6. Finanzierung des Studienaufenthalts und des berufsbezogenen Praktikums im Ausland


Studien- und Lebenshaltungskosten

In den meisten der von deutschen Studierenden gewünschten Studienländern sind die durchschnittlichen Gesamtkosten für das Studium höher als in der Bundesrepublik. Dies gilt insbesondere in den Ländern, in welchen zum Teil beträchtliche Studiengebühren erhoben werden.

Für die USA sind z.B. mit jährlichen Gesamtkosten (Reise, Gebühren, Lebensunterhalt) in Höhe von etwa USD 18.000,- zu rechnen.

Wer für die Finanzierung eines Studienaufenthalts im Ausland ein Stipendium erhält, dem werden in der Regel auch die Studiengebühren ersetzt.

a) Möglichkeiten der Förderung eines Studienaufenthalts im Ausland durch ein Stipendium

1. Stipendien für einen Studienaufenthalt im Ausland

Es gibt eine Vielzahl stipendiengebender Organisationen und Stiftungen, die deutsche Studierende, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen wollen, fördern. Daneben gibt es einige Organisationen, die ausschließlich Graduierten, Promovierten oder Hochschullehrern Stipendien für einen Auslandsaufenthalt zur Verfügung stellen. An dieser Stelle seien nur diejenigen Organisationen genannt, die Stipendien an Studierende vergeben:


Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Kennedyallee 50

53175 Bonn

( 0228 882-0



Der DAAD vergibt an Studierende, Graduierte und Promovierte Jahresstipendien, Semesterstipendien und Sprach- und Fachkurs-Stipendien.

Nach einer Erweiterung im Jahr 1997 stehen nunmehr auch Studierenden Stipendien zu Aufenthalten in der ganzen Welt (Ausnahme: Studierende in die USA; hierzu siehe Fulbright-Kommission) zur Verfügung. Allerdings wird der überwiegende Teil dieser Stipendien jetzt als Teilstipendium angeboten, d.h. es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von DM 700,- je Monat vorausgesetzt.


Die Broschüre "Studium, Forschung, Lehre - Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche" gibt im einzelnen Auskunft über Programme und Förderungsmöglichkeiten für Deutsche. Sie ist beim Akademischen Auslandsamt und beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, erhältlich.


Fulbright-Kommission

(Kommission für den Studierenden- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika)

Theaterplatz 1a
Postfach 20 05 55
53177 Bonn

Stipendienzweck

Die Fulbright-Kommission vergibt Teil- und Vollstipendien zur Fortsetzung, Erweiterung oder Ergänzung des Studiums an einer amerikanischen Hochschule. Sie sind bestimmt für deutsche Studierende, die sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren. Spezielle Forschungsvorhaben (Dissertationen etc.), die an einer ganz bestimmten Hochschule durchgeführt werden müssen, können in der Regel nicht gefördert werden. Zweitstudien werden nur als Ausnahme gefördert.

Keine freie Hochschulwahl (Wünsche können/ sollen angegeben werden).

Die deutschen Studierenden müssen sich an einer amerikanischen Hochschule voll immatrikulieren.

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Stipendiums sind:

ein Studium von mindestens vier Semestern an einer Universität zum Zeitpunkt der Abreise, davon mindestens zwei an deutschen Hochschulen und

eine gute fachliche Qualifikation, die durch zwei Gutachten von Professoren nachzuweisen ist,

die fachliche und landeskundliche Vorbereitung auf den Studienaufenthalt in den Vereinigten Staaten

sowie gute englische Sprachkenntnisse, die durch zusätzliche, in der Bundesrepublik Deutschland abzulegende Sprachprüfungen (TOEFL-Test) nachzuweisen sind.


Innerhalb dieses Programms können auch an Studierende und Graduierte der Fachhochschulen Voll- und Teilstipendien vergeben werden.

Bewerbungsschluß: jeweils der 1. Juni m Jahr vor dem beabsichtigten Aufenthalt
Bewerbungsformulare im Akademischen Auslandsamt ab Mitte April
oder über die Web-Page der Fulbright-Kommission: www.uni-bonn.de/fulbright

Vorzugsweise für Teilnehmer an direkten Austauschprogrammen stehen auch Reisestipendien zur Verfügung, die die Kosten der An- und Abreise zu der Gasthochschule in den USA decken sollen.

