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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46524
11/08/2003 17:16
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Mialania
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Zitat: Wir beachten die Gesetze hier also beachtet bitte unsere dort!
Echt? In der Schweiz gilt ein Schächtverbot! Wieviele Muslime halten sich an das Schweizer Gesetz??
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46525
11/08/2003 17:19
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Mialania
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Zitat: Inschallah werdet Ihr den ja irgendwann und irgendwo haben und am besten zieht Ihr dann noch eine Mauer drumherum, so dass Euch keiner dazwischen reden kann und die dort lebende Bevölkerung mit der westlichen Demokratie verblenden kann und dass keiner rein oder raus kommt.
Damit keiner lebend rauskommt...
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46528
11/08/2003 18:57
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Jens wie wahr wie wahr deine Worte sind Gold.
Nur leider verstehen genau diese Worte diese Muslime nicht.
voice wer die gesetze in einem Ismalischen Staat nicht einhält ist deiner Meinung nach selbst Schuld, okay das akzeptiere ich ja noch, aber was ich nicht akzeptiere das eine Frau die von einem Mann vergewaltigt wurde, und ein Kind von ihm bekommt nach der Geburt als Strafe die Steiguing bekommt. Wo bitte schön ist da das gesetz wenn das die Islamischen Gesetze sind, dann weiß ich das die Vorurteile die vielen henau in diesem Punkt mit dme Islam sehen, vollkommen richtig sind.
Menschenrechte sind nicht nur Recht die der Mann hat, aber dem Mann wird ja immer mehr Glauben geschenkt als einer Frau, weil sie in der Gesellschaft genau in diesen isl. Ländern kein Wert hat. Komme bitte jetzt nicht, das dies alles nicht stimmt sonst zähle ich dir in dieser Woche Fälle auf wo es so war und ist.
Frauen müssen Leiden wenn die vergewaltigt werden und sollen das Kind bekommen und dann gesteinigt werden, weißt du wenn das eine Religion zuläßt ist dies für mich keine Religion und vorallem nicht die richtige und einzig Wahre.
Claudia
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46535
12/08/2003 14:22
12/08/2003 14:22
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Anonym
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Um das Rajm (das Steinigen)zu verstehen, bitte ich folgendes sorgfältig durchzulesen und zu beachten:
Bedingung für eine Strafe:
Als erstes die Anwesenheit des Regierenden, oder des von ihm ernannten Richters notwendig. In der Zeit von Rasulullah (saw) wurden solche Urteile von Rasulullah (saw) selbst gefällt. In der Zeit nach ihm vom Khalifen oder dessen Gouverneur.
Der oder die angeklagte Person muss:
1. Volljährig sein (die Pubertät erreicht haben)
2. gesunden Geistes sein Hadith in Abu Dawood und Tirmidhi Der Gesandte Allahs sallalahu alaihi wa sallam hat gesagt," Der Stift (der Engel) schreibt nicht die Sünden eines Kindes auf, bis er nicht die Pubertät erreicht hat, eines Geisteskranken bis er nicht gesund wird und eines Schlafenden, bis er nicht aufwacht."
3. Über die Strafe wissen haben. Umar und Uthman radiallahu anhu haben gesagt: " Nur derjenige wird bestraft, der darüber wissend ist"( i'la us sunnan)
Derjenige, der gesteht Zina begangen zu haben, muß volljährig sein und auch geistig gesund.
Bedingung für die Zeugen von Zina Sie müssen:
1. männlichen Geschlechts sein
2. wenigstens vier an der Zahl sein.
Ayah: "Diejenigen, die unschuldige Frauen beschuldigen und dann keine vier Zeugen zusammenbringen können, gebt ihnen achtzig Peitschenhiebe und nehmt ihre Zeugenaussage nie mehr an..." (Surah An-Nur)
Hadith von Muatta Malik und Abu Dawud in seiner Sunan: Sad ibn Ubadah hat den Gesandten sallalhu alaihi wa sallam gefragt," Falls ich meine Frau mit einem fremden Mann sehe, soll ich ihr Zeit lassen bis ich mit vier Zeugen zurückkehre" Der Gesandter Allahs sallalahu alaihi wa sallam hat geantwortet, "Ja" (i'la us sunnan)
3. Frei sein (Kein Sklave)
4. Muslim sein
5. ihre Ehrlichkeit muss generell erwiesen sein
6. genau gesehen haben, dass er in ihr war. (d.h. Sollten Sie gesehen haben, dass beide nur nebeneinander gelegen haben, würde dies nicht ausreichen.)
