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Islamische Scheidung #339649
06/12/2010 06:22
06/12/2010 06:22
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Ich blicke da nicht ganz durch. Der Fall:
Er ist Deutscher, sie Muslimin (Marokko oder Tunesien, bin mir nicht ganz sicher), beide haben seinerzeit in ihrer Heimat geheiratet. Alles ist legalisiert/anerkannt/registriert worden, drüben und auch in Deutschland. Seit ca. 9 Monaten leben beide getrennt, beide leben und arbeiten aber nach wie vor in Deutschland. Nun will sie sich aber scheiden lassen, aber nur islamisch. Er, der deutsche Mann, ist bezügl. dieser Scheidung gar nicht gefragt worden. Er möchte sie aber seit einigen Wochen wieder zurückhaben! Hat Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt, richtig schön gebaggert, nach allen Regeln der Kunst (Blumen, Briefe, Parfüm usw..). Sie möchte tendentiell wohl auch noch einen Versuch in Richtung Versöhnung starten, braucht aber Zeit. Geht bei ihr nicht von heute auf morgen. Aber an der islamischen Scheidung will sie (nach ihrer Aussage) anscheinend festhalten. Um u. a. auch mit sich ins Reine zu kommen...???? Sie meint auch, das sich das Verfahren nicht mehr stoppen liesse. Obwohl einige aus meinem Bekanntenkreis der Meinung sind, das, wenn die Frau den Stopp will, das auch durchaus ginge...

Was meint Ihr zu dieser konusen (?) Geschichte? Ist das nur eine Hinhaltetaktik der Frau, um "ihn" noch etwas zappeln zu lassen? Er hat es sich ja spät überlegt mit der Versöhnung, da hatte sie gar nicht mehr mit gerechnet...

Was hätte denn die "islamische Scheidung" für Auswirkungen hier in Deutschland? Sie wären dann ja nach deutschem Recht noch verheiratet, oder?

Aber sie, als im Großen und Ganzen sehr gläubige Muslimin, könnte sie das dann mit ihrem Gewissen vereinbaren (und gegenüber ihren Eltern/Familie in ihrer Heimat), zwar islamisch geschieden (wenn es denn so einfach funktioniert), aber in Deutschland evtl. weiterhin rein rechtlich gesehen noch verheiratet, und dann ggf. wieder mit ihm versöhnt, also die Weiterführung der Ehe....Passt sowas zusammen?

Vielleicht blickt ja hier jemand aus dem Forum da durch...
Bye,
Tom

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339651
06/12/2010 06:39
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Was soll das sein eine islamische Scheidung?

Lebensmittelpunkt in Deutschland: die Scheidung wird in D durchgeführt und muss anschliessend im Heimatland der Dame nochmals durchgeführt werden.

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339654
06/12/2010 10:34
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Eine islamische Scheidung hat formalrechtlich hier keine Auswirkung.

Hat die Frau evtl. einen neuen (arabisch-muslimischen) Partner?

Warum möchte sie hier weiterhin *auf dem Papier* verheiratet bleiben? Wie ist ihr Aufenthaltsstatus?


Re: Islamische Scheidung [Re: Cheker] #339658
06/12/2010 13:29
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Original geschrieben von: Cheker

Lebensmittelpunkt in Deutschland: die Scheidung wird in D durchgeführt und muss anschliessend im Heimatland der Dame nochmals durchgeführt werden.

Genau, so haten wir das auch gehört. Obwohl der Mann auch schon mal "irgendwo her" mitbekommen hatte, das, wenn erstmal "drüben" das Scheidungsurteil ausgesprochen wurde, hier das deutsche Recht nicht mehr greifen soll...
Ist die Reihenfolge denn zwingend notwendig, also erst Deutschland, dann in der Heimat dr Frau, oder ist das egal?
Komisch war nur, dass der Mann sie vor sechs Wochen gefragt hatte, ob sie denn eigentlich schon was mit der Scheidung unternommen hat, und wenn ja, ob er denn auch was unternehmen sollte?
Da gab sie keine konkrete direkte Antwort drauf, eher etwas ausweichend...Das hatte er dann so interpretiert, dass sie sich noch unsicher ist, also noch nichts gemacht hat. Daraufhin schöpfte er wieder Hoffnung in Sachen Versöhnung.
Jetzt dachte er sich natürlich, dass sie aus dem Grunde vielleicht nichts gesagt hat, damit er ihr nicht mit einer deutschen Scheidung dazwischengeht und evtl. zuvorkommt...?

