Die Menschenrechte im Islam

Gott ist der absolute und einzige Herr der Menschen und des Universums. Er ist der
höchste Herr, der Erhalter, der Barmherzige, dessen Barmherzigkeit alle Geschöpfe
umschließt; Er gab jedem Menschen menschliche Würde und Ehre und hauchte in
ihn von seinem eigenem Geist ein. Es folgt daher, daß die Menschen vereint in Ihm
und durch Ihn, und abgesehen von ihren anderen menschlichen Eigenschaften - im
wesentlichen gleich sind, und keine handfesten und tatsächlichen Unterschiede
können zwischen ihnen gemacht werden aufgrund solcher Unterschiede wie
Nationalität, Hautfarbe oder Rasse. Jeder Mensch ist deshalb mit allen anderen
Menschen verwandt und alle bilden eine einzige Gemeinschaft der Brüderlichkeit in
ihrer ehrenhaften, erfreulichen Knechtschaft zum sich erbarmenden Herrn der
Himmel, der Erde und was in ihnen ist. In solch einem würdigen Rahmen steht das
islamische Bekenntnis der Einheit Gottes dominierend und zentral, und
notwendigerweise bringt es die Vorstellung von der Einheit der Menschheit und der
Brüderlichkeit der Menschen mit sich.
Obwohl ein islamischer Staat in irgendeinem Teil der Erde errichtet werden kann,
strebt der Islam nicht danach, die Menschenrechte und Privilegien auf das Gebiet
innerhalb der geographischen Grenzen eines Staates zu beschränken. Der Islam
setzt einige allgemeingültige Grundrechte für die Menschheit als Ganzes fest, die
unter allen Umständen eingehalten und geachtet werden müssen, unabhängig davon,
ob der Mensch innerhalb oder außerhalb des Territoriums des islamischen Staates
lebt, und unabhängig davon, ob er sich mit dem Staat im Friedens- oder
Kriegszustand befindet. Gott befiehlt den Gläubigen im Qur`an:
O ihr, die ihr glaubt, steht fest (wenn ihr als Zeugen auftretet) in Gerechtigkeit für
Gott, und laßt euch durch den Haß gegen Leute nicht zur Ungerechtigkeit verleiten.
Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht...(5:8)
Menschliches Blut ist in jedem Fall heilig und kann nicht ohne Berechtigung
vergossen werden. Und wenn irgend jemand die Heiligkeit des menschlichen Blutes
verletzt durch das Töten einer Seele ohne Berechtigung, wird dieser Akt im Qur`an
gleichgesetzt mit dem Töten der gesamten Menschheit:
...Wer eine Seele tötet, ohne daß dies als Strafe für die Ermordung einer anderen
Seele oder für Verderbensstiften im Lande geschah, soll sein als ob er alle Menschen
ermordet hat.(5:35)
Es ist nicht zulässig, Frauen, Kinder, alte Leute, Kranke oder Verletzte zu
unterdrücken. Frauenehre und Keuschheit müssen unter allen Umständen respektiert
werden. Die Bedürfnisse der Menschen, sei es Nahrung, Kleidung oder ärztliche
Versorgung müssen erfüllt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um
Mitglieder der Islamischen Gemeinschaft oder andere Personen handelt. Wenn wir
von Menschenrechten im Islam sprechen, meinen wir, daß diese Rechte von Gott
gewährt sind; sie sind nicht von irgendeinem König oder irgendeiner sog.
Gesetzgebenden Versammlung gewährt worden. Die Rechte, die von Königen oder
von den sog. Gesetzgebenden Versammlungen gewährt wurden, können in
derselben Art und Weise entzogen werden, in der sie verliehen wurden. Ähnlich ist
der Fall mit den Rechten, die von den Diktatoren anerkannt wurden. Sie können sie
nach Belieben verleihen und entziehen; und sie können sie verletzen wann sie
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wollen. Da die islamischen Menschenrechte von Gott verliehen sind, hat keine sog.
gesetzgebende Versammlung der Welt und keine Regierung auf Erden das Recht
oder die Vollmacht, irgendeine Änderung in den von Gott verliehenen Rechten
vorzunehmen. Weder hat irgend jemand das Recht, sie aufzuheben oder zu
entziehen, noch sind sie Grundrechte, die nur auf Papier für Showzwecke existieren
und im wirklichen Leben ignoriert werden, wenn die Show zu Ende ist, noch ähneln
sie philosophischen Konzepten, die keine Zustimmung finden.
