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Legalisation von Helferinnenbrief #328626
09/05/2010 18:12
09/05/2010 18:12
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yassuna Offline OP
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yassuna  Offline OP
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Hallo zusammen,
als aller erstes möchte ich die Moderatoren sowie alle Mitglieder grüßen.
Ich lese schon sehr lange im Forum und habe schon oft sehr hilfreiche Antworten aus dem Forum entnehmen können.
Nun möchte ich selber ein Thema erstellen, da ich bis jetzt darauf noch keine Antwort finden konnte.
Ich bin halbe Tunesierin,und lebe seit 7 Jahren in Tunesien bzw. in Gafsa.

Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe in Deutschland Zahnarzthelferin gelernt, und würde sehr gerne hier arbeiten,ich habe jedoch Probleme bei der Legalisierung meiner Unterlagen, irgendwie ist jede Behörde nicht zuständig(Gesundheitsamt,Amt für Fortbildung und Ausbildung), da ich kein Abitur habe sondern nur einen Realschulabschluss mit Qualifikation.In Tunesien gibt es diesen Beruf nicht, und genau das ist das Problem anscheinend, überall wird mir gesagt,das das Problem ist das dieser Beruf nur mit Abitur in Tunesien anerkannt wird,so langsam bin ich kurz vorm verzweifeln........

Ich hab schon überlegt ob ich vielleicht in einer privaten Praxis Zahnreinigung anbiete.....also in einer Praxis eines befreundeten Zahnarztes, aber ob das ofiziell geht...keine Ahnung ohne Legalisation......

Gibt es vielleicht jemanden der eine Idee hat, an wen ich mich wenden kann...oder was ich noch versuchen kann...oder wer wirklich für eine Leglisation zuständig ist?

Und was ich auch noch fragen wollte....kennt jemand zufälliger Weise,Deutsche Firmen in Gafsa und Umgebung wo man sich vorstellen könnte,vielleicht als Sekretärin oder so?

Wäre für Antworten seeeeeeehhhhhr dankbar.

MFg
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328636
09/05/2010 23:04
09/05/2010 23:04
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Uwe Wassenberg Offline
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Uwe Wassenberg  Offline
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Sousse/TN
Hallo Yassuna,

erst einmal recht herzlich willkommen hier im Forum.

Hast du denn mal in unseren Bereich
Information/Adressen: Krankenhäuser, Ärzte, Gesundheitszentren
reingeschaut?

http://forum.tunesien.org/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=299821#Post299821

Vielleicht kann dir ja dort jemand weiter helfen. Die Zahnärzte dort sprechen deutsch und haben wahrscheinlich sogar in Deutschland studiert. Ich nehme an, dass die Docs die Verwaltungswege in TN kennen. Vielleicht ist ja bei einem der Ärzte sogar eine Stellung vakant.

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328642
10/05/2010 00:45
10/05/2010 00:45
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Hallo,
Nein,leider gab es dort keine Antworten für mich...
Ich hatte auch schon wie gesagt bei bekannten Zahnärzten nachgefragt,jedoch konnten die mir auch keine Antwort geben, da es diesen Beruf hier ja nicht gibt,und hier in Gafsa gibt es auch nicht so viele möglichkeiten....

Naja...die Hoffnung sollte man ja nie aufgeben.....

MFG
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328648
10/05/2010 09:13
10/05/2010 09:13
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Original geschrieben von: yassuna

In Tunesien gibt es diesen Beruf nicht, und genau das ist das Problem anscheinend, überall wird mir gesagt,das das Problem ist das dieser Beruf nur mit Abitur in Tunesien anerkannt wird,so langsam bin ich kurz vorm verzweifeln........

Hallo Yassuna,
das ist in Deutschland nicht anders - Berufe die es nicht gibt, können nicht anerkannt werden.
LG Simla

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328649
10/05/2010 12:35
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Hallo simla,

da ist ja auch logisch und einleuchtend, nur was ich halt nicht verstehe ist, das man mir gesagt hat, wenn ich Abi hätte,wäre es kein Problem meinen Beruf anzuerkennen......

Wenn es einen Beruf nicht gibt und er dann ja auch nicht anerkannt werden kann...dann mit oder ohne Abitur.....oder??????

LG
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328659
10/05/2010 13:40
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Original geschrieben von: yassuna

nur was ich halt nicht verstehe ist, das man mir gesagt hat, wenn ich Abi hätte,wäre es kein Problem meinen Beruf anzuerkennen......

...mmmhhh......Tunesien......da muss man einiges hinnehmen. Und wenn die eben zum Beruf auch noch die Schulbildung prüfen......dann muss man sich dem fügen.
Ggfs. das Abi nachmachen bzw. das bisherige zum gleichwertigen Abschluss nachweisen.
LG Simla

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328663
10/05/2010 14:00
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Zitat : bisherige zum gleichwertigen Abschluss nachweisen.

wie meinst du das?

LG
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328664
10/05/2010 14:12
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Berufsausbildung und Berufserfahrung kann man doch als nen Hochschulabschluss "anerkennen" lassen.
Googel mal.....ist nicht mein Fachgebiet wink
LG Simla

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328668
10/05/2010 15:15
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Ich weiß ja das ich nicht der beste Googler bin...aber ich hab jetzt nichts gefunden....nur wie man auslädische Berufsausbildungen anerkennen lässt...aber eine Deutsche Berufsausbildung mit Berufserfahrung als Hochschulabschluss anerkennen lassen...darunter hab ich nichts gefunden...hast du ne Idee was ich geben sollte simla???

lg
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328670
10/05/2010 15:35
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Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328671
10/05/2010 15:43
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was ist eigentlich ein Realschulabschluss vergleichsweise in Tunesien...wenn mich jemand fragt was für ein Schulabschluss ich habe...konnte ich eigentlich nie genau einen realschulabschluss erklären....irgendjemand eine idee????

lg
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328672
10/05/2010 15:44
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geloescht!
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Am dichtesten wäre das Brevet.

LG,

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328750
11/05/2010 17:26
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yassuna Offline OP
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Hallo,
kenndt den niemand deutsche Firmen in gafsa und Umgebung???Oder gibt es hier keine???

Naja, was meinen Helferinnenbrief angeht, da hab ich schon oft von Freunden gehört, das ich ja mal ne e-mail an den Tunes. Präs. schicken könnte.....naja, ob das was bringen würde,glaube ich nicht,und an so ne e-mail adress zu kommen ist glaube ich auch schier unmögliche,zumindestens hier aus Tunesien.

Ach und @ simla,
ich glaub das mit dem anerkennen vom Hochschulabschluss...geht soweit ich das verstanden habe nicht,wohl gibt es in Bayern die möglichkeit,wenn ich meine Ausbildung auch in Bayern abgeschlossen hätte, die möglichkeit nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer dreijährigen Berufserfahrung eine fachgebundene Hochschulerlaubnis zu bekommen...
und das mit dem Abi nachmachen...da müsste ich ja nach Deutschland zurück und mit 2 kindern......

Ich hab schon überlegt in dem Ministere de l`emploi,Bureau des Etrangers anzurufen...aber die werden mir bestimmt auch nicht weiter helfen...wie alle anderen auch....

lg
yassuna

Re: Legalisation von Helferinnenbrief [Re: yassuna] #328751
11/05/2010 17:29
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Hast Du Dich wegen der Firmen schon mal an die AHK in Tunis gewandt?

LG,