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AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein #335936
21/09/2010 22:34
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hallo an alle ich bin neu hier und brauch mal hilfe :

und zwar mein ehemann und ich sind in scheidung er ist tn und sein aufenthalt laeuft bald ab; wie sind die chancen das sein aufenthalt verlaengert wir ; er bezieht harz 4

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335938
21/09/2010 23:49
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Ich denke mal die entscheidende Frage ist: Wie lange wart ihr verheiratet/wie lange habt ihr zusammengelebt?

Wenn sich nichts geändert hat, bekommt er nach 2 Jahren Ehe mit einer deutschen Ehepartnerin sowie 2 jährigem rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland die unbefristete... Wie es sich aber beim Bezug von Hartz 4 verhält, kann ich dir nicht sagen...


Alles Gute,
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Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: faluta] #335943
22/09/2010 00:41
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also wir waren 2 jahre verheiratet und das trennungsjahr ist schon rum

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: faluta] #335952
22/09/2010 10:21
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er bekommt die unbefristete nach 2 jahren nur, wenn er selbst für seinen unterhalt sorgen kann.


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Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335953
22/09/2010 10:29
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Original geschrieben von: Tinetine

also wir waren 2 jahre verheiratet und das trennungsjahr ist schon rum

Also habt Ihr nur 1 Jahr eine eheliche Lebensgemeinschaft geführt? Somit gibts keine Niederlassungserlaubnis, nicht mal eine Verlängerung, auch nicht, wenn er selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt.
Wenn er in Tunesien lebt schon gleich gar nicht.......nach 6 Monaten im Ausland erlischt sowieso alles.
LG Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335954
22/09/2010 10:46
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Original geschrieben von: Tinetine

er ist tn


Original geschrieben von: Tinetine

er bezieht harz 4



Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335955
22/09/2010 11:07
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Oh sorry, ich habe "er ist IN tn" gelesen...einfach so....ohne Grund....ohne Buchstaben. SORRY!
Leistungen sind natürlich für alle hilfebedürftigten Menschen da.
"wenn er in tunesien lebt".....hat sich somit auch erledigt.

Sollte mal meinen Dealer wechseln wink Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335957
22/09/2010 11:33
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ne so ist das nicht ganz richtig wir waren 2 jahre verheiratet und das 3 jahr ist das Trennungsjahr ; allerdings ergeht aus dieser ehe ein kind aber ich fechte gerade die vaterschaft an : letztes jahr hat er sich ein halbes jahr in tn aufgehalten ist aber dann zuruck gekommen

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335959
22/09/2010 11:56
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wie fechtet man wenn man sich in ehelicher gemeinschaft befand eine vaterschaft an ohne es schriftlich zu widerlegen?


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335961
22/09/2010 12:16
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Original geschrieben von: Tinetine
ne so ist das nicht ganz richtig wir waren 2 jahre verheiratet und das 3 jahr ist das Trennungsjahr ; allerdings ergeht aus dieser ehe ein kind aber ich fechte gerade die vaterschaft an : letztes jahr hat er sich ein halbes jahr in tn aufgehalten ist aber dann zuruck gekommen

Ein DNA-Beweis mit dem tatsächlichen Vater und das ganze geht relativ schnell.

Also wenn das Trennungsjahr genau 1 Jahr nach der 2-jährigen Lebensgemeinschaft erst begonnen hat (und keinen Tag früher), dann muss er trotzdem seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten für eine NE. Hat es vorher begonnen sieht es schlecht aus mit einer AE.
Solange es sich gesetzlich um "sein Kind" handelt, bleibt er sowieso hier.

Wenn er länger als 6 Monate am Stück sich im Ausland aufgehalten hat ist sein Aufenthalt erloschen.

Liegt an Dir das anzuzeigen.
LG Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335964
22/09/2010 12:37
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naja vom kennenlernen bis zur hochzeit hats 8 monate gedauert und 2 woch spaeter kam das kind ; deswegen auch die anfechtung und in den geforderten dna test hat er nicht eingewilligt er hat auch der auslaenderbehoerde nichts mittgeteilt wegen trennung scheidung umzug und all sowas aber ich weiss sein visum ist im APRIL 2011 zu ende

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335965
22/09/2010 13:01
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? Auch Du kannst die ABH von einer Trennung informieren. Er hat seinen Aufenthalt wegen Dir bekommen und wenn es "Euch" nicht mehr gibt, fliegt er heim, normalerweise.

Ich meinte auch nicht die DNA der Ehegatten, sondern die DNA des leiblichen Vaters wink

Um was geht es Dir? Neugier wie es mit ihm weitergeht, oder willst Du dass er zurück muss?
LG Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335967
22/09/2010 13:17
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ok ist alles komplieziert : ich habe im april2010 schon scheidung EINGEREICHT die wurde aber abgelehnt da mein mann behauptet fur ihn waehre erst die trennung im september 2009 gewesen obwohl das nicht wahr war ; denn er hat sich ja von juni bis november2009 in tn aufgehalten ; somit konnte ich erst im sept; 2010 erneut scheidung einreichen ; jetzt hat er aber uhr ploetzlich das alleinige aufenthaltsrecht fur das kind beantragt und ich geh davon aus das er versucht auf kosten des kindes sein aufenthalt zu bekommen ; das ende uns wurde beiden das aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen bis zur hauptverhandlung ;

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335968
22/09/2010 13:24
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Ah, und er wusste von Anfang an, dass er nicht der leibliche Vater ist? Was sagt er dazu?
Und wieso machst Du nicht einfach einen DNA-Test mit dem Erzeuger - da braucht Dein Mann nichts mehr machen anschliessend.

