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Visum für D nach Heirat in TN #340533
03/01/2011 15:44
03/01/2011 15:44
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Zarzouna Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe die Suchfunktion benutzt aber bin leider nicht fündig gewerden was meine Frage betrifft, das nur vorab wink

Ich werde inshallah im Juli 2011 meine Verlobte in Tunesien heiraten und wir möchten anschließend zusammen in Deutschland leben und studieren. Ich lese immer öfters von "zu wenig Einkommen für eine Familienzusammenführung". Als angehender Student werde ich wahrscheinlich zusätzlich zum BaFög nur einer 400,- Tätigkeit nachegehn können. Heisst das, dass meine Verlobte möglicherweise nich mit mir in Deutschland leben kann???

Dann noch eine Frage dazu. Ich habe von den unterschiedlichsten Wartezeiten für ein Visum gelesen. Ist es möglich, dass zum Besipiel meine Eltern eine Einladung an meine Verlobte senden und sie dadurch das 3-Monatsvisum bekommt und hierher kann. In dieser Zeit dann das FZV in Tunesien genehmigt wird?

Vielen Dank schonmal wieder für eure Hilfe.

Viele Grüße


Informationen über den Islam, besonders auch für Nicht-Muslime
http://www.einladungzumparadies.de

Salaf-as-Salih
http://www.diewahrheitimherzen.de/fa...in%20salaf.pdf
Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340534
03/01/2011 17:17
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Nela Offline
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Antwort auf:
Ich werde inshallah im Juli 2011 meine Verlobte in Tunesien heiraten und wir möchten anschließend zusammen in Deutschland leben und studieren. Ich lese immer öfters von "zu wenig Einkommen für eine Familienzusammenführung". Als angehender Student werde ich wahrscheinlich zusätzlich zum BaFög nur einer 400,- Tätigkeit nachegehn können. Heisst das, dass meine Verlobte möglicherweise nich mit mir in Deutschland leben kann???

Da du auch die tunesische Staatsangehörigkeit hast - wie ich einem deiner früheren Beiträge entnehme - wird bei euch wohl die sogenannte Regelausnahme greifen. Euer Lebensunterhalt müsste also gesichert sein, ansonsten kann eine FZF verwehrt werden.

Antwort auf:
Ist es möglich, dass zum Besipiel meine Eltern eine Einladung an meine Verlobte senden und sie dadurch das 3-Monatsvisum bekommt und hierher kann. In dieser Zeit dann das FZV in Tunesien genehmigt wird?

Wenn ihr bereits verheiratet seid bzw. das FZF-Verfahren schon läuft, werdet ihr kein Touristenvisum bekommen.

Hat deine Zukünftige schon den erforderlichen Sprachtest absolviert?

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Nela] #340535
03/01/2011 18:01
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Nicht ganz - wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann muß er den Lebensunterhalt nicht nachweisen, es kann jedoch geprüft werden, ob ihm nicht ein Leben in seinem Heimatland zuzumuten ist. Hat er die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch nicht, dann muß der Lebensunterhalt für seine Frau vor der Einreise sichergestellt sein (UND es kann geprüft werden, ob die Ehegemeinschaft nicht auch im Ausland möglich ist).

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Frogger] #340536
03/01/2011 18:08
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Danke euch beiden für die schnellen Antworten.

Ich habe allerdings KEINE tunesische Staastsbürgerschaft, nur die deutsche. Heisst das wir haben nichts zu befürchten?

Nein, sie macht gerade einen Deutschkurs und den Sprachkurs dann im nächsten Sommer inshallah.

Last edited by Zarzouna; 03/01/2011 18:08.

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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340538
03/01/2011 18:11
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Das heißt, das Du keinen tunesischen Vater hast, richtig? In diesem Falle wird es wohl keine Probleme geben.

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340539
03/01/2011 18:56
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Ich habe nochmal in deinen früheren Beiträgen nachgesehen. Da schreibst du:

Antwort auf:
ich habe die Möglichkeit einen tunesischen Reisepass zu bekommen (zusätzlich zur Deutschen Staatsbürgerschaft, bin hier geboren und aufgewachsen, mein Vater ist Tunesier, Mutter Deutsche).


Antwort auf:
Ich bin 22. Mein Vater hat seit 38 Jahren keinen tunesischen Pass mehr und mich auch bei der Geburt nicht registriert, desweiteren hat er den Namen meiner Mutter angenommen.


