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Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49096
21/09/2003 13:10
21/09/2003 13:10
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Gera
Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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Gera
20.09.2003:
Interview " Leider ist ein Politikum entstanden"
Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", die Medien und ihre Erfahrungen eine "öffentliche" Person zu werden

Eigentlich wollte Sie nur Lehrerin werden... . Kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe haben wir Fereshta Ludin in Berlin getroffen. Nun gibt es auch für muslimische Frauen wichtigeres als ein Tuch - dennoch hat uns interessiert wie die Bilanz dieses Falles für Frau Ludin - unabhängig wie die Entscheidung ausfällt - aussieht. Der Rechtsstreit polarisiert und wurde für beide Seiten zur Glaubensfrage, zwischen Berufsverbot und Emanzipation, Laizismus und gesellschaftlicher Offenheit. Der Fall Ludin - so sehen dies zumindest viele Muslime - wird eine wichtige Signalwirkung zugesprochen, denn zur Entscheidung steht nicht zuletzt auch, ob der ausdrückliche Gottesbezug des Grundgesetzes weiter sichtbare gesellschaftliche Akzeptanz findet.

Islamische Zeitung: Frau Ludin, Sie sind ja zu einer öffentlichen, beinahe schon politischen Figur geworden. Inwieweit war das beabsichtigt?

Fereshta Ludin: Beabsichtigt war das bestimmt nicht, denn es ging bei dem Verfahren darum, dass ich in den Schuldienst übernommen werden wollte, nachdem ich mein zweites Staatsexamen als Grund- und Hauptschullehrerin absolviert hatte. Ich rege mich schon manchmal darüber auf, dass durch das Tuch meine gesamte Person so bekannt „gemacht“ wurde. Wenn ich etwas Besonderes leisten würde, dann wäre dieses Aufbauschen ja noch irgendwo nachvollziehbar gewesen. Am Anfang wurde die Angelegenheit ohne mein Zutun in die Öffentlichkeit getragen, nachdem ein Artikel über die Auseinandersetzung zwischen mir und dem Oberschulamt bzw. dem Lehrerseminar veröffentlicht wurde. Sie sollten mir eine Schule zuteilen, für deren Leitung das Kopftuch dann ein Problem darstellte, was die Medien aufgegriffen. Danach verselbstständigte sich alles.

Islamische Zeitung: Was für eine Art Erfahrung war dies am Ende, eine positive oder eine negative?

Fereshta Ludin: In Schwäbisch Gmünd war es eine sehr negative. Wochenlang hat bei mir das Telefon den ganzen Tag geklingelt, da meine Anschriftsdaten frei zugänglich waren. Für mich wie auch für meine Familie war das der reinste Horror und dementsprechend sehr belastend. Unter anderem bekam ich anonyme Drohbriefe an die Schule geschickt. Das Ganze ging soweit, dass ich auch auf meinem Weg zur Schule von der Presse verfolgt wurde und Journalisten unangemeldet vor meiner Haustür standen . Dabei wurden zum Teil Drohungen von diesen Journalisten ausgesprochen, im Falle der Verweigerung einer Stellungnahme meinerseits "alles aufdecken" zu wollen. Ich frage mich nur was, und so ließ ich mich auch nicht ein auf solche Erpressungsversuche.

Islamische Zeitung: Eine der "Aufdeckerinnen" ist ja Alice Schwarzer, die zu Hause eine Art "Akte" über Sie angelegt hat.

Fereshta Ludin: Die Informationen, die Frau Schwarzer versucht mühsam zu verbreiten sind entweder zum Teil absolut falsch oder sie sind so entstellt, so dass es in das Schema passt, das sie von ihrer „Fereshta Ludin“ hat. Ich bin ihr nie begegnet und habe nie mit ihr ein Telefonat geführt, wobei sie letzteres jedoch laut Presse felsenfest behauptet. Damit versucht sie sich in der Presse als Ludin-Expertin zu verkaufen, um sich so für ihre Zwecke Gehör zu verschaffen. Ein solcher, sehr stark von Vorurteilen behafteter Umgang mit mir als Frau und Mensch empfinde ich als verantwortungslos und fragwürdig. Besonders deshalb, weil sie ja eine wichtige Figur in der Frauenemanzipationsbewegung in Deutschland ist.

Islamische Zeitung: Es gab ja die berühmte Einlassung von Alice Schwarzer im "SPIEGEL", die ja groteskerweise in derjenigen Ausgabe erschien, in der das Nachrichtenmagazin über eigentlich schwerwiegendere soziale Probleme [Anm. der Red.: Prostitution von Osteuropäerinnen in Deutschland] berichtete. Gab es da einen Versuch Ihrerseits, sich zu wehren?

Fereshta Ludin: Ich habe versucht, eine Gegendarstellung einzubringen und auch um deren Veröffentlichung gebeten, was abgelehnt wurde. Mehr als das kann ich natürlich nicht machen. Ich habe versucht, meine Gegendarstellung an andere Zeitungen zu geben, von denen allerdings nur wenige und auch dann nur auszugsweise zitierten.

Islamische Zeitung: Gab es in diesem Fall so etwas wie Interesse und Solidarität von Seiten nichtmuslimischer Frauen?

Fereshta Ludin: Eher im privaten Bereich. Das habe ich im Laufe des Rechtsstreits sehr vermisst, aber das hat nicht nur von Seiten der Frauen gefehlt, sondern z.B. auch von anderen Glaubensgemeinschaften, von denen zu wenig Stellung bezogen wurde. Denn in diesem Rechtsstreit geht es nicht nur ums Kopftuchtragen als Lehrerin, sondern konsequenterweise auch um das Tragen der Kipa, von Kreuzkettchen um den Hals etc.

Islamische Zeitung: Nun wird ja auch versucht, den Eindruck zu erwecken, als würden engagierte muslimische Männer Sie als Symbol für den Islam in Deutschland benutzen. Haben Sie das jemals so gesehen?

Fereshta Ludin: Ich kann das so nicht sehen, da ich alles für mich selbst entschieden habe, und das schon immer. Den ersten Schritt, vor das Verwaltungsgericht zu gehen, habe ich eigenständig entschieden, genauso wie jeden weiteren Schritt durch die folgenden Instanzen. Derartige Vorwürfe sind ungerecht, da aus der Luft gegriffen und unsachgemäß. Es wird sehr oft versucht zu behaupten, dass ich als muslimische Frau durch mein Tuchtragen automatisch ein Instrumentarium des Mannes und unterdrückt bin. Es wird damit auch versucht zu behaupten, dass ich selbst also gar nicht in der Lage bin, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Wer spricht mir hier also tatsächlich meine Eigenständigkeit ab. Jene muslimischen Männer? Es ist traurig, aber leider werde ich immer wieder mit solchen Vorstellungen konfrontiert. Leider kann mein Fall nicht nur von Islamisten missbraucht werden, sondern in gleichem Maße z.B. auch von Laizisten für deren politische Absichten. Ich kann für mich sagen, dass ich mich von diesen politischen Bewegungen immer distanziert habe.

Islamische Zeitung: Gab es von Seiten der Muslime eine breite Unterstützung?

Fereshta Ludin: Es gab Unterstützung, als ich selbst darum gebeten habe. Zu Beginn war die Sache ja nicht bekannt, also gab es nur Hilfe aus meinem persönlichen Bekanntenkreis. Zu Beginn der Verfahren habe ich gesehen, dass ich diesen Rechtsstreit alleine, ohne die Unterstützung der muslimischen Glaubensgemeinschaft nicht schaffen könnte, rein finanziell gesehen. Deshalb bin ich z.B. an Gewerkschaften und den Zentralrat der Muslime herangetreten, nicht umgekehrt. Von Anfang bis zum heutigen Tage ist nichts passiert, bei dem ich nicht selbst die Entscheidung getroffen habe, was wie läuft.

Islamische Zeitung: Nun stehen wir ja relativ kurz vor dem finalen Urteil in dieser ganzen Geschichte. Was wird dieses Urteil für Sie bedeuten?

Fereshta Ludin: Ganz klar ist, dass mir eine erhebliche Diskriminierung widerfahren ist. Ich habe meine Ausbildung beendet und sie gut geschafft und durfte dann, nur weil ich ein Kopftuch trage, nicht arbeiten. Wenn das Urteil positiv ausfällt, dann ist das eine Bestätigung dafür, dass die demokratischen Gesetze, dass Berufs- und Glaubensfreiheit Wirklichkeit und Praxis sind und nicht nur auf dem Papier stehen. Es wäre auch dahingehend ein wichtiges Signal, dass Toleranz nicht mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen werden darf, dass ich als muslimische Frau und Lehrerin nicht meine Identität verleugnen muss und aber gleichzeitig Kindern in der Schule Toleranz und demokratische Werte vermittle. Abgesehen davon hätte ich nach einem positiven Urteil später die Möglichkeit, jederzeit an einer anderen als meiner derzeitigen Schule zu arbeiten. Meine beruflichen Gestaltungsmöglichkeiten wären in der Zukunft damit viel offener.

