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Visa zur Familienzusammenführung #330245
06/06/2010 18:10
06/06/2010 18:10
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Tina29 Offline OP
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Hallo zusammen,

also mein erster Beitrag. Nun zu meiner Frage.
Ich habe vor einem halben Jahr in Kasserine geheiratet. Nun haben wir das Visum beantragt!
Am 1.Juni war Abgabe des Visumsantrages und der ganzen Papiere. Es ist alles vorhanden, Urkunde, Zertifikat Goetheinstitut, Gehaltsbescheinigung, Mietvertrag eben alles was verlangt wurde.
Wer weiß wie lange die Bearbeitung dauert? Habe bereits alles gehört, von einer Woche bis zu zwei Monaten?

Jetzt wurde meinem Mann zugetragen das ich mich hier mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen sollte. Dann würde unser Antrag schneller bearbeitet. Ich kann mir das aber nicht vorstellen das die Botschaft sich von einer kleinen Ausländerbhörde diktieren läßt wie schnell sie arbeiten!
Wer hat von Euch Erfahrungen gemacht!
Würde mich freuen über ein paar Tipps. Bis dahin warten wir also auf den Anruf der Botschaft.
LG
Tina29

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #330247
06/06/2010 18:59
06/06/2010 18:59
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sunny_m Offline
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Hallo Tina,
eure Papiere gehen vor Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung an die zuständige Ausländerbehörde und die prüfen ... Insofern hat sie schon Einfluß. Vielleicht wirst Du sogar noch von denen eingelade ....

Aber nach 6 Tagen würde ich noch nicht anrufen. Vielleicht Ende n
nächster Woche ....

Liebe Grüße
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: sunny_m] #330251
06/06/2010 20:02
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BigLove Offline
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Also bei uns sind es nächste Woche Dienstag 5 Wochen.
Mein Mann hat die Unterlagen abgegeben, nach 8 Tagen war dann alles bei meiner ABH und da liegt es nun...
War schon 2x da, habe meine Sachen, die sie eventuell brauchen, abgegeben und nun warten wir.Das macht uns wahnsinnig, weil ständig auf das sch...Handy geschaut wird, ob ein Anruf eingegangen ist.
Aber auf dem Infoschreiben der Botschaft steht: Bearbeitungsdauer mindestens 6-8 Wochen.

Lg BigLove

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: BigLove] #330257
07/06/2010 00:33
07/06/2010 00:33
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Fatma_Ezzahra Offline
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Ehm,
kann mich noch daran erinnern, vor 3 Jahren, hat meine Stiefmama (sie Tun. /Papa Deut.) einen Anruf nach 8 Wochen Bearbeitungszeit s10 erhalten. Davor brauchten wir nirgendwo anzurufen.

Ist ein bissl stressig, aber was solls abwarten und Teetrinken! s28
Fatma

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #330262
07/06/2010 11:26
07/06/2010 11:26
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PeppermintPatty Offline
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Original geschrieben von: Tina29
...Am 1.Juni war Abgabe des Visumsantrages und der ganzen Papiere. Es ist alles vorhanden, Urkunde, Zertifikat Goetheinstitut, Gehaltsbescheinigung, Mietvertrag eben alles was verlangt wurde.
...


Hallo Tina,

das musste er beim BEANTRAGEN abgeben?
Das ist aber neu...?

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: PeppermintPatty] #330346
09/06/2010 11:25
09/06/2010 11:25
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Tina29 Offline OP
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Hallöle,

ja , wir haben Massen an Papieren abgegeben. Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen, Ehevetrag, deutsche beglaubigte Übersetzung, Geburtsurkunden, Zertifikat vom Goetheinstitut und noch vieles mehr.
Wer entscheidet nun über die Visumsvegabe, die Ausländerbehörde oder die Botschaft?

Danke nochmal
Tina

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: BigLove] #330347
09/06/2010 11:32
09/06/2010 11:32
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Tina29 Offline OP
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Also die Ausländerbehörde prüft unsere Unterlagen, bis jetzt habe ich noch nichts gehört?
Vielleicht hilft ja ein Anruf um das alles zu beschleunigen?
Werde mich mal kundig machen.
Ich weiß das die Bearbeitung mit 6-8 Wochen angeben wird, aber in der Botschaft wird of gesagt das es nur 20 Tage dauert, da bist Du wohl schon drüber.
Trotzdem hoffe ich das Du nicht mehr allzulange warten mußt.
Es macht mich einfach verrückt das ich nicht weiß wie lange das alles noch dauern soll!

Ständig warten auf Post oder den Anruf.

Lg
Tina

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #330350
09/06/2010 12:26
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dreamfighter Offline
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weiss jemand zufällig wie das bei der verlängerung ist?

mein mann ist nun 3 jahre hier, hatte bisher aufenthaltserlaubniss und nun hat er unterlagen für die niederlassungserlaubniss bekommen.

dort müsste u.a. ich als ehefrau bestätigen, dass wir in einem gemeinsamen haushalt leben und eine ehe führen.
nun ist es aber so, dass er vorübergehend ausgezogen ist und ich somit die erklärung eigentlich nicht ohne weiteres unterschreiben möchte.
wir haben ein gemeinsames kind und er befindet sich in der Ausbildung (2tes Lehrjahr).
Reicht das um die Niederlassungserlaubniss zu bekommen?

