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Verpflichtungserklärung für jemand fremdes #358874
08/08/2012 19:42
08/08/2012 19:42
Joined: Aug 2007
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Deutschland
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Geheimnis Offline OP
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Deutschland
Hallo an alle, lange Zeit war ich nicht mehr hier.
Doch nun brauch ich mal euren Rat.

Kurz zu meiner Geschichte. Ich war einige Jahre mit einem Tunesier verheiratet, haben ein gemeinsames Kind, dann kam die Trennung und darauf folgte die Scheidung. Wir hatten sehr schwere Zeiten, können mittlerweile aber wieder normal, ja fast freundschaftlich miteinander reden. Ich würde sagen, wir haben eine ganz gute Elternebene gefunden.
Wir sind beide in einer neuen Beziehung.
Seine Verlobte kommt aus Tunesien und lebt noch dort. Nun möchten die beiden heiraten, hier in Deutschland.
Es ist soweit auch alles in die Wege geleitet worden.
Es hapert nun an der Verpflichtungserklärung für die Dame.
Mein Exmann hat aufgrund der zu leistenden Unterhaltszahlungen für unser Kind zu wenig (200 Euro) Einkommen und bekommt diese Erklärung nicht. Zudem lebt er in Insolvenz.

Da er ansonsten keine Kontakte weiter hat, fragte er nun mich, ob ich denn bereit wäre für 12-14 Tage für seine Verlobte die Erklärung zu machen (Ankunft in Deutschland bis zum Tag der Eheschließung).

Ich bin da ziemlich zwiegespalten. Einerseits froh, das er eine neue Freundin hat und so ein wenig vorm Absturz (vor dem er stand) geschützt ist.
Auch gut für mich, das dann jemand da ist, der auf unser Kind aufpassen kann, da wir jetzt zum teil Betreuungsprobleme haben, da wir beide im Schichtdienst arbeiten und es schwierig ist, immer alles zu vereinbaren. So wäre es dann nicht so schlimm, wenn mein Ex und ich mal zusammen Schicht haben.

Andererseits kann das auch alles nach hinten losgehen. Was wenn sie plötzlich möchten, das das Kind bei ihnen lebt, wenn sie plötzlich zurück nach Tunesien möchten???

Würdet ihr es machen?

Was wären eure Sorgen, Ängste?

Danke schon einmal für eure Antworten

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #358889
09/08/2012 18:45
09/08/2012 18:45
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Dreiländereck
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Lyle Nhary Offline
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Dreiländereck
Hallo,

mir wäre das viel zu riskant.
Du haftest für eine Person die du nicht kennst.. oder kennst du sie und vertraust ihr? Was ist wenn sie sich absetzt, sie doch erst später heiraten wollen, nach frankreich gehn was weiß ich...


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Lyle Nhary] #358890
09/08/2012 20:56
09/08/2012 20:56
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Deutschland
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Geheimnis Offline OP
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Nein, ich kenne die Person nicht und die Bedenken, die du äusserst habe ich eben auch.
Ich war heute bei der Ausländerbehörde, dort sagte mir der Mitarbeiter, das diese Verpflichtungserklärung auch noch 5 Jahre nach Eheschließung gilt.
Also würde mein Ex arbeitslos werden, nen Unfall haben oder was weiß ich und würde vom Staat abhängig werden, müsste ich bis 5 Jahre für seine Frau aufkommen. DAS will ich natürlich nicht.
Dann wiederum hat er mir ein Schreiben von einer anderen Ausländerbehörde gegeben in dieser steht:
xy beabsichtigt zur Eheschließung nach D. zu reisen. Von hier wird dem Antrag auf Eheschließung nur zugestimmt, wenn ab Einreise bis zur Eheschließung der Lebensunterhalt von xy durch eine Verpflichtungserklärung sichergestellt ist.


Da steht ja eindeutig bis zur Eheschließung. Kann mir jemand sagen, wie lange diese Verpflichtungserklärung nun gilt?

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #358895
10/08/2012 02:36
10/08/2012 02:36
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Original geschrieben von: Geheimnis

Da steht ja eindeutig bis zur Eheschließung. Kann mir jemand sagen, wie lange diese Verpflichtungserklärung nun gilt?


Nach der aktuellen Rechtsprechung prinzipiell so lange, wie der beabsichtigte Aufenthalt andauern sollte (z.B. bei einem Besuchsvisum etwa 3 Monate).
Doch das ist die Rechtsprechung, und wenn man den Rechtsweg beschreitet kann es Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird - und es kann dann, Jahre in der Zukunft, anders ausfallen, als heute.