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339659
06/12/2010 13:43
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Original geschrieben von: Nela

Eine islamische Scheidung hat formalrechtlich hier keine Auswirkung.

Hat die Frau evtl. einen neuen (arabisch-muslimischen) Partner?

Warum möchte sie hier weiterhin *auf dem Papier* verheiratet bleiben? Wie ist ihr Aufenthaltsstatus?



Gut, wenn das hier keine Auswirkung haben soll. Dann macht sie es wohl nur "für sich", wie im Artikel/Beitrag von mir angesprochen.

Einen neuen Partner, und gar aus ihrem heimatlichen Lebensraum, ist wirklich auszuschliessen. Sie war auch die ganze Zeit in D, hatte mit ihrem Job zu tun usw. Die Zeit nach der Trennung, Auszug bei ihm, war sowieso hart. Sie hatte erst bei einer Freundin gewohnt, bis sie dann irgendwann mal eine kl. Wohnung gefunden hatte. Es waren zwischen den beiden nur zwischenmenschliche, kommunikative Probleme, unterschiedliche Temperamente (sie ist sehr resolut, wenn sie ihre "Phase" hat...). Beide sind schon etwas älter (über 40 + über 50), und der Mann konnte sich nicht so schnell auf die neue Situation einstellen (was er jetzt zwischenzeitlich aber total begriffen hat).

Die Frau mag keine "Landsleute" als Ehemann. Das weiß er 100%ig. Sie will auch hier in D bleiben. Daher ist das mit dem neuen Partner absolut auszuschliessen.

Ihr Aufenthaltsstatus: Sie war mit dem Mann noch nicht ganz zwei Jahre zusammen, darf jetzt aber hier bleiben. Vielleicht hat man wegen ein paar Wochen Fehlzeit ihr das erlaubt, da sie sich innerhalb weniger Monate in D prima integriert, in der Zeit klasse deutsch gelernt und einen Vollzeitjob in Rekordzeit gefunden hat. Die Frau ist einfach taff. So eine Vorzeigefrau (Migrantin) schickt man dann wegen ein paar Wochen "Fehlzeiten" doch nicht wieder in die Heimat zurück, oder?

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 13:45.
Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339660
06/12/2010 13:49
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Jetzt dachte er sich natürlich, dass sie aus dem Grunde vielleicht nichts gesagt hat, damit er ihr nicht mit einer deutschen Scheidung dazwischengeht und evtl. zuvorkommt...?

Falls sie in D noch keine Niederlassungserlaubnis (oder die deutsche Staatsangehörigkeit) besitzt, könnte das aus ihrer Sicht durchaus Sinn machen....

Das sind natürlich nur Spekulationen und sollen keine Unterstellung darstellen. Ohne nähere Infos kann man nicht viel über den Fall sagen.


Ah, du hast deinen Beitrag inzwischen ergänzt. smile

Antwort auf:
Ihr Aufenthaltsstatus: Sie war mit dem Mann noch nicht ganz zwei Jahre zusammen, darf jetzt aber hier bleiben. Vielleicht hat man wegen ein paar Wochen Fehlzeit ihr das erlaubt, da sie sich innerhalb weniger Monate in D prima integriert, in der Zeit klasse deutsch gelernt und einen Vollzeitjob in Rekordzeit gefunden hat. Die Frau ist einfach taff. So eine Vorzeigefrau (Migrantin) schickt man dann wegen ein paar Wochen "Fehlzeiten" doch nicht wieder in die Heimat zurück, oder?