Da dein Vater Tunesier ist, hast du automatisch auch die tunesische Staatsangehörigkeit, auch wenn du keinen entsprechenden Nachweis in Form eines Reisepasses besitzt! Dasselbe gilt für deinen Vater, auch wenn er - warum auch immer - keinen tunesischen Pass mehr hat. Er hat dadurch jedenfalls nicht die tun. Staatsbürgerschaft verloren/abgelegt, denn das ist nach tun. Gesetz gar nicht möglich! Möglicherweise stellt man ihm auf Grund der Namensänderung keinen tun. Reisepass mehr aus.

Die Frage im Falle der Familienzusammenführung wäre lediglich, ob du dich gegenüber den deutschen Behörden als rein deutsch "verkaufen" kannst. Was mit dem entsprechenden Namen und bei Unkenntnis der Sachbearbeiter durchaus möglich (wenn auch nicht ganz korrekt) wäre.

Ansonsten müsstest du, um in eurem Fall ggf. die Regelausnahme zu entkräften, quasi beweisen, dass es für dich und deine Frau nicht zumutbar wäre, die Ehe in Tunesien zu führen, z.B. wegen mangelnder Sprachkenntnisse deinerseits, weil du keinerlei Bindung zum Land hast, keine Chance auf Arbeit o.ä..

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Nela] #340540
03/01/2011 19:24
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Original geschrieben von: Nela

Ich habe nochmal in deinen früheren Beiträgen nachgesehen. Da schreibst du:

Antwort auf:
ich habe die Möglichkeit einen tunesischen Reisepass zu bekommen (zusätzlich zur Deutschen Staatsbürgerschaft, bin hier geboren und aufgewachsen, mein Vater ist Tunesier, Mutter Deutsche).


Antwort auf:
Ich bin 22. Mein Vater hat seit 38 Jahren keinen tunesischen Pass mehr und mich auch bei der Geburt nicht registriert, desweiteren hat er den Namen meiner Mutter angenommen.


Da dein Vater Tunesier ist, hast du automatisch auch die tunesische Staatsangehörigkeit, auch wenn du keinen entsprechenden Nachweis in Form eines Reisepasses besitzt! Dasselbe gilt für deinen Vater, auch wenn er - warum auch immer - keinen tunesischen Pass mehr hat. Er hat dadurch jedenfalls nicht die tun. Staatsbürgerschaft verloren/abgelegt, denn das ist nach tun. Gesetz gar nicht möglich! Möglicherweise stellt man ihm auf Grund der Namensänderung keinen tun. Reisepass mehr aus.

Die Frage im Falle der Familienzusammenführung wäre lediglich, ob du dich gegenüber den deutschen Behörden als rein deutsch "verkaufen" kannst. Was mit dem entsprechenden Namen und bei Unkenntnis der Sachbearbeiter durchaus möglich (wenn auch nicht ganz korrekt) wäre.

Ansonsten müsstest du, um in eurem Fall ggf. die Regelausnahme zu entkräften, quasi beweisen, dass es für dich und deine Frau nicht zumutbar wäre, die Ehe in Tunesien zu führen, z.B. wegen mangelnder Sprachkenntnisse deinerseits, weil du keinerlei Bindung zum Land hast, keine Chance auf Arbeit o.ä..


Mein Fall ist allerdings etwas besonders. Es scheint ein Sonderfall zu sein für den die tuneischen Behörden noch keine konkrete Lösung haben. Da mein Vater den Namen meiner Mutter angenommen hat, bin ich weder beim Konsulat registriert, noch kann ich den tuneischen Pass erhalten. Ich habe dazu ein wenig recherchiert und bin auf andere gestoßen bei denen es genau das selbe ist.

Also, mein Vater ist zwar Tunesier ich habe aber keinen tunesischen Pass. Das heisst keine Probleme bezüglich des FZV?


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340541
03/01/2011 19:32
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Antwort auf:
Also, mein Vater ist zwar Tunesier ich habe aber keinen tunesischen Pass.
Das heisst keine Probleme bezüglich des FZV?

Diese Frage müsstest du eher den zuständigen dt. Behörden stellen. So nach dem Motto: "Ich bin Tunesier, kann es ihnen aber nicht beweisen...." wink

Wobei du mit deutschem Pass und deutschem Namen ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken musst.