Islamische Zeitung: Es scheint, dass diese ganze Frage nach dem Kopftuch von Außen sehr stark ins Politische verfrachtet wurde und so das Kopftuch ausschließlich als politisches Symbol betrachtet wird. Man kann natürlich genauso gut die gesellschaftliche Bedeutung in ganz andere Bereiche legen, z.B. als Zeichen dafür, dass sich muslimische Frauen gegen die Sexualisierung der Gesellschaft wenden möchten oder das Kopftuch als religiöse Handlung verstehen. Wie kann man das Bild des Kopftuches ändern?

Fereshta Ludin: Ganz klar, indem Frauen sich zeigen. Wir gehören zu dieser Gesellschaft und dürfen uns nicht verstecken, sondern müssen raus gehen und uns am öffentlichen Leben beteiligen. Das Kopftuch ist ja kein Mittel zum Verstecken, sondern vielmehr ein Bedecken der Frau. Ich finde es sehr bedauerlich, dass mir diese ganzen Vorurteile in den letzten Jahren des Rechtsstreits von der anderen Seite entgegen gebracht wurden. Ich will einfach wie jede andere Frau auch die Gelegenheit haben, meinen Beruf auszuüben und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Nur möchte ich dies eben als bedeckte Frau. Ich möchte aber nicht ein Leben führen als versteckte Frau.

Islamische Zeitung: Wenn Sie am Anfang gewusst hätten, wie das Ganze verläuft, bereuen Sie den Gang vor die Gerichte?

Fereshta Ludin: Was mein Rechtsempfinden betrifft, auf keinen Fall! Umgekehrt wäre es der Fall gewesen. Hätte ich nicht gehandelt, hätte mich die Sache nie losgelassen und ich hätte vermutlich viel stärker darunter gelitten diese schwerwiegende Ungerechtigkeit hinzunehmen. Sehr belastend empfinde ich gleichzeitig aber schon, dass ein Politikum daraus entstanden ist, von dem wieder andere belastet sind, und dass es dadurch leider nie möglich war, dieses „Problem“ auf einer menschlich-gesellschaftlichen Ebene zu lösen.

Islamische Zeitung: In diesem ganzen Kontext wird ja auch die Frage nach der Emanzipation und muslimischen Feministinnen gestellt, die ja nicht aus der Denklogik und Terminologie des Islams heraus stammt. Was lösen diese Begriffe bei Ihnen aus?

Fereshta Ludin: Ich würde sagen, Emanzipation ist das Recht einer Frau auf Selbstbestimmung, unabhängig davon, ob sie ein Kopftuch trägt oder nicht. Es herrscht leider Gottes dieses Vorurteil, dass muslimische Frauen, alleine dadurch, dass sie ein Tuch tragen, unterdrückt seien. Wenn dies auf mich zuträfe, warum sollte ich dann einen Beruf ergreifen wollen, um mich auf diese Weise in die Gesellschaft einzubringen. Man kann das Verständnis von Emanzipation nicht an einem Zuwenig oder Zuviel an Bekleidung festmachen. Emanzipation geschieht im Kopf, ist eine geistige Haltung.

Islamische Zeitung: Sehr geehrte Frau Ludin, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.

http://www.islamische-zeitung.de/cgi-bin/artikel/3499

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49097
24/09/2003 10:33
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Die Entscheidung ist gefallen!!!

Uuuupppsss sie wird einige (schwarz, rot und grün) überhaupt nicht passen!! [Boah!]
Das wäre alles zu vermeiden gewesen!! [Schüchtern]
Das grössere Problem ist gesellschaftlich nicht juritisch!!! [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
Grüsse!

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49098
24/09/2003 14:37
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zu früh gefreut. rot/grün/schwarz in BW haben sich geäßert. Ein Gesetz wird folgen. Damit ist die Sache erledigt. Mit Kopftuch kein Schuldienst. Mir persönlich ist es wurscht ob die LKehrerin meines Kindes ein Kopftuch aufsetzt oder nicht, solange der Unterricht ok ist. Allerdings kann in D der Arbeitgeber gewisse Vorschriften erlassen. Die kann man akzeptieren oder nicht. In manchen Fällen muß man sich dann eben einen anderen Beruf suchen.Wenn ein Banker am Schalter keine Kravatte trägt fliegt er raus.
Die Dame fhat ihr Kopftuch zum Politikum gemacht. Da fällt es schwer an rein persönliche Gründe zu glauben. Das Interview in der islamischen Zeitung verstärkt diesen Eindruck.

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49099
24/09/2003 21:35
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Karlsruhe: Teilerfolg für Fereshta Ludin und neue innenpolitische Debatten
Politik am Zug: Länder dürfen Musliminnen Kopftuch im Unterricht verbieten wenn sie entsprechende Gesetze erlassen

(iz) Es war ein Endlosstreit mit einem bemerkenswerten Urteil, dass letztlich auch die Flucht der Politik aus gesellschaftspolitischen Grundfragen beenden will. Die Bundesländer dürfen muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten, jedoch muß nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gesetzliche Grundlage geschaffen sein. Diese fehlt aber derzeit in Baden-Württemberg. Nach dem Urteil vom Mittwoch in Karlsruhe hat das Land deshalb mit seiner Ablehnung, die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, ihre Religionsfreiheit verletzt. Drei der acht Richter stimmten gegen das Urteil. Zu hoffen wäre nun, hier liegt sicher eine der Chancen des Urteils, dass die Politik endlich in einen sichtbaren Dialog mit den Muslimen in Deutschland eintritt.

Damit erzielte Ludin - die ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen will - im langjährigen Rechtsstreit einen Teilerfolg. Nach den Worten des Zweiten Senats ist es möglich, dass Schulkinder durch die religiös motivierte Kleidung eines Lehrers beeinflusst und Konflikte mit den Eltern ausgelöst werden. Es sei Sache der Parlamente, diese Gefahren einzuschätzen. «Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es frei, die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen.» Viele Muslime befürchten nun in den Bundesländern eine Endlosdebatte auf dem Rücken einer Minderheit, die zudem wenig Fürsprecher und Ansprechpartner in der deutschen Politik gefunden hat. Die meisten muslimischen Verbände werden von der Politik bisher eher gemieden.

In einer ersten Stellungnahme sagte der Pressesprecher des Zentralrats Aiman Mazyek: "Ein klares Wort vermissen wir. Die Entscheidung über das Kopftuch an die Ländergesetzgeber zurückzugeben, lässt die Auseinandersetzung nun in allen Bundesländern neu aufleben und erscheint mir ein wenig konfus." Weiterhin bedauert Mazyek, dass in dem Urteil viel zuwenig auf die Religionsfreiheit eingegangen wurde und nun die Frage nach dem Tragen eines Kopftuchs von den zufälligen Mehrheiten in den Länderparlamenten abhängig gemacht wird. "Dies trägt nicht zur Rechtssicherheit in unserem Lande bei" so Mazyek.

Ausfürhliches Interview mit Ferestha Ludin auf www.islamische-zeitung.de

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49100
24/09/2003 21:37
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http://www.teachsam.de/pro/pro_ausl/kopftuch/pro_ausl_kopftu0.htm

http://www.teachsam.de/pro/pro_ausl/kopftuch/Ferestha_Ludin_1998/pro_ausl_kopftu_ludin0.htm

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 1998
Alles andere kommt einer Zensur gleich
Interview mit Cem Özdemir


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In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium unter Ministerin Frau Dr. Annette Schavan (CDU) entschieden, die muslimische Referendarin Fereshta Ludin nicht als Lehrerin einzustellen, weil diese sich geweigert hat, im Unterricht ihr Kopftuch abzunehmen.
Der Ludwigsburger Bundestagsabgeordnete Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) nimmt in einem Interview dazu Stellung. Özdemir, in Bad Urach geborener Sohn türkischer Einwanderer, ist Diplom-Sozialpädagoge.

Herr Özdemir, wie beurteilen Sie die Entscheidung der Kultusministerin?

Ich bedauere die Entscheidung, wenn ich auch einige der Argumente der Gegner des Kopftuches verstehen kann. Trotzdem bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen. Man sollte nicht übersehen, dass sich die Lehrerin während des Referendariats verfassungstreu verhalten hat. Das und nichts anderes ist der Maßstab. Alles andere kommt einer Art Zensur gleich. Wenn man die Entscheidung des Kultusministeriums zu Ende denkt, dann müsste man zukünftig Ordensleute oder Juden, die die Kippa tragen, aber auch Christen, die das Kreuz um den Hals tragen, aus der Schule verbannen. Eine Schule, die völlig von Religion befreit ist, kann niemand ernsthaft wollen. Die Entscheidung wird vor Gericht wohl kaum Bestandhaben.

Zu welchem Ergebnis kommen Sie beim Vergleich mit dem Kruzifix-Urteil?