7. Sie müssen zur gleicher Zeit am gleichen Platz bezeugen. Wenn alle vier, einer nach den anderen, zum Hakim oder Richter kommen, wird ihre Zeugenaussage nicht anerkannt.
Sahih Bukhari: Abu Huraira berichtet, "Jemand ist zum Gesandten Allahs sallalahu alaihi wa sallam gekommen während er in der Moschee war. Er sagte, "Ich habe Ehebruch begangen." Nachdem er es vier mal wiederholt hatte, hat der Gesandte ihn zu sich gerufen und gefragt, "Bist du geisteskrank?" Er antwortete, "Nein, O Gesandter Allahs." Der Gesandter Allahs sallalahu alaihi wa sallam fragte: " Bist du verheiratet?" Er antwortete, "Ja, O Gesandter Allahs". Der Gesandte Allahs sallalahu alaihi wa sallam sagte: "Nehmt ihn und steinigt ihn"
Der Autor von I'la us sunan sagt, es beweist: Rajm (Steinigung) ist Wajib bei einem Muhsin (verheirateten), Mann oder Frau Die meisten Gelehrten, Sahabah, Tabi'ien und nach ihnen kommenden Ulama sind sich darüber einig.
Es ist durch Mutawatir Hadith berichtet worden. Mutawatir Hadith sind die Ahadith die von so vielen Sahabah und Tabi'ien und so vielen nach ihnen überliefert worden sind, dass ein Fehler oder Irrtum oder Missverständnis ausgeschlossen ist.
In "Al Hadis", geschrieben von Al-Haj Maulana Fazlul Karim steht: Die meisten Theologen, die 4 Imaam (Abu Hanifa, Shafi'i, Malik und Ahmad) und andere Gelehrte, sind der Meinung, dass die Strafe von Rajm immer noch existiert. Die Strafe wurde ausgeführt von Abu Bakr, Umar und allen Khalifen, die nach ihnen kamen. Wäre die Todesstrafe für die verheirateten Schuldigen ungültig, dann hätten die Khalifen diesen Befehl des Propheten nicht ausgeführt.
Beweis dafür, das Rajm auch nach dem Tod von Propheten sallahu alaihi wa sallam ausgeübt wurde:
In Sahih Bukhari, Kitabul Maharibien und in Sahih Muslim: Imam Malik erzählt, dass ibn Shihab mir berichtete,......daß ibn Abbas ihm erzählte, daß Umar ibn Khattab (R.a) aufstand und nachdem er Allah gepriesen hatte sagte: "O Leute! Allah hat wahrlich den Propheten sallalahu alaihi wa sallam mit der Wahrheit geschickt und hat ihm sein Buch offenbart und unter dem was Er offenbarte war der Ayah über Rajm (Tod durch Steinigung), und wir haben ihn rezitiert und gelernt. Der Prophet sallalahu alaihi wa sallam hat Rajam ausgeübt und ich habe nach ihm (dasselbe gemacht). Ich befürchte, daß eine Zeit kommen wird in der jemand sagt: Ich habe den Ayah von Rajam nicht im Quran gefunden und sie werden, durch das Auslassen einer von Allah offenbarten Pflicht, vom richtigen Weg abkommen. (Auszug aus einem langen Hadith)
In einer anderen Überlieferung hat er danach gesagt,".....Rajm ist wahrhaftig für denjenigen der Zina (Ehebruch) begangen hat, wenn er ein Muhsin ist (verheiratet), Mann oder Frau, wenn es Zeugen gibt oder die Frau schwanger ist oder die betreffende Person zugibt es begangen zu haben. Und dieser Ayah ist auch im Quran gelesen worden: " Wenn ein verheirateter Mann oder eine verheiratete Frau Ehebruch begehen, dann steinigt sie beide als Strafe von Allah. Und Allah ist der Allmächtige, der Allweise." (Bukhari und Muslim) (siehe auch i'la us sunnan, Buch 11, Seite 510)
