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Grundstück... #323284
30/01/2010 20:51
30/01/2010 20:51
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Suzy Offline OP
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hallo zusammen!

Vor einiger Zeit hatte ich hier mal eine Frage zwecks "Grundstück in Tn kaufen" gestellt.

Jetzt ist es soweit: Wir hätten etwas in Aussicht. Wir möchten es zusammen kaufen, jeder bezahlt 50%. Jetzt haben wir erfahren, dass ich momentan nicht als Besitzer miteingetragen werden kann ( irgendwie erst nach 5Jahren, oder so?), weil ich nicht tun.Staatsbürger bin.
Kann mir das jemand genauer erklären?

Was passiert, wenn es wirklich so eingetragen wird, und z.B. mein Mann stirbt (was ich ja nicht hoffe! aber es kann ja immer mal was passieren)? Kennt sich da jemand mit dem Erbrecht aus? Hab ich dann trotzdem Anspruch auf dieses Grundstück oder gehört dann alles der Familie in Tn?

Hoffe, ihr versteht, was ich meine! Ich will halt auf jeden Fall diese Dinge geklärt haben, bevor ich einen Fehler mache... confused

Susanne

Re: Grundstück... [Re: Suzy] #323285
30/01/2010 21:01
30/01/2010 21:01
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Gitta Offline
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Es kommt darau an, ob das Grundstück zur Touristenzone gehört oder zur Agrarzone.
Agrarzone kannst du nicht kaufen oder erben.
Was die 5 Jahre bedeuten weiss ich nicht. Habe noch nie davon gehört. Da würde ich dann einen guten Anwalt heranziehen.

Last edited by Gitta; 30/01/2010 21:02.

"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)
Re: Grundstück... [Re: Suzy] #323288
30/01/2010 21:54
30/01/2010 21:54
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Fatma_Ezzahra Offline
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Hallo Susanne,

gut dass du dich schon mal schlau gemacht hast!!!!! Ich will meine persönliche Meinung hierzu nicht direkt äussern.
Nicht Tun Staatsbürger zumindest wie ich weiss Europäer haben das Recht einen Grundstück in Tunesien zu kaufen jedoch brauchen sie die Genehmigung vom Gouverneur. (dauert in der Regel nicht sehr lange)
Landwirtschaftliche Grundstücke dürfen ausschliesslich an Tunesier verkauft werden.
Weitere sind vom Kauf ausgeschlossen! Beim Unterschreiben von Unterlagen nimm dir bitte einen Fachübersetzer mit und nicht irgendeine Person. Bei Verträgen indem eine nicht arabisch sprechende Partei Teil ist, ist es auch vom Gesetz vorgeschrieben dass ein Dolmetscher dabei sein muss. Bei Geldübergabe immer schriftlich bestätigen lassen! Privatpersonen können dir eine Erklärung unterschreiben die bei der Gemeinde beglaubigt werden kann.
Ich kenn nämlich eine Deutsche die leider von ihrem mann persönlich reingelegt wurde und dachte dass sie einen Kaufvertrag unterschrieb, jedoch war das nur die Empfangsbestätigung. Zum Miss-Glück war die Summe nicht sehr hoch. Jetzt läuft das Verfahren seit einem Jahr und der Notar ist auch mitverwickelt, weil er sie nicht vorher aufgeklärt hat!!!

Last edited by Fatma_Ezzahra; 30/01/2010 21:54.
Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323290
30/01/2010 22:28
30/01/2010 22:28
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Sasour82 Offline
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Sasour82  Offline
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Ist es denn nicht auch so, dass dem Mann 51% des Grundstücks gehören, und der Frau IMMER nur 49%!!
Udn im Todesfalle, wird das Grundstück seinen Eltern vermacht, und die entscheiden dann ob Ehefrau was bekommt?!?
Deshalb schreiben doch viele das Grundstück gleich auf den Nachwuchs?!?!

Ich kenne auch eine Frau, die dachte ihr gehört ein Grundstück!!War aber nicht so, denn ihr gehörten nur 49%, udn somit hatte der Mann das sagen....

Also ganz ehrlich, ich denke kauft man in TN ein Grundstück mit seinem tun.Partner, gehört es immer dem tun.Teil...
Vertrauen oder Finger davon lassen..