Das Kruzifix an der Wand wäre ungefähr so wie ein Bild von Mekka an der Wand. Das Bundesverfassungsgericht hat die Schule zur Neutralität verpflichtet. Das haben wir zu achten. Was anderes ist es, was eine Lehrerin mit ihrem individuellen Glaubensbekenntnis macht. Das haben wir auszuhalten, auch wenn es uns nicht gefällt. Mir gefällt es auch nicht, wenn ich Frauen mit Kopftuch sehe. Ich kann es ihnen aber nicht herunterreißen. Damit werde ich mit Sicherheit nicht das erreichen, worum es mir geht: der Gleichberechtigung zur Durchsetzung zu verhelfen.

(nach: Südkurier, v. 16.7.98)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 1998
Eine Chance vertan?
Ulrike Trampus


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Ob Kultusministerin Schavan es zugibt oder nicht: Die Entscheidung ist ein Signal. Nachdem das Oberschulamt Stuttgart es abgelehnt hatte, die examinierte Lehrerin und Muslimin Fereshta Ludin, die mit Kopftuch unterrichten wollte, in den Staatsdienst zu übernehmen, ist ein Exempel statuiert. Für muslimische Lehrerinnen mit Kopftüchern ist kein Platz im öffentlichen Schuldienst.
Annette Schavan argumentiert geschickt. Sie spricht vom Grundrecht auf Religionsfreiheit und sie spricht von Toleranz. Einer Toleranz, die Andersdenkenden, Andersgläubigen zu gewähren ist und auf Gegenseitigkeit beruht. So weit, so gut. Doch was entfernt den Fall Ludin von diesen Rechten? Sobald sie sich ans Pult einer Schule stellt, ist Fereshta Ludin mehr als eine 25jährige Frau, die nur sich selbst verpflichtet ist. Sie hat einen Erziehungsauftrag und große Verantwortung. Und auch das Tuch ist mehr als äußeres Gestaltungsmerkmal. Es hat eine politische, eine kulturelle Dimension. Dies ist das Dilemma. Darauf stützt sich Schavans Begründung. Denn tatsächlich ist diese Dimension nicht zu leugnen.
Es bleibt jedoch die Frage, ob mit der Entscheidung gegen Ludin nicht eine Chance vertan worden ist. Wenn es sich hier um eine - wie Schavan betonte - Entscheidung mit Einzelfallcharakter handelt, dann hätte Fereshta Ludin vielleicht ein bisschen mehr Vertrauen verdient gehabt. Denn die Deutsche afghanischer Abstammung hatte von Anfang an erklärt, das Tuch nicht als Ausdruck ihres Glaubens zu tragen.
Womöglich wäre diese Lehrerin mit Kopftuch und ihre Art zu unterrichten Beweis dafür gewesen, dass Integration und friedliches Miteinander auch viel damit zu tun hat, den Andersaussehenden zu akzeptieren.

(aus: Pforzheimer Zeitung , 14. Juli 1998)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Klage erneut abgewiesen


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Die moslemische Lehrerin Fereshta Ludin darf in Baden-Württemberg auch weiterhin nicht mit Kopftuch an einer staatlichen Schule unterrichten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte die Klage der Grund- und Hauptschullehrerin auf Einstellung in den staatlichen Schuldienst ab.
Das Oberschulamt Stuttgart und die baden-württembergische Kultusministerin Schavan hatten der deutschen Pädagogin afghanischer Herkunft die Aufnahme in den Schuldienst verweigert, so lange sie darauf bestehe, ihr Kopftuch auch in der Schulklasse zu tragen. Zur Begründung wurde auf die Pflicht der Beamten zur religiösen Neutralität verwiesen.
Schavan hatte Ludin vor gut zwei Jahren allerdings erlaubt, in einer baden-württembergischen Schule mit Kopftuch ihr Referendariat zu absolvieren, weil der Staat das Monopol zur Lehrerausbildung hat. Die Lehrerin hatte vor Gericht erklärt, sie werde in ihrer Religionsfreiheit verletzt, wenn sie das Kopftuch nicht auch im Unterricht tragen dürfe.
Ludin bekräftigte vor Gericht noch einmal, dass sie nicht die Absicht habe, die Schüler von ihrem Glauben zu überzeugen. Sie trage das Kopftuch, weil es Teil ihrer persönlichen Glaubensidentität sei. Auf die Frage, was geschehe, wenn sie gezwungen würde, das Kopftuch abzulegen, sagte sie: "Ich würde mich sehr, sehr schämen." Es käme für sie einer Entblößung gleich. Ludin hob hervor, sie lebe unter anderem deshalb gerne in Deutschland, weil sie hier die Freiheit habe, ihren Glauben zu praktizieren. Sie lehne es auch ab, wenn Frauen in moslemischen Ländern zum Tragen des Kopftuchs gezwungen werden.

(nach: Stuttgarter Zeitung, v. 25.3.00)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch?


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Fereshta Ludin (s.Abb.), die muslimische Lehrerin, die auch im Klassenzimmer ein Kopftuch tragen möchte, hat gestern vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht für ihre Festanstellung an einer baden-württembergischen Schule gestritten. Zierlich sieht sie aus, gelassen blicken die dunkelbraunen Augen ihr Gegenüber an, ruhig legt sie ihre Argumente dar. Sie wirkt nicht nervös; weder als sie aus ihrem Lebenslauf berichtet, noch als sie erklärt, weshalb das Kopftuch für sie ein wichtiger Bestandteil ihrer religiösen Identität sei. Dabei geht es für Fereshta Ludin nicht nur um ein abstraktes verfassungsrechtliches Problem, sondern um ihr Leben und um ihren Beruf. Darf sie an einer öffentlichen Schule in Baden-Württemberg Kinder unterrichten, obwohl sie auf dem Kopftuch besteht? Das Land hat die Einstellung abgelehnt, Fereshta Ludin hat dagegen geklagt.
Das Verfahren in der ersten Instanz hat die muslimische Lehrerin, die mittlerweile an einer islamischen Privatschule in Berlin unterrichtet, verloren. [...] In politischer Hinsicht aber hat Fereshta Ludins Anwalt bei dem Verfahren einen Sprengsatz gezündet, als er dem Gericht darlegte, dass in Baden-Württemberg eine andere Lehrerin seit Jahren mit Kopftuch unterrichtet.
Außerhalb des Verwaltungsgerichts rollte die Lawine. Die betreffende Schule wurde kontaktiert, der Rektor gab zum Besten, dass er die Kopfbedeckung seiner muslimischen Kollegin nie als Kopftuch im Sinne des Islam wahrgenommen habe.
Es war schon ein peinlicher Moment, als die Informationen des Anwalts vor Gericht bestätigt werden mussten. Ein Viertelstündchen hatte es gedauert, die Recherche abzuschließen. Diese zweite Frau, so hieß es, trage ihr Kopftuch ganz anders als Frau Ludin. Sie lasse es nicht um die Schultern fallen, sondern verhülle nur Haar und Stirn damit. Und während der Oberschulamtsvertreter erklärt, was niemand richtig verstehen kann, fallen seine Augen prüfend auf das Tuch der Klägerin, wandern seine Hände unversehens und ein bisschen hilflos an den eigenen Schopf.
Dabei hatte eine Anfrage des Kultusministeriums an alle Oberschulämter und Schulämter in Baden-Württemberg vor einigen Wochen noch das Gegenteil erbracht: Es gebe keine weitere Lehrerin mit Kopftuch im Land.
"Wir müssen erst einmal prüfen, ob dieser Fall vergleichbar ist'', teilte Annette Schavan, die Kultusministerin von Baden-Württemberg, mit. Und sie musste sich spöttische Fragen gefallen lassen, ob sie zur Beantwortung dieser Frage nun ein Mode- oder ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben gedenke? Wann ist ein Kopftuch ein Kopftuch? Und wann ist es keines? In jedem Fall geht es nach Auskunft der Ministerin um eine Frau, die vom katholischen Glauben zum Islam konvertiert ist. Erst nachdem sie Lehrerin geworden sei, habe sie begonnen, ein Kopftuch zu tragen.
Selbst in den heißesten Wochen, als über die Einstellung oder Ablehnung Fereshta Ludins debattiert und gestritten wurde, hätten weder Eltern noch Kollegen dieser Stuttgarter Lehrerin das Problem thematisiert, sagt Annette Schavan. Sie wertet das als Indiz, dass man möglicherweise wirklich nicht von einem Kopftuch sprechen könne. "In der Schule wird es offenbar nicht so gesehen.''
Bei Fereshta Ludin geht es um die Einstellung als Beamtin. Das Land spricht ihr, weil sie auf dem Kopftuch besteht, die persönliche Eignung für den Lehrerberuf ab. Eine Auffassung die das Gericht bestätigt hat. Die andere Lehrerin hingegen hat ihren Beruf jahrelang ohne Probleme ausgeübt. Wie will man ihr da die Eignung absprechen?
(nach: Stuttgarter Zeitung, 25.03.00, verändert und gekürzt)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Schulamt bleibt hart


