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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322708
20/01/2010 22:32
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Ich glaube allerdings kaum, daß es in diesem Forum noch jemanden gibt, der auch diesen Schritt gegangen ist. Oder -evtl. doch? Vielleicht gibt es hier die ein oder andere, die nach der Scheidung wieder ihren Mädchenname angenommen hat. Es gibt ja viele Gründe für Namensänderungen. Also ich persönlich finde das kann man absolut nicht vergleichen. Einen Vornamen wegen eines Religionswechsels.......und einen Familiennamen aufgrund Eheschliessung/Scheidung. Ist ja auch rechtlich was ganz anderes. Ich habe auch durch Eheschliessung meinen Familiennamen geändert. Aber einen Vornamen? Warum macht man das? LG Simla
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: LOE110119]
#322710
20/01/2010 23:06
20/01/2010 23:06
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Zur Info: Voraussetzungen
* Sie sind Deutscher oder Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser, heimatloser Ausländer oder Kontingentflüchtling. * Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. * Es liegt ein wichtiger Grund vor, der die Namensänderung rechtfertigt.
Hinweis: Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die privaten schutzwürdigen Interessen des Namensträgers an der Namensänderung schwerer wiegen als das öffentliche Interesse oder ein privates Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens. Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden. Die privaten Interessen muss der Antragsteller ausführlich vortragen. Das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des Namens berücksichtigt die Behörde von sich aus – es wiegt umso schwerer, je länger der Name geführt wurde.
Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung kann danach beispielsweise vorliegen, wenn der Familienname
* anstößig oder lächerlich klingt, * Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursacht, die zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Antragstellers führen, * eines Kindes angepasst werden soll an den Namen, den der allein sorgeberechtigte Elternteil nach der Ehescheidung wieder angenommen hat. Hinzu kommen muss in solchen Fällen, dass das Kindeswohl eine Änderung des Namens in den neuen Namen des Elternteils erfordert. Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als 16 Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge erweckt werden. Sie kommt auch nicht schon dann in Betracht, wenn der Name dem Namensträger nicht gefällt, etwa weil er fremdsprachigen Ursprungs ist. Auch der Wunsch, eine Identifizierung etwa durch Gläubiger zu erschweren oder einen Namen vor dem Aussterben zu bewahren, rechtfertigt eine Namensänderung grundsätzlich nicht.
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: LOE110119]
#322711
20/01/2010 23:07
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>>> Aber einen Vornamen? Warum macht man das? <<<
Hier ging es um Konvertierung - wenn man zum Islam konvertiert, gehört meist die Wahl eines entsprechenden Vornamens dazu, weil ein traditioneller Muslim keinen westlichen Namen tragen darf (zumindest keinen, der im Gegensatz zu den Lehren des Islam steht).
Ein weiteren Fall ist die Einbürgerung in Deutschland. Es wissen nicht viele, doch man kann in diesem Falle seinen kompletten Namen ändern, z.B. aus Iwan Krawczyk kann dann ein Fritz Müller werden oder aus einer Fatma Khalifa eine Susanne Schulz - die Änderung soll allerdings möglichst Ähnlichkeiten zum vorherigen Namen aufweisen (aus einer Yasmina also besser eine Jasmin als eine Waltraud werden). Gründe dafür gibt es durchaus - z.B. die vollständigere Integration durch die Eliminierung typisch ausländischer oder in Deutschland merkwürdig klingender (Baghwan, Dodo, Kamel, Osama) bzw. nicht auszusprechende (Grzwrbrinksi) Namen.
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322718
20/01/2010 23:37
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@Simla, das bezieht sich auf die Änderung von Nachnamen. Gleiches Gesetz.... Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen - NamÄndG - nur möglich, sofern ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung gegenüber den entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören (Nr. 28 NamÄndVwV), überwiegt
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322719
20/01/2010 23:38
20/01/2010 23:38
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Wenn man zum Islam konertiert muss man seinen Namen nicht ändern, ist rein freiwillig. Wenn man aber Christ... heisst, dann ist es wünschenswert, da dieser Name einen eindeutigen Bezug zum Christentum darstellt.