Wie sieht es denn aus mit der Eheschließung bzw. deren Vorbereitung? Als was wirst du denn da in TN betrachtet?







Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Nela] #340542
03/01/2011 20:07
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Momentan besorgt meine Verlobte die Dokumente damit ich das Ehefähigkeitszeugnis beantragen kann. Die tunesischen Behörden werden frühestens bei der Eheschließung eventuell bemerken (durch meine Geburtsurkunde) das mein Vater einen tunesischen Namen hatte.


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340543
03/01/2011 20:10
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Eine Staatsangehörigkeit kann man auch besitzen wenn man keinen Pass dazu hat!
LG Simla

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340544
03/01/2011 20:16
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Salam wollte aber doch was anmerken, ich kenne einen Deutschen der eine Tunesierin geheiratet hat und er musste wohl nachweisen wieviel er verdient. Ihm haben sie es damals so begründet er ist der Mann der seine Frau zu versorgen hat.

Wassalam


BISMILLAH RAHMEN RAHIM

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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: bandy] #340545
03/01/2011 20:25
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Ich würde beim zuständigen tunesischen Konsulat einfach eine Bestätigung (Einschreiben mit Rückschein wink ) verlangen, dass Du nicht die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt.

Bei meinem Kind war es so, dass aufgrund der Vornamenswahl die Ausstellung eines Reisepasses verweigert wurde - die tunesische Staatsangehörigkeit hatte er trotzdem

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340546
03/01/2011 20:38
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Original geschrieben von: Simla
Ich würde beim zuständigen tunesischen Konsulat einfach eine Bestätigung (Einschreiben mit Rückschein wink ) verlangen, dass Du nicht die tunesische Staatsangehörigkeit besitzt.

Bei meinem Kind war es so, dass aufgrund der Vornamenswahl die Ausstellung eines Reisepasses verweigert wurde - die tunesische Staatsangehörigkeit hatte er trotzdem


Womit wir wieder beim Thema "schlafende Hunde wecken wären". Ist es nicht sicherer wenn ich mich garnicht beim Konsulat melde, da diese momentan höchstwahrscneinlich gar nicht von meiner "Existenz" wissen?


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340547
03/01/2011 20:45
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Sicher? Sicher für wen was warum?
Da muss ja schon was abgelaufen sein, sonst hättest Du Deine Infos nicht.
Die Tunesier lassen keinen gehen......sie ignorieren höchstens das deutsche Namensrecht. Dein Vater kann sicher jederzeit wieder einen Reisepass beantragen und die tunesische Staatsangehörigkeit hat er eh nie verloren.

Die Behörden sind doch nicht blöd! In Deiner Geburtsurkunde steht sicher auch Dein Vater drin und der wird nicht unbedingt Karl Meyer heissen........... Am Ende gibts eine Befragung und dann.......kommts ganz dicke....unwahre Angaben etc.
Man kann sich im Leben leider nicht immer alles raussuchen wie man es gerne hätte.
Die Landsleute Deiner Verlobten müssen im übrigen immer den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten.....was ich persönlich besser finde.
LG Simla

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340548
03/01/2011 20:49
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Mh da hast du Recht. Ich denke dann werde ich mal beim Konsulat in München vorbei gehen und nach einer Bestätigung fragen. Oder ist der Postweg besser?

Das Lebensunterhalt bestreiten ist ja auch kein Problem. Wir würden von Bafög, Studienkredit und 400,- Job über die Runden kommen. Ich habe nur befürchtet man muss ein gewisses Einkkommen vorweisen können und das kann ich als Student einfach nicht bewerkstelligen.


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340549
03/01/2011 20:57
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Äh....ja.....Postweg!!!!!
Das können die auch nicht in 15 Minuten prüfen!!!

Wieso studierst Du nicht erst mal zu Ende - man will doch seiner Frau auch was bieten können?

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340550
03/01/2011 21:03
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Ok, danke für den tipp. Richte ich das an die Botschaft oder an das Konsulat in München?

Naja, ich finde man muss nicht erst studiert haben um etwas bieten zu können. Wir möchten nicht den "tunesischen Weg" gehen und erst studieren, dann Job haben, am besten Haus etc. und dann mit Anfang-Mitte 30 heiraten. Es hat auch religiöse Grüne davon abgesehen.


