......dann fahren wir halt woanders hin Mega Schnäppchen durch die Lappen gegangen, was solls? Ich reg mich nicht mehr auf. Pech gehabt. In manchen Vätern steckt man eben nicht drin. Ich sehe da also keinen Unterschied, man ist auf den Vater angewiesen. LG Simla
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: kindesentzug24]
#317913
19/10/2009 23:04
19/10/2009 23:04
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Joined: Mar 2008
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LOE120908
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Auf der einen Seite ist eine solche Regelung zu befürworten, zum anderen haben wir aber gerade in den letzten Monaten eine starke Zunahme von Kindesentführungen die während eines Urlaubsaufenthaltes vollzogen werden. Der Nachteil daran ist, dass mittlerweile deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, da der Straftatbestand des Kindesentzug nicht auf deutschem Hoheitsgebiet stattgefunden hat und die Kindesmutter freiwillig ins Ausland reiste, wohlwissend, dass ein solcher Fall eintreten kann.
Es hat also alles seine Vor- und Nachteile, wobei deutsche Behörden sich durch die daraus resultierende Rechtslage nicht mehr mit solche Fällen "rumschlagen" müssen. Ein Schelm wer böses dabei denkt."
Grüße Jörg Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen. Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen. Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant. Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr? lg,a
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: Katousti]
#317919
19/10/2009 23:56
19/10/2009 23:56
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Joined: Mar 2008
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Hallo Sajana,
wenn du eine alleinerziehende Mutter bist, dann verstehe ich deinen Standpunkt sehr gut. Mich hat nur der Ton in deinem ersten Post gestört. Für mich hat sich das so angehört, als hätte ich einen an der Waffel, nur weil ich eine andere Meinung habe als du. Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an. Es gibt auch sehr viele schöne arabische Vornamen, die international klingen. In dem Moment denke ich doch nicht an eine Scheidung und was ich in dem Fall dann mache, ob ich den Namen ändern kann oder nicht. Wie gesagt ist das wiederum NUR meine Meinung.
@ Anchadia:
Und wie sollten wir uns im Fall des Falles gegenseitig helfen? Hast du eine Idee? Also im Fall von Entführung haben wir ja vor Ort auch Familie im Land und andere europäische Bekannte. So könnte man versuchen, sich zusammen zutun, zumindest die, die gleichaltrige Jungs und Mädels haben... Oder man könnte, ob der schon geschehenen Kindesentziehungen eine Gesetzesveränderung bewirken, indem man sich zusammen engagiert... In einem anderen Threat las ich gerade, dass es doch öfters vorkommt, dass es in D Probleme gibt, als der Mann alleine mit dem Kind ausreisen wollte. Dafür hat die Mutter sogar in D beim Notar dann was aufgesetzt, dass ohr Mann mit dem Kind nach Tunesien fliegen darf. lg,a
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: LOE120908]
#317923
20/10/2009 00:10
20/10/2009 00:10
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 52 Frankfurt
kindesentzug24
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Joined: Aug 2009
Beiträge: 52
Frankfurt
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Hallo, auch hier wäre es interessant hier einmal die Zahlen von Kindesentzug in den jeweiligen Ländern zu kennen. Hier müssen wir klar zwischen den Bergriffen Kindesentzug und Kindesentführung unterscheiden, wenngleich rechtlich beide identisch zu behandeln wären. Unter den "Entzug" fallen auch Fälle innerhalb Deutschlands, meist in Zusammenhang mit Scheidungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten. In Deutschland werden jährlich ca. 1000 -1500 Fälle offiziell bekannt. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. (nach Schätzungen ca. 4000 Fälle. Eine hohe Dunkelziffer resultiert daraus, dass sich viele Elternteile, vorzugsweise Mütter ihrem "Schicksal" ergeben und den Forderungen des Ehemannes nachkommen. Ein anderer Teil ist derjenige, welcher direkt zur "Tat" schreitet und das Kind zurückholen lässt. Von daher sind die Statistiken nicht ganz richtig, da meistens Fälle erfasst werden, welche nach dem HKÜ behandelt werden können. Aktuelle Statistiken, weisen die meisten Fälle innerhalb der BRD auf. gefolgt von den USA, England/Wales, Frankreich, Italien, Spanien, Nordafrika, Oststaaten (z.B. Russland, Polen, Tschechien etc) Süd-und Lateinamerika. Wie gesagt, überwiegend werden hier HKÜ-Fälle erfasst. Fälle bei welchen die Kinder während eines Urlaubes entzogen wurden und daher nach neuestem „Trend“ nicht mehr unter das deutsche Strafrecht fallen, lässt man gerne weg. Wir selbst beobachten einen starken Zuwachs in Nordafrika. Tunesien war vor ca. 10 Jahren ganz vorne mit dabei, wurde jedoch dann etwas weniger, bis es auch dort vergangenes Jahr wieder zu zuwachs kam. So haben wir für Nordafrika ca. folgende Statistik: Ägypten 35%, Algerien 30%, Tunesien 25%, Marokko 5% (stark steigend), Rest 5%. Es ist ja kein Wunder, dass deutsche Gerichte solche Fälle nicht mehr mit der entsprechenden Konsequenz