Spam - ein leidiges Thema!
Sie kennen sie alle die, Betreffs der Spam Mails und fast jeder fühlt sich durch sie belästigt:
Darauf hast Du doch gewartet :-) ...
Livecam-Botschaft Erinnerung ...
Aktion: Abwehrspray aus CH-Produktion! ...
Pietro, Would You Like to have a BIGGER PENIS! Concentration z wu ...
Pietro, What Women Rally Want race rr f ...
Pietro, Super Big PENIS! Lard udon c ...
Make a day. No selling rx ...
und das ist leider nicht alles!
Doch was ist Spam genau. Welche Arten von Spam gibt es? Wie verhalten Sie sich am Besten bei Spam? Welche Möglichkeiten gibt es allgemein dagegen?
Fragen über Fragen. Die Antworten finden Sie hier.
Klicken Sie sich durch und informieren Sie sich!
Interview zu Spam!
Infos, Tipps und Tricks: Frau Retter, Redakteurin bei Net.fm und Patricia Rohde, PR Manager bei Yahoo! Deutschland informieren in "Netnews das Magazin" über Spam. Downloaden Sie den Mitschnitt von Radio Net.fm vom 2.5.03.
[ Download als mp3 ]
Die AntiSpam-Foren
In den AntiSpam-Foren melden sich auch Experten zu Wort!
14. und 15. Mai: Alexander Felsenberg
Geschäftsführer - Deutscher Multimedia Verband
26., 27. und 28. Mai : Dr. Thorsten Schwarz
Verband der dtsch. Internetwirtschaft - Leiter des Arbeitskreises Online-Marketing
Thema: Seriöses Online-Marketing kontra Spam-Flut
http://www.antispamday.de/ Was ist Spam?
Das Wort Spam steht für E-Mails, die Werbung enthalten und ohne Verlangen des Empfängers an diesen versandt wurden. Spam ist, wenn man so will, die moderne Variante der Postwurfsendung: man erhält Werbung oder Informationen, ohne dass man sie jemals angefordert hat.
SPAM war ursprünglich ein Dosenfleischprodukt (Spiced Pork and Ham). In Anlehnung an einen Monty Python-Sketch, in dem ein Gast in einem Restaurant etwas ohne Spam essen möchte, jedoch zu allem Spam bekommt, wird auch diese Form der Nötigung durch Werbe-Mails als Spam bezeichnet.
http://www.antispamday.de/information.htmlWie kann man sich vor Spam schützen?
http://www.antispamday.de/tipps.html Der Unterschied!
Meist ist bereits im Betreff zu erkennen, ob es sich um Spam Mails handelt. Denn "Pietro, Would You Like to have a BIGGER PENIS!", "What Women Rally Want race" oder "Valium - Xabax - Viagra - Ambien armor" zeigen bereits worum es dem Versender geht.
Tipp hier: Nicht öffnen - sofort löschen!
Wo liegen die Unterschiede zwischen seriösen Newslettern und Spam Mails?
Stellen Sie sich selbst folgende Fragen. Wenn Sie alle Punkte mit JA beantworten können, dann handelt es sich mit größter Wahrscheinlichkeit nicht um Spam.
Wird bei der Adress-Erhebung sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen E-Mails zugesendet bekommt ? Gegenprobe: Können Sie jemand anders anmelden, um ihn zu ärgern?
Wird bei der Anmeldung die Adressweitergabe an Dritte ausgeschlossen?
Befindet sich in jeder E-Mail ein Link, über den man sich abmelden kann? Kann man auch antworten und um Austragung bitten?
Kann man aufgrund der Absenderkennzeichnung aus jeder E-Mail problemlos zum Absender Kontakt aufnehmen?
Findet man schnell zum Impressum?
Wird auf Wunsch dafür gesorgt, dass eine bestimmte Adresse "nie" wieder angeschrieben wird?
Werden nicht funktionierende Adressen regelmäßig gelöscht?
Die Initiative "Richtlinie für erwünschtes Online-Direktmarketing" setzt sich dafür ein, dass Unternehmen nur noch E-Mails versenden, wenn diese ausdrücklich vom Empfänger erwünscht sind.