Die Ehe bzw. eheliche Lebensgemeinschaft muss zwei Jahre in D bestanden haben! Haben sie sich vor Ablauf dieser zwei Jahre offiziell getrennt, besteht noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht (es sei denn in Härtefällen wie Gewalt)!



Last edited by Nela; 06/12/2010 13:53.
Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339661
06/12/2010 14:02
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Niederlassungserlaubnis und deutsche Staatsangehörigkeit hat sie nicht.
Zwei Jahre: Stimmt eigentlich. Warum hier eine Ausnahme, weiß ich derzeit noch nicht. Härtefall, Gewalt o.ä., absolut nicht! Niemals. Vielleicht hat man ihr gesagt, einfach mal das Trennungsjahr abwarten, nur eine vorübergehende Verlängerung. Vielleicht besinnt man sich ja noch...

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 14:08.
Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339662
06/12/2010 14:42
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Wurde gemeldet, dass sie getrennt leben (Meldebehörde/Ausländerbehörde)? Sprich, gibt es ein offizielles Trennungsdatum?

Die Geschichte hört sich fast so an, als wolle sie die Erteilung der Niederlassungserlaubnis (bei Ehegatten eines Deutschen nach dreijähriger Aufenthaltserlaubnis) abwarten und deshalb an der Ehe offiziell festhalten, oder aber mindestens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangen (nach zwei Jahren Ehe in D und unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich Lebensunterhalt etc.).

Gesetzliche Grundlage:

§28 Aufenthaltsgesetz

§31 Aufenthaltsgesetz

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339663
06/12/2010 15:17
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Original geschrieben von: Nela
Wurde gemeldet, dass sie getrennt leben (Meldebehörde/Ausländerbehörde)? Sprich, gibt es ein offizielles Trennungsdatum?

Die Geschichte hört sich fast so an, als wolle sie die Erteilung der Niederlassungserlaubnis (bei Ehegatten eines Deutschen nach dreijähriger Aufenthaltserlaubnis) abwarten und deshalb an der Ehe offiziell festhalten, oder aber mindestens ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangen (nach zwei Jahren Ehe in D und unter bestimmten Voraussetzungen bezüglich Lebensunterhalt etc.).

Gesetzliche Grundlage:

§28 Aufenthaltsgesetz

§31 Aufenthaltsgesetz


Wow...DANKE für Deine Bemühungen, Nela!!! Ist ja grosse Klasse!!

Ja, es gibt ein offizielles Trennungsdatum, bei der ABH dokumentiert.

Du magst recht haben. Auf jeden Fall möchte sie hier in Deutschland bleiben. Ob nun so oder so. Obwohl sie in der Heimat auch einen 1a Job hatte, ist es unterm in D sicherlich angenehmer und als Frau sowieso freier usw.

Andererseit denke ich mal, weil "sie" sehr gradlinig und ehrlich ist, dass sie ihren Mann nicht irgendwie so lange hinhalten will, um ihn dann, wenn die nötige Zeit "erreicht ist" (AE oder NE) abzuservieren.

Er hat ihr in den letzten Wochen durch vielerlei Briefe und Erklärungen mehr als deutlich gezeigt, dass er seine Einstellung und seine Sicht der Dinge bezügl. Ehe/Partnerschaft grundlegend überarbeitet hat und in vielen Dingen völlig anders drauf ist als noch vor einigen Monaten. Das hat bei ihm wohl seine Zeit gebraucht, diese "Reife und Einsicht" zu erlangen.

Derartig ihn dann jetzt auszunutzen, das passt überhaupt nicht zu ihr. Ich weiß sehr wohl, es gibt da durchaus "Kandidaten" auf beiden Seiten, also Männer als auch Frauen, die nur sowas im Schilde führen. Aber sie ist ein komplett anderer Typ. Derlei Schäbigkeit passt in keinster Weise zu ihr.

