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Re: Visa zur Familienzusammenführung
[Re: PeppermintPatty]
#330346
09/06/2010 11:25
09/06/2010 11:25
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Joined: Apr 2010
Beiträge: 12 Baden-Württemberg
Tina29
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OP
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Joined: Apr 2010
Beiträge: 12
Baden-Württemberg
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Hallöle,
ja , wir haben Massen an Papieren abgegeben. Aufenthaltsbescheinigung, Meldebescheinigung, Mietvertrag, Gehaltsabrechnungen, Ehevetrag, deutsche beglaubigte Übersetzung, Geburtsurkunden, Zertifikat vom Goetheinstitut und noch vieles mehr. Wer entscheidet nun über die Visumsvegabe, die Ausländerbehörde oder die Botschaft?
Danke nochmal Tina
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Re: Visa zur Familienzusammenführung
[Re: LOE110119]
#330437
11/06/2010 16:09
11/06/2010 16:09
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Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181 Dortmund
Yuliya
Mitglied
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Mitglied
Joined: Feb 2006
Beiträge: 2,181
Dortmund
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Ja Simla, an sich hast du natürlich recht. Es ist nur so, dass ich DF immer als sehr realistisch denkende Person empfunden habe (persönlich kenne ich sie nicht) und habe mich an Ihre Aussage gestützt, dass die Trennung kurz/vorübergehend ist und er sich auch nicht aus der gemeinsamen Wohnung abgemeldet hat. Und vielleicht habe ich mich blöd ausgedruckt - wenn sie Bedenken hat, kann man den Antrag problemlos ein Jahr später stellen. Zumindest in NRW ist es so, dass es niemand bei ABH anbietet, den Antrag zu stellen (die verlängern SEHR GERN einfach das Visum noch für 1 Jahr) man muss den Wünsch von sich selbst äußern und dann werden die Voraussetzungen geprüft. Kleinste Abweichung reicht, um den Titel zu verweigern. Bei uns hat es gereicht, dass mein Mann, ohne was schliemes dabei zu denken, erwähnt hat, dass den Antrag auf die Staatsangehörigkeit geplannt ist. Ergebnis - Visum bis 2011 mit der Begründung, dass wenn SA sowieso beantragt wird, dann ist NE gar nicht nötig. Wir haben Antrag auf SA gestellt und seit fast einem Jahr passiert einfach gar nichts. Deswegen mein Rat - wenn sie sich sicher ist, dass alles in Kürze geklärt wird, dann einfach unterschreiben und mitspielen. Wenn die Bedenken da sind, einfach Visum verlängern lassen und den Antrag ein Jahr später stellen.
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