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Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach so #322698
20/01/2010 19:09
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Nassima Doukhan Offline OP
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Dieses Thema kam eben unter einem anderen Topic auf. Hier nochmal eine kurze Zusammenfassung:

Nach der Konvertierung z.B. zum Islam ist es möglich seinen Vornamen und je nach Amt wohl auch seinen Nachnamen zu ändern. Allerdings gibt es anscheinend große regionale Unterschiede. Während man bei mir in Frankfurt einen neuen Vornamen entweder zum alten Vornamen dazunehmen kann oder den alten Vornamen komplett ersetzen kann, ist es woanders nur möglich einen zweiten Vornamen dazuzunehmen.

Hat jemand von euch mit Namensänderungen schon Erfahrung gemacht und kann etwas dazu berichten?

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach so [Re: Nassima Doukhan] #322700
20/01/2010 19:13
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Nassima Doukhan Offline OP
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Ich fange gleich mal an.
Nachdem ich zum Islam konvertiert habe, habe ich eine Namensänderung gemacht. Ich habe einen zweiten Vornamen dazu genommen, den ich aber nicht mehr benutze, ist nur aus sentimentalen Gründen noch in der Geburtsturkunde und bei offiziellen Schreiben.
Nach dem Antrag wurden alle Datenbanken international der Polizei, Interpol, etc. durchsucht ob etwas gegen mich vorliegt. Als diese Überprüfung erfolgt war und man mir nichts nachweisen konnte wurde gegen die Bezahlung eines Endgeldes die Namensänderungsurkunde ausgestellt.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322704
20/01/2010 20:38
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Hallo Nassima,

mich würde in diesem Thema sehr interessieren: hast Du Kinder? Leben Deine Eltern noch? < was sagen die dazu? > wie waren die anfänglichen Reaktionen?

Ich glaube allerdings kaum, daß es in diesem Forum noch jemanden gibt, der auch diesen Schritt gegangen ist. Oder -evtl. doch?

Gruß
chamaeleon

P.S.: sorry, habe erst jetzt gelesen,( Im Willkommens-Thema) daß Du schon geantwortet hast, daß Du kinder hast - aber die Frage - wie Deine Familie darauf reagiert hat, würde mich trotzdem interessieren....

Last edited by chamaeleon; 20/01/2010 20:46. Reason: zugefügt...
Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: chamaeleon] #322705
20/01/2010 21:28
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Meinst du die Reaktion auf die Konvertierung oder auf die Namensänderung. Ich antworte jetzt mal in Bezug auf die Namensänderung, denn das ist ja das Thema hier.
Ich habe kaum Familie, deswegen gab es nicht viele Reaktionen. Das sind aber die, die weiter den alten Namen benutzen. Ist mir auch relativ egal, wie die reagieren. Es ist schließlich mein Leben und meine Kinder sagen sowieso Mama.

Antwort auf:
Ich glaube allerdings kaum, daß es in diesem Forum noch jemanden gibt, der auch diesen Schritt gegangen ist. Oder -evtl. doch?

Vielleicht gibt es hier die ein oder andere, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchenname angenommen hat.
Es gibt ja viele Gründe für Namensänderungen.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322708
20/01/2010 22:32
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Antwort auf:
Ich glaube allerdings kaum, daß es in diesem Forum noch jemanden gibt, der auch diesen Schritt gegangen ist. Oder -evtl. doch?

Vielleicht gibt es hier die ein oder andere, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchenname angenommen hat.
Es gibt ja viele Gründe für Namensänderungen.

Also ich persönlich finde das kann man absolut nicht vergleichen.
Einen Vornamen wegen eines Religionswechsels.......und einen Familiennamen aufgrund Eheschliessung/Scheidung. Ist ja auch rechtlich was ganz anderes.

Ich habe auch durch Eheschliessung meinen Familiennamen geändert.
Aber einen Vornamen? Warum macht man das?
LG Simla

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322710
20/01/2010 23:06
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Zur Info:
Voraussetzungen

* Sie sind Deutscher oder Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling.
* Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
* Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.

Hinweis: Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden. Die privaten Interessen muss der Antragsteller ausführlich vortragen. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens berücksichtigt die Behörde von sich aus – es wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.

Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung kann danach beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname

* anstößig oder lächerlich klingt,
* Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht, die zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Antragstellers führen,
* eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Ehescheidung wieder angenommen hat. Hinzu kommen muss in solchen Fällen, dass das Kindeswohl eine Änderung des Namens in den neuen Namen des Elternteils erfordert.
Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als 16 Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.

Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge erweckt werden. Sie kommt auch nicht schon dann in Betracht, wenn der Name dem Namensträger nicht gefällt, etwa weil er fremdsprachigen Ursprungs ist. Auch der Wunsch, eine Identifizierung etwa durch Gläubiger zu erschweren oder einen Namen vor dem Aussterben zu bewahren, rechtfertigt eine Namensänderung grundsätzlich nicht.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322711
20/01/2010 23:07
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>>>
Aber einen Vornamen? Warum macht man das?
<<<

Hier ging es um Konvertierung - wenn man zum Islam konvertiert, gehört meist die Wahl eines entsprechenden Vornamens dazu, weil ein traditioneller Muslim keinen westlichen Namen tragen darf (zumindest keinen, der im Gegensatz zu den Lehren des Islam steht).

Ein weiteren Fall ist die Einbürgerung in Deutschland. Es wissen nicht viele, doch man kann in diesem Falle seinen kompletten Namen ändern, z.B. aus Iwan Krawczyk kann dann ein Fritz Müller werden oder aus einer Fatma Khalifa eine Susanne Schulz - die Änderung soll allerdings möglichst Ähnlichkeiten zum vorherigen Namen aufweisen (aus einer Yasmina also besser eine Jasmin als eine Waltraud werden).
Gründe dafür gibt es durchaus - z.B. die vollständigere Integration durch die Eliminierung typisch ausländischer oder in Deutschland merkwürdig klingender (Baghwan, Dodo, Kamel, Osama) bzw. nicht auszusprechende (Grzwrbrinksi) Namen.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322712
20/01/2010 23:16
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Original geschrieben von: Frogger
>>>
Hier ging es um Konvertierung - wenn man zum Islam konvertiert, gehört meist die Wahl eines entsprechenden Vornamens dazu, weil ein traditioneller Muslim keinen westlichen Namen tragen darf

.....ach ja.....was ein Moslem nicht alles darf....
Fakt ist, man wird nicht danach aufgefordert seinen Vornamen zu ändern. Also fällt das unter freiwillig :-)

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322713
20/01/2010 23:18
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@Simla, das bezieht sich auf die Änderung von Nachnamen.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322714
20/01/2010 23:21
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Wenn man zum Islam konertiert muss man seinen Namen nicht ändern, ist rein freiwillig. Wenn man aber Christ... heisst, dann ist es wünschenswert, da dieser Name einen eindeutigen Bezug zum Christentum darstellt.
Ich wollte einfach meinen Namen ändern, da mir mein Name nicht gefallen hat, in meinem Jahrgang ein Modename war und ich mich damit nicht identifizieren kann.

Die "ausführliche" Erklärung bestand darin, dass ich geschrieben habe was ich gerade erklärt habe und der Urkunde meiner Konvertierung.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322715
20/01/2010 23:24
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Antwort auf:
.....ach ja.....was ein Moslem nicht alles darf....

auch ein Moslem der zum Christentum konvertiert, ein Christ der Jude wird oder Hindu, ein russisch-orthodoxer der was-weiß-ich wird, jeder darf das aus religiösen Gründen tun.

Es gibt auch die einfachere Lösung, man nimmt den Wunschnamen als "Künstlername", dann darf man den Namen führen, wird aber z.B. nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.

Menschen haben die unterschiedlichsten Gründe ihren Vornamen zu ändern, ist reine Privatsache und jedem das Seine und mir das Meine.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322716
20/01/2010 23:24
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Na, das kommt immer auf die Befindlichkeiten an - ich habe z.B. schon von Fällen gehört, in denen arabische Botschaften die Geburt eines muslimischen Kindes nur dann eintragen, wenn der Vorname "islamisch korrekt" ist, oder beim "Hadsch" in Saudi-Arabien müssen Personen mit nicht-"islamischem" Namen ihre Religionszugehörigkeit nachweisen ... diese Namenssache ist u.U. also mehr als nur eine Lust-und-Laune-Überlegung.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322717
20/01/2010 23:26
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Mag schon sein, dann sind das Landesgesetzte, aber das hat mit Islam nichts zu tun.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322718
20/01/2010 23:37
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan
@Simla, das bezieht sich auf die Änderung von Nachnamen.