Imam Ahmad berichtet...Abdulllah ibn Auf hat berichtet, dass Umar ibn Khattab (R.A) hat für die Leute eine Khutbah gehalten. Ich habe gehört wie er sagte, "Hört zu. Leute sagen, der Ayah von Rajam befindet sich nicht in Quran? Als Bestrafung ist lediglich die Peitsche festgelegt. Und der Prophet hat Rajam ausgeübt und ich habe nach ihm (dasselbe gemacht). Wenn ich fürchtete, dass jemand behaupten würde, dass Umar etwas zum Quran zugefügt hat was nicht drin stand, hätte ich es so geschrieben wie es offenbart wurde. ( In einer anderen Überlieferung heißt es: ... dann hätte ich diesen Ayah als Fußnote eingefügt.) (Siehe auch Tafsier Ibn Kathier Surah Nur)
In I'la us sunan steht: Die Khawarij sind zu Umar ibn Abdul Aziz gegangen und es unter dem was sie fehlerhaft gefunden haben war das Rajm. Sie haben gesagt: "Im Quran steht nur über die Bestrafung mit der Peitsche." Und sie sagten: "Die Frau muß (nach der Menstruation) nur ihre Fasten nachholen und nicht ihr Gebet, obwohl das Gebet wichtiger ist. Umar fragte: " Und ihr sagt nichts außer dem was im Quran steht??" Sie sagten: "Ja" Umar fragte ihnen: "Dann sagt mir die Anzahl der Fard Gebete, wie sie gebetet werden, wieviel Rakah man betet und deren Zeiten. Findet ihr sie im Quran?? Sagt mir für wen Zakat Fardh ist und der Anteil des Zakat vom Besitz und dessen Aufteilung? Sie antworteten: " Wir werden sie suchen" und kamen später wieder und haben es nicht im Quran gefunden und sie sagten: "Wir haben es nicht gefunden". Umar fragt: "Warum macht ihr es dann? (Wie verrichtet ihr euer Gebet usw.)" Sie sagten: "Weil der Gesandter Allahs sallalahu alaihi wa sallam es so getan hat und die Muslime danach auch. Umar sagte: "Genauso ist auch der Fall von Rajm und auch das Nachholen der Fastentage für eine Frau. Wahrlich der Gesandter Allahs und die Muslime nach ihm haben Rajm ausgeübt. Und der Prophet hat der Frau befohlen ihr Fasten nachzuholen und nicht ihr Gebet. Seine Frauen haben dies getan und die Frauen der Sahabah auch."
Anmerkung: Es ist nicht jedem gestattet über unehelichen Geschlechtsverkehr zu urteilen und ein Strafurteil zu fällen. Dies ist dem regierenden Herrscher, dessen Gouverneur oder dem von ihm ernannten Richter gestattet. In anderen Worten, auch wenn man sich völlig sicher ist, dass unehelicher Geschlechtsverkehr stattgefunden hat, und auch wenn man sogar vier Zeugen haben sollte die aussagen, dass sie beide beim Geschlechtsverkehr vereint gesehen hätten, auch dann ist es ohne einen Gerichtsprozess vor einem islamischen Gericht nicht möglich und sogar nicht einmal erlaubt ein Urteil zu fällen und zu vollstrecken. Sollte jemand solch eine Strafe ohne Befugnis ausführen, so macht er sich sündig und strafbar. Dies als Hinweis für diejenigen, die meinen, dass jemand einfach so gesteinigt werden kann.
Übrigens ist Allah sehr gnädig und barmherzig. Es ist nämlich fast unmöglich, dass gleich von vier fremden Leuten so gesehen zu werden, dass sich das Glied des Mannes gerade in der Scheide befindet. Wer wird denn schon so schamlos sein, dass sein Geschlechtsverkehr schon beinahe zur öffentlichen Angelegenheit wird?
Dies noch mal als Anregung zum Nachdenken.