Will nicht bei der für uns zuständigen Ausländerbehörde anrufen und fragen. Die wissen ja sofort wen ich meine bzw. wer ich bin, selbst wenn ich keinen Namen nenne. Denn Notfalls würde ich dann die Erklärung doch unterzeichnen müssen.


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Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #330351
09/06/2010 12:36
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Hallo Tina,

mal bei der ABH anrufen udn fragen ob die Unterlagen ankamen kann ja mal nicht schaden? wink

Bei den meisten war es scheinbar jetzt in letzter Zeit so dass es 2-3 Wochen dauert bis die Unterlagen in D ankommen, und dann halt je nach Auslastung der ABH...

Entscheiden tut die Botschaft, aber sie hält sich an die Empfehlung der ABH - normalerweise.

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: dreamfighter] #330362
09/06/2010 20:43
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Original geschrieben von: dreamfighter

er befindet sich in der Ausbildung (2tes Lehrjahr).

Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Reicht die Ausbildungsvergütung?
Hat er sich umgemeldet?
LG Simla

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: LOE110119] #330378
10/06/2010 11:55
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Gesichert ist das Einkommen. Zum leben alleine reicht es nicht.
Umgemeldet ist er nicht und haben wir auch nicht vor. Die Trennung ist eine vorübergehende Pause. Er wohnt bei einem Freund.


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Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: dreamfighter] #330404
10/06/2010 21:12
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Wenn die Trennung, so wie du schreibst, so wie so eine vorübergehende Phase ist, würde ich auf deiner Stelle einfach unterschreiben. Natürlich wenn es in deinem Sinne ist, dass er das Titel problemlos bekommt. Sonst ist jede Abweichung Grund für zusätzliche Überprüfungen bzw. Anforderungen.

Du verschuldest dich ja nicht mit wirklicher Falschaussage. Es ist keine Verpflichtungserklärung und sonst kann sich später die Lebenssituation so oder so ändern...
Wenn er "unbefristet" nicht bekommt, bekommt er einfach Verlängerung noch für 1 Jahr. Danach kann er mit dem Antrag noch mal versuchen.

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: PeppermintPatty] #330406
10/06/2010 22:02
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Hallo PeppermintPatty,

Also ich habe gestern mal eine E-mail an die AHB geschrieben ob unsere Unterlagen schon eingetroffen sind, und wie lange voraussichtlich die Prüfung dauern wird!
Desweiteren ob es sinnvoll ist einen Termin zu vereinbaren. Kann ja nicht schaden, habe aber erst einmal eine Abwesenheitsmail bekommen, sind die eigentlich dauernd im Urlaub?
Naja habe gleich nochmal weitergeleitet an jemanden der auch anwsend ist!
Bis die Tage Tina

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: BigLove] #330407
10/06/2010 22:06
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Tina29 Offline OP
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Kannst Du der AHB nicht etwas Druck machen, muß sich doch nur einer mal einen Tag damit auseinandersetzen, schätze das liegt seit vier Wochen in einer Ablage und staubt vor sich hin. Geben sie Dir denn keine Auskunft darüber wie lange das noch dauern soll?

Viel Glück
Tina

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Yuliya] #330413
10/06/2010 22:41
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Original geschrieben von: Yuliya

Du verschuldest dich ja nicht mit wirklicher Falschaussage.

confused wenn man unterschreibt, dass man gemeinsam in einem Haushalt lebt und die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin fortbesteht - dies aber nicht der Fall ist.......also aus Spass werden diese Formulare nicht gemacht.
Er erhält die NE aufgrund der Ehe, denn nach eingenständigem Aufenthaltsrecht geht das erst nach 5 Jahren AE.
LG Simla

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: LOE110119] #330425
11/06/2010 08:45
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Hier mal ein paar Auszüge aus dem Wisch:

Ich bin darüber belehrt worden, dass eine wesentliche Voraussetzung für den beantragten Aufenthaltstitel der Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft zwischen mir und meinem Ehegatten ist.

Ich erkläre, dass
- ich von meinem Ehegatten nicht getrennt lebe
- die Ehe nicht geschieden ist, weder von mir noch von meinem Ehegatten beantragt worden ist, keine Scheidungsabsichten bekannt sind
- dies unser alleiniger Wohnsitz im Bundesgebiet ist

Ich wurde darauf hingweisen, dass eine unrichtige Angabe mit einer Strafanzeige geahndet werden kann.............

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: LOE110119] #330437
11/06/2010 16:09
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Ja Simla, an sich hast du natürlich recht.

Es ist nur so, dass ich DF immer als sehr realistisch denkende Person empfunden habe (persönlich kenne ich sie nicht) und habe mich an Ihre Aussage gestützt, dass die Trennung kurz/vorübergehend ist und er sich auch nicht aus der gemeinsamen Wohnung abgemeldet hat.

