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Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34641
16/03/2003 10:43
16/03/2003 10:43
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Gera
http://www.ryanair.com/german/index.html
Schwangerschaft?)

Für die Sicherheit und den Komfort von werdenden Müttern, die per Flugzeug reisen, hat Ryanair die nachfolgenden Bestimmungen eingeführt: -

Bis zur 28. Schwangerschaftswoche:
Ryanair befördert alle schwangeren Frauen bis zur 28. Schwangerschaftswoche ohne ärztliches Attest. Das Personal von Ryanair kann vom Fluggast zwecks Haftungsausschluss eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die 28. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist.

Von der 28. bis zur 36. Schwangerschaftswoche:
Ryanair verlangt ein ärztliches Attest darüber, daß der Fluggast in guter körperlicher Verfassung und gesund ist. Außerdem muss der voraussichtliche Geburtstermin auf dem Attest ausgewiesen sein. Wenn eine Frau zwischen der 28. und 36. Schwangerschaftswoche ohne erforderliches Attest eines Arztes einchecken will, muss sie ein derartiges Attest von ihrem Arzt einholen, bevor sie den Flug antreten kann. Wenn es aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, vor dem Abflug ein derartiges Attest einzuholen, kann das Ticket für den nächsten verfügbaren Flug ausgestellt werden, sofern das erforderliche Attest vorgelegt wird.

Ab der 36. Schwangerschaftswoche:
Schwangere Frauen ab der 36. Schwangerschaftswoche werden von Ryanair nicht mehr befördert.

Schwangere Frauen sind verpflichtet, Ryanair zum Zeitpunkt der Reservierung von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.

Claudia

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34642
16/03/2003 10:45
16/03/2003 10:45
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Während der Schwangerschaft
nur mit Zustimmung des Arztes reisen
Früher galt: Keine Reisen innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate. Doch diese Einstellung ist heute überholt. Aufgrund besserer Untersuchungsmöglichkeiten wie Ultraschall können die Ärzte schon zu Beginn der Schwangerschaft recht genau abwägen, ob eine Frau reisefähig ist oder nicht. Auch in der Endphase der Schwangerschaft ist das Urteil des Arztes wichtig, ob eine Reise angetreten oder besser abgesagt werden sollte. Manche werdenden Mütter können noch drei Wochen vor der Entbindung "auf Tour" gehen, andere schon zehn Wochen vorher nicht mehr.
Manchmal ist es besser, ins heimische Schwimmbad statt auf Reisen zu gehen

Malariagebiete und Regionen mit extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit sollte man allerdings in jedem Fall meiden. Ebenso Länder mit einem erhöhten Toxoplasmose-Risiko. Die Infektionskrankheit, die schwere Schäden am Fötus hervorrufen kann, wird von Tieren übertragen. Fast jeder hatte die Krankheit schon einmal und ist immun dagegen. Der Frauenarzt kann dies durch einen Bluttest bestimmen. Außerdem wichtig: Am Urlaubsort sollte eine gute medizinische Versorgung vorhanden sein, am besten ein Krankenhaus in der Nähe liegen.

Bei der Wahl des Verkehrsmittels sind Bahn und Auto in der Regel besser als das Flugzeug, weil man die Pausen selbst bestimmen und sich ungehinderter bewegen kann. Statt zig Stunden durch die Gegend zu fahren, ist jedoch ein kurzer Flug manchmal weniger belastend. Von Flügen von mehr als sieben bis acht Stunden raten Ärzte jedoch ab.

Unterwegs - egal ob in Flugzeug, Zug oder Auto - sollten Schwangere Thrombosestrümpfe tragen, um Blutgerinnsel in den Venen vorzubeugen. Viel trinken (Fruchtsäfte, Mineralwasser, Früchtetees) und Bewegung helfen ebenfalls gegen das "Touristenklasse-Syndrom".

Um Geburten über den Wolken zu verhindern, dürfen werdende Mütter bei vielen Fluggesellschaften nur bis zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche mitfliegen oder müssen ein ärztliches Attest vorlegen. British Airways und die Deutsche BA verlangen nach der 28. Woche eine ärztliche Bescheinigung, nach der 36. Woche werden Schwangere nicht mehr transportiert. Die Lufthansa besteht nach der 36. Woche auf einem Attest, Condor nimmt Frauen fünf Wochen vor der Niederkunft nicht mehr mit. Iberia macht dagegen keinerlei Einschränkungen.