Sowohl aus diesem, als auch aus einem anderen Grunde würde ich keine Verpflichtungserklärung abgeben. Falls ein in Deutschland lebender Tunesier (auch mit deutscher Zweitstaatsbürgerschaft) eine Tunesierin heiratet, dann kommt eventuell eine Regelausnahme der Aufenthaltsberechtigung zum Tragen, wonach das Eheleben auch in Tunesien stattfinden kann. Und selbst ohne diese Bestimmung müßte der in Deutschland lebende Tunesier sich und seine Ehefrau unterhalten können - wenn er keine Verpflichtungserklärung abgeben kann, die genau dieselbe Bedingung stellt, dann wird seine Ehefrau auch hier keine Aufenthaltsberechtigung erhalten, es besteht also eine gute Chance, daß ihr Aufenthalt "illegal" wird. Da zeichnen sich insofern nur Ärger und Probleme ab, die ich mir jedenfalls nicht ans Bein hängen würde.

Nun bist Du aber nicht ich - und deshalb mußt Du diese Entscheidung ganz alleine treffen, und, wie immer sie ausfällt, hinfort damit leben.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #358897
10/08/2012 11:12
10/08/2012 11:12
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Lyle Nhary Offline
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Zumal du ja sagst du könntest einen Vorteil dadurch haben weil diese Frau auf euer Kind aufpassen könnte..
Da finden sich doch sicher andere Möglichkeiten als das du wg so etwas so ein Risiko eingehst was dir im Falle eines Falles extrem Schaden könnte. Ich vertrete da die Meinung, dass wenn ihr sowieso geschieden seid, bzw getrennt,WIESO solltest du so etwas heikles für ihn tun, sry aber wenn er nicht selbst in der Lage ist die Heirat zu stemmen und dazu noch seine labile Situation kommt würde ich nie und nimmer in dieser Kombi für ihn noch für eine unbekannte Frau so ein Risiko auf mich nehmen!


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Lyle Nhary] #358898
10/08/2012 11:27
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Meine Einstellung:
ER möchte eine Tunesierin heiraten und ER möchte, dass sie mit IHM in Deutschland lebt. Dann ist es SEINE Aufgabe dies zu ermöglichen.
Ihm fehlen 200 EUR im Monat. Da gibt es vele Möglichkeiten einen Nebenjob anzunehmen, angefangen beim Auffüllen von Regalen und aufgehört beim Zeitungsaustragen.
Er muss sich auch überlegen, wie er seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber eurem Kind und dann seiner zweiten Ehefrau nachkommen kann.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: wuehlmaus07] #358899
10/08/2012 13:37
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s49 der Meinnung bin ich auch...


Das schönste in Deutschland ist der Flieger nach Tunesien...
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Lyle Nhary] #358908
10/08/2012 17:30
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Auch ich würde dazu raten: Hände weg von einer VE!

Die 200.-EUR monatl. fehlen ihm ja nicht nur für den Nachweis zur VE, die werden ihm (und auch noch mehr) fehlen, wenn er für seine neue Frau nach der Eheschließung sorgen muss. Das wird auch der Grund sein, warum die VE nicht bewilligt wird.

Wer soll denn seine Frau verköstigen, kleiden, etc. - wenn nicht er?

Also soll er in die Gänge kommen und für sich erst mal eine regelmäßige Einkommens-Basis schaffen, damit er eine Familie gründen kann. Dann wirds auch mit der VE für seine Zukünftige klappen. Von nix kommt nix.


My Way
Nieder mit Diktaturen!
Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: My_Way] #358909
10/08/2012 22:02
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Eine Verpflichtungserklärung für eine fremde Person ist absolut riskant.
Nach meinen Erfahrung sind TN gerne bereit das Recht für sich so zu drehen, wie sie es benötigen. Da wird dann bestimmt keine Rücksicht auf dich genommen.
Und wenn er dann noch für die Ehefrau sorgen muss (dauernde Urlaube in TN wegen Heimweh etc.) dann kann er vielleicht nicht mal mehr Unterhalt fürs Kind zahlen.
Das muss er wohl schon allein schaffen.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: My_Way] #358910
10/08/2012 22:06
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Also prinzipiell habt ihr recht.
Allerdings möchte ich, das er wieder glücklich ist (gut, ob er das mit ihr wird weiß ich natürlich nicht) und ich sehe es so, das er das allein schaffen muss. Aber ich weiß auch, das er keinen NJ mehr annehmen kann/darf. Sein AG möchte das nicht und zudem sind seine Arbeitzeiten so schleht.
Ich muss mir das noch durchdenken.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #358914
11/08/2012 13:08
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Sorry, aber da gibt es ÜBERHAUPT GAR NICHTS zu überdenken!!

Und sein Glück sollte Dich auch nicht wirklich interessieren, denn der Herr ist für sein Glück selbst verantwortlich!!!

Mir ist unbegreiflich, dass Du darüber auch nur überhaupt für 1 Sekunde nachdenkst!

Für die Kinderbetreuung gibt es sicherlich andere Lösungen, als eine Tunesierin zu importieren. Andere schaffen das auch, auch mit Schichtdienst.

