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Frage zwecks Aufenthalt #339128
17/11/2010 20:17
17/11/2010 20:17
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yvonne_2511 Offline OP
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yvonne_2511  Offline OP
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Mein noch mann und ich leben getrennt und im Januar ist das Trennungsjahr vorbei. So nächste Woche Dienstag läuft seine Aufenthaltsgenehmigung ab. Nun zu meiner Frage darf er hier bleiben oder muss er zurück


Lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339134
17/11/2010 21:46
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AliBaba Offline
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Besser bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen!!!

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: AliBaba] #339136
17/11/2010 21:49
17/11/2010 21:49
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yvonne_2511 Offline OP
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danke für deine antwort

hm wenn ich ja nur wüsste welche das ist. da ich nicht weis wo er wohnt

lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339138
17/11/2010 22:01
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Habt Ihr nicht hier geheiratet und zusammen gewohnt? Ansonsten die Ausländerbehörde Deines Wohnortes anfragen. Die Bestimmungen dürften bundesweit gleich sein.

LG

Last edited by AliBaba; 17/11/2010 22:02.
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: AliBaba] #339140
17/11/2010 22:05
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yvonne_2511 Offline OP
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nein wir haben hier nicht geheiratet aber zusammen ich weis nur das diese abh nicht mehr für ihn zuständig ist.

lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339143
17/11/2010 22:20
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Nee, ging ja nur wegen der Info. Aber warum kümmert Dich das noch so? Nach allem, was Du schriebst...könnte es Dir ja auch links am Gesäß vorbei gehen... Oder fürchtest Du Konsequenzen für Dich? Melden macht frei!

LG

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: AliBaba] #339146
17/11/2010 22:53
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yvonne_2511 Offline OP
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Die Abh weis ja das wir getrennt leben. Normalerweise wäre es mir egal aber da ich weis wie er ist und was alles schon passiert ist habe ich schon angst vor ihm. Da er mir auch immer wieder droht


Lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339156
18/11/2010 04:08
18/11/2010 04:08
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Wobei,...wenn er das Kind anerkannt hat und als Vater eingetragen ist, hat er automatisch ein Bleiberecht zwecks Kindesfürsorge. Ob er diese Sorge auch wahrnimmt interessiert in dem Fall nicht. Also wird er Dir (leider) erhalten bleiben. So ärgerlich das auch sein mag...

Bleib stark!

LG

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339157
18/11/2010 06:16
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Dann frage mal Deinen Anwalt, ob er eine Verfügung erlassen lassen kann, dass der Mann sich Dir nicht nähern darf, weil er Dich bedroht.

Wie lange ist Dein Mann hier?

Arbeitet er?

Hat er einen unbefristeten Arbeitsvertrag?

Denn neben dem Kind sind auch das Faktoren, die erlauben, dass er bleiben kann........

Aber am besten einfach mal bei der ABH anrufen.

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: Cheker] #339162
18/11/2010 11:01
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OT:

Original geschrieben von: Cheker
Dann frage mal Deinen Anwalt, ob er eine Verfügung erlassen lassen kann, dass der Mann sich Dir nicht nähern darf, weil er Dich bedroht...


Deise Verfügung finde ich persönlich immer irgendwie süß... was hilft sie? Außer daß man ihn anschließend, sollte etwas passiert sein und sollte man seiner habhaft werden und sollte man Zeugen haben, verknacken kann... Und wenn man seine/n Partner/-in gut genug kennt, funktioniert Bedrohung auch aus der Ferne!
Oder sehe ich das gar so falsch???

LG

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: AliBaba] #339166
18/11/2010 11:41
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Ich sehe es anders und ich musste so was schon mal machen und es hat geholfen........

War ja nur eine Idee.

Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: Cheker] #339180
18/11/2010 18:01
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yvonne_2511 Offline OP
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@ cheker
mein mann ist jetzt seit 2006 hier, Arbeiten tut er nix und hat dann ja auch keinen unbefristeten Arbeitsvertrag so ist mein letzter stand. das ein zigste was er hat ist viele anzeigen.

lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: AliBaba] #339181
18/11/2010 18:10
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yvonne_2511 Offline OP
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@ alibaba

du siehst das ganz genau richtig eine verfügung reicht bei ihm nicht. er hatte schon 2 und besser wurde nichts, leider. naja die abh hat mir gesagt ich solle mal zu meinem anwalt gehen.

Aber bedrohen kann er super aus der ferne nur das schlimme daran ist was alles schon passiert ist weis ich zu was er in der lage ist und es bleibt evtl nicht nur bei der bedrohung.


lg


Lebe und denke nicht an morgen
Re: Frage zwecks Aufenthalt [Re: yvonne_2511] #339185
18/11/2010 18:51
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