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STUTTGART (ral). Das Land lässt sich nicht beirren. Kultusministerium und Oberschulamt bleiben bei ihren Argumenten gegen die Einstellung der muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg, nach dem Niedersachsen die muslimische Lehrerin Ijman Alzayed in den Schuldienst einstellen muss, auch wenn diese im Unterricht ein Kopftuch trägt, habe auf die Vorgehensweise im Land keinen Einfluss, erklärten Vertreter beider Behörden. Das Kultusministerium sieht der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit Spannung entgegen. "Jetzt gibt es zwei widersprüchliche erstinstanzliche Urteile, man wird sehen wie die zweite Instanz entscheidet". Das Gericht in Lüneburg hatte sich auf das Grundgesetz berufen. Danach dürfe der Zugang zu öffentlichen Ämtern nicht vom religiösen Bekenntnis abhängig gemacht werden. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht dagegen hatte in der Verhandlung Fereshta Ludin gegen das Oberschulamt Stuttgart entschieden, die Lehrerin verstoße mit dem Tragen eines Kopftuchs im Unterricht gegen die Neutralitätspflicht der Lehrer. [...]
Ludins Anwalt Hansjörg Melchinger fühlt sich durch die Lüneburger Entscheidung in seiner Argumentation bestärkt. Das niedersächsische Gericht habe die selbe Linie verfolgt wie er selbst. Wenn das Tragen eines Kopftuchs noch kein Eignungsmangel sei, wie der Lüneburger Richter sagte, dann verstoße es auch nicht gegen das Neutralitätsgebot, folgert der Anwalt.
(aus: Stuttgarter Zeitung, 18.10.00, verändert und gekürzt)

Kopftuchstreit: Der Fall Ludin 2000
Wie gefährlich ist ein Tuch?
Alex Rühle


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Als sich die moslemische Referendarin Fereshta Ludin im März dieses Jahres das Recht erstreiten wollte, im Klassenzimmer ein Kopftuch zu tragen, wurde sie vom Stuttgarter Verwaltungsgericht abgewiesen. In Lüneburg wurde am Montag dieser Woche in genau der gleichen Frage der moslemischen Lehramtsbewerberin Ijman Alzayed Recht gegeben.
Was wieder mal beweist, wie aufregend doch das Leben in diesem unserem säkularen Lande ist: Wo andernorts kalte Gesetze die Verhältnisse von Kirche und Staat regeln, wird hierzulande noch beherzt von Mensch zu Mensch oder gleich vom ganzen Volk entschieden.
Je nachdem ob man also in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Bayern lebt, scheint jeder Richter nach seiner Fasson Recht sprechen zu dürfen. Mal beruft man sich auf christliche Werte, mal auf säkulare Rechtsnormen. Und die Bürger dürfen jeweils gespannt sein, ob sie es nun mit einer laizistisch orientierten Gerichtsbarkeit zu tun haben, oder ob sie von einem Richter begutachtet werden, der von "geschichtlicher und kultureller Prägung" oder "erzieherischer Vorbildfunktion" munkelt und mit solchen Argumenten Kreuze gebietet oder Kopftücher verbietet.
Zur Erinnerung: Die baden-württembergische Kultusministerin, die Christdemokratin Annette Schavan, hatte im Rechtsstreit um Fereshta Ludin vor zwei Jahren die Unbedecktheit des baden-württembergischen Lehrkörpers verlangt. Barhäuptig habe eine Lehrerin vor ihre Schüler zu treten; nur so könne sie als erzieherisches Vorbild und Repräsentantin des Staates wirken. Frau Schavan berief sich dabei auf das für alle Beamte geltende "Neutralitätsgebot". Als ob sie Angst hätte, dass dieses Argument als rechtliche Begründung für ein Verbot noch nicht reiche, verwies sie zudem auf die "innerislamische Diskussion", in welcher das Kopftuch "auch als Symbol der Ausgrenzung und Unterdrückung gewertet würde". Beeindruckend, dass eine baden-württembergische Katholikin darüber bestimmt, was den wahren Islam ausmacht. Schön auch von ihr, dass sie sich Zeit nimmt, um für die Emanzipation der Frauen in der islamischen Gesellschaft zu kämpfen. [...]
Fereshta Ludin hielt in ihrem Prozess am Tragen des Kopftuchs nur um ihrer individuellen Identität willen fest. Sie berief sich auf das westliche Verständnis von Menschenwürde mit dem Anspruch auf das Grundrecht des Individuums. In dem Zusammenhang musste sie sich die Frage gefallen lassen, inwieweit sie ein Stück Tuch als notwendigen Bestandteil ihrer Persönlichkeit definieren könne: Schließlich werde kein Mensch durch ein Kleidungsstück fromm oder gerecht. Doch betonte die Muslimin stets, dass sie sich ohne Tuch in Gegenwart von Männern "entblößt" fühle. Als Kulturinvasorin hingegen kann sie nicht sonderlich gefährlich geworden sein:
"Wenn Schüler mich fragen, warum ich ein Kopftuch trage, dann sage ich:
'Weil es mir gefällt'." Für Ludins Schüler war die Kopfbedeckung, wenn überhaupt, nur in ästhetischer Hinsicht problematisch: "Sieht Kacke aus, aber sonst kein Problem", meinte einer ihrer Schüler. Aus dem argumentativen Reigen der baden-württembergischen Kultusministerin konnte man sich zuletzt noch den Hinweis auf das "Recht der Schüler und ihrer Eltern auf Schutz vor religiöser Beeinflussung" herauspflücken. Fragt sich nur, wann ein Kleidungsstück als aufdringliche religiöse Aussage und wann nur als Kleidungsstück zu bewerten ist. "Das Tragen eines Kopftuches auf Grund der religiösen Zugehörigkeit steht der Eignung der Klägerin als Lehrerin im Probebeamtenverhältnis nicht entgegen." Wie einfach liest sich doch gegen Schavans argumentatives Geschwurbel dieser Satz. Das Verwaltungsgericht Lüneburg begründete damit seine Entscheidung, die deutsche Pädagogin Ijman Alzayed, die 1990 zum Islam übergetreten ist, für den Schuldienst zuzulassen. Der Lüneburger Richter unterschied einzig zwischen fachlicher Kompetenz und religiöser Anschauung der Lehramtskandidatin: Anziehen kann sie, was sie will, wenn sie nur gut unterrichtet. Egal, was man von Kopftüchern hält: Wenn für Iyman Alzayed die Art ihrer Kleidung zur Bedingung für die Anerkennung ihrer Person wird, dann ist das anzuerkennen. An all dem argumentativen Wirrwarr im Fall Ludin sieht man freilich, wie viele grundlegende Fragen sich an der "Kopftuchdebatte" neu entzündeten. Man redete über die Gefahren der Religiösität für den säkularen Staat und diskutierte [...] auch um den Begriff des "Neutralitätsgebots". Hat man in unserem säkularen Staat dabei die Neutralität des Ungläubigen im Auge? Oder nicht doch die des überzeugten Katholiken? Zu Recht wurde in dem Zusammenhang die Frage gestellt, wie indoktrinierend erst flächendeckende Kruzifixe seien, wenn schon ein einzelnes Kopftuch sich schlimm auf die Psyche der Schüler auswirken könnte: Dass vielen Lehrern auf deutschen Schulfluren kleine Holzkreuze um den Hals baumeln, führte bislang noch nie zu einem Prozess. Und dass große Kruzifixe in allen Klassenzimmern hängen, gilt hierzulande nicht als indoktrinierend sondern als identitätsstiftend.
(aus: Süddeutsche Zeitung, 18.10.00, verändert und gekürzt)

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49101
24/09/2003 21:40
24/09/2003 21:40
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Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
König
(Republikaner)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff der Abgeordnete der rechtsextremistischen Partei "Republikaner" König das Wort.
Abg. König (REP):

Meine Damen und Herren, wenn Musliminnen ihr Kopftuch tragen, so geschieht dies nicht aus religiöser Überzeugung, sondern es ist eine politische Demonstration, die allen anderen ein fundamentalistisches Islambild öffentlich aufzwingen will.
Nicht zuletzt ist das Kopftuch ein Zeichen der Ab- und Ausgrenzung von der westlichen Wertegemeinschaft.
Es geht also hier nicht um die Frage der Toleranz in Bezug auf unterschiedliche Glaubenssymbole, sondern das muslimische Kopftuch ist eine rein politische Angelegenheit, denn im Islam - das wissen Sie alle - bilden Religion und Staat eine Einheit. Und da gibt es insbesondere bei den Fundamentalisten überhaupt keine Kompromisse, und das Kopftuch - ich habe es ja schon ausgeführt - ist ein Symbol für islamischen Fundamentalismus. Meine Damen und Herren, wir müssen deshalb politisch entscheiden. Wir brauchen eine politische Grundsatzentscheidung für ein Verbot des islamischen Kopftuchs als Symbol des fanatischen und fundamentalistischen Islam in unseren Schulen und in unseren Hochschulen.