Vor einem Flug sollten sich Schwangere deshalb genau nach den Bestimmungen ihrer Airline erkundigen. Ein Garantieschein sind diese Richtlinien jedoch nicht - in Flugzeugen der Lufthansa haben schon neun Babys das Licht der Welt erblickt!

http://www.verreisen.de/rat/gesundheit_schwangere.html

Claudia

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34643
16/03/2003 10:49
16/03/2003 10:49
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Lufthansa Infos dazu:

Schwanger...?
Frauen mit unkompliziert verlaufenden Schwangerschaften können bis zur 36. Schwangerschaftswoche bedenkenlos fliegen, ohne dass sie einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind.
Generell sollten jedoch Schwangere von Flugreisen absehen, die:

1. Mehrlinge erwarten
2. Bereits eine Fehlgeburt erlitten haben
3. Unter Herz- und Kreislauferkrankungen leiden

Während der gesamten Schwangerschaftszeit besteht ein erhöhtes Thromboserisiko, deshalb unser Tip: Während des Fluges Beine hoch lagern und Stützstrümpfe tragen!

Am besten Sie sprechen vor einer geplanten Flugreise mit Ihrem behandelnden Arzt, um eventuelle Bedenken und Risiken auszuschließen.

http://cms.lufthansa.com/de/fly/de/pas/0,3278,0-0-549720,00.html

Claudia

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34644
16/03/2003 10:52
16/03/2003 10:52
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Claudia Poser-Ben Kahla  Offline OP
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Gera
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/flug_schwanger_html

Flugreisen - Bestimmungen für Schwangere

Bitte beachten Sie in jedem Fall den untenstehenden Haftungsausschluss.

Air France
British Airways
Lufthansa
Malaysia Airline
Quantas
Sabena
Singapore Airlines
Swissair
Thai-Air
Wichtige Anmerkung

Wichtig: Diese Informationen dienen nur der groben Orientierung. Entscheidend und verbindlich kann nur die aktuelle Aussage der jeweiligen Fluglinie sein. Sie reflektieren den derzeitigen Stand (8/2001), Änderungen der Fluggesellschaften sind möglich.

BRITISH AIRWAYS

Normal-gesunde Schwangere können bis zur 36. SSW reisen.

Ärztliche Bescheinigung erforderlich
- bei Schwangerschaft mit einem Kind zwischen 28. und 36. SSW
- bei Mehrlingsschwangerschaft zwischen 28. Und 32. SSW

Sind diese Zeitgrenzen überschritten, wird nur in extrem seltenen, ungewöhnlichen Fällen und dann auch nur mit Zustimmung der "Passenger Medical Clearing Unit" die Erlaubnis zum Flug erteilt.

AIR FRANCE

Die Zustimmung eines Arztes von AIR FRANCE ist notwendig:
- mit Beginn des 9. SSM
- vor Beginn des 9. SSM
wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten 4 Wochen zu rechnen ist,
bei Unsicherheit über den Geburtstermin
bei früheren Mehrlingsgeburten
bei zu erwartenden Komplikationen

Um die ärztliche Genehmigung beim von AIR FRANCE beauftragten Arztes zu beantragen, wird folgendes gefordert:
Beantwortung aller Fragen in den "Feuilles de renseignements pour passagers nécessitant une assistance particuliére".
Ausfüllen des "Fiche de renseignements médicaux" (MEDIF) durch den behandelnden Arzt innerhalb von sieben Tage vor dem Flug und Übersendung aller Unterlagen an den verantwortlichen Arzt bei AIR FRANCE.

LUFTHANSA

Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich für gesunde Schwangere:
- bis zur 36. SSW bei unkomplizierter Schwangerschaft

Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- nach der 36. SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften
- bei Schwangerschaftskomplikationen
- bei Mehrlingsgeburten

Keine Aussage, bis zu welcher SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften Lufthansa noch befördert, daher Rücksprache mit dem medizinischen Dienst der Lufthansa in diesem Falle: Tel.: +49 – 69 – 6962141, Fax: 6967044, e-mail: frapmflug@dlh.de.

MALAYSIA AIRLINE

Bis zur 35. SSW sind bei normaler Schwangerschaft auch lange internationale Flüge möglich.

Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arzt erforderlich zu
- erwartetem Zeitpunkt der Geburt
- "fitness" für den Flug
- Zertifikat der MAS Medical Unit nicht notwendig.
- Attest darf nicht früher als 3 Tage vor Abflug ausgestellt sein.
Will eine Schwangere ohne Vorliegen eines Attestes mitfliegen, muss sie ein "Release and Idemnity Form" der Fluggesellschaft ausfüllen.
Für die Mehrlingsschwangerschaft gilt die gleiche Regelung, sofern sie normal verläuft.

Mitnahme wird nach der 36. SSW verweigert.
Da ausländischen Schwangeren nach dem 6. SSM die Einreise nach Malaysia verweigert wird, werden sie erst gar nicht nach Malaysia mitgenommen.

QUANTAS

Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 35. SSW

Ein Genehmigung (medizinisches Zeugnis) durch die Fluglinie ist notwendig:
- nach der 35. SSW, um die Erlaubnis zum Flug zu erhalten
- bei Mehrlingsschwangerschaft

SABENA

Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für gesunde Schwangere:
- bis zur 32. SSW bei Langstreckenflug
- bis zur 34. SSW bei Mittelstreckenflug

Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen

Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich bei
- Langstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 8 Wochen
- Mittelstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 6 Wochen

Der Begriff Langstrecken- (long-haul) bzw. Mittelstreckenflug (medium-haul flights) wird nicht definiert.