Und vielleicht habe ich mich blöd ausgedruckt - wenn sie Bedenken hat, kann man den Antrag problemlos ein Jahr später stellen. Zumindest in NRW ist es so, dass es niemand bei ABH anbietet, den Antrag zu stellen (die verlängern SEHR GERN einfach das Visum noch für 1 Jahr) man muss den Wünsch von sich selbst äußern und dann werden die Voraussetzungen geprüft. Kleinste Abweichung reicht, um den Titel zu verweigern. Bei uns hat es gereicht, dass mein Mann, ohne was schliemes dabei zu denken, erwähnt hat, dass den Antrag auf die Staatsangehörigkeit geplannt ist. Ergebnis - Visum bis 2011 mit der Begründung, dass wenn SA sowieso beantragt wird, dann ist NE gar nicht nötig. Wir haben Antrag auf SA gestellt und seit fast einem Jahr passiert einfach gar nichts. s66

Deswegen mein Rat - wenn sie sich sicher ist, dass alles in Kürze geklärt wird, dann einfach unterschreiben und mitspielen. Wenn die Bedenken da sind, einfach Visum verlängern lassen und den Antrag ein Jahr später stellen.

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Yuliya] #330438
11/06/2010 16:27
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Hallo Yuliya,
auch die Verlängerung der AE ist vom deutschen Ehegatten abhängig. Eigenständige NE erst nach 5 Jahren AE.
"Eine Pause" ist ja nicht unbedingt "normal". Mir persönlich ist das egal smile ......aber die Frage war ja.....und daher auch die Antwort smile
Laut Meldegesetz muss man sich sogar ummelden bzw. anmelden (Nebenwohnsitz).
Man kann natürlich auch so tun als ob.........
LG Simla

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #332983
28/07/2010 18:05
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Hallo zusammen,
na? ist Dein Mann nun endlich da?
Mein Mann ist vor drei Wochen eingereist. Das Visum gilt für drei Monate und ein Vermerk Erwebstätigkeit nicht gestattet.
Jetzt hat uns das Rechtsamt mitgeteilt das normalerweise keine Arbeitserlaubnís vor Ablauf dieser 3 Monate erstellt wird. Wir haben nun schon Bewerbungen laufen und nächste Woche das erste Vorstellungsgespräch. Wir hoffen nun das wenn ein Arbeitsvertag vorliegt uns die Erlaubnis erteilt wird.
Weiß jemend ob ein weiterführender Sprachkurs nun Pflicht ist?
Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen. Meinem Mann fällt sonst die Decke auf den Kopf, außerdem brauchen wir das Geld.
LG Tina

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Tina29] #332984
28/07/2010 18:20
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Hallo Tina,

sobald ihr die AE beantragt bekommt er doch auch eine Arbeitserlaubnis...?!

Habt ihr ihn noch nicht gemeldet?!

Der Integrationskurs ist Pflicht!
Das sind 645 Stunden, meist vormittags, jeden Tag 3 Stunden... bei Kolping, vhs...
Die Liste mit den Kursträgern bekämt ihr auch bei der ABH.

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: PeppermintPatty] #333033
29/07/2010 13:27
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Bei meinem Mann lief es anders, er wurde befreit vom Integrationskurs.Er hat einen Sprachtest bei der AB gemacht und da der gut ausgefallen ist und er direkt ein Praktikum angefangen hatte, wurde er vom Integrationskurs befreit.Arbeit/Praktikum ist meiner Meinung nach auch die beste Integration.

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: DBS07] #333035
29/07/2010 13:39
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Komplett befreit..?? Muss er ihn nicht noch nachholen..?? Wundert mich jetzt ein bisschen...Ist der Test in Tunis so gut ausgefallen, das es hier nicht mehr nötig war..??

LG Alina


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Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: Alina 7ayati] #333036
29/07/2010 13:46
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Ja, komplett befreit.Er hatte den Test A 1 beim Goethe Institut hier in Deutschland gemacht, als er damals mit dem Touristenvisum hier war, in den 3 Monaten.Das war Note 1.Und dann hat er wie gesagt, nachdem er mit dem FZF-Visum eingereist ist eine kurzen Sprachtest bei der ABH gehabt, dort haben Sie Ihm direkt die Befreiiung mitgegeben.Er hatte einen weiteren Zettel, dass er die Möglichkeit hat, den Kurs zu machen, aber er musste nicht.Und wird auch nicht:-)!

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: DBS07] #333038
29/07/2010 14:18
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Kann mir schwer vorstellen dass komplett ohne, eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.
Beim Integrationskurs geht es ja nicht nur um die Sprache.
LG Simla

Re: Visa zur Familienzusammenführung [Re: LOE110119] #333040
29/07/2010 14:21
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Original geschrieben von: Simla
Kann mir schwer vorstellen dass komplett ohne, eine Niederlassungserlaubnis erteilt wird.
Beim Integrationskurs geht es ja nicht nur um die Sprache.
LG Simla


Das war auch mein Gedanke...Wundert mich wirklich ein bisschen...

LG Alina


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