(aus: Protokoll der 51. Sitzung im Landtag vonBaden-Württemberg vom 15. Juli 1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.26)


Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
Oettinger
(CDU)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff der CDU-Abgeordnete Oettinger das Wort.
Abg. Oettinger (CDU):

Natürlich gibt es Argumente, die sich im Raum stoßen, und natürlich ist die Religionsfreiheit als Grundrecht ohne Einschränkung ein hohes Verfassungsgebot. Aber Religionsfreiheit und Persönlichkeitsrecht stoßen sich im Raum mit den Grundrechten anderer und mit den Grundwerten von Staat und Land. Wir glauben, dass in dieser Kollision die Einzelfallentscheidung richtig getroffen worden ist, die Grundrechte der Bewerberin fair geprüft worden sind und trotzdem die Grundwerte der Allgemeinheit und die Vorgaben unserer Landes- und Bundesverfassungsnormen das richtige Ergebnis gebracht haben.
Wer sich für diesen Staat als Staatsdiener, als Beamter, bewirbt, hat ein Mäßigungsgebot zu beachten, hat dem Gebot der Neutralität zu genügen.
Wir glauben, dass diese Bewerberin ihre Persönlichkeit zu stark in den Mittelpunkt gestellt hat und das Gebot der Mäßigung und Neutralität in einem öffentlichen Raum, im Umgang mit Kindern, mit Sieben-, Acht-,
Neun-, Zehnjährigen, in der Schule, missachtet hat und deswegen die Bewerbung abzulehnen war.
Wir glauben, dass das Tragen des Kopftuchs bei einer Erzieherin des Staates genau die Integration erschwert und nicht erleichtert hätte.

(aus: Protokoll der 51. Sitzung im Landtag vonBaden-Württemberg vom 15. Juli 1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.26)


Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
Maurer
(SPD)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff der SPD-Abgeordnete Maurer das Wort.
Abg. Maurer (SPD):

Wir glauben mit großer Mehrheit, dass vom Erlauben des Tragens dieses Symbols ein Signal für Ausgrenzung und gegen Integration und damit genau gegen die Politik und das Verfassungsverständnis, die wir für richtig und für notwendig halten, ausgegangen wäre. Wir glauben, es ist notwendig, dass wir bei einer solchen Entscheidung unsere Sicht darauf richten, wie ein solches Signal in der Öffentlichkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber auch in der Öffentlichkeit der Menschen, die beispielsweise aus der Türkei zu uns gekommen sind, und ihrer Kinder verstanden wird.
Ich glaube gerade nicht, dass es in diesem Fall darauf ankommt, was in dem Kopf vor sich geht. Vielmehr kommt es darauf an, welche Signale von dieser Kopfbedeckung ausgehen. Wir haben sehr viele Mädchen mit türkischen Eltern in unseren Schulen. Ich glaube, dass beispielsweise diese Mädchen, von denen sich viele bezüglich der gleichberechtigten Rolle der Frau für das Verständnis unseres Landes und unserer Kultur entscheiden, die Unterstützung, ja geradezu die Parteinahme des deutschen Staates und der deutschen Gesellschaft verdienen und dass wir keine Signale setzen sollten, die in die entgegengesetzte Richtung weisen. Es ist uns außerordentlich wichtig, dass dies bei dieser Gelegenheit klar wird.

(aus: Protokoll der 51. Sitzung im Landtag vonBaden-Württemberg vom 15. Juli 1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.26f.)


Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
Birgitt Bender
(Bündnis 90/Die Grünen)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff die Abgeordnete Birgitt Bender (Bündnis 90/Die Grünen) das Wort.
Abg. Birgit Bender (Bündnis 90/Die Grünen):

Meine Damen und Herren, wir wollen in der Schule auch kein Klima der Jagd auf religiöse Symbole. Was nicht passieren darf, das ist etwa eine Halskontrolle, ob jemand ein Kettchen trägt, an dem ein Kreuz oder etwas anderes hängt.
Aber wo sich bei uns in der Fraktion die Geister scheiden, das ist die Frage, ob der demonstrative Akt des religiösen Bekenntnisses in der Kleidung, wie er sich auch und gerade in dem muslimischen Kopftuch manifestiert, die Grenze des Tolerierbaren überschreitet oder nicht.
Eine starke Minderheit bei uns ist der Auffassung, dass man wegen der Sorge, Persönlichkeitsrechte könnten allgemein normiert werden, dies noch zulassen sollte.
Die Mehrheit hingegen hat gesagt - und das möchte ich hier auch vertreten -, dass, wer als Lehrkraft eine religiöse oder politische Überzeugung hat, diese in der Schule durchaus zur Diskussion stellen sollte. Aber genau um die Diskussion, um den Diskurs geht es. Wer durch die Kleidung, in diesem Fall das Kopftuch, die eigene Überzeugung plakatiert, der oder die lädt eben gerade nicht zum Diskurs ein, sondern konfrontiert nur und tut damit der Demokratie und dem Diskurs in der Schule gerade keinen Gefallen.
Schule ist eben kein Rathaus und kein Bankschalter, sondern für Schülerinnen und Schüler ist die Schule eine Pflichtveranstaltung. Sie müssen hingehen, und sie können sich ihre Lehrkraft nicht aussuchen.

(aus: Protokoll der 51. Sitzung im Landtag vonBaden-Württemberg vom 15. Juli 1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.27)

Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
Kleinmann
(FDP)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff der FDP-Abgeordnete Kleinmann das Wort.
Abg. Kleinmann (FDP/DVP):

Ich sage von hier aus ganz eindeutig: Ob jemand als Pfarrer oder Christ das Kreuz am Revers trägt, ob er als Jude die Kippa auf dem Haupt oder ob er ein Kopftuch auf dem Kopf trägt, das darf letztlich keine Rolle spielen.
Denn was dem Christen recht und dem Juden billig ist, darf nach unserem Grundgesetz und unserer Verfassung einer Muslimin oder einem Muslimen nicht verwehrt werden.
Die Kehrseite der Medaille, meine Damen und Herren, ist die sogenannte,
wiederum mit Artikel 4 Abs. 1 des Grundgesetzes begründete negative Religionsfreiheit. Das heißt, ich darf niemanden zu einem bestimmten Bekenntnis oder Glauben zwingen. Genau hier liegt die Frage: Wie wird zwischen dem einen und dem anderen entschieden? Das Kriterium kann nur lauten: Wenn das Symbol dazu getragen wird, andere missionieren zu wollen, dann muss dieses Symbol abgenommen werden, wenn im Auftrag des Staates, sprich als Lehrerin beim Unterricht, gehandelt wird. Wenn das Symbol dazu herhalten soll, um ein persönliches Bekenntnis abzugeben, darf man es tragen.

(aus: Protokoll der 51. Sitzung im Landtag vonBaden-Württemberg vom 15. Juli 1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.27)

Kopftuchdebatte im Landtag BaWü 1998
Annette Schavan
(CDU)


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Am 15. Juli 1998 debattierte der baden-württembergische Landtag wegen des Falls Ferestha Ludin über das Tragen von Kopftüchern.
In diesem Zusammenhang ergriff die baden-württembergische Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Dr. Annette Schavan (CDU) das Wort.
Dr. Annette Schavan (CDU, Ministerin):