Seine Frau ist von letzten Trennung noch sehr gezeichnet, sehr enttäuscht. Aber sie scheint allmählich seine Bemühungen an sich heranzulassen, sodaß es u.U. irgendwann weitergehen kann. Und hoffentlich mit echtem Herzen und nicht wegen irgendwelcher Genehmigungen...

Ich denke mal, in den nächsten Tagen könnte sich das Bild dahingehend noch etwas aufhellen.

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339665
06/12/2010 15:28
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Wie schon oben erwähnt, möchte ich der Frau nichts unterstellen, ich kenne sie ja auch gar nicht. Auch wenn manches aus deinen Schilderungen etwas *verdächtig* klingt, kennen wir ihre Absicht nicht. Da du aber nach möglichen Motiven für ihr Verhalten suchst, wollte ich dir dennoch zumindest Fakten nahe bringen, die zu kennen kein Nachteil ist, und die man zumindest berücksichtigen sollte.


Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339666
06/12/2010 15:31
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Original geschrieben von: TomSaw

Ich denke mal, in den nächsten Tagen könnte sich das Bild dahingehend noch etwas aufhellen.


Und wenn bis dahin die "islamische Scheidung" ihrerseits zurückgezogen sein sollte, dann gäbe es sowieso keinen Grund mehr für "niederträchtige Spekulationen". Hält sie aber an ihrem Vorhaben fest und zieht das wider Erwarten doch durch, ja dann ist möglicherweise wirklich was im Busche bezügl. der oben angeführten Vermutungen mit AE und/oder NE...;-)

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339667
06/12/2010 15:33
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Original geschrieben von: Nela

Wie schon oben erwähnt, möchte ich der Frau nichts unterstellen, ich kenne sie ja auch gar nicht. Auch wenn manches aus deinen .........


Ist vollkommen klar. Das hast Du auch ganz hervorragend gemacht. Wirklich herzlichen Dank dafür! Sobald ich weitere Infos habe, weiß ich, wer sie zuerst bekommt...;-)

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 15:34.
Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339668
06/12/2010 15:50
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Wie schon oben erwähnt, möchte ich der Frau nichts unterstellen, ich kenne sie ja auch gar nicht....

Fiel mir eben noch ein: Ich bin mir sicher, dass sie zum Zeitpunkt der Trennung oder auch einige Monate danach nicht darauf spekuliert hat, mit dem Mann die eheliche Gemeinschaft aus Gründen einer AE oder NE fortzusetzen. Sie war wirklich "fertig" mit ihm. In der Zwischenzeit, das Trennungsjahr hat ja auch seinen Sinn, hat sie von Seiten des Mannes "seine 180-Grad-Drehung" durchaus mitbekommen. Und das ist erst ca. sechs Wochen her. Dann erst diese Spekulationen aufzustellen in Sache NE usw., das passt nicht zu ihr. Ich hoffe, ich konnte Letzteres einigermaßen verständlich beschreiben...Ich meine auch damit, die eheliche Gemeinschaft muss ja dann auch wirklich gelebt werden nicht nur auf dem Papier bestehen. Sonst wird das ja nicht anerkannt und die entsprechenden Papiere wie z.B. eine NE ausgestellt, oder?

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 15:55.
Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339669
06/12/2010 16:26
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Egal was auch immer die Dame möchte:

beide leben hier und müssen hier geschieden werden, da sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

Was sie dann danach macht, ist ihr Problem.

Und ob sie sich islamisch scheiden lässt ( was auch immer das sein sollte) ist auch vollkommen irrelevant.

Re: Islamische Scheidung [Re: Cheker] #339670
06/12/2010 16:33
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Egal was auch immer die Dame möchte:

beide leben hier und müssen hier geschieden werden, da sie hier ihren Lebensmittelpunkt haben.

Was sie dann danach macht, ist ihr Problem.

Und ob sie sich islamisch scheiden lässt ( was auch immer das sein sollte) ist auch vollkommen irrelevant.


OK, wenn sie sich denn scheiden lassen will, hier meine ich...