Was auch sehr interessant ist, ist die Tatsache das in der Zeit von Rasulullah (saw) Rajm auf der Basis einer freiwilligen Selbstanklage oder einem Geständnis. Die Furcht vor einer Strafe im Jenseits war größer als die Furcht vor dem Tod. Als Beispiel folgende Begebenheit, die auch schon zuvor in Ihrer Kurzform erwähnt wurde:
Imam Muslim berichtet in seinem Sahih:
Buraidah (ra) berichtet, dass Ma'is bin Malik Al-Aslami kam zu Rasulullah (saw) und sagte: "O Rasulullah. Ich habe mir selbst Unrecht getan und außerehelichen Geschlechtsverkehr gehabt. Und ich möchte, dass du mich davon reinigst." Rasulullah wies ihn ab. Am nächsten Tag kam er wieder und sagte: "O Rasullulllah. Ich habe unehelichen Geschlechtsverkehr gehabt." Rasulullah wies ihn das zweite Mal auch ab. Dann schickte Rasulullah (saw) einen Vertreter zu seinem Stamm. Er erkundigte sich: "Ist er (Ma'is) psychisch gesund? Gibt es etwas was euch an ihm aufgefallen ist (wörtlich: nicht gefällt)? Sie sagten: "Soviel wir wissen ist er einer unserer klügsten Leute." Dann kam Ma'is das dritte Mal (um zu gestehen). Rasulullah schickte nochmals jemanden zu seinem Stamm. Dieser erkundigte sich auch. Auch ihm wurde gesagt, dass er in Ordnung sei und auch psychisch in guter Verfassung sei. Dann als Ma'is das vierte Mal zu Rasulullah kam wurde ein Loch für ihn gegraben. Dann gab Rasulullah den Befehl und er wurde gesteinigt. Dieses Hadith wird mit unterschiedlicher Länge auch von Ibn Hibban, Tirmidhi und Ahmad überliefert
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46539
12/08/2003 15:54
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Claudia Poser-Ben Kahla
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IGFM-Appell: Steinigung abschaffen Barbarische Strafen weltweit ächten Die drohende Steinigung einer jungen Frau in Nigeria, Safiya Hussaini, konnte dank weltweiter Proteste abgewendet werden, aber am 23.3.2002 wurde im Bundesstaat Katsina in Nordnigeria Amina Lawal zur Todesstrafe durch Steinigung verurteilt. Auch in anderen Staaten sind immer noch Frauen durch diese Hinrichtungsmethode bedroht. Die IGFM fordert alle Menschen guten Willens auf, diese Aktion zur Ächtung der Steinigung zu unterstützen und die Bundesregierung zu erinnern, daß der Bereitschaft zur Durchführung barbarischer Gewalttaten fast immer Teilnahmslosigkeit gegenüber ihren Zeichen vorausgegangen ist. So wie heute in Europa keine Gesellschaft mehr auf den Gedanken käme, einen Menschen wegen angeblicher Hexerei oder Ketzerei zu verbrennen, so muß auch die Steinigung aus allen Strafcodices und den Köpfen der Menschen verbannt werden. Die Anwendbarkeit dieser Bestrafung führt zur Verrohung der Gesellschaft. Bei der Abschaffung der Bestrafungsart "Steinigung" sind wir auf den guten Willen der islamischen Gesellschaft angewiesen. Es gilt, die Führer der islamischen Staaten, der islamischen Gemeinschaften und der Gläubigen dafür zu gewinnen, diese Bestrafungsart selbst zu ächten. Nur so ist gewährleistet, daß diese Bestrafungsart nicht wieder auflebt. Unterschriftenliste gegen die Steinigung herunterladen (pdf-Format) Appell an den deutschen Bundeskanzler "Steinigung weltweit ächten" Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dank weltweiter Proteste lebt Safiya Hussaini, aber Amina Lawal aus dem nigerianischen Bundesstaat Katsina wurde wegen Untreue zum Tode durch Steinigung verurteilt. Bei dieser Strafe ist nicht nur die Verhältnismäßigkeit von Tat und Vergeltung in Frage zu stellen, sondern in allererster Linie die Art der Bestrafung