Mein noch mann und ich leben getrennt und im Januar ist das Trennungsjahr vorbei. So nächste Woche Dienstag läuft seine Aufenthaltsgenehmigung ab. Nun zu meiner Frage darf er hier bleiben oder muss er zurück
Habt Ihr nicht hier geheiratet und zusammen gewohnt? Ansonsten die Ausländerbehörde Deines Wohnortes anfragen. Die Bestimmungen dürften bundesweit gleich sein.
Nee, ging ja nur wegen der Info. Aber warum kümmert Dich das noch so? Nach allem, was Du schriebst...könnte es Dir ja auch links am Gesäß vorbei gehen... Oder fürchtest Du Konsequenzen für Dich? Melden macht frei!
Die Abh weis ja das wir getrennt leben. Normalerweise wäre es mir egal aber da ich weis wie er ist und was alles schon passiert ist habe ich schon angst vor ihm. Da er mir auch immer wieder droht
Wobei,...wenn er das Kind anerkannt hat und als Vater eingetragen ist, hat er automatisch ein Bleiberecht zwecks Kindesfürsorge. Ob er diese Sorge auch wahrnimmt interessiert in dem Fall nicht. Also wird er Dir (leider) erhalten bleiben. So ärgerlich das auch sein mag...
Dann frage mal Deinen Anwalt, ob er eine Verfügung erlassen lassen kann, dass der Mann sich Dir nicht nähern darf, weil er Dich bedroht...
Deise Verfügung finde ich persönlich immer irgendwie süß... was hilft sie? Außer daß man ihn anschließend, sollte etwas passiert sein und sollte man seiner habhaft werden und sollte man Zeugen haben, verknacken kann... Und wenn man seine/n Partner/-in gut genug kennt, funktioniert Bedrohung auch aus der Ferne! Oder sehe ich das gar so falsch???
@ cheker mein mann ist jetzt seit 2006 hier, Arbeiten tut er nix und hat dann ja auch keinen unbefristeten Arbeitsvertrag so ist mein letzter stand. das ein zigste was er hat ist viele anzeigen.
du siehst das ganz genau richtig eine verfügung reicht bei ihm nicht. er hatte schon 2 und besser wurde nichts, leider. naja die abh hat mir gesagt ich solle mal zu meinem anwalt gehen.
Aber bedrohen kann er super aus der ferne nur das schlimme daran ist was alles schon passiert ist weis ich zu was er in der lage ist und es bleibt evtl nicht nur bei der bedrohung.