Die Richtlinie erläutert detailliert, wie erwünschtes Online-Marketing praktisch umgesetzt werden kann. Konkret verpflichten sich die angeschlossenen Unternehmen, die in der Richtlinie genannten sieben Regeln einzuhalten:
1. Erklärungen in verständlichen Worten
2. Interessenten erhalten nur explizit selbst angeforderte Werbung
3. Adressen werden nur zum angegebenen Zweck verwendet
4. Empfänger können sich selbst vom Verteiler streichen
5. Jede Nachricht enthält Hinweis auf Kündigungsmöglichkeit
6. Adresse wird nicht ohne Zustimmung weitergegeben
7. Umgang mit persönlichen Daten wird in einer Datenschutzrichtlinie erläutert
Unternehmen, die sich die in einer Selbstverpflichtung diesen Regeln unterwerfen, werden anhand eines Kriterienkatalogs überprüft und erhalten nach einem positiven Ergebnis das Recht, die Plakettel "Selbstverpflichtung Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing" auf der Webseite zu publizieren, auf der sich das Eingabeformular für E-Mail-Adressen befindet. Alle zum Tragen dieser Plakette berechtigten Unternehmen sind auf einer öffentlich zugänglichen Liste ganannt.
Quelle Richtlinien: Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
http://www.antispamday.de/guete.htmlRechtsurteile
Ist Spamming rechtlich zulässig?
Spam ist grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteil vom 25.10.1996, Az I ZR 255/93; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.1994, Az 2 W 676/94). Zulässig sind Werbesendungen nur, wenn der Versender auf Grund einer bestehenden Geschäftsbeziehung davon ausgehen darf, dass die Botschaft den Empfänger interessiert, er der Sendung zustimmt oder sie angefordert hat. Ist das nicht der Fall, kann der Betroffene die Unterlassung verlangen, die durch eine Abmahnung durchgesetzt wird.
Lohnt sich eine Klage?
In den meisten Fällen lohnt eine Klage nicht. Grundsätzlich beschränkt sich die Rechtsverfolgung auf Spam aus Deutschland, bei denen der Absender bzw. Urheber klar ermittelbar ist. Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, die unerwünschte Werbe-E-Mails versenden ist eine Rechtsverfolgung nicht empfehlenswert, da sie leider nur unter erheblichem finanziellen Aufwand möglich ist. Empfohlen wird, bei Verstößen diese bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zu melden. Ist der Absender erkennbar und hat seinen Sitz in Deutschland, mahnt ihn die Wettbewerbszentrale ab.
Gibt es in Deutschland ein eigenes Gesetz gegen Spam?
Es gibt derzeit in Deutschland kein eigenes Gesetz, dass die Zulässigkeit elektronischer Werbung regelt. Nicht weniger effizient wendet die Rechtsprechung jedoch die bereits bestehenden Gesetze auf diese Sachverhalte an, die einen Rechtsanspruch gegen Spammer schaffen. Dennoch ist die Schaffung einer eindeutigen Rechtslage auch in Deutschland überfällig.
Was der deutsche Gesetzgeber immer noch nicht geschafft hat wurde inzwischen vom EU-Parlament umgesetzt.
Der Entscheidung über die Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" ist eine monatelange Debatte zwischen Ministerrat und Parlament vorausgegangen. Dabei wurde vor allem darüber gestritten, ob Werbemails per Opt-in oder Opt-out-Verfahren zulässig sein sollen. Bei Opt-in darf ein Mailversender nur mit vorheriger Erlaubnis des Empfängers Werbung versenden. Opt-out sieht dagegen vor, dass das Unternehmen Werbung per Mail grundsätzlich versenden darf bis der Empfänger die elektronischen Wurfsendungen ausdrücklich abbestellt. Bisher überließ die EU den Umgang mit Spam ihren Mitgliedländern.
Nun heißt es in der EU-Richtlinie "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" (EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) vom 12. Juli 2002 wörtlich in Artikel 40:
Bei solchen Formen unerbetener Nachrichten [u.a. elektronische Post] zum Zwecke der Direktwerbung ist es gerechtfertigt, zu verlangen, die Einwilligung der Empfänger einzuholen, bevor ihnen eine solche Nachricht gesandt wird.
Diese klare Opt-In-Regelung muss das Parlament nun bis zum Sommer 2003 in deutsches Recht umsetzen, so dass hier endlich eine eindeutig gesetzliche Grundlage gegen die Werbeflut geschaffen wird. Bis zu dieser Umsetzung ist die Richtlinie in der Bundesrepublik zwar noch kein geltendes Recht, jedoch haben die Gerichte sie bei der Entscheidungsfindung und Interpretation von Gesetzen bereits zu berücksichtigen.
http://www.antispamday.de/recht.html