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339671
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Ich nehme an, der Mann ist (zumindest formal) zum Islam konvertiert? Auch so, dass es in TN anerkannt ist (geht meines Wissens nur über den tn. Mufti)? Falls nicht, wäre die Hochzeit (Muslima mit Nicht-Muslim) nämlich in TN gar nicht gültig.

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339672
06/12/2010 18:11
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Alles ist legalisiert/anerkannt/registriert worden, drüben und auch in Deutschland.


Ich nehme an, der Mann ist (zumindest formal) zum Islam konvertiert? Auch so, dass es in TN anerkannt ist (geht meines Wissens nur über den tn. Mufti)? Falls nicht, wäre die Hochzeit (Muslima mit Nicht-Muslim) nämlich in TN gar nicht gültig.


Doch, alles genau so passiert, der Mann formale Konvertierung usw. Alles unter Dach und Fach...;-)

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 18:12.
Re: Islamische Scheidung [Re: Cheker] #339673
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Und ob sie sich islamisch scheiden lässt ( was auch immer das sein sollte) ist auch vollkommen irrelevant.

Es ist gesetzlich irrelevant. Religiös/moralisch betrachtet ist es von Bedeutung, eine islamisch geschlossene Ehe auch wieder entsprechend aufzulösen. Wobei die Sache natürlich nicht ganz *sauber* wäre, solange die zivilrechtliche Ehe noch besteht....

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339674
06/12/2010 18:53
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Ich meine auch damit, die eheliche Gemeinschaft muss ja dann auch wirklich gelebt werden nicht nur auf dem Papier bestehen. Sonst wird das ja nicht anerkannt und die entsprechenden Papiere wie z.B. eine NE ausgestellt, oder?

Sofern es zu einer Versöhnung kommt, das Paar also auch wieder langfristig zusammen zieht (das müssten schon mindestens 2, 3 Monate sein und *auf Dauer angelegt*), kann das Trennungsjahr ja auch als unterbrochen gelten. Ob das nun wiederum de facto geschieht oder nur formal, ist auch nicht immer nachprüfbar....

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339675
06/12/2010 18:55
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Und ob sie sich islamisch scheiden lässt ( was auch immer das sein sollte) ist auch vollkommen irrelevant.

Es ist gesetzlich irrelevant. Religiös/moralisch betrachtet ist es von Bedeutung, eine islamisch geschlossene Ehe auch wieder entsprechend aufzulösen. Wobei die Sache natürlich nicht ganz *sauber* wäre, solange die zivilrechtliche Ehe noch besteht....

Genau meine Meinung. Das meinte ich damit, wenn die Dame die "islamische Scheidung" durchführen würde/sollte, das dann mit ihrem Gewissen und vor ihrer Familie vertreten kann?! Auf der einen Seite andauernd darauf pochen ("...dies oder das mache ich nicht, ich bin doch Muslimin!"), und dann aber andererseits (evtl. - noch ist nix amtlich...) sowas...??

Last edited by TomSaw; 06/12/2010 18:56.
Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339676
06/12/2010 18:58
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Sofern es zu einer Versöhnung kommt, das Paar also auch wieder langfristig zusammen zieht (das müssten schon mindestens 2, 3 Monate sein und *auf Dauer angelegt*), kann das Trennungsjahr ja auch als unterbrochen gelten. Ob das nun wiederum de facto geschieht oder nur formal, ist auch nicht immer nachprüfbar....

Klar, aber da würde wohl der Mann rebellieren, sich so benutzen zu lassen. Wenn schon, dann alles "in echt"...;-)

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339677
06/12/2010 19:02
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Das Problem erscheint mir recht vielschichtig und hat wohl neben den rechtlichen Fragen eine mindestens so bedeutungsvolle religiöse, gesellschaftliche und zwischenmenschliche Komponente... wink

Re: Islamische Scheidung [Re: Nela] #339678
06/12/2010 19:03
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Das Problem erscheint mir recht vielschichtig und hat wohl neben den rechtlichen Fragen eine mindestens so bedeutungsvolle religiöse, gesellschaftliche und zwischenmenschliche Komponente... wink

Du sprichst mir aus dem Herzen...