selbst, nämlich die Hinrichtung durch Steinigung. Bei dieser Strafe wird der oder die Verurteilte bis in Bauchhöhe eingegraben und dann solange mit Steinen beworfen, bis der Tod eintritt. Die Strafe sieht vor, daß die gewählte Steingröße so bemessen ist, daß der Tod nicht durch den Wurf eines großen Steines herbeigeführt werden kann, sondern die Tötung ein Vorgang ungewisser Dauer ist. Wird Amina Lawal sterben, werden andere ihr folgen? Aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit - Art.2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) - läßt sich ein Verbot der unmenschlichen Bestrafung ableiten. Art.5 AEMR und Art. 7 des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte verlangen ausdrücklich das Verbot der unangemessenen Bestrafung. Die Hinrichtung durch Steinigung ist ein barbarischer Akt. Sie muß aus allen Strafcodices verbannt werden. Die IGFM bittet Sie, bei den Vereinten Nationen eine Initiative zur Ächtung der Steinigung einzubringen und mit dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Plan auszuarbeiten, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die IGFM bittet die Bundesregierung und die nachgeordneten Ministerien auf, bei Regierungen von Staaten, deren Strafgesetze Steinigung vorsehen, vorstellig zu werden und die sofortige Änderung der Gesetzgebung zu verlangen, ansonsten die Beziehungen zu diesem Staat oder die Unterstützung dieses Staates eingeschränkt wird. Die Unterzeichner unterstützen diesen Appell! http://www.igfm.de/APPELLE/020529ApellSteinigung.htm
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46540
12/08/2003 15:55
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Steinigung - Miss World und die Menschenrechte Der Kommentar einer nigerianischen Tageszeitung über die Miss Word Wahlen war Anlaß der neuen Gewaltausbrüche von Muslimen gegen Christen in Nigeria, bei denen knapp 220 Menschen den Tod fanden und über 1000 Personen verletzt worden sind. Im Vorfeld der Miss World-Wahlen schlossen sich aus Protest gegen Steinigunsurteile in Nigeria verschiedene nationale Schönheitsköniginnen einem Boykott des Wettbewerbs in Nigeria an. Die Schönheitsköniginnen aus Frankreich, Belgien, der Schweiz, Österreich, Dänemark und Norwegen schlossen sich offiziell dem Boykott an und auch aus den afrikanischen Staaten Elfenbeinküste, Kenia und Togo kamen Absagen. Die Miss World-Veranstalter beharrten trotz aller Warnungen auf einer Durchführung der Veranstaltung in Abudja. Während des muslimischen Fastenmonats Ramadan wurden rund 90 nationale Schönheitsköniginnen nach Nigeria eingeflogen und nahmen an den Wahlvorbereitungen teil. Eine deutsche Bewerberin war nicht in Abuja vertreten. Der Hintergrund: Bei den Wahlen zur Miss Germany errang Simone Wolf-Reinfurt aus Darmstadt den zweiten Platz. Nachdem die Erstplazierte Kathrin Wrobel ihre Krone zurückgegeben hatte, sollte Frau Wolf-Reinfurt als deutsche Bewerberin an der Wahl teilnehmen. Rechtzeitig vor dem Beginn der Veranstaltungen in Abudja informierte die IGFM sowohl die deutsche Bewerberin, als auch ihre deutsche Miss-Agentur und die Öffentlichkeit über die gespannte menschenrechtliche und politische Lage in Nigeria. Leider beharrte die Agentur auf einer Teilnahme in Abuja. Die deutsche Bewerberin nahm aber dennoch nicht an den Wahlvorbereitungen in Abuja teil, weil ihre rechtzeitige Abreise infolge einer Virus-Infektion nicht möglich war. Nachstehend dolkumentieren wir den Offenen Brief der IGFM an Simone Wolf-Reinfurt: -- Offener Brief -- An Frau Simone Wolf-Reinfurt "Miss