http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/gesundheitsdienst/merkblatt/flug_schwanger_html Flugreisen - Bestimmungen für Schwangere
Bitte beachten Sie in jedem Fall den untenstehenden Haftungsausschluss.
Air France
British Airways
Lufthansa
Malaysia Airline
Quantas
Sabena
Singapore Airlines
Swissair
Thai-Air
Wichtige Anmerkung
Wichtig: Diese Informationen dienen nur der groben Orientierung. Entscheidend und verbindlich kann nur die aktuelle Aussage der jeweiligen Fluglinie sein. Sie reflektieren den derzeitigen Stand (8/2001), Änderungen der Fluggesellschaften sind möglich.
BRITISH AIRWAYS
Normal-gesunde Schwangere können bis zur 36. SSW reisen.
Ärztliche Bescheinigung erforderlich
- bei Schwangerschaft mit einem Kind zwischen 28. und 36. SSW
- bei Mehrlingsschwangerschaft zwischen 28. Und 32. SSW
Sind diese Zeitgrenzen überschritten, wird nur in extrem seltenen, ungewöhnlichen Fällen und dann auch nur mit Zustimmung der "Passenger Medical Clearing Unit" die Erlaubnis zum Flug erteilt.
AIR FRANCE
Die Zustimmung eines Arztes von AIR FRANCE ist notwendig:
- mit Beginn des 9. SSM
- vor Beginn des 9. SSM
wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten 4 Wochen zu rechnen ist,
bei Unsicherheit über den Geburtstermin
bei früheren Mehrlingsgeburten
bei zu erwartenden Komplikationen
Um die ärztliche Genehmigung beim von AIR FRANCE beauftragten Arztes zu beantragen, wird folgendes gefordert:
Beantwortung aller Fragen in den "Feuilles de renseignements pour passagers nécessitant une assistance particuliére".
Ausfüllen des "Fiche de renseignements médicaux" (MEDIF) durch den behandelnden Arzt innerhalb von sieben Tage vor dem Flug und Übersendung aller Unterlagen an den verantwortlichen Arzt bei AIR FRANCE.
LUFTHANSA
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich für gesunde Schwangere:
- bis zur 36. SSW bei unkomplizierter Schwangerschaft
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- nach der 36. SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften
- bei Schwangerschaftskomplikationen
- bei Mehrlingsgeburten
Keine Aussage, bis zu welcher SSW bei unkomplizierten Schwangerschaften Lufthansa noch befördert, daher Rücksprache mit dem medizinischen Dienst der Lufthansa in diesem Falle: Tel.: +49 – 69 – 6962141, Fax: 6967044, e-mail: frapmflug@dlh.de.
MALAYSIA AIRLINE
Bis zur 35. SSW sind bei normaler Schwangerschaft auch lange internationale Flüge möglich.
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arzt erforderlich zu
- erwartetem Zeitpunkt der Geburt
- "fitness" für den Flug
- Zertifikat der MAS Medical Unit nicht notwendig.
- Attest darf nicht früher als 3 Tage vor Abflug ausgestellt sein.
Will eine Schwangere ohne Vorliegen eines Attestes mitfliegen, muss sie ein "Release and Idemnity Form" der Fluggesellschaft ausfüllen.
Für die Mehrlingsschwangerschaft gilt die gleiche Regelung, sofern sie normal verläuft.
Mitnahme wird nach der 36. SSW verweigert.
Da ausländischen Schwangeren nach dem 6. SSM die Einreise nach Malaysia verweigert wird, werden sie erst gar nicht nach Malaysia mitgenommen.