Re: Grundstück... [Re: Sasour82] #323291
30/01/2010 23:27
30/01/2010 23:27
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Lamarsa Offline
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hallo suzy , ein grundstück oder ein haus kann nur ein tn kaufen .für auländer kann eine warte zeit sehr lange dauern und mit 50% /49% heeee so was gibts nicht .Das Grunstück wirt immer einen tn gehören .spare dir das geld ,weil du als ausländer keinen recht hast zu kaufen.ein anwalt kanns auch vergessen der wirt immer der tn besser beraten.ich vermute du sprichst keinen arabisch und auch keinen französisch ,wenn du auf mich hörst lass das sein du sparst viel geld und nerven .viel glück LB la marsa

Re: Grundstück... [Re: Lamarsa] #323292
30/01/2010 23:42
30/01/2010 23:42
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virosa Offline
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MeckPom
Hallo.

Irgendwie verstehe ich das nicht. Meine Schwägerin(Französin) und ihr Mann stehen gleichwertig im Grundbuch wie auch beim Kaufvetrag, aber sie haben erst das Haus gekauft nachdem sie den tunesischen Paß hatte.
Auch die Tante(Deutsche) von meinem Mann steht als Gleichgestellte, den Prozenten nach, im Grundbuch. Sie hat mir gesagt, daß sie mit ihrem Mann damals beim Notar waren und er ein Schriftstück aufgesetzt hat, daß ihr Mann damit einverstanden ist, daß sie mit 50% im Grundbuch eingetragen wird.Also müßte das dann doch möglich sein.



Re: Grundstück... [Re: Sasour82] #323293
31/01/2010 00:19
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Fatma_Ezzahra Offline
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Warum immer nur 49 prozent? Das gilt eigentlich bei Unternehmen da muss leider immer eine Tun Partei mit bei sein und mit mind. 51 prozent Anteil. Was Grundstückbestiz angeht, kann ein nicht Tun auch 100 prozent Inhaber sein jedoch muss er hier eine Carte de sejour haben, wenn nicht kann er nur Teilinhaber sein.
Wie gesagt die Genehmigung zum Kauf eines Grundstücks oder Hauses ist immer erforderlich und wird vorher vom Gouverneur erteilt.

Mit dem Erbrecht da hab ich leider wenig Ahnung! Kann trotzdem eine Fachkraft deswegen nachfragen.

Nicht alle Anwälte sind Korrupt oder beraten nur zu Gunsten der Tun Partei!

Last edited by Fatma_Ezzahra; 31/01/2010 00:22.
Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323295
31/01/2010 01:41
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nailoucha Offline
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Das mit den 51% war einmal.
Besitz muss beim Gouverneur beantragt werden. Welches in der Regel kein Problem ist.
Erben koennen nur Muslime.

Re: Grundstück... [Re: nailoucha] #323299
31/01/2010 02:46
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Weder von der 5-Jahr-Regelung noch von der Carte Sejour-Vorschrift habe ich jemals gehört, ich kenne jede Menge Leute, bei denen weder das eine, noch das andere zutrifft und die dennoch als Eigentümer eingetragen sind.
Erwerb durch Ausländer setzt stets eine Genehmigung des Governeurs voraus.

Landwirtschaftliche Flächen können zwar nicht gekauft, sehr wohl aber gepachtet werden.
Muslime können nicht an Nicht-Muslime vererben und nicht von ihnen erben (in Tunesien, das gilt nicht für Deutschland!), dies kann nicht durch Verträge ausgeschlossen werden - zudem, selbst wenn die Ehefrau muslimisch wäre, steht ihr nur ein Pfichtteil, nicht aber das gesamte Erbe des Mannes zu (tunesische bzw. islamische Erbfolge!). Auch in Deutschland kann die tunesische gesetzliche Erbfolge der Familie eines Verstorbenen übrigens gerichtlich durchgesetzt werden.

Sämtliche Geldsendungen/übergaben NUR nach geschlossenem und beglaubigtem Vertrag (in Tunesien!), falls davon ein Miteigentum an einer zu kaufenden Sache begründet werden oder das Geld später zurückgezahlt werden soll! Gelder, die ohne Vertrag gezahlt werden, gelten als "privates Geschenk", und zwar unbeachtlich der Höhe.

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323307
31/01/2010 11:28
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Original geschrieben von: Suzy

Jetzt haben wir erfahren, dass ich momentan nicht als Besitzer miteingetragen werden kann ( irgendwie erst nach 5Jahren, oder so?), weil ich nicht tun.Staatsbürger bin.

