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Aufenthaltstitel, wie geht es weiter #360637
30/07/2013 23:31
30/07/2013 23:31
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Hannover
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RloveA Offline OP
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RloveA  Offline OP
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Hallo Ihr Lieben,

mein Mann hat sein Visum zur Familienzusammenführung bekommen.
Nachdem er hier eingereist ist haben wir direkt seinen Aufenthalt beantragt.
Nun hat er seid paar Tagen seinen befristeten Aufenthalt für 3 Jahre.
Was bedeutet dies nun für uns? Er darf nun hier arbeiten bzw. sich einen Arbeitsplatz suchen. Aber welche Rechte bzw. welche Ansprüche hat er / was kann er in Anspruch nehmen?
Leistungen wie ALG II kann er wohl in den ersten 3 Monaten nicht beziehen ( so sagte man es mir beim JobCenter)auch nicht übergangsweise, bis zu einer Areitsaufnahme.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Infos geben könntet.
Denn vielleicht gibt es auch etwas, was die Arbeitsaufnahme meinem Mann erleichtern könnte.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter [Re: RloveA] #360638
31/07/2013 00:51
31/07/2013 00:51
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Dounz Offline
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Ganz klar, als erstes Sprach- bzw. Integrationskurs bis mindestens B1-Niveau! Denn die Sprache ist das A und O zur Integration und um Arbeit zu finden!

Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter [Re: RloveA] #360639
31/07/2013 09:59
31/07/2013 09:59
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kati3366 Offline
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Und sämtliche Tageszeitungen durchforsten um zumindest eine Teilzeittätigkeit zu "ergattern".

Natürlich ist die Sprache das A und O, aber gleich wg. ALG II anfragen ist nicht der beste Einstieg.

Wir wohnen in der gleichen Gegend und mein Mann hatte nach nicht ganz 6 Wochen eine Arbeitsstelle. Mit A1, also ohne großartige Deutschkenntnisse.

Allerdings haben wir bis jetzt in der Region leider keinen Integrationskurs auftreiben können der sich mit seinen Arbeitszeiten "verträgt".

Hat also alles seine Vor- und Nachteile.


Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume
Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter [Re: kati3366] #360643
01/08/2013 01:00
01/08/2013 01:00
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ALG2 ist nicht möglich, Grundhilfe in derselben Höhe dagegen schon (natürlich nur, wenn der Ehepartner nicht zu viel verdient, das Einkommen wird ja in einer Bedarfsgemeinschaft stets zusammengerechnet).

Re: Aufenthaltstitel, wie geht es weiter [Re: Dounz] #360644
01/08/2013 01:03
01/08/2013 01:03
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Original geschrieben von: Dounz
Ganz klar, als erstes Sprach- bzw. Integrationskurs bis mindestens B1-Niveau! Denn die Sprache ist das A und O zur Integration und um Arbeit zu finden!


Kommt ganz darauf, welche Arbeit - soll es etwas höher qualifiziertes sein, dann wäre mindestens C1 angebracht, doch das lernt man nicht innerhalb weniger Wochen.