Unbefristeter Arbeitsvertrag - keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis Falls mein Mann nach der Probezeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten sollte, ist das möglich, auch wenn seine Aufenthaltsgenehmigung nicht unbefristet ist, sogar nur bis 30.03.2011 geht. Sie wird dann wohl verlängert, oder unbefristet ausgestellt oder er kann die D Staatsangehörigkeit beantragen.
1. Dein Mann kann einen unbefristeten AV bekommen, auch wenn seine Aufenthaltsgenehmigung befristet ist.
2. Ihr sollt daran denken, seine Aufenthaltsgenehmigung rechtzeitig zu verlängern und danach eine Kopie der entsprechenden Passseite dem Arbeitsgeber zur Verfügung zu stellen.
3. Mit der D.-Staatsangehörigkeit hat es direkt nichts zu tun. Den Antrag auf die Einbürgerung kann er frühestens 3Jahre nach der Heirat stellen. (Dazu müssen noch einige weitere Bedingungen, außer unbefristeten AV, erfüllt werden)
Ist es sicher, dass er einen unbefristeten AV bekommt, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung bald abläuft? Kein Problem für den AG?
Wir sind im April 2011 3 Jahre verheiratet. Ist es sinnvoll schon gleich die D-Staatsbürgerschaft zu beantragen (hat B1 und Vollzeitarbeit, aber z. Z. nicht unbefristet) oder noch mal Aufenthaltsverländerung, da das vermulich schneller geht?
Ist es sicher, dass er einen unbefristeten AV bekommt, auch wenn die Aufenthaltsgenehmigung bald abläuft? Kein Problem für den AG?
nein, das ist kein Problem, da unbefristste ARbeitsverträge i.d.R unproblematisch wieder gekündigt werden können. Befristete Arbeitsverträge hingegen sind im Befristungslauf grundsätzlich unkündbar,es sei denn , es wäre ausdrücklich ewas anderes vereinbar. Einfacher ist es für den AG also wenn er unbefristet einstellt.
Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden. Rosa Luxemburg
Mein Mann hat die NE und keinen unbefristeten Arbeitsvertrag... Warum soll se es nicht probieren??? Denke dies ist wahrscheinlicher als den deutschen Pass zu bekommen...
Last edited by 8SuSu8; 27/12/201015:39.
Rest in peace Brad Renfro 1982 - 2008 Hope you make the angels smile I will miss you
Meine ABH erteilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag keine NE.....scheint wohl unterschiedlich zu sein? Oft ist es ja auch so, dass der Ehegatte im unbefristeten Arbeitsverhältnis steht - was bei meiner ABH für eine NE wieder reichen würde. LG Simla
Irgendwie echt nervig, dass das nicht einheitlich ist.
Hier in FFM ist es von grossem Vorteil einen unbefristeten Vertrag zu haben, wenn man eine Niederlassungserlaubnis möchte.
Ist ja eigentlich auch logisch..........hat man nur befristet,könnte es ja sein, dass man den Job verliert und dann dem Staat auf der Tasche liegt.......
Mein Mann hat zuerst Antrag auf NE gestellt und dann auf die Einbürgerung. 2te ist einfach schneller gelaufen (und war unproblematischer) als das 1.
Zu der Frage "wann" die Anträge gestellt werden dürfen - uns wurde gesagt, frühestens, wenn die 3Jahre voll abgelaufen sind. (Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass es in anderen Regionen anderes gehandhabt wird)...