Versteh ich nicht so ganz. Das erste, was man beim googeln dazu findet ist die Problematik wenn ein Ausländer was kaufen will.
Original geschrieben von: Fatma_Ezzahra

Nicht Tun Staatsbürger zumindest wie ich weiss Europäer haben das Recht einen Grundstück in Tunesien zu kaufen jedoch brauchen sie die Genehmigung vom Gouverneur. (dauert in der Regel nicht sehr lange)

Dauert nicht sehr lange? Naja "Zeit" ist eben relativ.
Bei mir hats damals 1 1/2 Jahre gedauert.

Denke doch, dass Du das Grundstück gemeinsam mit Deinem Ehemann kaufen willst - da entfallen Dolmetscher etc. (und wenn Du jetzt schon bedenken hast, würde ich kein Haus mit ihm zusammen kaufen).
Erbrecht wurde ja schon gesagt......(konvertieren).
LG Simla

Re: Grundstück... [Re: LOE110119] #323312
31/01/2010 13:14
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Fatma_Ezzahra Offline
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Bei solche Sachen würde ich bei den 40 od 50 Dinar für den Dolmetscher nicht sparen. Kommt drauf an was ihr Mann für ein Typ ist und wenn er schon jetzt sagt dass sie erst nach 5 Jahre Eigentümerin sein wird...

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323315
31/01/2010 13:21
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Wieso hat der Mann das behauptet?
"WIR" haben erfahren........
Denke die wenigsten Tunesier kennen sich mit Grundstücks/Häuserkauf aus, geschweigedenn mit Ausländern.

40/50 Dinar Dolmetscher?????? So ein Kauf ist eine riesen Sache. Da kommt es zu sehr vielen Terminen und sehr vielen Schriftstücken. Da wird man kaum mit 40, 50 Dinar hinkommen.

Original geschrieben von: Fatma_Ezzahra

Bei Verträgen indem eine nicht arabisch sprechende Partei Teil ist, ist es auch vom Gesetz vorgeschrieben dass ein Dolmetscher dabei sein muss.

Bei den ausländischen Ehegatten ist dies nicht gesetzlich vorgeschrieben!!! sondern eine freiwillige Sache.
LG Simla

Re: Grundstück... [Re: LOE110119] #323316
31/01/2010 13:23
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Vielleicht macht Fatma das ja für diesen Preis - was wissen wir?

LG

Re: Grundstück... [Re: Lamarsa] #323317
31/01/2010 13:23
31/01/2010 13:23
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@Suzy
Ich mache es kurz und bündig:
Über dieses Thema gibt es soviele Ansichten und jeder macht seine Erfahrungen....leider kann ich Dir auch nicht raten, daß Du Dich an dem Grundstück/Haus in TN beteiligen solltest. Daher gebe ich "lamarsa" in ihren Ausführungen in allem völlig recht!
Vorallem solltest Du beherzigen:
Antwort auf:
wenn du auf mich hörst lass das sein du sparst viel geld und nerven .viel glück LB la marsa



Ich wünsche Dir auch viel Glück!

chamaeleon

Re: Grundstück... [Re: LOE110209] #323318
31/01/2010 13:39
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Fatma_Ezzahra Offline
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Liebe Galega

Leider lassen sich viele Überbezahlen Bei Verträgen ist auf jeden Fall ein Dolmetscher Notwendig! Wenn ich dir was schicken darf über das Honorar per PDF??

Last edited by Fatma_Ezzahra; 31/01/2010 13:40.
Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323319
31/01/2010 13:46
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Woher hast Du Deine Informationen?
Wäre schön, wenn Du Dich vorstellen würdest "Mitglieder stellen sich vor".
Ich habe schon mehr als einen Vertrag in TN gemacht und niemals war es gesetzlich vorgeschrieben, dass alles über einen Dolmetscher laufen muss!!!!!
Und wie gesagt, ein Grundstück kauft man nicht wie im Supermarkt:
- ich haben wolle
- da hast Du
- 1001 Taler
- hier in bar
- da Quittung
.......das beinhaltet einiges mehr, zieht sich über einen langen Zeitraum und das gibt es nicht für 50 Dinar.
50 Dinar schafft man vielleicht für eine Eheschliessung/Ehevertrag. Man sollte ja zuerst informiert werden, dann wird mündlich ausgehandelt, dann schriftlich, dann auch dies wieder übersetzt.
LG Simla

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323321
31/01/2010 13:46
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LOE110209 Offline
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Es wäre sicherlich für alle sehr interessant, wenn du dies ins Forum stellen würdest.