Bewerbungsschluß: jeweils am 15. Januar in dem Jahr, in dem der Aufenthalt beabsichtigt ist.
Bewerbungsformulare im Akademischen Auslandsamt ab Anfang Dezember
oder über die web-page der Fulbright-Kommission: www.uni-bonn.de/fulbright


The British Council

Hahnenstraße 6
50667 Köln
Stipendien der King Edward VII British-German Foundation

Stipendienzweck

Die Stipendien sind bestimmt für Studierende, die ein akademisches Jahr an einer britischen Universität verbringen möchten.

Bewerbungsvoraussetzungen

Die Stipendien sind in erster Linie für Studierende der Geisteswissenschaften gedacht, die bereits ein fortgeschrittenes Stadium ihres Studiums erreicht haben. Vorzugsweise werden Studierende des 6. bis 8. Semesters berücksichtigt.

Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und bereits über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, um ohne Schwierigkeiten Vorlesungen an britischen Universitäten folgen zu können.



Dr. Carl Duisberg-Stiftung

für das Auslandsstudium deutscher Studierender
Hohenstaufenring 30-32
50674 Köln

Stipendienzweck

Die im Jahre 1923 ins Leben gerufene Dr. Carl Duisberg-Stiftung für das Auslandsstudium deutscher Studierender vergibt Stipendien, um qualifizierten jungen deutschen Naturwissenschaftlern (vorwiegend Chemikern und Physikern) während ihres Studiums oder unmittelbar nach ihrer Promotion einen etwa einjährigen Aufenthalt im europäischen Ausland bei einem anerkannten Forscher für wissenschaftliche Arbeiten zu ermöglichen.


Kommission der Europäischen Union

Generaldirektion Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
200, Rue de la Loi
B-1049 Bruxelles

Die Generaldirektion Wissenschaft, Forschung und Entwicklung hat die Zuerkennung von besonderen Förderungshilfen für Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern in die Zuständigkeit derjenigen F&E-Programme gegeben, für deren Durchführung sie verantwortlich ist.

Im Rahmen dieser Programme kann sie Stipendien vergeben, die es jungen Wissenschaftlern ermöglichen sollen, in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland ihre Ausbildung zu vervollständigen oder dort eine Forschungsarbeit durchzuführen.

Unter Stipendienvertrag ist eine finanzielle Zuwendung zu verstehen, die aus den Etats der sektoriellen F&E-Programme an Forscher (Stipendiaten) verschiedener Ausbildungsstufen vergeben wird zur Durchführung einer Zusatzausbildung, für Praktika, Abordnungen, Austausch, zur Durchführung eines sektoriellen Forschungsprojektes usw., mit dem Ziel, ihre wissenschaftlichen Kenntnisse aufzuwerten oder zu verbreiten und um an der Durchführung der gemeinschaftlichen Forschungsprogramme mitzuwirken.


Carl-Duisberg-Gesellschaft e.V.

ASA-Programm
Lützowufer 6-9
10785 Berlin

Stipendienzweck

Das ASA-Programm (Arbeits- und Studienaufenthalte in Entwicklungsländern) will Studierende und Graduierte dazu anregen, nach Abschluß ihrer Ausbildung im Bereich der Entwicklungspolitik tätig zu werden. Während drei- (in Sonderfällen bis sechs-) monatiger Aufenthalte in Entwicklungsländern sollen die Stipendiaten die Möglichkeit erhalten, praktische Erfahrungen innerhalb konkreter Entwicklungsvor-haben zu sammeln und diese mit ihren theoretischen Kenntnissen zu verbinden.

Studierende aller Fachrichtungen können sich für die im ASA-Programmkatalog ( wird jährlich im Juni herausgegeben ) ausgeschriebenen Vorhaben bewerben bzw. einen eigenen Vorschlag nach den Kriterien des ASA-Programms vorlegen. Seit 1970 werden gezielt entwicklungsländerorientierte Studiengänge in das Programm einbezogen.

Bewerbungsschluß: Anfang November im Jahr vor dem beabsichtigten Aufenthalt


2. Förderung des Auslandsstudiums durch Stiftungen

Eine Reihe von Organisationen und Stiftungen gewähren ihren Stipendiaten auch eine Förderung für die Durchführung eines Studienaufenthaltes im Ausland. Die nachfolgende Aufzählung von Stipendiengebern ist nicht abschließend.

