|
|
|
|
|
STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46494
19/03/2002 12:59
19/03/2002 12:59
|
Joined: May 2001
Beiträge: 2,787 München
zabrata
OP
Member
|
OP
Member
Joined: May 2001
Beiträge: 2,787
München
|
STEINIGUNGSURTEIL IN NIGERIA Wie Safiya Hussain um ihr Leben kämpft Safiya Hussain aus Nigeria droht die Todesstrafe, weil sie von einem fremden Mann ein Kind bekommen hat. Ob sie das Opfer einer Vergewaltigung war oder nicht, ist für das Gericht unerheblich. Ihre letzte Chance ist ein Berufungsverfahren. Sokoto - Die Hinrichtungsart mutet an wie ein grausames Ritual. Bis zur Brust soll Safiya Hussaini eingegraben, dann gesteinigt werden, bis sie nicht mehr atmet. Die Tat, für die die 33-Jährige leiden und sterben soll: Ehebruch. Im vergangenen Oktober hatte ein islamisches Gericht im Norden Nigerias den Tod Hussainas beschlossen. Das Urteil löste internationale Proteste aus, die Europäische Union forderte Nigeria auf, die Vollstreckung auszusetzen. Jetzt soll ein Berufungsgericht in Sokoto entscheiden, ob die fünffache Mutter gesteinigt wird oder weiterleben darf. Sie könnte hingerichtet werden, sobald sie ihre Tochter abgestillt hat. Vor einem Jahr brachte Hussaini das Kind zur Welt, gezeugt laut Anklage beim Ehebruch. Nein, wehrte sich die Nigerianerin, sie sei von einem Nachbarn vergewaltigt worden. Der angebliche Vergewaltiger wurde freigesprochen, Hussaini jedoch verurteilt. Die Schwangerschaft ist für die Ankläger Beweis genug Die Verteidigung der 33-Jährigen forderte jetzt beim Berufungsprozess Freispruch aus Mangel an Beweisen und wegen Verfahrensmängeln. So müsse die Tat nach islamischem Recht von vier Personen bezeugt werden. Außerdem habe Hussaini die arabischen Fragen im Prozess falsch verstanden, weil ihre Muttersprache Haussa sei. Und zudem sei Hussainis Tochter vor Einführung des islamischen Rechts in Sokoto gezeugt worden. Die Todesstrafe dürfe aber nicht rückwirkend verhängt werden. Das Berufungsgericht vertagte sich auf nächsten Montag. Die Anklage lehnte eine Aufhebung des Todesurteils ab, sie hält die Schwangerschaft für Beweis genug. In einem verzweifelten Versuch, ihr Leben zu retten, hat Hussaini nun ihre ursprüngliche Aussage zurückgezogen und behauptet, das Kind sei bei der Vergewaltigung durch ihren geschiedenen Ex-Mann gezeugt worden. Sollte das Gericht dieser Darstellung folgen, ginge sie wahrscheinlich straffrei aus. Safiya Hussaini wäre die erste Frau, die seit Einführung des islamischen Rechts in zwölf nigerianischen Bundesstaaten zu Tode gesteinigt würde. Gegen das Urteil hatten internationale Menschenrechtsorganisationen und Frauengruppen protestiert. Auch Abgeordnete des Europa-Parlaments forderten Nigerias Präsident Olusegun Obasanjo auf, die Hinrichtung zu verhindern. Jetzt hat sich die nigerianische Staatsanwalt hinter das Steinigungsurteil gestellt. Der Angeklagte kann nur abwarten und bangen, ob die weltweite Unterstützung Wirkung zeigt. "Ich hoffe, dass am Ende von alledem jeder glücklich sein wird", sagt Hussaini, eine ihrer Töchter in den Armen. Quelle: Spiegel.de
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46498
20/03/2002 01:49
20/03/2002 01:49
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46499
19/03/2002 14:04
19/03/2002 14:04