QUANTAS
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 35. SSW
Ein Genehmigung (medizinisches Zeugnis) durch die Fluglinie ist notwendig:
- nach der 35. SSW, um die Erlaubnis zum Flug zu erhalten
- bei Mehrlingsschwangerschaft
SABENA
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für gesunde Schwangere:
- bis zur 32. SSW bei Langstreckenflug
- bis zur 34. SSW bei Mittelstreckenflug
Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen
Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich bei
- Langstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 8 Wochen
- Mittelstreckenflügen bei zu erwartender Niederkunft innerh. 6 Wochen
Der Begriff Langstrecken- (long-haul) bzw. Mittelstreckenflug (medium-haul flights) wird nicht definiert.
SINGAPORE AIRLINES
Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich:
- bis zur 32. SSW ("fitness for travel")
Eine Genehmigung (medical clearance) eines Vertrauensarztes der Singapore Airlines ist notwendig:
- von der 32. Bis 35. SSW
Bei der Einreise nach Singapur müssen Schwangere im 6. SSM und mehr wenigstens 1 Monat vor Einreise bei der Botschaft von Singapur einen "Social Visit Pass" beantragen.
Von der 35. SSW an Flugverbot!
Mehrlingsschwangerschaften werden normalerweise nicht nach der 32. SSV (8. Monat) akzeptiert.
SWISSAIR
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich (Non-MEDA cases) für gesunde Schwangere,
- wenn mit der Niederkunft in nicht weniger als 4 Wochen zu rechnen ist.
Eine Genehmigung (medical clearance) ist notwendig:
- bei Unsicherheit über den Fortgang der Schwangerschaft
- bei Unsicherheit über den Geburtstermin
- bei Mehrlingsschwangerschaft
- bei zu erwartenden Komplikationen
Eine Genehmigung durch die Fluglinie (MEDA case) ist erforderlich,
- wenn mit der Niederkunft innerhalb der nächsten 4 Wochen zu rechnen ist
THAI-AIR
Keine Genehmigung durch Fluglinie erforderlich:
- bis zum 8. SSM bei normaler Gesundheit
Ärztliche Bescheinigung erforderlich bei:
- Mehrlingsgeburten, auch früheren
- zu erwartenden Komplikationen unter der Geburt
- voraussichtl. Entbindungstermin in weniger als 4 Wochen
- unbestimmtem Geburtstermin
In diesen Fällen muss ein Attest der Reisefähigkeit vom behandelnden Arzt vorliegen, nicht älter als 7 Tage vor dem Reisetermin.
Ist der Entbindungstermin in 2 - 4 Wochen, die Schwangere gesund und liegt eine ärztl. Bescheinigung vor, wird sie akzeptiert bei Flügen nicht über 4 Std. Dauer.
Flugverbot ab:
- 2 Wochen und weniger vor der zu erwartenden Niederkunft
- 2 – 4 Wochen vor dem Entbindungstermin bei Flügen länger als 4 Std.
- 7 Tage und weniger nach der Geburt
für Malaysia:
Einreise verboten für Schwangere ab 6. SSM. Transitaufenthalt wird erlaubt bis max. 72 Std., Verlängerung ist ausgeschlossen.
für Singapur:
Schwangere ab 6. Monat müssen vor der Reise bei der Immigration die Genehmigung (Social Visit Pass) für eine Einreise und den Transit beantragen. Das gilt nicht für ausländische Residents und Einheimische.
Wichtige Anmerkung:
Grundsätzlich werden Flugreisen für Neugeborene in den ersten 7 Tagen nach der Geburt nicht empfohlen. Danach gibt es keine Bedenken, wenn der Kinderarzt die Reisefähigkeit bescheinigt.
Etwa eine Spätschwangerschaft zu verschweigen und trotzdem zu fliegen kann evtl. erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen für die Mutter beinhalten, wenn dadurch Zwischenlandungen und / oder anderer Mehraufwand hohe Kosten machen und ggf. auf die betroffene Mutter abgewälzt werden.
Da die Bestimmungen der Fluglinien sich ändern können, sollte vor der Reise der aktuelle Stand bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
© 1995-2003 Auswärtiges Amt
Claudia