LG

Re: Grundstück... [Re: LOE110209] #323322
31/01/2010 13:48
31/01/2010 13:48
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Fatma_Ezzahra Offline
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wie geht das denn? habs bis jetzt vergeblich versucht

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323323
31/01/2010 13:54
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Alina 7ayati Offline

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Antwort auf:
Wäre schön, wenn Du Dich vorstellen würdest "Mitglieder stellen sich vor".


Super Idee wink

Also los...


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
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Re: Grundstück... [Re: Alina 7ayati] #323324
31/01/2010 13:58
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Fatma_Ezzahra Offline
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Fatma_Ezzahra  Offline
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Bis heute Abend aber versprochen!

Hab ich euch so neugierig gemacht??

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323326
31/01/2010 14:01
31/01/2010 14:01
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LOE110119 Offline
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Original geschrieben von: Fatma_Ezzahra

Hab ich euch so neugierig gemacht??

Mir gehts nur um andere User - die vielem hier Glauben schenken und daher interessieren mich Deine Behauptungen. Die aus meiner Sicht eben nicht stimmen.

Suzy sollte sich gut mit ihrem Mann informieren und nicht gegen ihren Mann.
Dolmetscher ist sicher gut, da evtl. der Ehemann auch nicht alles "fachliche" 100% übersetzen kann. Aber wie gesagt, mit 50 Dinar kannste essen gehen - sicher jedoch keine ganze Grundstückabwicklung machen. Bzw......bei einem Angebot von 50 Dinar wäre ich mehr als skeptisch.

In welcher Ecke liegt denn das Grundstück @Suzy.....vielleicht hat der ein oder andere einen dt. sprechenden Anwalt hier.
LG Simla

Re: Grundstück... [Re: Fatma_Ezzahra] #323327
31/01/2010 14:04
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Alina 7ayati Offline

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Inshallah!!!

Das hat nicht unbedingt mit Neugier zu tun...
Ist eben schön, wenn sich die Neuen vorstellen...
Dafür ist das Forum Mitglieder stellen sich vor ja da... wink

LG Alina


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Re: Grundstück... [Re: Alina 7ayati] #323331
31/01/2010 15:35
31/01/2010 15:35
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Berlin
hallo fatma ,um erlich zu sagen so viel blödsin habe ich noch nie gehört.hast du ein haus oder einen grunstück in tn oder wo anderes gekauft? ich glaube nicht. aber wie du hier angibst ,lass das sein,du hast überhaupt keine ahnung (sorry)villeicht kennst du den spruch ....(schuster bleib bei deinen leisten)LB la marsa

Re: Grundstück... [Re: Lamarsa] #323336
31/01/2010 16:53
31/01/2010 16:53
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Ich versuche es noch mal:
1. Es muß geprüft werden, ob das Grundstück in der Agrar-Zone (Ackerland) ist, oder ob es in einer ausgewiesenen Touristenzone liegt.
2. Grundstücke in der Touristenzone können auch von Ausländern zu 100% gekauft werden. Dazu sind mehrere Schritte notwendig und diese Schritte sind hier auch schon genannt worden.
(Titre Bleu, schriftl. Verkaufsversprechen des Verkäufers, Genehmigung Gouverneur usw.)
3. Grundstücke in der Touristenzone können dann auch vererbt werden (Nach dem Kauf natürlich) und es können auch Miteigentümer eingetragen werden.
Das alles dauert...... in Falle wenn ein Ehepartner tunesischer Abstammung ist, umso länger. Da sollte man einen guten Anwalt hinzu ziehen.
Außerdem gibt es mittlerweile gute Immobilienberater, die bei der Beschaffung der Papiere behilflich sind, zu den üblichen Gebühren- ebenso bei der Beschaffung für Ausländer geeignete Grundstücke.
Ich hoffe, das ich helfen konnte.


"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)
Re: Grundstück... [Re: Gitta] #323338
31/01/2010 17:16
31/01/2010 17:16
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Gitta Offline
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Gitta  Offline
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Ich habe noch eine Ergänzung zu Punkt 3:
Vererbung: Da der Ehemann Tunesier ist, gilt die Regel: Mosleme dürfen nicht an Andersgläubige vererben.
Das wird die Schwierigkeit sein bei einer 50% Eigentümerschaft so wie in Europa.
Möglichkeit: Der Ausländer läßt sich 100% als Besitzer/in eintagen und kann anschließend vererben, verschenken oder überschreiben. Das ist auf jeden Fall einfacher.


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