SINGAPORE AIRLINES

Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 32. SSW ("fitness for travel")

Eine Genehmigung (medical clearance) eines Vertrauensarztes der Singapore Airlines ist notwendig:
- von der 32. Bis 35. SSW
Bei der Einreise nach Singapur müssen Schwangere im 6. SSM und mehr wenigstens 1 Monat vor Einreise bei der Botschaft von Singapur einen "Social Visit Pass" beantragen.

Von der 35. SSW an Flugverbot!
Mehrlingsschwangerschaften werden normalerweise nicht nach der 32. SSV (8. Monat) akzeptiert.

SWISSAIR

Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für gesunde Schwangere,
- wenn mit der Niederkunft in nicht weniger als 4 Wochen zu rechnen ist.

Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen

Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich,
- wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten 4 Wochen zu rechnen ist

THAI-AIR

Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich:
- bis zum 8. SSM bei normaler Gesundheit

Ärztliche Bescheinigung erforderlich bei:
- Mehrlingsgeburten, auch früheren
- zu erwartenden Komplikationen unter der Geburt
- voraussichtl. Entbindungstermin in weniger als 4 Wochen
- unbestimmtem Geburtstermin

In diesen Fällen muss ein Attest der Reisefähigkeit vom behandelnden Arzt vorliegen, nicht älter als 7 Tage vor dem Reisetermin.
Ist der Entbindungstermin in 2 - 4 Wochen, die Schwangere gesund und liegt eine ärztl. Bescheinigung vor, wird sie akzeptiert bei Flügen nicht über 4 Std. Dauer.

Flugverbot ab:
- 2 Wochen und weniger vor der zu erwartenden Niederkunft
- 2 – 4 Wochen vor dem Entbindungstermin bei Flügen länger als 4 Std.
- 7 Tage und weniger nach der Geburt

für Malaysia:
Einreise verboten für Schwangere ab 6. SSM. Transitaufenthalt wird erlaubt bis max. 72 Std., Verlängerung ist ausgeschlossen.

für Singapur:
Schwangere ab 6. Monat müssen vor der Reise bei der Immigration die Genehmigung (Social Visit Pass) für eine Einreise und den Transit beantragen. Das gilt nicht für ausländische Residents und Einheimische.

Wichtige Anmerkung:

Grundsätzlich werden Flugreisen für Neugeborene in den ersten 7 Tagen nach der Geburt nicht empfohlen. Danach gibt es keine Bedenken, wenn der Kinderarzt die Reisefähigkeit bescheinigt.
Etwa eine Spätschwangerschaft zu verschweigen und trotzdem zu fliegen kann evtl. erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Mutter beinhalten, wenn dadurch Zwischenlandungen und / oder anderer Mehraufwand hohe Kosten machen und ggf. auf die betroffene Mutter abgewälzt werden.
Da die Bestimmungen der Fluglinien sich ändern können, sollte vor der Reise der aktuelle Stand bei der Fluggesellschaft erfragt werden.

© 1995-2003 Auswärtiges Amt

Claudia

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34645
16/03/2003 21:58
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Löwengrube
M
Martha Offline
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Löwengrube
Eigentlich könnten sie uns (weibliche Fluggäste im gebährfähigen Alter) doch gleich mit durch die Durchleuchtung schieben. [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Da wüßten sies dann ganz genau. [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34646
17/03/2003 09:14
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A
Anonym
Nicht registriert
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.... und die AOK würde sich eine Vorsorgeuntersuchung sparen, da der Ultraschall ja schon am Flughafen gemacht wurde. Wäre eine sehr kostenbewußte Maßnahme und zum Wohle aller! [Breites Grinsen]

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34647
17/03/2003 10:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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http://www.schwangerschaft-point.de/data/9_urlaub/fliegen.html

Die meisten Fluggesellschaften befördern Schwangere bis etwa zur 36. Schwangerschaftswoche. Das Fliegen schadet dem Ungeborenen nicht, allerdings sollten Sie während der Schwangerschaft auf sehr häufige Flüge verzichten.
Langstreckenflüge sind wegen des langen Sitzens in abgeknickter Haltung eher ungünstig für die werdende Mutter. Sie sollten daher, wenn sich ein längerer Flug nicht vermeiden lässt, gelegentlich ein paar Schritte umhergehen und im Sitzen mit Zehen und Füßen "wackeln".
Für die genauen Bestimmungen wenden Sie sich am besten direkt an die Fluggesellschaften.

Also ist es bei den meisten Fluggesellschaften gleich.

Claudia

Re: Schwangerschaft und fliegen (Fluggesellschaften geben Infos) #34648
26/06/2005 14:15
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Wichtige Infos zum Fliegen wenn man schwanger ist.

Claudia