Die weltanschauliche Neutralität des Staates heißt nicht, zu verbieten,
was in dieser Gesellschaft an Religion, an religiöser Praxis und an religiösen
Symbolen präsent ist. [...]
Das alles gilt auch, meine Damen und Herren, nicht nur für Christen und Christinnen, sondern es gilt für die Mitglieder aller großen Religionsgemeinschaften und der großen monotheistischen Weltreligionen -
des Islams, des Judentums und des Christentums - gleichermaßen. [...]
Das alles kann eben nicht Grund sein. Das ist Verletzung von Religionsfreiheit. Das ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Deshalb [...] wird es kein generelles Verbot für Schülerinnen und Studentinnen geben; es wird in Baden-Württemberg keine Verordnung geben, dass Baden-Württemberg ein kopftuchloses Land ist. [...]
Auch nicht im Unterricht. Vielmehr ging es - und damit komme ich zur Begründung - damals beim Referendariat wie heute um eine Abwägung von sehr verschiedenen Gütern, Werten und Erwartungen, die im Spiel sind: Güter und Werte im Blick auf die Bewerberin, Grundrechte im Blick auf die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten. [...]
Güter, die im Blick auf die notwendige, im Grundgesetz ebenfalls vorgeschriebene Objektivität bei der Amtsführung in einem öffentlichen Amt gelten, und schließlich die Neutralitätspflicht der öffentlichen Schulen.
Und jetzt spielt eine Rolle, dass nicht allein in Deutschland, sondern weltweit das Kopftuch eben nicht allein als religiöses Symbol gilt, das Tragen des Kopftuchs nicht zu den religiösen Pflichten einer muslimischen Frau gehört, sondern dieses Kopftuch zwischenzeitlich auch - nicht nur, aber auch - zu einem Zeichen für kulturelle, für zivilisatorische Abgrenzung eingesetzt wird und damit also zwangsläufig auch eine desintegrierende Wirkung zeigt, desintegrierend wiederum mit mehrfachen Konsequenzen.
Die eine Konsequenz ist, dass Mädchen und Frauen von ihren Männern und Vätern wieder gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, um sich auszugrenzen, unabhängig von der Frage, ob sie dies wünschen oder nicht. Die zweite Konsequenz ist, dass es in einer Gesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen leben, um so bedeutsamer ist, dass die, denen die Religionsfreiheit wichtig ist, auch Sorge dafür tragen - das gilt für Christen, für Juden und für Muslime gleichermaßen -, dass nicht öffentliche Signale gesetzt werden, mit denen Integration vermieden wird, sondern dass Signale gesetzt werden, die das Beitragen der großen monotheistischen Weltreligionen zum Frieden und zum Dialog über Kulturgrenzen hinweg befördern.
Damit sind wir beim Punkt: Wenn dann ein Symbol nicht mehr allein als religiöses Symbol eingesetzt wird, sondern eben auch als ein erzwungenes, Frauen aufgezwungenes, und wenn es nicht nur als religiöses Symbol, sondern auch als ein politisches Zeichen eingesetzt wird, dann muss eine junge Frau, der das Tragen des Kopftuchs wichtig ist - und wir sollten respektieren, dass dies ihre persönliche Auffassung ist, an der wir nichts zu nörgeln haben -, auch wissen, dass in dem Moment, in dem sie ein öffentliches Amt übernimmt - in der Schule, als Lehrerin mit der besonderen Beziehung, die zwischen Lehrerinnen und Lehrern einerseits und Schülerinnen und Schülern andererseits besteht -, nicht nur persönliche Motive Berücksichtigung finden, sondern davon auch eine öffentliche Wirkung ausgehen kann und ausgeht. Das ist der springende Punkt, meine Damen und Herren. Wenn Sie so wollen, ist es ein Punkt, der um so bedeutsamer ist - ich sage es noch einmal -, als friedliches Miteinander von Religionen eben im Zweifelsfall nicht nur dazu berechtigt, dass die Beteiligten Toleranz von anderen sich selbst gegenüber erwarten, sondern auch verlangt, dass alle Beteiligten bereit sind zur Konzession, zur Diskretion, zur Toleranz anderen gegenüber in der eigenen Religionsgemeinschaft und im Blick auf Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften.

(aus: Landtags-Drucksache 12/2931 vom 9.6.1998, Auszüge, zit.n.: PuU, 1/1999, S.27)

http://www.teachsam.de/pro/pro_ausl/kopftuch/Ferestha_Ludin_1998/pro_ausl_kopftu_ludin0.htm

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49102
24/09/2003 21:42
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Claudia Poser-Ben Kahla Offline OP
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VERFASSUNGSBESCHWERDE - Urteil im Kopftuch-Streit soll Ende September fallen
02.08.2003 KARLSRUHE, 1. August (dpa). Der seit fünf Jahren schwelende "Kopftuch-Streit" zwischen einer muslimischen Lehrerin und dem Land Baden-Württemberg wird am 24. September abschließend entschieden. Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Tag sein Urteil über die Verfassungsbeschwerde der Frau, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.

Die 1972 in Afghanistan geborene Fereshta Ludin, die seit 1987 in Deutschland lebt und seit acht Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, besteht aus religiösen Gründen darauf, ihr Kopftuch auch im Unterricht zu tragen. Sie sieht in dem Verbot unter anderem das Grundrecht auf freie Religionsausübung verletzt. Das Land hatte 1998 ihre Übernahme in den Schuldienst mit der Begründung abgelehnt, der Staat sei in religiösen Fragen zur Neutralität verpflichtet. Ludin war gegen die Entscheidung durch die Instanzen gezogen und zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht gescheitert.

Quelle: Yahoo / dpa

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49103
24/09/2003 21:45
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Mittwoch 24. September 2003, 21:39 Uhr
Stuttgarter Nachrichten: Stuttgarter Nachrichten zu Kopftuch-Urteil:
Stuttgart (ots) - Stuttgarter Nachrichten zu Kopftuch-Urteil:
Betrachtet man den Spruch des Bundesverfassungsgerichts vor allem
unter juristischem Gesichtspunkt, kann man sagen: Das Gericht hat
sich demonstrativ dem Vorwurf entzogen, in Karlsruhe würde Politik
gemacht; mehr noch: würde Politik ersetzt. Sieht man das Urteil im
Licht einer politischen Amtshilfe, muss man feststellen: Der Zweite
Senat gibt dem Gesetzgeber bei einem gesellschaftspolitisch hoch
brisanten ANZEIGE

Problem keine Orientierung. Er drückt sich um eine
Entscheidung, verweigert eine Rechtssicherheit und überlässt diese
den Ideologen - indem jedes Land, je nach Parteidominanz, die
Kopftuchfrage beantworten kann, wie es will. Schlimmer: Das Gericht
lädt mit seinem Spruch, es komme darauf an, "wie ein Kopftuch auf
einen Betrachter wirken kann", zur spitzfindigen Selbstbedienung im
Grundgesetzladen ein.

ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten

Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=39937
Rückfragen bitte an:

Stuttgarter Nachrichten
Redaktion
Joachim Volk
Telefon:07 11 / 72 05 - 704
Email:cvd@stn.zgs.de
Homepage: http://www.stuttgarter-nachrichten.de

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Mittwoch 24. September 2003, 21:37 Uhr
BVG: Kein Kopftuchverbot in Schulen

Moslemischen Lehrerinnen in Deutschland darf das Tragen von Kopftüchern im Schulunterricht ohne eine klare gesetzliche Grundlage nicht verboten werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht folgte damit zwar der Klage der Lehrerin Fereshta Ludin, die in Baden-Württemberg wegen ihres Beharrens auf einem Kopftuch nicht unterrichten durfte. Das BVG erklärte ein Kopftuchverbot aber gleichwohl als prinzipiell zulässig und forderte eine gesellschaftliche Debatte darüber, inwieweit die Schule offen sein muss für unterschiedliche Religionen und Weltanschauungen.

Die Ausländerbeauftrage der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), bezeichnete das Urteil als ausgewogen und klug. Im emotionsgeladenen Streit um das Kopftuch in Schulen habe das Gericht mit Blick auf die Zuwanderung von Moslems die Eckpunkte für gesetzliche Regelungen benannt. "Wir brauchen eine gesellschaftspolitische Debatte über die Auswirkungen ANZEIGE

der Zuwanderung in Deutschland", sagte Beck in Karlsruhe.

Der Vorsitzende des Zenralrates der Muslime in Deutschland, Nadeem Elyas, zeigte sich dagegen enttäuscht. Er habe sich ein Urteil erhofft, das den Streit endgültig klärt. Nun sei wieder "Unsicherheit" für die Moslems eingetreten, sagte Elyas.

Der Mehrheit der Verfassungsrichter zufolge müssen Bundesländer im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Lehrer und der staatlichen Neutralitätspflicht "eine für alle zumutbare Regelung" suchen. Es sei zwar zulässig, mit einem Kopftuchverbot die Religionsfreiheit von Lehrern einzuschränken; doch wegen der Tragweite solch einer Regelung könne das nur auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen.

Laut BVG steht es nun Baden-Württemberg und anderen Ländern frei zu bestimmen, in welchem Ausmaß sie religiöse Bezüge in der Schule mit Blick auf die wachsende religiöse Vielfalt zulassen wollen.

Drei der Richter folgten diesem Urteil nicht. Nach ihrer Auffassung stellt sich jeder, der Beamter wird, freiwillig auf die Seite des Staates und ist deshalb in seinem Grundrechtsschutz "funktionell begrenzt". Beamtete Lehrer seien deshalb zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und Mäßigung verpflichtet und eine eigene Gesetzesgrundlage für ein Kopftuchverbot nicht nötig.

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http://de.news.yahoo.com/030924/3/3nnrc.html

Mittwoch 24. September 2003, 21:05 Uhr
Länder dürfen grundsätzlich Kopftuch im Unterricht verbieten

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesländer dürfen muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen im Unterricht verbieten. Dazu müssen sie nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch eine «hinreichend bestimmte» gesetzliche Grundlage schaffen. Diese fehle derzeit in Baden-Württemberg.

Das Land habe deshalb mit seiner Ablehnung, die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin in den Schuldienst zu übernehmen, deren Religionsfreiheit verletzt, entschieden die Richter am Mittwoch in Karlsruhe. Drei der acht Richter stimmten allerdings gegen die Entscheidung. Das Urteil löste überwiegend positive Reaktionen aus. (Aktenzeichen: 2 BvR 1436/02 vom 24. September 2003)

Bayern, Niedersachsen, Hessen und Berlin kündigten an, Musliminnen das Unterrichten mit Kopftuch zu untersagen. Baden-Württemberg will das Urteil prüfen und erst danach über eine Neuregelung entscheiden. Nordrhein-Westfalen sieht sich in seiner Praxis bestätigt, das Tragen eines Kopftuches nach Einzelfallprüfung zuzulassen.