Getrennt lebend ist man ja nicht, wenn sich ein Ehegatte im Urlaub befindet. Ist er nach dem Urlaub in die eheliche Wohnung zurückgekehrt? Wann ist er ausgezogen, wann hat er sich umgemeldet, wann hast Du die Trennung dem Amt (Lohnsteuerklasse, ggfs. JobCenter, usw.) mitgeteilt?

Ist mir völlig neu, dass bei Trennung, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht beantragt es bis zur Entscheidung beiden weggenommen wird?
Scheidungsverfahren wird i.d.R. auch vom Sorgerechtsverfahren abgetrennt.

Hast Du einen Anwalt?????
LG Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335970
22/09/2010 13:40
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wir waren ja schon 2009 im aprill getrennt gemeldet hab ich es erst im oktober ; als er wieder kam hat er sich nach ein paar wochen bei einem freund angemeldet : bis jetzt weiss ich noch nicht ob er der leibliche vater ist deswegen will ich ja ein test aber er hat nicht zugestimmt ; und das sorgerecht liegt bei uns beiden weil wir am 8.8 geheiratet haben und am 27 .8 kam das kind

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335972
22/09/2010 13:50
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Hattest Du ein Frühchen? War eine Schwangerschaft nicht 40. Wochen? Rechnen? Bestätigung vom Frauenarzt?

Original geschrieben von: Tinetine

das ende uns wurde beiden das aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen bis zur hauptverhandlung ;


Original geschrieben von: Tinetine

das sorgerecht liegt bei uns beiden weil wir am 8.8 geheiratet haben und am 27 .8 kam das kind

Also liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim JA und das Sorgerecht bei Euch beiden gemeinsam?
Was sagt er denn dazu, dass er nicht der Vater sein soll?

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335974
22/09/2010 14:12
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§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat

(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht vorliegen.

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335975
22/09/2010 14:39
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das ist ja sehr verwirrend und kompliziert bei euch.

Weisst du wer der Vater sein könnte? Warum hast du das nicht gleich gemacht und wartest erst jetzt um es heraus zu finden?

DU warst verpflichtet dazu es dem Ausländeramt zu melden, wenn ihr euch trennt. Sonst machst DU dich strafbar.

Was willst Du eigentlich mit all den Aktionen bezwecken?


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Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335976
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genau sorgerecht bei uns aufentahltbest; beim pfleger : ich habe ihn davon gesagt aber er ist der meinung das er der vater ist

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: Tinetine] #335979
22/09/2010 15:10
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Sei mir nicht böse, aber wenn da ein Pfleger mitmischt muss ja irgendwas los sein.
Ich würde mich mit all den rechtlichen Fragen an den eigenen Anwalt wenden, dazu wird er ja bezahlt. Und auch er kann sich mit der ABH in Verbindung setzen.
Du selbst weisst am besten wann Du wenn im Bett hattest, eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen.....ob Du ein Frühchen o.ä, hattest.
Mir geht da echt der Gaul durch, durch einige Betten hüpfen, schnell heiraten, wohl wissend er ist nicht unbedingt der Vater, ihn herholen um jeden Preis und bitte ganz ganz schnell, Hartz IV und dann passt es nicht mehr und dann bitte schön soll er gehen und vorallem kein Anspruch mehr auf gar nix haben.
Sorry, meine persönliche Meinung. Aber gut, so erklärt sich für manche wieso die Botschaft solche Geschütze manchmal auffährt.
Simla

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335980
22/09/2010 15:41
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s65Jetzt warst du aber hart, Simla s52
Gruß Walter

Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335981
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Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur [Re: LOE110119] #335983
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Nagel auf den Kopf getroffen, nichts mehr hinzuzufügen

lg
sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: LOE110119] #335985
22/09/2010 19:33
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Original geschrieben von: Simla
...
Mir geht da echt der Gaul durch, ... ihn herholen um jeden Preis und bitte ganz ganz schnell, Hartz IV und dann passt es nicht mehr und dann bitte schön soll er gehen und vorallem kein Anspruch mehr auf gar nix haben.
Sorry, meine persönliche Meinung. Aber gut, so erklärt sich für manche wieso die Botschaft solche Geschütze manchmal auffährt.
Simla


Mit der Meinung stehst du nicht alleine da! s18


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Re: AUFENTHALTSVERLAENGERUNG u hier und brauch mal hilfe fur ein [Re: faluta] #335987
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es geht nicht darum ihn loszu werden aber nach einem jahr zu kommen und an dem kind zu reissen und vor gericht zu behaupten ich will das kind nach tn schaffen und es nicht mehr wieder nach de zu bringen das is der hammer ; soll er doch bleiben wo er will aber nicht auf kosten des kindes ;; das hat mit her holen und loswerden rein gar nix zu tun :

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