Sorry für die harten Worte, aber ich kann es nicht anders ausdrücken.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #358915
11/08/2012 14:05
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Lies mal hier im "Nachbar-Thread":

Die eingeladene Verwandte wurde akut krank und musste ins Spital, die verpflichteten Einlader sollen nun für diese Kosten in Vorkasse treten und müssen hoffen, dass die sie diese von der Krankenkasse (Versicherung) ersetzt bekommen. Dieses Geld muss aber auch mal einfach so da sein. Falls die Kosten ersetzt werden, dann sind es (meistens) nur zwischen 70-80% - der Rest ist weg.

Das ist nur ein Beispiel, was passieren kann, wo es für dich beginnt teuer zu werden. Denn du hattest dich per Erklärung verpflichtet, für die Eingeladene zu haften (er hat ja sowie nix).

Falls sie vor der Ehe untertaucht, erwischt wird, abgeschoben wird, dann geht es in die Tausender (Flug, ebenso für begleitenden Beamten, da aber Tour-Retour).

Es gibt noch unzählige Möglichkeiten, wo du als für sie Haftende zur Kasse gebeten werden kannst.

Kann ihm nicht zugemutet werden, mit seiner Zukünftigen in TN sein Glück zu finden?

Last edited by My_Way; 11/08/2012 14:06.

My Way
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Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: My_Way] #358927
12/08/2012 22:13
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Vielen Dank euch.

Ihr habt wohl recht, es ist blöd überhaupt darüber nachzudenken.
Er hat alle Papiere fertig und hatte auch schon fast die Verpflichtungserklärung, bis dann herauskam, das er ein Kind hat und somit hatte er zu wenig Einkommen (weil sie irgendwie dann ein 2 Personen-Haushalt rechnen, obwohl sein Kind ja gar nicht bei ihm wohnt). Selbst wenn er auf das Sorgerecht verzichten würde, was mein erster Vorschlag an ihn war, würde das nicht gehen.

Der Hochzeitstermin wäre am 29.8., egal ob ich das jetzt machen würde oder nicht, bis zum 20.8. würde das jetzt eh nicht mehr klappen. Und dann müsste sie ja spätestens einfliegen.

Wenn er jetzt in Tunesien heiraten würde, wäre das ganze geld umsonst, was er ausgegeben hat.


Nun ja, ich werde ihm mal verklickern, das er sich was anderes einfallen lassen muss und ich ihn nicht unterstütze, was diese Sache angeht, so leid es mir auch für ihn und seine Lady tut.

Und eigentlich hat er es auch gar nicht verdient das ICH ihn noch unterstütze.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #359052
03/09/2012 22:33
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Nur zur Information.
Ich habe ja nun abgelehnt die Verpflichtungserklärung zu machen.

Am Wochenende war mein Kind mit dem Papa verabredet und siehe da, er kam mit seiner neuen Frau an, die kurz zuvor hier eingereist ist. Auf die Frage, wie das nun mit der Verpflichtungserklärung geklappt hat, meinte er nur, das er noch mal mit der Frau von seiner ABH geredet hat und die mit irgendwem telefoniert hat und dann klappte es OHNE! Es muss dann alles innerhalb einer Woche von statten gegangen sein.

Ich finde es zwar echt komisch, aber glaube ihm, auch wenn ich es nicht verstehen kann.

Schauen wir mal wie es weiter geht und wie sie mit unserem Kind klar kommt.

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Geheimnis] #359054
04/09/2012 01:03
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Es gibt Ausländerbehörden, die geben sich bei einem festgelegten Hochzeitstermin damit zufrieden, daß man für die Tage zwischen Einreise und Hochzeit eine bestimmte Summe auf ein Sparbuch zugunsten der Ausländerbehörde einzahlt (z.B. 50€/Tag). Nach der Hochzeit gibt die Ausländerbehörde das Sparbuch dann wieder frei.

In Berlin ist es sogar so, wie ich gelesen habe, daß man dort bei einem festegelegten Heiratstermin keine Sicherheitsleistung hinterlegen muß.

Ist von Behörde zu Behörde verschieden, sogar innerhalb eines Bundeslandes, da muß man dort jeweils nachfragen, und wahrscheinlich sind die eher dazu bereit, wenn sie den Eindruck haben, daß für die Ehe bei den Verlobten auch "alles stimmt".

Re: Verpflichtungserklärung für jemand fremdes [Re: Frogger] #359086
05/09/2012 23:03
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Aha das wusste ich noch nicht frogger, aber ich vermute fast, das du selber schon mit der ABH zu tun hattest, die für meinen Ex zuständig ist.

Zuerst wollten sie ja die Erklärung haben. ist ja auch egal. Sie ist nun da und ich hoffe das sich für mich und unser Kind nichts zum negativen entwickelt.