Die Charta, die Verkündungen und die Beschlüsse der Vereinigten Nationen können
nicht mit den von Gott bindend gemachten Rechten verglichen werden, weil die
ersten auf niemanden, die letzten aber auf jeden Gläubigen anwendbar sind. Sie sind
ein Teil des islamischen Glaubens. Jeder Muslim oder Verantwortliche, der sich zum
Islam bekennt, muß sie anerkennen bzw. Durchsetzen. Wenn es ihnen mißfällt, sie
durchzusetzen und sie anfangen, die von Gott garantierten Rechte zu verweigern, zu
verändern oder gegen sie zu verstoßen und gleichzeitig zu ihnen ein
Lippenbekenntnis ablegen, dann ist das Urteil für solche Regierungen im Qur`an klar
und eindeutig:
...Und wer nicht richtet nach dem, was Gott hinabgesandt hat - das sind
Ungläubige.(5:47)
Die Menschenrechte in einem islamischen Staat
1. Die Sicherheit des Lebens und des Eigentums:
In seiner Rede bei seiner Abschiedspilgerfahrt sagte der Prophet Muhammad
(a.s.s.): ... Euer Blut, euer Eigentum und eure Ehre sind unantastbar, bis ihr eurem
Herrn (am Tage der Auferstehung) gegenübersteht... Der Prophet Muhammad
(a.s.s.) hat auch über die Dhimmis ( die nichtmuslimischen Bürger im islamischen
Staat) gesagt: Wer einen unter Vertrag stehenden (d.h. Dhimmi) umbringt, wird nicht
einmal den Duft des Paradieses riechen.
2. Der Schutz der Ehre: Gott legte im Qur`an fest:
O ihr, die ihr glaubt, - lasset nicht eine Gruppe von Leuten über eine andere Gruppe
spotten... - Verleumdet nicht einander - Gebet einander nicht beschimpfende Namen
- Keiner verleumde den anderen in seiner Abwesenheit (49:11-12)
3. Die Unantastbarkeit und die Sicherheit des Privatlebens:
Gott bestimmte im Qur`an: · O ihr, die glaubt, - ... spioniert nicht (übereinander),
(49:12) · O ihr, die glaubt, - geht nicht ein in Häuser, die nicht eure Häuser sind,
bevor ihr um Erlaubnis gebeten und ihre Bewohner begrüßt habt. (24:27)
4. Die Sicherheit der persönlichen Freiheit:
Im Islam ist das Prinzip festgelegt, daß kein Bürger ins Gefängnis gesperrt werden
kann, bis seine Schuld in einer öffentlichen Verhandlung nachgewiesen worden ist.
Einen Menschen nur auf Verdacht hin festzunehmen und in ein Gefängnis zu sperren
ohne angemessenes Gerichtsverfahren und ohne ihm eine angemessene
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Möglichkeit zu geben, etwas für seine Verteidigung vorzubringen, ist im Islam nicht
gestattet.
5. Das Recht, gegen Tyrannei zu protestieren:
Unter den Rechten, die der Islam den Menschen gegeben hat, ist das Recht, gegen
Tyrannei durch den Staat zu protestieren. Verweisend darauf sagt Gott im Qur`an:
Nicht liebt Allah öffentliche Rede vom Bösen, es sei denn jemanden Unrecht
geschehen... (4.148)
Wie bereits vorher erörtert, gehört im Islam alle Macht und Autorität Gott, und durch
den Menschen gibt es nur übertragene Macht, die zu Treugut wird; jeder, der ein
Empfänger einer solchen Macht wird, muß ehrfurchtgebietend seinen Mitmenschen
gegenüber sein, auf die er die ihm anvertraute Macht ausübt. Diesem Grundsatz
wurde von Abu Bakr as-Siddiq (r.) Rechnung getragen, er in seiner allerersten Rede
als Khalifah sagte: Arbeitet mit mir zusammen, wenn ich Recht habe, aber korrigiert
mich, wenn ich einen Irrtum begehe; gehorcht mir, solange ich den Anweisungen
Allahs und seinen Propheten folge: aber wendet euch von mir ab, wenn ich (davon)
abweiche.
6. Freiheit der Meinungsäußerung:
Der Islam gibt allen Bürgern des islamischen Staates die Freiheit der
Meinungsäußerung unter der Bedingung, daß dies für die Vermehrung von
Tugendhaftigkeit und Wahrheit und nicht zur Verbreitung von Übel und Bösartigkeit
genutzt wird. Das islamische Konzept der Freiheit der Meinungsäußerung ist dem im
Westen vorherrschenden Konzept weit überlegen. Der Islam würde unter keinen
Umständen erlauben, daß Übel und Bösartigkeit propagiert werden. Er gibt ebenfalls
keinem Menschen das Recht, Schimpfwörter oder Beleidigungen im Namen der Kritik
zu gebrauchen. Es war die Praxis der Muslime, sich beim Propheten Muhammad
(a.s.s.) zu erkundigen, ob ihm in einem bestimmten Fall eine göttliche Verfügung
offenbart wurde. Wenn er sagte, daß er keine göttliche Verfügung empfangen hatte,
drückten die Muslime ihre Meinung in diesem Fall frei aus.