Germany" Frankfurt/M., den 21. Oktober 2002 Sehr geehrte Frau Wolf-Reinfurt, einer Agenturmeldung habe ich entnommen, daß Sie an der Miss-World-Wahl in Nigeria teilnehmen wollen. Die Nominierung für diesen Wettbewerb ist bereits eine höchste Ehre, und sie bietet die Chance auf den absoluten Höhepunkt Ihrer Karriere. Empfehlungen zu folgen, auf die Teilnahme zu verzichten, weil die gesellschaftlichen und politischen Bedingungen schlecht sind, ist für Sie ebenso schwer wie für Olympioniken, die aus politischen Gründen einer Olympiade fernblieben sollen, weil sie damit eine vielleicht einmalige Chance ihres Lebens aufgeben. Ihr Festhalten an der Teilnahme ehrt Sie; Ihre Aussage "Ich werde vor Ort protestieren. Das ist wirkungsvoller, als die Veranstaltung zu boykottieren.", läßt den Schluß zu, daß Sie sehr genau wissen, was Sie wollen. Alle freien Menschen und besonders die unfreien und unterdrückten Frauen danken Ihnen für Ihren Mut und Ihr Vorhaben. Doch damit sollten Sie es belassen: Sie sollten sich nicht in diese Rolle drängen lassen oder als solche mißbrauchen lassen. Drängen Sie Ihren Veranstalter, einen anderen Veranstaltungsort zu finden. Ich möchte Ihnen von der Teilnahme abraten, denn nicht nur Sie begeben sich in Gefahr, sondern alle Teilnehmer der Veranstaltung sind in Gefahr, sollte sie denn stattfinden; und wenn Sie weggefahren sind, werden die Veranstalter weiterhin in Gefahr sein. Islamisten bekämpfen das, was sie als westliche Lebensweise verachten, und sie suchen sich Symbole. Eine Misswahl ist ein solches Symbol dessen, was diese Radikalen unter Schamlosigkeit einerseits und Überhebung der Frau andererseits ansehen. Es sollte Ihnen zu denken geben, daß Organisationen, die sich für Ihre Teilnahme in Nigeria aussprechen, heute der indonesischen Regierung vorwerfen, auf Zeichen des Terrors nicht richtig reagiert zu haben. In Nigeria sind Störungen angekündigt worden. Angesichts des hohen medialen Echos ist es wahrscheinlich, daß die Veranstaltung in Nigeria in allerhöchstem Maße geschützt wird, aber Ihnen werden dadurch auch Fesseln angelegt, die Sie in Ihrer Bewegungsfreiheit über die Maßen einschränken. Daß eine Übertragung des Wettbewerbs nach Nordnigeria durch die Regierungen der Bundesländer, die sich für die Steinigung aussprechen oder sie sogar verhängt haben, unterbunden worden ist, wissen Sie wahrscheinlich schon. Insofern haben Sie mit Ihrem Auftreten lediglich einen momentanen medialen Effekt erreicht; die Menschen, um die es geht, erreichen Sie in Nigeria nicht. Sollten Sie durch das reduzierte Feld der Mitbewerberinnen die Krone erhalten, stehen Sie als Symbolfigur da, die Sie unweigerlich in den Rang einer Politikerin erhebt. Ob Sie - egal wo Sie dann auftreten - den gleichen Schutz genießen wie Politiker, steht nicht zu erwarten. Erwartet werden kann aber, daß die Veranstalter, die mit Ihnen Werbung machen und an Ihnen verdienen wollen, dem plötzlichen politischen Interesse an Ihnen nicht gewachsen sind. Unsere Organisation, die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, hat eine Sektion in Nigeria. Wir wissen, welcher Gefahr sich unsere Mitglieder dort im Kampf für die Achtung der Menschenrechte aussetzen - und sie wissen es selbst auch. Wir möchten Sie nicht für eine Aktion instrumentalisieren, sondern Sie bitten, auch das Ende zu bedenken. Mit freundlichen Grüßen Karl Hafen Geschäftsf. Vorsitzender http://www.igfm.de/APPELLE/021021%20MissGermany.htm
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Re: STEINIGUNG - auch das ist Islam!