oder garnicht mehr behandeln, denn sie können ja ihre Regierungsgewalt sowoeso nicht soweit ausdehnen, es sei denn, es bestünde ein Abkommen. Also Abkommen scheint es ja Europaweit zu geben, nur für uns Maghrebiner-Verheiratete ist das nun nicht so interessant. Die Abkommen sind sehr oft das Papier nicht wert, auf welchem sie geschrieben sind. Nicht alle Länder halten sich strikt daran, in erster Linie zählt immer der eigene Staatsbürger. letztendlich wird es nicht oft eine Schlacht zwischen Rechtsanwälten. Vorausgesetzt natürlich, dass man den Aufenthaltsort des Kindes kennt. Mittlerweile wissen sich die Entzieher zu schützen. gerade Länder wie Spanien ohne Meldepflicht machen es leicht. Es sind aber nicht alle Abkommen nur EU-Weit. Das HKÜ gilt für Schengen und andere freiwillige Mitglieder. Was eigentlcih für nahezu alle Länder dieser Erde gilt ist die UN-Kinderrechtskonvention. http://http://www.kindesentzug24.com/html/un-kinderrechtskonvention.html. Auch Tunesien hat diese unterschrieben. Beachtet wird sie jedoch so gut wie nie. Habe gehört, dass es wohl zwischen Frankreich und Algerien so ein Abkommen gibt... weiss jemand mehr? Ja, Frankreich hat ein solches Abkommen, es wird aber auch von algerischer Seite so gut wie nicht beachtet. Grüße Jörg
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: Katousti]
#318090
22/10/2009 14:34
22/10/2009 14:34
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Joined: Oct 2006
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Hallo Sajana,
Und ja so ist es, wenn man ein Kind erwartet und sehr glücklich mit dem Partner ist, dann überlegt man sich nunmal zusammen einen Namen. Und wenn man sich auf den arabischen Nachnamen geeinigt hat, hört sich ein deutscher Vorname wohl ziemlich komisch damit an.
Mein Kind hat einen sehr typischen deutschen Vornamen, trotz seines sehr typischen arabischen Nachnamens. Für mich war das sehr sehr wichtig mit dem deutschen Vornamen damit er es im Leben einfacher hat (welches vorzugsweise in Deutschland stattfinden wird). Und mit "komisch anhören" ....also mein Kind wird aktuell NUR mit Vornamen angesprochen und später im Berufsleben wohl NUR mit Nachnamen. Was sollte sich dann komisch anhören? Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: dreamfighter]
#318093
22/10/2009 14:43
22/10/2009 14:43
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Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).
Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber wir gehen kurz man nach Frankreich zum shoppen, Kaffee trinken in der Schweiz, übers WE skifahren in Österreich, sind oft in den Niederlande...........es wäre doch sehr zeitaufreibend, kostspielig, wenn ich jedesmal eine amtliche Beglaubigung für die Ausreise meines Kindes bräuchte.....also ein spontaner Kurztrip wäre gar nicht möglich. Meiner hat zuerst einen arabischen, dann einen deutschen Vornamen, wobei der 2. der Rufname ist. Wir tragen alle den gemeinsamen Familienname....der aber recht "deutsch" klingt. Muss aber irgendwie jeder selber entscheiden. Kenn nur wenige arabische Männer die hellauf begeisterst sind, wenn das Kind den deutschen Namen der Mutter trägt. LG Simla
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Re: Erlaubnis für die Ausreise aus Deutschland mit Kind
[Re: LOE110119]
#318098
22/10/2009 15:33
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Und ja, auch ich wäre dafür, dass man generell eine Ausreisebescheinigung benötigt (aus Deutschland).
Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber wir gehen kurz man nach Frankreich zum shoppen, Kaffee trinken in der Schweiz, übers WE skifahren in Österreich, sind oft in den Niederlande...........es wäre doch sehr zeitaufreibend, kostspielig, wenn ich jedesmal eine amtliche Beglaubigung für die Ausreise meines Kindes bräuchte.....also ein spontaner Kurztrip wäre gar nicht möglich. Meiner hat zuerst einen arabischen, dann einen deutschen Vornamen, wobei der 2. der Rufname ist. Wir tragen alle den gemeinsamen Familienname....der aber recht "deutsch" klingt. Muss aber irgendwie jeder selber entscheiden. Kenn nur wenige arabische Männer die hellauf begeisterst sind, wenn das Kind den deutschen Namen der Mutter trägt. LG Simla Um eben mal "kurz" zum Kaffee-Trinken oder zum Shoppen wohin zu gehen haben wir nicht das nötige Kleingeld für. Mein Kind hat den arabischen Nachnamen seines Vaters. :-) Ebenso wie auch ich diesen habe, da ich der altmodischen Meinung bin eine Familie sollte den gleichen Nachnamen haben. Mein Mann hatte beim Vornamen nicht wirklich ein Mitspracherecht meint aber immer, dass er es auch so sieht dass es viel besser für das Kind ist, wenn er einen typisch deutschen Vornamen hat. Die Grenzen die Ihr passiert, werden soweit ich weiss garnicht kontrolliert. Und mit dem Einverständniss meinte ich auch die Ausreise in ein nichteuropäisches Land. Und um ganz genau zu sein, wenn ich mit meinem Kind in Holland bin und dann von dort aus z.B. nach Amerika fliegen möchte sollte dann selbstverständlich auch diese Einverständnisserklärung verlangt werden. Also egal ob ich von Heimatland (Deutschland) aus fliege, oder anderem europäischen Land.
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