Gleiches Gesetz....
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die
Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndG - nur möglich, sofern ein wichtiger
Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse
des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den entgegenstehenden schutzwürdigen
Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden
Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das
öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören (Nr. 28
NamÄndVwV), überwiegt

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322719
20/01/2010 23:38
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan
Wenn man zum Islam konertiert muss man seinen Namen nicht ändern, ist rein freiwillig. Wenn man aber Christ... heisst, dann ist es wünschenswert, da dieser Name einen eindeutigen Bezug zum Christentum darstellt.

Wer wünscht das? Bei mir hat sich das keiner gewünscht.

Original geschrieben von: Nassima Doukhan
Antwort auf:
.....ach ja.....was ein Moslem nicht alles darf....

auch ein Moslem der zum Christentum konvertiert, ein Christ der Jude wird oder Hindu, ein russisch-orthodoxer der was-weiß-ich wird, jeder darf das aus religiösen Gründen tun

Das entscheidet das Amt im Einzelfall.

Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Es gibt auch die einfachere Lösung, man nimmt den Wunschnamen als "Künstlername", dann darf man den Namen führen, wird aber z.B. nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.

Wo wird denn noch ein Künstlername eingetragen? Im Melderegister nicht mehr und in den Ausweisen auch nicht mehr. Und selbst für ein Künstlername musste man damals Nachweise vorlegen (CDs, DVDs, Vernisagen etc.)

Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Menschen haben die unterschiedlichsten Gründe ihren Vornamen zu ändern, ist reine Privatsache und jedem das Seine und mir das Meine.

Es war nur eine Frage, mehr nicht. Es besteht kein Zwang zu antworten :-)

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322720
20/01/2010 23:43
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan
Mag schon sein, dann sind das Landesgesetzte, aber das hat mit Islam nichts zu tun.

Sorry, ich dachte es geht um eine Namensänderung.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322721
20/01/2010 23:44
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Original geschrieben von: Frogger
Na, das kommt immer auf die Befindlichkeiten an - ich habe z.B. schon von Fällen gehört, in denen arabische Botschaften die Geburt eines muslimischen Kindes nur dann eintragen, wenn der Vorname "islamisch korrekt" ist,

Ich bin ja keine frische Geburt sondern schon Gammelfleisch und mir hat damals keiner gesagt "Mädel, das mit dem Vorname musste aber noch ablegen" :-)
Aber mit Mini hatte ich Deinen o.g. Ärger. TN-Konsulat München.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322722
20/01/2010 23:47
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Hier mal ein paar Links zum Thema:

Namensänderungen, ob Vor- oder Nachname, werden durch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt.
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/
http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Darin heißt es: Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.
und ergänzend in §11:
Die §§ 1 bis 3, § 5 ... und § 9 finden auf die Änderung ... von Vornamen mit der Maßgabe Anwendung ...

Bei der Änderung/Ergänzung eines Vor- oder Familiennamens wird dabei ein wichtiger Grund vorausgesetzt. Diese Gründe können im nachfolgenden Link zu Wikipedia sowie im Merkblatt der Stadt Düsseldorf eingesehen werden.

Wiki sagt dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#.C3.96ffentlich-rechtliche_Regelungen

Merkblatt und Antragsformular (Stadt Düsseldorf):
http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_31_na_02.pdf

Es gibt auch ein Urteil des Volksgerichtshofs München aus dem Jahr 1992 gibt es auch, auf das sich auch heute noch vielfach berufen wird. Darin heißt es:

Das VGH München hat in einer Entscheidung vom 3. Juni 1992 dem Wunsch des Klägers auf Hinzufügung des Vornamens „Abdulhamid“ zum bisherigen Vornamen „Andreas“ stattgegeben. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Übertritt zum Islam jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSv § 11 iVm § 3 I NÄG darstellt, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens glaubhaft gemacht wird. Dabei reiche es aus, dass der Kläger sein Begehren auf den Koran und die Sunna stützt.
Ohne Bedeutung sei, ob der Islam für seine Anhänger die Annahme eines Vornamens, der die Zugehörigkeit zum moslemischen Glauben bestätigt, zwingend fordert oder dies den Gläubigern nur nahe legt. Denn geschützt seien, nicht nur Überzeugungen, die auf imperativen Glaubenssätzen beruhen, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die der Betreffende in einer bestimmten Situation als für ihn verbindlich ansieht.
VGH München, Urteil vom 3. Juni 1992, Az.: 5 B 92.162 NJW 1993, 346;
ähnlich OVG Koblenz, Urteil vom 22.06.1993 – 7 A 12338/92 in KirchE 31, 211;
OVG Hamburg (1994) KirchE 32, 259


Lustig in dem Zusammenhang ist, dass der Gesetzestext seit der Erstellung im 3. Reich wohl kaum noch geändert wurde, an einigen Stellen heißt es immer noch "Deutsches Reich" oder "Reichsminister des Inneren".

Gruß Uwe

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322724
21/01/2010 01:42
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Antwort auf:
Original geschrieben von: Nassima Doukhan
Wenn man zum Islam konertiert muss man seinen Namen nicht ändern, ist rein freiwillig. Wenn man aber Christ... heisst, dann ist es wünschenswert, da dieser Name einen eindeutigen Bezug zum Christentum darstellt.

Wer wünscht das? Bei mir hat sich das keiner gewünscht.


die Sunna, der Islam, wie auch immer man es formulieren möchte. Ist halt irreführend. Aber niemand wird dazu gezwungen.

Antwort auf:
Wo wird denn noch ein Künstlername eingetragen? Im Melderegister nicht mehr und in den Ausweisen auch nicht mehr. Und selbst für ein Künstlername musste man damals Nachweise vorlegen (CDs, DVDs, Vernisagen etc.)


Mir hat man damals (2004) angeboten einen Künstlernamen statt dessen zu verwenden, weil das eben ohne diese ganze Überprüfung geht.


Antwort auf:
Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Menschen haben die unterschiedlichsten Gründe ihren Vornamen zu ändern, ist reine Privatsache und jedem das Seine und mir das Meine.

Es war nur eine Frage, mehr nicht. Es besteht kein Zwang zu antworten :-)

Und meine Gründe habe ich bereits geschrieben.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322725
21/01/2010 01:47
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Ja, aber ob ein arabisches Land einen arabischen Vornamen fordert damit man einreisen kann oder als Moslem anerkannt wird, das ist Landesrecht und hat nichts mit Islam zu tun. Die fordern teilweise auch Passfotos mit Kopftuch.
Wenn ich z.B. auf Hajj fahren will, dann muss ich obwohl ich einen muslimischen Vornamen habe, einen iranischen Nachnamen und einen Pass mit Kopftuch-Passfoto habe einen Nachweis einer bringen, dass ich konvertiert bin. Das liegt aber einfach daran, dass dieses Land es so fordert.
Genauso wie der Iran fordert, dass Frauen (egal welchen Vornamen sie haben) Kopftuch tragen, eben auch Touristinnen.
Das sind alles Bestimmungen von Ländern.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: LOE110119] #322730
21/01/2010 06:39
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Aber mit Mini hatte ich Deinen o.g. Ärger. TN-Konsulat München.
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Ja, Tunesien gehört zu den Ländern, die die Geburtsregister-Eintragung von Kindern mit nicht-muslimischen Namen verweigern.
(siehe z.B. Bericht des USA-Außenministeriums zur Lage in Tunesien: http://www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2008/nea/119128.htm).

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322731
21/01/2010 06:51
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Das liegt aber einfach daran, dass dieses Land es so fordert.
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Das kann man sich zwar schönreden, doch Fakt ist, daß solche Regelungen meist auf den Regelungen der Scharia beruhen und u.U. noch nicht einmal in säkularem Gesetz niedergelegt sind (z.B. die Heirat von muslimischen Tunesierinnen mit Nicht-Muslimen, die per Ministerial-Dekret, aber nicht per Gesetz untersagt ist).