7. Freiheit der Zusammenarbeit:
Der Islam hat den Menschen ebenfalls das Recht auf Freiheit der Zusammenarbeit in
Organisationen gegeben. Dieses Recht ist bestimmten allgemeinen Regeln
unterworfen.
8. Freiheit des Gewissens und der Überzeugung:
Gott befahl im Qur`an: Es soll keinen Zwang im Glauben geben (2:256)
Im Gegensatz dazu berauben totalitäre Staaten die Individuen vollkommen dieser
Freiheit. Tatsächlich stellt dieses übertriebene Machtgefühl der Staatsautorität
merkwürdigerweise eine Art Knechtschaft oder Sklaverei dar. Früher bedeutete
Sklaverei totale Kontrolle von Menschen über Menschen - nun ist diese Art der
Sklaverei laut Gesetz abgeschafft, aber an ihre Stelle setzen totalitäre Staaten eine
entsprechende Art der Kontrolle über die Individuen.
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9. Schutz der religiösen Gefühle:
Neben der Freiheit des Gewissens und der Überzeugung hat der Islam jedem
Individuum das Recht gegeben, daß seinen religiösen Gefühlen Respekt geschuldet
wird, und nichts soll gesagt oder getan werden, was ihn dieses Rechts berauben
könnte.
10. Schutz vor willkürlicher Haft:
Der Islam erkennt auch das Recht des Individuums an, daß es nicht verhaftet werden
kann für das Vergehen anderer. Gott hat diesen Grundsatz im Qur`an klar festgelegt:
...Und keine beladene (Seele) trägt die Last einer anderen (Seele) (d.h. kein Mensch
trägt die Schuld eines anderen Menschen) (17:15)
11. Das Recht auf die Grundbedürfnisse des Menschen:
Der Islam hat das Recht bedürftiger Menschen anerkannt, daß ihnen Hilfe und
Beistand bereitgestellt wird. Und in ihrem (den Gottesfürchtigen) Hab und Gut ein
anerkanntes Recht für den Bittenden und den verschämten Armen.(51:19)
12. Gleichheit vor dem Gesetz:
Der Islam gibt seine Bürgern das Recht absoluter und vollkommener Gleichheit vor
dem Gesetz.
13. Die Verantwortungstragenden in der Gesellschaft sind nicht über dem
Gesetz:
Eine Frau, die einer angesehenen und vornehmen Familie angehörte, war in
Verbindung mit einem Diebstahl inhaftiert worden. Der Fall wurde vor den Propheten
(a.s.s.) gebracht, und es wurde empfohlen, daß sie von der Bestrafung für den
Diebstahl ausgenommen würde. Der Prophet (a.s.s.) erwiderte: Die Völker, die vor
euch lebten, wurden von Gott vernichtet, weil sie den einfachen Menschen für seine
Vergehen bestraften und den angesehenen Menschen ungestraft für sein Vergehen
durchgehen ließen; ich schwöre bei dem, der mein Leben in seiner Hand hält, daß
selbst wenn Fatimah, die Tochter von Muhammad, dieses Verbrechen begangen
haben sollte, ich ihre Hand abgeschlagen hätte.
14. Das Recht, an Staatsangelegenheiten teilzunehmen:
... Und ihre Angelegenheiten (erledigen sie ) in Schura (Beratung)
untereinander...(42:38)
Die Schura oder die beratende Versammlung hat keine andere Bedeutung als diese:
Der Chef des ausführenden Organs (der Exekutive) und seine Mitglieder sollen durch
freie und unabhängige Wahl gewählt werden.
Abschließend muß klar gemacht werden, daß der Islam versucht, die oben erwähnten
Menschenrechte und viele andere nicht nur durch das Vorschreiben gewisser
gesetzlicher Maßnahmen zustande zu bringen, sondern vielmehr durch Einladen der
Menschen, die niederen Stufen tierischen Lebens zu übersteigen, um fähig zu sein
über die Bande, die durch Blutsverwandtschaft, Rassenüberlegenheit, sprachliche
Arroganz und wirtschaftliche Privilegien begünstigt werden, hinauszugehen. Er lädt
die Menschheit ein, sich auf ein Existenzebene zu begeben, wo der Mensch auf
Grund seiner inneren Vortrefflichkeit das Ideal der menschlichen Brüderlichkeit
verwirklichen kann.
(Entnommen aus World Assembly of Muslim Youth)

Quelle: www.al-islaam.de bzw. www.salaf.de

Liebe Grüße
Amina
[winken3]