Damit erzielte Ludin, die ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen will, in dem langjährigen Rechtsstreit nur einen Teilerfolg. Nach den Worten des Zweiten Senats ist es möglich - wenn auch nicht wissenschaftlich erwiesen -, dass Schulkinder durch die religiös motivierte Kleidung eines Lehrers beeinflusst und Konflikte mit den Eltern ausgelöst werden.

Die Parlamente müssten diese Gefahren einschätzen, meinten die Richter. «Dem zuständigen Landesgesetzgeber steht es frei, die bislang fehlende gesetzliche Grundlage zu schaffen.» Dies erlaube - je nach religiöser Prägung der Region - unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Baden-Württemberg hatte 1998 die Übernahme Ludins mit Hinweis auf die staatliche Neutralitätspflicht in religiösen Dingen abgelehnt, sich aber gegen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung entschieden. Die 1972 in Afghanistan geborene und 1995 eingebürgerte Frau beruft sich dagegen auf ihre Religionsfreiheit. Karlsruhe verwies den Fall zur endgültigen Entscheidung zurück an das Bundesverwaltungsgericht.

Vertreter von Regierungskoalition und Opposition begrüßten es, dass die Entscheidung über ein Kopftuchverbot den Landesparlamenten überlassen bleibe. CDU-Chefin Angela Merkel drängte in der Zeitung «Die Welt» (Montag) auf gesetzliche Kopftuchverbote. Auch der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte, das Kopftuch im Unterricht sei «mit dem Neutralitätsgebot nicht vereinbar». Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), sprach von einem «integrationspolitischen Signal».

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, plädierte für einen Ausgleich zwischen Liberalität und staatlicher Religionsferne. FDP-Chef Guido Westerwelle lobte die Entscheidung. Religion gehöre in den Religionsunterricht, ansonsten hätten die Schüler das Recht, nicht in eine bestimmte Richtung gedrängt zu werden.

Kritik äußerte der Zentralrat der Muslime: Würde das Kopftuch im Schuldienst verboten, käme dies einem Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen gleich. Das Urteil bringe Unsicherheit für die Muslime. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, begrüßte die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung als «Stärkung des Rechts auf Ausübung der religiösen Freiheit».

Ludin äußerte ihre Hoffnung auf eine faire und vorurteilsfreie Auseinandersetzung. Sie habe das Urteil positiv aufgenommen. «Es ging mir nie um eine politische Entscheidung.»

Mit heftiger Kritik wandten sich die drei unterlegenen Richter gegen die Senatsmehrheit. Die grundsätzliche Verfassungsfrage bleibe unentschieden, und die Volksvertretung werde vom Gericht im Unklaren darüber gelassen, wie eine verfassungsgemäße Regelung aussehen könne. Das kompromisslose Tragen eines Kopftuch im Unterricht sei mit dem Neutralitätsgebot eines Beamten nicht vereinbar.

Nach den Worten der Mehrheit des Zweiten Senats unter Vorsitz von Winfried Hassemer sind christliche, aber auch andere religiöse Bezüge in der Schule nicht schlechthin verboten. «Das Kopftuch ist - anders als das christliche Kreuz - nicht aus sich heraus ein religiöses Symbol». Es werde indes in jüngster Zeit verstärkt als ein politisches Symbol des islamischen Fundamentalismus gedeutet - was jedoch nicht die Botschaft Ludins sei. Allerdings komme es für die Beurteilung des Kopftuchtragens darauf an, wie es auf einen Betrachter wirke.

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49104
25/09/2003 09:25
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Hannibal_der_echte Offline
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Am besten hat es der Richter Hassemer zu Wort gebracht: "wie viel fremde Religiosität verträgt die Gesellschaft"?!!!
In meinen Augen wäre das überhaupt kein Problem, wenn die Gesellschaft zugeben würde, daß sie (nocht) nicht soweit ist manches zu akzeptieren. Der entscheidende Punkt warum die Diskussion so hitzig durchgeführt wird ist, daß durch diese Problematik die Gesellschaft gezwungen ist sich selbst im Spiegel zu sehen und das was sie sieht scheint ihr nicht zu gefallen!!! [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]
No body is perfect!! Aber manche bestehen darauf, daß sie es sind!! [Schüchtern] [Ha!] [Breites Grinsen]
Also ein Gesetz muss her!!! Das wäre ehrlich und das müssen alle akzeptieren!! [daumen]
Viele Grüsse!!!
PS: oh ye oh ye was mann alles zu lesen bekommt bei spiegel, SZ und co... [weinen1]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49105
25/09/2003 10:20
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everywhere
Bismillah
Gestern habe ich eine Diskussion über dieses Thema verfolgt (Quergefragt in Südwest RP).
Nun dieses Diskussion spiegelte, meiner Meinung nach, die Meinung der duetschen Bevölkerung in Sachen Kopftuch.
Die Frauenrechtlerin xy (ich habe vergessen wie sie heißt, glaube Schwarzer oder Schwarz o.ä.) hat mit Elan ihre Meinung geäußert. Zu wünschen übrig ließ allerdings die Frauenbeauftragte des ZDM Maryam Weiß (hieß sie, glaube ich).
Ich möchte hier die Diskussion erweitern, also nicht nur das Kopftuch bereden.
Es ist erstens eine Tatsache, dass wir in diesem Lande leben und daher die Gesetze achten müssen. Aber wir sollten unsere Rechte in Anspruch nehmen, z.B vor das BVG ziehen um zu klagen.
Das Problem ist etwas ganz anderes. Wir Muslime sagen nicht was wir wollen, denn wir haben Angst in der Öffentlichkeit darüber zu reden.
Daher kommt eben eine schwachsinnige Aussage von der Frauenbeauftrageten des ZDM (ungefähr): "Eine Muslimin soll das Kopftuch aus Überzeugung tragen, sie soll ihr Verstand benutzen; sie soll nicht dazu gezwungen werden, Weder ein Vater, Bruder noch ein Mann darf ihr das Kopftuch aufzwingen Eine Muslimin die Koptuch trägt ist nicht besser als eine die keins trägt..usw geht das Gesülze. Es gipfelt Schlussendlich in der Aussage:
Das ist der Islam
La Haula wala Quwata illa Billah
Nur damit die Nichtmuslime uns mögen sagen wir das was sie hören möchten.

Ich empfehle dringend folgendes zu lesen:
http://www.al-islaam.de/pdf/dialog.pdf

Da steht alles was ich hier weiter sagen würde

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49106
25/09/2003 10:42
25/09/2003 10:42

A
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Und ich hätte gerne eine Erklärung dafür, warum 1995 das Kruzifixurteil gefällt wurde, aus Gründen der staatlichen Neutralität...also wupp Kruzifixe weg aus deutschen Schulen...und man nun meint, neue Symbole einführen zu können?

PS: das Urteil ist außerdem eh ein Witz...nichts hat sich geändert, es ist und bleibt Ländersache, Berlin, BaWü und Bayern haben schon klar dagegen entschieden.
PS: Die Dame hieß Alice Schwarzer und ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Figuren bezüglich Emanzipation der Frau.

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49107
25/09/2003 10:44
25/09/2003 10:44

A
Anonym
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Zitat:
PS: oh ye oh ye was mann alles zu lesen bekommt bei spiegel, SZ und co...

tja, unangenehm, ne? die Pressefreiheit? [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49108
25/09/2003 11:36
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Nee Kati,
Unangenhemheit ist (zumindest bei mir) eher willkommen! Die Qualität ist der
Upfer und das Problem!!!
Man kann amusiert beobachten, wie (grösse) Denker und Meinungsmacher anfangen wir Kinder zu Argumentiern!! Es ist einfach köstlich!! [lachen1] [Breites Grinsen] [lachen2]
Und gerade deswegen liebe die Gesellschaft!! [winken1]
Und das ernst gemeint!!
Viele Grüsse! [daumen]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49109
25/09/2003 11:42
25/09/2003 11:42

A
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Hannilein, ich habe nicht verstanden, was Du mir jetzt sagen wolltest... [Boah!] [hilfe]

Nur schön, dass ihr immer argumentiert, wie erwachsene, aufrechte Denker.... [Breites Grinsen] [Winken]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49110
25/09/2003 14:55
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Katji warum benutztst du das Plural mit mir?! [Schüchtern] [Breites Grinsen]
Weisst du über 10 Jahre das fährbt ab!! [Winken]
Na dann Schöne Weinachten!! [daumen2]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49111
25/09/2003 17:10
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Schwaben
Aus Spiegelonline:
Zitat:
Inzwischen wächst die Kritik an der Karlsruher Entscheidung. So rechnet der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach damit, dass die Kopftuchdebatte bald wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Die Richter hätten zwar einen konkreten Rechtsstreit geklärt, sich aber um die eigentliche Rechtsfrage gedrückt, sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende im Bundestagam Donnerstag im Südwestrundfunk. Die Länder würden nun unterschiedliche Gesetze zum Tragen religiöser Kleidung in Schulen, aber auch in Gerichtssälen und im Strafvollzug verabschieden.