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Eine Steinigung im Namen Allahs Der Nigerianerin Safiyatu Husaini droht wegen Ehebruchs in ihrem Heimatland die Todesstrafe Safiyatu Husaini wartet auf den Tod, der durch Steine kommen wird. Anfang Oktober wurde die Frau Mitte dreißig wegen Ehebruchs verurteilt. Nach dem islamischen Strafkodex bedeutet dieses Vergehen für Verheiratete oder Geschiedene den Tod durch Steinigung. Wäre sie noch unverheiratet gewesen, wäre kein Todesurteil verhängt worden, sondern 100 Peitschenhiebe, wie für ein Mädchen vor einem Jahr. Der Fall der zum Tode verurteilten Mutter Safiyatu begann in dem kleinen Dorf Tungar Tudu. Aber die Auswirkungen reichen bis in die sieben Autostunden entfernte nigerianische Hauptstadt Abuja. Tungar Tudu gleicht vielen Savannendörfern: wenig Grün, staubig, Lehmhäuser. Die Menschen betreiben Viehzucht, manchmal ein wenig Erdnussanbau. Tungar Tudu ist 30 Kilometer entfernt von der Landeshauptstadt Sokoto im gleichnamigen Bundesstaat in Nordnigeria. Hier herrscht die Scharia als Landesrecht, seit sie vor zwei Jahren in rund einem Drittel aller nigerianischen Bundesstaaten wieder eingeführt wurde. In dem Dorf von Safiyatu Husaini regelte die altbekannte Scharia schon Jahrhunderte hauptsächlich Familien- und Landstreitigkeiten. Mit der jüngsten strengeren Lesart drängen jedoch drakonische Strafen in den Vordergrund. "Ich wehre mich gegen diese Strafe, weil sie ungerecht ist. Er hat Schuld und soll sich vor dem Koran verantworten", sagte Safiyatu Husaini dem britischen Sender BBC. Die zierliche Frau beschuldigt den 60-jährigen Yahaya Abubakar, sie vergewaltigt zu haben. Ihre glasigen Augen schimmern aus der dunkelbraunen, von der Sonne ausgetrockneten Haut. Als die Tochter Adamu auf die Welt kam, versuchte der blinde Vater von Safiyatu eine Lösung zu finden. Entweder solle Abubakar, der auch ihr Vetter ist, Safiyatu heiraten oder mindestens die Feier zur Namensgebung bezahlen. Darauf wollte sich der bereits zweifache Ehemann anscheinend nicht einlassen, denn er wandte sich mit dem Vorfall an die Polizei. Es wurde bekannt, dass er zunächst die Vaterschaft anerkannte. Da jedoch angeblich nur drei Polizisten als Zeugen bei der Vernehmung anwesend waren, wurde Yahaya Abubakar später, nachdem er seine Angaben widerrufen hatte, freigesprochen. Nach der Scharia müssen mindestens vier Erwachsene Zeugen von Ehebruch sein, damit das Todesurteil verhängt werden kann. Später bestritt der vermeintliche Vater sogar, Safiyatu zu kennen. Safiyatu Husaini spricht nur Haussa und kann wahrscheinlich nur erahnen, welche Dimensionen ihr Fall angenommen hat. Verschiedene Vertreter des islamischen Establishments in Nordnigeria und im Bundesstaat Sokoto sowie die dortige Landesregierung scheinen das Urteil vollstreckt sehen zu wollen. Die Zentralregierung ist hingegen zurückhaltener und hilft Safiyatu sogar bei der Berufung. Theoretisch könnte der Fall bis vor das höchste Gericht gebracht werden. Spätestens dann wird in Nigeria die bislang vermiedene Antwort fällig, welche Befugnisse das islamische Gesetz unter einer säkularen Verfassung hat. Der Justizminister äußerte bereits scharfe Kritik an dem Scharia-Urteil. Jedoch wurde er einen Tag vor Heiligabend erschossen. Safiyatus Leben liegt nicht nur in den Händen Allahs, sondern einiger Männer in Nigeria. HAKEEM JIMO www.taz.de
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46501
20/03/2002 10:36
20/03/2002 10:36
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