Wer wünscht das? Bei mir hat sich das keiner gewünscht. .....ach ja.....was ein Moslem nicht alles darf.... auch ein Moslem der zum Christentum konvertiert, ein Christ der Jude wird oder Hindu, ein russisch-orthodoxer der was-weiß-ich wird, jeder darf das aus religiösen Gründen tun Das entscheidet das Amt im Einzelfall. Es gibt auch die einfachere Lösung, man nimmt den Wunschnamen als "Künstlername", dann darf man den Namen führen, wird aber z.B. nicht in die Geburtsurkunde eingetragen.
Wo wird denn noch ein Künstlername eingetragen? Im Melderegister nicht mehr und in den Ausweisen auch nicht mehr. Und selbst für ein Künstlername musste man damals Nachweise vorlegen (CDs, DVDs, Vernisagen etc.) Menschen haben die unterschiedlichsten Gründe ihren Vornamen zu ändern, ist reine Privatsache und jedem das Seine und mir das Meine.
Es war nur eine Frage, mehr nicht. Es besteht kein Zwang zu antworten :-)
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322722
20/01/2010 23:47
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Uwe Wassenberg
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Hier mal ein paar Links zum Thema: Namensänderungen, ob Vor- oder Nachname, werden durch das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt. Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen http://bundesrecht.juris.de/nam_ndg/http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.htmlDarin heißt es: Der Familienname eines deutschen Staatsangehörigen oder eines Staatenlosen, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Deutschen Reich hat, kann auf Antrag geändert werden.und ergänzend in §11: Die §§ 1 bis 3, § 5 ... und § 9 finden auf die Änderung ... von Vornamen mit der Maßgabe Anwendung ...Bei der Änderung/Ergänzung eines Vor- oder Familiennamens wird dabei ein wichtiger Grund vorausgesetzt. Diese Gründe können im nachfolgenden Link zu Wikipedia sowie im Merkblatt der Stadt Düsseldorf eingesehen werden. Wiki sagt dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht#.C3.96ffentlich-rechtliche_RegelungenMerkblatt und Antragsformular (Stadt Düsseldorf): http://www.duesseldorf.de/formular/pdf/33_31_na_02.pdfEs gibt auch ein Urteil des Volksgerichtshofs München aus dem Jahr 1992 gibt es auch, auf das sich auch heute noch vielfach berufen wird. Darin heißt es: Das VGH München hat in einer Entscheidung vom 3. Juni 1992 dem Wunsch des Klägers auf Hinzufügung des Vornamens „Abdulhamid“ zum bisherigen Vornamen „Andreas“ stattgegeben. Das Urteil wurde damit begründet, dass ein Übertritt zum Islam jedenfalls dann einen wichtigen Grund iSv § 11 iVm § 3 I NÄG darstellt, wenn die Ernsthaftigkeit des religiös begründeten Begehrens glaubhaft gemacht wird. Dabei reiche es aus, dass der Kläger sein Begehren auf den Koran und die Sunna stützt. Ohne Bedeutung sei, ob der Islam für seine Anhänger die Annahme eines Vornamens, der die Zugehörigkeit zum moslemischen Glauben bestätigt, zwingend fordert oder dies den Gläubigern nur nahe legt. Denn geschützt seien, nicht nur Überzeugungen, die auf imperativen Glaubenssätzen beruhen, sondern auch solche religiösen Überzeugungen, die der Betreffende in einer bestimmten Situation als für ihn verbindlich ansieht. VGH München, Urteil vom 3. Juni 1992, Az.: 5 B 92.162 NJW 1993, 346; ähnlich OVG Koblenz, Urteil vom 22.06.1993 – 7 A 12338/92 in KirchE 31, 211; OVG Hamburg (1994) KirchE 32, 259Lustig in dem Zusammenhang ist, dass der Gesetzestext seit der Erstellung im 3. Reich wohl kaum noch geändert wurde, an einigen Stellen heißt es immer noch "Deutsches Reich" oder "Reichsminister des Inneren". Gruß Uwe
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: LOE110119]
#322724
21/01/2010 01:42
21/01/2010 01:42
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Nassima Doukhan
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan Wenn man zum Islam konertiert muss man seinen Namen nicht ändern, ist rein freiwillig. Wenn man aber Christ... heisst, dann ist es wünschenswert, da dieser Name einen eindeutigen Bezug zum Christentum darstellt.
