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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit #353739
15/08/2011 23:10
15/08/2011 23:10
Joined: Oct 2007
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Tammi Offline OP
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Tammi  Offline OP
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Joined: Oct 2007
Beiträge: 526
Bielefeld
Gibt es eine allgmeine gesetzliche Regelung bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung (verheiratet, aber getrennt lebend), wenn man arbeitslos ist?

Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit [Re: Tammi] #353746
16/08/2011 06:33
16/08/2011 06:33
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Beiträge: 46
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tounsi82 Offline
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tounsi82  Offline
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Joined: Jan 2010
Beiträge: 46
Köln
Hallo Tammi,

ich habe vor kurzem erst die Aufenthaltsgenehmigung meiner Ehefrau (nur um 1 Jahr verlängert). Im Vorfeld musste sie erneut diesen sinnlosen Antiterrortest machen, indem sie zu ihrer Gesinnung befragt wurde. Es muss auch das Einkommen zum Lebensunterhalt bewiesen werden. Dazu habe ich meine Lohnabrechnungen einreichen müssen, da ich der Haupternährer der Familie bin. Sprachkenntnisse mussten auch nachgewisen werden.

Gewisse Vorraussetzungen müssen gegeben sein und ich musste den Antrag auch mit unterschreiben.

Wie das in deinem speziellen Fall genau ist solltest du am besten in der zuständigen Bhörde (wahrscheinlich Ausländeramt) erfragen können. Du kannst ja da anrufen und unverbindlih nachforschen.

Liebe Grüße
msd


tounsi we rassi 3ali!!
Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit [Re: Tammi] #353749
16/08/2011 11:07
16/08/2011 11:07
Joined: Jan 2005
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PeppermintPatty Offline
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PeppermintPatty  Offline
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Joined: Jan 2005
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Bayern
Hallo Tammi,

allgemein gültig - ich weiss es nicht... vermutlich ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung?

Wie lange ist er schon in D?
Hat er schon die unbefristete? Evtl beantragt?

Könnte mir vorstellen es wird zumindest solange verlängert wie Anspruch auf ALG I besteht...

Viell kannste hier ja was für dich rausziehen

http://www.svenja-schmidt-bandelow.de/html/eigenstandiger_aufenthalt.html

Oder google einfach mal nach deinem Threadtitel
wink

Oder schau dich bei info4alien um smile

Re: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei Arbeitslosigkeit [Re: Tammi] #353755
16/08/2011 11:39
16/08/2011 11:39
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Nela Offline
Mitglied*
Nela  Offline
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Joined: Dec 2002
Beiträge: 3,079
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Schau mal unter Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten, dort besonders unter §31 Absatz 4 :

"Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nicht vorliegen."

Siehe auch dieses Thema:

Niederlassungserlaubnis bei Trennung