Insofern ist für bestimmte Regelungen und Verfahrensweise sehr wohl die religiöse Grundlage entscheidend, auch wenn dies nicht automatisch heißt, daß JEDES Land genau dieselben Prioritäten setzt (so hat z.B. Jordanien die Konvention zur Entziehung von Kindern unterzeichnet, die bis auf eine weitere Ausnahme, von keinem muslimischen Land anerkannt wurde). Für den Iran hast Du es selbst bereits geschrieben, daß Frauen verpflichtet sind, ihren Kopf zu bedecken - dies hat allerdings nichts mit iranischer Landessitte (oder einer demokratischen Volksentscheidung) zu tun, sondern ist eine dort so verstandene Erfordernis des muslimischen Glaubens. Auf den Maldiven kann seit kurzer Zeit nur noch derjenige Staatsbürger sein, der muslimischen Glaubens ist.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322733
21/01/2010 11:15
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Antwort auf:
Tunesien gehört zu den Ländern, die die Geburtsregister-Eintragung von Kindern mit nicht-muslimischen Namen verweigern.

Nichts desto trotz scheinen sie recht "großzügig" zu sein. Ich habe erst vor Kurzem den tun. Pass eines kleinen Halbtunesiers gesehen, der MARVIN heißt. Diese Schreibweise wurde für den tunesischen Namen "Marouane" akzeptiert, was mich ziemlich gewundert hat, stellt sie doch eigentlich einen komplett anderen (nicht muslimischen) Namen dar. Da stand also links im Pass in lateinischen Buchstaben "Marvin" und rechts daneben in arabischer Schrift der Name "Marouan".

Die Türken beispielsweise nehmen es da viel genauer. Ich kenne eine Familie, die ihre Söhne Omar und Ahmad nennen wollte, aber nix da, die türkische Botschaft hat nur die türkische Schreibweise "Ömer" und "Ahmet" akzeptiert. Das war in den 90-er Jahren, vielleicht sind die da inzwischen auch nicht mehr so streng.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach so [Re: Nassima Doukhan] #322734
21/01/2010 11:39
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Zahir Offline
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Hallo Nassima,
aus welchem Gründen Beiträge und/oder persönliche Entscheidungen immer wieder bewertet und subjektiv kommentiert werden kann ich Dir leider nicht sagen aber vielleicht kann ich etwas zu Deiner eigentlichen Fragestellung bezüglich der Erfahrung beitragen...

Ich habe durch Eheschließung den arabischen Nachnamen meines Mannes angenommen. Unsere gemeinsame Tochter arabisch ("Islamakzeptabel" s11)- europäischer ("Islaminakzeptabel") Doppelvorname hatte diesen Familiennamen schon im Vorwege.
In Deutschland hierin eine Änderung herbei zu führen ist nicht unbedingt ohne Weiteres möglich (die entsprechenden Voraussetzungen sind in einigen Antworten inerhalb diesen Themas beigefügt und auch das ist vorerst "Auslegungssache"...).Jedoch können für eine "volljährige und auch lebenserfahrene" Frau gerade auch in Bezug einer Konvertierung Argumente gefunden werden, die eine Namensänderung durchaus per Gesetz zulassen. Das Problem ist meist aber, dass hier Spielräume sind, die vorerst einer willkürlichen Betrachtung/Bewertung per Gesetzesvertreter vorausgeht, sodass in den mir bekannten Fällen eine langfristige "Erstreitung" nicht ausblieb. Ich selber bin mit 2 Frauen bekannt, die dieses (identische Vorraussetzungen wie in meinem Fall)in Hinsicht auf die Änderung ihres Vornamens erfolgreich umsetzen konnten. Beide leben schon lange mit ihren Familien nicht mehr in Deutschland.
LG Zahir

Last edited by Zahir; 21/01/2010 11:41.
Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Frogger] #322735
21/01/2010 11:47
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midouna Offline
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eine namensänderung ist IMMER ein einzelfallentscheidung und muß von einem gericht bestätigt werden, dies kann auch geschehen ohne das man es selber will (leider)
ein "künstlername" wird nirgendwo eingetragen, theoretisch kann sich jeder nennen wie er will und muß dennoch dokumente oder wirksame verträge mit dem im ausweißdokument eingetragenen namen unterschreiben...
der hinzufügung eines zweiten vornamens oder eines namensteils (z.b. "von oder zu") wird eher stadtgegeben als dem umgekehrten fall,-
es ist verdammt schwer nachweise zu führen warum man einen namen ändern möchte oder, wie in meinem fall, NICHT ändern möchte...


midoun
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