mein Mann hat sein Visum zur Familienzusammenführung bekommen. Nachdem er hier eingereist ist haben wir direkt seinen Aufenthalt beantragt. Nun hat er seid paar Tagen seinen befristeten Aufenthalt für 3 Jahre. Was bedeutet dies nun für uns? Er darf nun hier arbeiten bzw. sich einen Arbeitsplatz suchen. Aber welche Rechte bzw. welche Ansprüche hat er / was kann er in Anspruch nehmen? Leistungen wie ALG II kann er wohl in den ersten 3 Monaten nicht beziehen ( so sagte man es mir beim JobCenter)auch nicht übergangsweise, bis zu einer Areitsaufnahme. Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Infos geben könntet. Denn vielleicht gibt es auch etwas, was die Arbeitsaufnahme meinem Mann erleichtern könnte.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter
[Re: RloveA]
#360638 31/07/201300:5131/07/201300:51
Ganz klar, als erstes Sprach- bzw. Integrationskurs bis mindestens B1-Niveau! Denn die Sprache ist das A und O zur Integration und um Arbeit zu finden!
Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter
[Re: RloveA]
#360639 31/07/201309:5931/07/201309:59
ALG2 ist nicht möglich, Grundhilfe in derselben Höhe dagegen schon (natürlich nur, wenn der Ehepartner nicht zu viel verdient, das Einkommen wird ja in einer Bedarfsgemeinschaft stets zusammengerechnet).
Ganz klar, als erstes Sprach- bzw. Integrationskurs bis mindestens B1-Niveau! Denn die Sprache ist das A und O zur Integration und um Arbeit zu finden!
Kommt ganz darauf, welche Arbeit - soll es etwas höher qualifiziertes sein, dann wäre mindestens C1 angebracht, doch das lernt man nicht innerhalb weniger Wochen.