CDU-Politiker Bosbach: ''Richter haben sich gedrückt''
CDU-Politiker Bosbach: "Richter haben sich gedrückt"
Nach Einführung landesrechtlicher Kopftuch-Verbote sei es wahrscheinlich, "dass Frau Ludin oder andere, die sich dann beschwert fühlen, weil sie nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden, wiederum das Bundesverfassungsgericht anrufen werden" - diesmal mit der Begründung, dass das Parlamentsgesetz eines Landes nicht dem Grundgesetz entspreche. Dann könnte sich das Bundesverfassungsgericht nicht mehr vor der Klärung drücken, betonte Bosbach.

Der CDU-Politiker fügte hinzu, es könne nicht von der Religionsfreiheit gedeckt sein, verbeamteten Lehrern einzuräumen, Kinder religiös zu beeinflussen. Es sei auch ein gewisser Widerspruch, wenn das Kruzifix als christliches Glaubenssymbol in der Regel nicht in der Schule geduldet würde, das Tragen eines Kopftuches hingegen schon.

@ Kati du scheinst nicht die einzige zu sein, die/der den Argument bringt!!!!!!!!!! [Boah!]
Kennst den Typen von irgendwoher? [Schüchtern]
Mich würde interessieren in wie weit er deine emanzipative Ansätze und vorstellungen teilt??!!! [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Schüchtern] [Schüchtern]
Viellllleeeeee Grüssseeee!

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49112
25/09/2003 17:28
25/09/2003 17:28
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Bonn
Hi Voice,
mensch mein Gedanke wollte auch über die Sendung von gestern schreiben. Quergefragt hieß die Sendung.
Also Alice Schwarzer hieß die Frau die immer dazwischen quatschte.
Ich konnte Ihre Meinung nicht teilen. Die Schwarzer war viel zu agressiv und hat alles schwarz gemalt, weil sie meinte das Kopftuch wäre ein Symbol der Unterdrückung. Und das beste war als sie meinte das wäre ein knappes Urteil. Da hab ich mir gedacht na und beim Boxkampf ist es auch 2:1 also.
Die soll sich mal damit abfinden, das das Urteil so ist und fertig.

Das beste war die Dame vom ZDM, die Vertretung hätten die sich echt sparen können.
Der Özdemir war viel neutraler und hat mir gut gefallen mit seinen Aussagen.
Er hat auch gesagt, als das Argument mit dem Kreuz kam, das es hier nicht um ein Mekkabild gingen oder irgendwelche Symbole an die Wand hängen. Hier ginge es einfach darum, ob ein Lehrerin mit Kopftuch lehren darf oder nicht.
Also das ist kein Argument mit dem Kreuz.

Ich habe mal mit Arbeitskollegen gesprochen, und die meisten interessierte das gar nicht ob eine Lehrerin mit Kopftuch arbeitet oder nicht, hauptsache sie ist ein gute Lehrerin.
Und als den Namen Alice Schwarzer nannte, meinten die nur ach die hat schon Spinnweben zwischen den Beinen [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49113
25/09/2003 17:56
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Zitat:
die hat schon Spinnweben zwischen den Beinen
Habe noch nie gehört! [Breites Grinsen] [Breites Grinsen] [Breites Grinsen]

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49114
25/09/2003 18:46
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Okay, aber jetzt stellt euch mal vor wenn eine Christin in Afghanistan OHNE Kopftuch (und dort ist man ja schon emanzipiert wenn man NUR Kopftuch trägt) muslimische Schüler unterrichten möchte... Kann mir nicht vorstellen dass dies ohne empörte Eltern, die Angst davor haben ihren Kindern würden westliche/christliche Werte(die ihren Zöglingen in ihren Augen ungläubiges und verderbendes Gedankengut einpflanzen würden), abgehen würde.- Wenn überhaupt!
Nun kann man natürlich argumentieren Deutschland ist glücklicherweise eine Demokratie und es herrscht Religionsfreiheit, deshalb sollten wir "toleranter" sein- aber die Angst der Menschen vor fremden Einflüssen ist auch hier die gleiche, und es lässt sich nicht bestreiten, dass es durchaus möglich ist, dass diese Lehrerin anderen Moral-und Wertvorstellungen unterliegt aufgrund ihrer religösen Ausrichtung. Ob die nun besser oder schelchter sind, das kann ich nicht beurteilen, aber ich kann es durchaus nachvollziehen, dass Eltern fürchten ihre Erziehung und Wertevermittlung würde in Frage gestellt werden. Naja, im Grunde finde ich sowieso eine strikte Trennung von Religion und Schule (wie es z.B. im französischen System gehandhabt wird) für alle die Beste Lösung- dann sind auch Streitfälle wie dieser, um das Kruzifix etc. hinfällig...

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49115
25/09/2003 18:59
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Hallo,
ich meine das ich heute morgen gehört habe das in NRW Lehrerinnen mit Kopftuch schon arbeiten (6 Frauen?).
Ich glaube kaum das eine Lehrerin mit Kopftuch in irgendeinerweise die Kinder beinflusst.
Die eine Seite ist die Kinder könnten toleranter gegenüber anders gläubigen werden.
Ich bin in eine evangelische Schule gekommen, aber ich bin immer noch Muslime.
Also ich glaube das hat nichts zu sagen.

Es gibt genug Frauen die auch in anderen Berufen benachteiligt werden, weil sie auf das Kopftuch bestehen.
Die Leute haben Angst, und so eine Diskussion in einer Zeit wo der Islam einen schlechten Ruf geniesst, nützt nicht viel, noch.
Vielleicht ändert sich das ja noch.

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49116
25/09/2003 23:03
25/09/2003 23:03

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nee, besser fände ich noch den Aufschrei einiger Bevölkerungsgruppen, wenn ein paar orthodoxe Juden mit Schafslocken und Hut in einer Kreuzberger Schule unterrichten würden...
PS: Spinneweben zwischen den Beinen...tja, Leuten, denen man intellektuell nicht das Wasser reichen kann, kommt man dann mit Vulgärsprache...
Super Niveau!

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49117
25/09/2003 23:07
25/09/2003 23:07

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Nur weil ein CDU Politiker genauso denkt, ist der Gedanke noch nicht verwerflich.
Meine Frage bezüglich des Kruzifix Urteils auf der anderen Seite hast Du mir, Hannilein, noch nicht beantwortet.
PS: Was hat das mit Emanzipation zu tun?

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49118
25/09/2003 23:11
25/09/2003 23:11

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Zitat:
Die soll sich mal damit abfinden, das das Urteil so ist und fertig.

Du hast wohl irgendwas Grundsätzliches an dem Urteil nicht verstanden, Mouna....es gibt nun kein eindeutiges Urteil Für das Kopftuch..alles wie gehabt..jedes Bundesland kann erlauben und verbieten, wie es will...das war wohl nicht im Sinne von Frau Ludin und ihren potenten Geldgebern, die die Fäden gezogen haben. Was schade aber auch!

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49119
26/09/2003 00:22
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Hihi Katja, den Empörungsschrei der Kreuzberger würde ich wohl bis hierher hören... Sehr schöne Vorstellung das, auf die Reaktionen wär ich jetzt mal echt gespannt. Man sollte das mal von Hape Kerkeling testen lassen...
Übrigens studiere ich selbst Lehramt und ich bin der Meinung dass man als Lehrerin natürlich versucht den Kindern gewisse Werte und Moralvorstellungen zu vermitteln- und die beruhen nunmal auf meiner christlichen, bzw. europäischen Erziehung. Da dem Islam meines Wissens nach durchaus andere Werte (ich distanziere mich wieder davon gesagt zu haben sie wären schlechter)zugrunde liegen, kann ich nachvollziehen, dass Eltern nicht begeistert wären ihre lieben Kleinen einem derartigen Zwiespalt von:"Aber meine Lehrerin hat gesagt..."(ich geb jetzt lieber kein Beispiel)auszusetzen.
Aber höhö, Mouna- was würde den Madame zu einem orthodoxen Juden sagen, der eine muslimische Schulklasse unterrichten will, sagen?! Aber mit Hut, versteht sich von selbst!
Danke Katja für diese herrliche Eingebung, ich amüsier mich imer noch köstlich bei dem Gedanken, obwohls ja eigentlich zum Heulen ist...

Re: Leider ist ein Politikum entstanden" Fereshta Ludin über den "Kopftuchfall", #49120
26/09/2003 00:27
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Achso- das Argument mit dem CDU-Politiker hab ich irgendwie nicht ganz verstanden... Liegt wahrscheinlich eh an meinem mangelnden Intellekt, aber- warum ist ein Gedanke denn schlecht nur weil ihn ein Poltiker einer Partei, der du scheinabr nicht gerade zugetan bist, scheinbar auch hatte und ausgesprochen hat?!

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