Wer wünscht das? Bei mir hat sich das keiner gewünscht.
die Sunna, der Islam, wie auch immer man es formulieren möchte. Ist halt irreführend. Aber niemand wird dazu gezwungen. Wo wird denn noch ein Künstlername eingetragen? Im Melderegister nicht mehr und in den Ausweisen auch nicht mehr. Und selbst für ein Künstlername musste man damals Nachweise vorlegen (CDs, DVDs, Vernisagen etc.) Mir hat man damals (2004) angeboten einen Künstlernamen statt dessen zu verwenden, weil das eben ohne diese ganze Überprüfung geht. Original geschrieben von: Nassima Doukhan
Menschen haben die unterschiedlichsten Gründe ihren Vornamen zu ändern, ist reine Privatsache und jedem das Seine und mir das Meine.
Es war nur eine Frage, mehr nicht. Es besteht kein Zwang zu antworten :-) Und meine Gründe habe ich bereits geschrieben.
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: LOE110119]
#322725
21/01/2010 01:47
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Nassima Doukhan
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Ja, aber ob ein arabisches Land einen arabischen Vornamen fordert damit man einreisen kann oder als Moslem anerkannt wird, das ist Landesrecht und hat nichts mit Islam zu tun. Die fordern teilweise auch Passfotos mit Kopftuch. Wenn ich z.B. auf Hajj fahren will, dann muss ich obwohl ich einen muslimischen Vornamen habe, einen iranischen Nachnamen und einen Pass mit Kopftuch-Passfoto habe einen Nachweis einer bringen, dass ich konvertiert bin. Das liegt aber einfach daran, dass dieses Land es so fordert. Genauso wie der Iran fordert, dass Frauen (egal welchen Vornamen sie haben) Kopftuch tragen, eben auch Touristinnen. Das sind alles Bestimmungen von Ländern.
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322731
21/01/2010 06:51
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Frogger
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>>> Das liegt aber einfach daran, dass dieses Land es so fordert. <<<
Das kann man sich zwar schönreden, doch Fakt ist, daß solche Regelungen meist auf den Regelungen der Scharia beruhen und u.U. noch nicht einmal in säkularem Gesetz niedergelegt sind (z.B. die Heirat von muslimischen Tunesierinnen mit Nicht-Muslimen, die per Ministerial-Dekret, aber nicht per Gesetz untersagt ist).
Insofern ist für bestimmte Regelungen und Verfahrensweise sehr wohl die religiöse Grundlage entscheidend, auch wenn dies nicht automatisch heißt, daß JEDES Land genau dieselben Prioritäten setzt (so hat z.B. Jordanien die Konvention zur Entziehung von Kindern unterzeichnet, die bis auf eine weitere Ausnahme, von keinem muslimischen Land anerkannt wurde). Für den Iran hast Du es selbst bereits geschrieben, daß Frauen verpflichtet sind, ihren Kopf zu bedecken - dies hat allerdings nichts mit iranischer Landessitte (oder einer demokratischen Volksentscheidung) zu tun, sondern ist eine dort so verstandene Erfordernis des muslimischen Glaubens. Auf den Maldiven kann seit kurzer Zeit nur noch derjenige Staatsbürger sein, der muslimischen Glaubens ist.
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Frogger]
#322733
21/01/2010 11:15
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Nela
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Tunesien gehört zu den Ländern, die die Geburtsregister-Eintragung von Kindern mit nicht-muslimischen Namen verweigern. Nichts desto trotz scheinen sie recht "großzügig" zu sein. Ich habe erst vor Kurzem den tun. Pass eines kleinen Halbtunesiers gesehen, der MARVIN heißt. Diese Schreibweise wurde für den tunesischen Namen "Marouane" akzeptiert, was mich ziemlich gewundert hat, stellt sie doch eigentlich einen komplett anderen (nicht muslimischen) Namen dar. Da stand also links im Pass in lateinischen Buchstaben "Marvin" und rechts daneben in arabischer Schrift der Name "Marouan". Die Türken beispielsweise nehmen es da viel genauer. Ich kenne eine Familie, die ihre Söhne Omar und Ahmad nennen wollte, aber nix da, die türkische Botschaft hat nur die türkische Schreibweise "Ömer" und "Ahmet" akzeptiert. Das war in den 90-er Jahren, vielleicht sind die da inzwischen auch nicht mehr so streng.
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