#46542
12/08/2003 16:00
12/08/2003 16:00
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Die Männer schreckt dies nicht ab, weil sie wissen und dies schon aus Erfahrungen das die Frau eh verurteilt wird und das wollen doch genau diese Männer. http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax/safiya.shtmlExtra-Blatt (20.02.02) E-Petition: Steinigung in Nigeria Eine vergewaltigte Frau soll(te) hingerichtet werden Update 25.03.2002: Safiya Husseini wurde am 25.03.2002 von einem Berufungsgericht freigesprochen. Dies geschah mit Sicherheit nicht wg. Kettenbriefen im Internet... Ein Kettenbrief (Marke Sinnlose Petitionen) ruft derzeit dazu auf, Briefe bzw. E-Mails an die nigerianischen Botschaften in Paris bzw. Rom zu senden. Dies mit dem Zweck, die Steinigung einer Frau zu verhindern, der nach islamischem Recht die Hinrichtung droht. Dies ist ein realer Fall, kein Hoax. Hintergrund Safiya Husseini aus Tungar-Tudu (in Nigeria) wurde (nach eigener Aussage) vergewaltigt und dadurch schwanger. Sie war zuvor verheiratet und wieder geschieden worden. Nach islamischem Sharia-Recht wurde sie im Oktober 2001 vom einem Sharia-Gericht in Gwadabawa, im nigerianischen Bundestaat Sokoto, zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie als unverheiratete Frau Sex mit einem Mann hatte. Die Hinrichtung wurde aufgeschoben, damit sie ihr Kind stillen kann, bis es entwöhnt ist. Danach muss sie wieder vor Gericht erscheinen, damit über ihren Einspruch gegen das Urteil (bzw. über ihr Gnadengesuch) verhandelt werden kann. Der Vergewaltiger wurde wegen Mangels an Beweisen freigelassen. Einige Bundesstaaten in Nigeria haben das islamische Sharia-Recht eingeführt, die Provinz Sokoto wohl allerdings erst einige Wochen nach dieser Vergewaltigung. Auf diesem Umstand fusst die Hoffnung, der Einspruch gegen das Urteil könnte erfolgreich sein. Die nigerianische Zentralregierung setzt sich nach Protesten von nationalen und internationalen Meschenrechtsorganisationen für die Verurteilte ein. Die Entscheidung liegt jedoch bei dem Sharia-Gericht bzw. beim Gouverneur der Provinz Sokoto. http://www.taz.de/pt/2002/01/03/a0095.nf/texthier auch etwas dazu ein weiterer Fall: Ein anderer Fall, dasselbe Thema E-Petition: Steinigung in Nigeria (2) Amina Lawal soll durch Steinigung hingerichtet werden Ein älterer Fall, dasselbe Thema: Safiya Husseini Ein Kettenbrief ruft derzeit dazu auf sich an einer Online-Petition zu beteiligen. Dies mit dem Zweck, die Steinigung einer Frau zu verhindern, der in Nigeria nach islamischem Recht die Hinrichtung droht. Dies ist ein realer Fall, kein Hoax. Hintergrund Amina Lawal (31) wird vorgeworfen, unehelichen Sex gehabt zu haben. Sie war zuvor verheiratet und wieder geschieden worden. Als Beweis dient ihre Schwangerschaft bzw. das Kind, das sie daraufhin gebar. Der Mann, der der Vater sein soll, bestritt seine 'Beteiligung' und wurde daher freigesprochen(!). Nach islamischem Sharia-Recht wurde Amina Lawal im März 2002 vom einem Sharia-Gericht in Bakori, im nigerianischen Bundestaat Katsina, zum Tod durch Steinigung verurteilt, weil sie als unverheiratete Frau Sex mit einem Mann hatte. Die Hinrichtung wurde aufgeschoben, damit sie ihr Kind stillen kann, bis es entwöhnt ist. Danach muss sie wieder vor Gericht erscheinen, damit über ihren Einspruch gegen das Urteil (bzw. über ihr Gnadengesuch) verhandelt werden kann. Der Termin wurde mehrfach verschoben und ist nunmehr auf den 3. Juni 2003 festgesetzt. Amina Lawal wird von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen unterstützt und (auch juristisch) betreut. Sie befindet sich nicht in Haft. Update: Der Gerichtstermin wurde vom 3. Juni auf den 27. August 2003 verschoben. (Quellen: ai CH, AllAfrica.com) wisst ihr diese Frau kann einen leid tun, denn dieser Fall ist immer noch nicht beendet, der gerichtstermin wurde auf den 27.08.03 verschoben wisst ihr wie eine Frau leidet mit so einem Urteil sie weiß nicht ob sie am 01.09.03 noch lebt oder nicht, und das weil sie missbraucht und vergewaltigt wurde. Bitte wo ist da noch ein Gesetz da helfen auch alle die netten Erklärungen nicht mehr, das ist die Scharia die sehr sehr oft nicht so angewendet wird, wie man sie hier erklärt, dies zeigen so viele Fälle in der Vergangenheit. Claudia
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