Re: Islamische Scheidung [Re: TomSaw] #339680
06/12/2010 19:36
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Warum ist das eigentlich für Dich so interessant, was die Dame macht?

Im Prinzip geht es nur so, dass die Ehe Zivilrechtlich geschieden wird und dann im Ausland nochmals.

Wenn der Mann sich scheiden lassen will, kann sie es zwar hinauszögern, aber auch da wird irgendwann der Punkt kommen, an dem geschieden wird.

Und ob islamisch geschieden oder nicht, interessiert hier wirklich überhaupt nicht.

Und nochmals: was soll eigentlich eine islamische Scheidung sein?

Re: Islamische Scheidung [Re: Cheker] #339681
06/12/2010 20:26
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Also, so wie ich das verstanden habe, wäre in meinen Augen die Annullierung der Ehe in ihrer Heimat praktisch mit einer "richtigen Scheidung" gleichzusetzen, zumindest was ihre Herzensangelegenheit angeht! das heisst, für den Mann wäre das ein Tritt vor's Schienbein, in der gemeinsamen Herzensangelegenheit!
Denn ich denke mir, dass für sie als Muslimin dieses Hochzeit den gleichen Stellenwert hatte wie für uns Deutsche eine Heirat hier, und da meine ich eher das Standesamt mit, denn das gilt ja, rechtlich gesehen.
Wie Nela schon bemerkte, wenn ihr es nur um die Scheidung in ihrer Heimat geht, also dass sie nach islamischem Recht nicht mehr verheiratet ist, dann kommt man schon auf den Gedanken, dass sie jetzt nur noch (weil sie Trennung incl. der Folgemonate seelisch arg mitgenommen hat) auf die Papiere abzielt, die sie irgendwann nach Ablauf der Aufenthaltsfristen in D usw. erhält.
Wenn sie wirklich Nägel mit Köpfen machen will, sich also komplett vom Ehemann lossagen will, dann soll sie doch eine Scheidung hier durchführen, damit alles wirklich geregelt ist...Dann hätte sie aber (nach meinem Verständnis) zu gegebener Zeit auf eine Niederlassungserlaubnis u.U. keinen Anspruch mehr, da sie dann noch nicht lange genug hier ist, oder?
Im Grunde genommen könnte doch der Mann (eigentlich) schon mal nachhaken, warum ihr nach nicht ganz komplett zwei Jahren Ehe schon eine (anscheinend) eigenständige AE gegeben wurde...? Ich meine, Gesetz ist doch Gesetz?! Und gerade in diesem Bereich hält man sich doch eher strikt an die Vorgaben, oder? Das macht er aber wohl nicht, weil er letztendlich froh ist, dass sie doch noch hier ist, weil er ja eine Versöhnung anstrebt. Wäre sie wieder in der Heimat, wäre alles weitaus komplizierter, aufwendiger, teurer usw...Denn ursprünglich dachte auch er, dass sie wieder zurück müsste, weil eben noch nicht ganz 24 Monate Eheleben erreicht waren.

Es liegt also die Vermutung nahe, dass die ganze Sache ein Kalkül ihrerseits ist, sich nur in der Heimat scheiden zu lassen und nicht hier. Und wenn sich das irgendwann als Kalkül herausstellen sollte, dann würde das dem Mann sicherlich den Boden unter den Füßen wegreissen. Aber er hofft noch immer, dass sie die Sache "drüben" doch noch stoppt...Daran würde er wieder erkennen, das mehr ihr Herz spricht anstatt "abgekartetes Spiel". Dass sie ursprünglich wirklich nur aus Liebe geheiratet hat, das steht ausser Frage.

Wenn ich was nicht verstanden habe oder was bei dieser Thematik durcheinander bringe, dann bitte sagen. Ich will's ja nur verstehen.

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