Genau so ist es ich habe heute einen Bericht bekommen zu diesem Thema per Mail ich werde ihn gern für euch rein stellen um darüber zu sprechen. Sicher sind wir auch anderer Meinung es ist aber auch interessant die seite des islams kennenzulernen. Hier der Bericht den ich per mail heute bekam: Liebe Claudia. Ich habe der Artikel Steinigung im Namen Allahs gelesen, und wollte Ihnen nur auf etwas darauf Hinweisen, es stimmt schon was man schreibt (natürlich die medienmeinung nach!) ob es die Tatsache wirklich entspricht oder nicht ist allen egal! nach dem Motto: was die Medien sagen müssen wir in guten Glauben nehmen! 1. Die Steinigung oder die Peitschenanhieb gilt für Männer und Frauen Gleich! was nicht erwähnt wurde in Ihren Artikel 2. Um der Strafvorfahren einsetzen zu können müssen die Zeuge das Glied des Mannes in die Frau eingeführt gesehen haben und die Beide Sexpartner einverstranden sind Bzw. einander verführt haben, wenn die Zeugen aber Verleumden die müssen aber ihre Strafe noch härter bekommen!! 3. Wenn die Frau vergewaltigt wurde, gilt sie als Opfer in die Schariaa aber nicht als täter, die Gesellschaft schuldet ihr Schweigepflicht und normales Verhalten, wer das nich nachgeht von die gesellschaft macht sich strafbar für den Schuld "Namima" und kann sehr hart bestraft werden! Die Voraussetzung von diese Strafe sind viele was dies fast unmöglich macht! es ist leider nicht so beschrieben, klar es ist niemendem der Pflicht dies zu machen aber, ich würde nicht nur Halbsachen zeigen oder erzählen, d.h man könnte zum Beispiel erwähnen dass zur Zeit von der Prophet des Islams keine Steinigungen und nur zwei Sexpartner gepeitscht wurden (ein Mann und seiner Partnerin, weil sie es zugegeben und es gewünscht haben nach die Schariaa bestraft zu werden und die Strafe wurde vollstreckt nur nach dem es sich die Tätern 3mal verlangt haben). Ich könnte mir es gut vorstellen dass der Vergewaltiger Macht hat und könnte sich bei der Gericht in irgendeine Form oder Schmiergeld abkaufen konnte was die Strafe nach die Schariaa oder Muslimische Sitten noch viel schärfer macht! (nur auf dem Vergewaltiger natürlich!!) Leider konnte ich in der Forum nicht schreiben, weil ich habe es neu entdeckt und meine anmeldung noch nicht aktiviert worden ist. Ich hoffe auf gemütlichen Zeiten in Tunesien.com Vielen Dank. Mohamed.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46512
30/06/2002 19:29
30/06/2002 19:29
|
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
|
Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
|
WEGEN EHEBRUCHS Nigerianer zum Tod durch Steinigung verurteilt Zum ersten Mal hat ein islamisches Gericht in Nigeria einen Mann wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Bislang hatten Richter in dem westafrikanischen Land diese Todesart zweimal gegen Frauen verhängt. Nairobi/Abuja - Das Gericht im nordnigerianischen Distrikt Ningi sprach Yunusa Rafin Chiyawa nach Medienberichten am Freitag schuldig. Der zweifache Vater hatte ein Verhältnis mit der Frau seines Freundes gestanden. Laut den Behörden in der Hauptstadt Abuja hat der Verurteilte nun 30 Tage Zeit, Einspruch gegen sein Todesurteil einzulegen. Seit der umstrittenen Einführung der Scharia in mehreren Bundesstaaten des westafrikanischen Landes waren bereits zwei mutmaßliche Ehebrecherinnen zum Tode durch Steinigung verurteilt worden. Während die eine, Safyia Hussaini, von einem Berufungsgericht freigesprochen wurde, erhielt die andere eine eineinhalbjährige Gnadenfrist, um zunächst ihr Kind zu erziehen. Im Januar 2004 soll das Gericht dann erneut über das Schicksal der angeklagten Amina Lawal entscheiden. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,203044,00.htmlIGFM-Appell: Steinigung abschaffen Barbarische Strafen weltweit ächten Die drohende Steinigung einer jungen Frau in Nigeria, Safiya Hussaini, konnte dank weltweiter Proteste abgewendet werden, aber am 23.3.2002 wurde im Bundesstaat Katsina in Nordnigeria Amina Lawal zur Todesstrafe durch Steinigung verurteilt. Auch in anderen Staaten sind immer noch Frauen durch diese Hinrichtungsmethode bedroht. Die IGFM fordert alle Menschen guten Willens auf, diese Aktion zur Ächtung der Steinigung zu unterstützen und die Bundesregierung zu erinnern, daß der Bereitschaft zur Durchführung barbarischer Gewalttaten fast immer Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Zeichen vorausgegangen ist. So wie heute in Europa keine Gesellschaft mehr auf den Gedanken käme, einen Menschen wegen angeblicher Hexerei oder Ketzerei zu verbrennen, so muß auch die Steinigung aus allen Strafcodices und den Köpfen der Menschen verbannt werden. Die Anwendbarkeit dieser Bestrafung führt zur Verrohung der Gesellschaft. Bei der Abschaffung der Bestrafungsart "Steinigung" sind wir auf den guten Willen der islamischen Gesellschaft angewiesen. Es gilt, die Führer der islamischen Staaten, der islamischen Gemeinschaften und der Gläubigen dafür zu gewinnen, diese Bestrafungsart selbst zu ächten. Nur so ist gewährleistet, daß diese Bestrafungsart nicht wieder auflebt. Appell an den deutschen Bundeskanzler "Steinigung weltweit ächten" Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dank weltweiter Proteste lebt Safiya Hussaini, aber Amina Lawal aus dem nigerianischen Bundesstaat Katsina wurde wegen Untreue zum Tode durch Steinigung verurteilt. Bei dieser Strafe ist nicht nur die Verhältnismäßigkeit von Tat und Vergeltung in Frage zu stellen, sondern in allererster Linie die Art der Bestrafung selbst, nämlich die Hinrichtung durch Steinigung. Bei dieser Strafe wird der oder die Verurteilte bis in Bauchhöhe eingegraben und dann solange mit Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Die Strafe sieht vor, daß die gewählte Steingröße so bemessen ist, daß der Tod nicht durch den Wurf eines großen Steines herbeigeführt werden kann, sondern die Tötung ein Vorgang ungewisser Dauer ist. Wird Amina Lawal sterben, werden andere ihr folgen? Aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit - Art.2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) - läßt sich ein Verbot der unmenschlichen Bestrafung ableiten. Art.5 AEMR und Art. 7 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte verlangen ausdrücklich das Verbot der unangemessenen Bestrafung. Die Hinrichtung durch Steinigung ist ein barbarischer Akt. Sie muß aus allen Strafcodices verbannt werden. Die IGFM bittet Sie, bei den Vereinten Nationen eine Initiative zur Ächtung der Steinigung einzubringen und mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Plan auszuarbeiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die IGFM bittet die Bundesregierung und die nachgeordneten Ministerien auf, bei Regierungen von Staaten, deren Strafgesetze Steinigung vorsehen, vorstellig zu werden und die sofortige Änderung der Gesetzgebung zu verlangen, ansonsten die Beziehungen zu diesem Staat oder die Unterstützung dieses Staates eingeschränkt wird. Die Unterzeichner unterstützen diesen Appell! siehe Link: http://www.igfm.de/APPELLE/020529ApellSteinigung.htmClaudia
|
|
|
|
|
|
|
|
|