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340551
03/01/2011 21:08
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Original geschrieben von: Zarzouna
Ok, danke für den tipp. Richte ich das an die Botschaft oder an das Konsulat in München?

Ich würds ans Konsulat in München schicken
Original geschrieben von: Zarzouna

Naja, ich finde man muss nicht erst studiert haben um etwas bieten zu können.

Mir gings eher darum, dass bitte nicht immer der Staat für andere zahlen muss.

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340552
03/01/2011 21:10
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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340553
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Du meinst wegen BaFög? Naja, anders ist es mir auch unverheiratet nicht möglich überhaupt ein Studium zu beginnen. Und zum leben reicht das Bafög ohnehin nicht. Eher zur Deckung der Studiengebühren und Unterrichtmaterialien. Gott bewahre mich und meine Frau davor auf staatliche Leistungen angewiesen zu sein. Oder habe ich dich falsch verstanden?


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340554
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Original geschrieben von: Zarzouna
Du meinst wegen BaFög? Naja, anders ist es mir auch unverheiratet nicht möglich überhaupt ein Studium zu beginnen. Und zum leben reicht das Bafög ohnehin nicht. Eher zur Deckung der Studiengebühren und Unterrichtmaterialien.

Ah.....verstehe nicht, alles ist scheinbar sehr knapp, wie kann man dann davon eine weitere erwachsene Person ernähren, unterhalten?
Ich wüsste nicht wie das ohne staatliche Leistungen gehen soll?
Gib mir mal einen Tip smile

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340555
03/01/2011 21:25
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Ich komme mir ja langsam vor wie bei einem Verhör! Wenn du es genau wissen willst. Ich mache gerade Zivildienst und arbeite parallel in 2 anderen Jobs um Geld zusammen zu sparen. Ich werde das BaFög beantragen (Was als Deutscher mein wohl mein Recht ist und ich mich nicht schämen muss) und neben dem Studium arbeiten. Und sollte das nicht für den Lebensunterhalt ausreichen werde ich einen Studienkredit der kfW aufnehmen. Ich habe nicht vor staatliche Transferleistungen zu beantragen und abgesehen davon dass selbst das mein Recht als Deutscher ist, verbietet es mir meine Religion.

Und deiner Meinung nach hat keiner das Recht in Deutschland zu leben der nicht selbt arbeitet? Gilt das nur für Ausländer??


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340556
03/01/2011 21:30
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grin ...schad, ich dachte ich könnt meinem jammernden Kind mal ein Tip geben.....der der Meinung ist von Bafög könne mal null leben und zum nebenher arbeiten würde die Zeit fehlen....

"was als Deutscher wohl mein Recht ist"......pppppfffff.....ist Bafög nicht für alle da?

Was ich vorhin meinte ist, dass sie Landsleute Deiner Verlobten den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten MÜSSEN, ein Deutscher jedoch nicht. Darum ging es Dir ja auch, die tun. Staatsangehörigkeit unter den Teppich kehren? Ich finde es krass, wenn unterschiedliche Voraussetzungen bei FZF gemacht werden! Ist denn ein Deutscher ein "besserer" Ehemann als der Tunesier, welcher hier seit 33 Jahren lebt?

Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: LOE110119] #340557
03/01/2011 21:36
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Doch ist es, aber ich dachte du spielst darauf an das ich eventuell eben auch die tunesische Staastbürgerschaft besitze.

Was heisst unter den Teppich kehren. momentan weiss ich nichtmal ob ich so eine Staatsbürgerschaft überhaupt besitze.
Nein das ist meiner Meinung nach nicht gerechfertigt.

Und zum baFög.Man kann mit einer 400,- Euro Tätigkeit zusätzlich, im Normalfall auch zu zweit leben. Nicht auf großem Fuß ist klar. Aber es reicht.


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Re: Visum für D nach Heirat in TN [Re: Zarzouna] #340558
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Ich persönlich kanns nicht verstehen, dass ein Deutscher bei der gleichen Sache besser gestellt ist. (Hat nichts mit dir zu tun und du bist auch nicht schuld wink )
Und dann werden noch kleine, feine Unterschiede gemacht.....deutsch "2.Klasse", wie z.B. Eingebürgerte, Vertriebene, Spätaussiedler usw.....Doppelstaatler usw.....ein Unding in meinen Augen!
Gleiches Recht für alle und gut ist. smile

Ui....ich werds ausrichten, dass er von 200 Euro leben kann grin

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