Eine Auflistung der stipendiengebenden Organisationen und Stiftungen in der Bundesrepublik sind zu finden in:

" Studieren mit Stipendien ", herausgg. vom Deutschen Studentenwerk e.V.


Cusanus-Werk

Bischöfliche Studienförderung

Annaberger Straße 283

53175 Bonn

( (0228) 37 80 37


Das Cusanus-Werk legt Wert darauf, daß seine Stipendiaten während der Förderungszeit ihr Studium im Inland durch einen halb- oder einjährigen Auslandsaufenthalt ergänzen. Hierfür gewährt es einen nach Ländern gestaffelten Auslandszuschlag, erstattet die Reisekosten in voller Höhe und ersetzt die Studiengebühren. Gefördert werden auch Sprachkurse im europäischen Ausland.

Friedrich-Ebert-Stiftung

Godesberger Allee 149
53175 Bonn
( (0228) 88 31


Die Friedrich-Ebert-Stiftung fördert u.a. deutsche Studierende aller Fachrichtungen, die an einer wissenschaftlichen deutschen Hochschule studieren. Überdurchschnittliche wissenschaftliche Eignung, ausgeprägte Reife des Charakters und staatsbürgerliches Verantwortungsbewußtsein werden vorausgesetzt.

Friedrich-Naumann-Stiftung

Margaretenhof
Königswinterer Str. 2-4
53639 Königswinter
( (0223) 701-0


Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert zwar vor allem graduierte und promovierende Studierende, gewährt aber auch Stipendien für Erststudien an deutsche Studierende, deren Begabung einen überdurchschnittlichen Studienabschluß sowie besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten läßt und die einer wirtschaftlichen Hilfe bedürfen. Die materielle Förderung wird durch eine ideelle Förderung ergänzt, die der politischen und wissenschaftlichen Weiterbildung der Stipendiaten dient.

Institut für Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Rathausallee 12
53757 Sankt Augustin
( (02241) 246-0


Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert überdurchschnittlich begabte deutsche Studierende und ermöglicht ihnen durch die Vergabe von Stipendien ein gründliches Studium. Sie bietet außerdem mit einem studienbegleitenden Seminarprogramm Gelegenheit zum politischen und fachübergreifenden wissenschaftlichen Gedankenaustausch im In- und Ausland. Um ein Stipendium können sich deutsche Studierende bewerben, deren Persönlichkeit und Begabung besondere wissenschaftliche Leistungen erwarten lassen. Die Bewerber sollen politisches Verantwortungsbewußtsein und soziale Aufgeschlossenheit mitbringen und bereit sein, in Einrichtungen und Organisationen von Hochschule, Politik und Gesellschaft mitzuarbeiten.

Nach Ablauf der Probeförderungszeit von mindestens einem Jahr können Stipendiaten der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Stipendium für ein Studium im Ausland erhalten.


Hans-Böckler-Stiftung

Studien- und Mitbestimmungsförderungswerk des DGB
Berta-von-Suttner-Platz 3
40227 Düsseldorf
( (0211) 7 77 80


Die Hans-Böckler-Stiftung fördert vor allem Studierende aller Fachrichtungen aus Arbeiterfamilien, die bereit sind, sich gesellschaftspolitisch und gewerkschaftlich zu engagieren.

Studienstiftung des deutschen Volkes

Mirbachstraße 7
53173 Bonn
( (0228) 35 40 91


Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studierende aller Fachrichtungen in einer über das eigentliche Fachstudium hinausreichenden Art und Weise. In diesem Zusammenhang werden jährlich rund 450 Auslandsstipendien als Zuschläge zum fortlaufenden Grundstipendium vergeben.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Stafflenbergstr. 76
70184 Stuttgart
( (0711) 2 15 91


Voraussetzung für die Aufnahme ist eine Begabung, die einen überdurchschnittlichen Studienabschluß erwarten läßt. Darüber hinaus wird erwartet, daß der Bewerber Fähigkeit und Bereitschaft mitbringt, sich aktiv in der Kirche und in der Gesellschaft zu engagieren. Im Rahmen der Erstförderung hat der aufge-nommene Student die Möglichkeit, einmal in seinem Studium ein Studienjahr an einer ausländischen Universität zu verbringen.


b) Förderung von Studierendenaustauschprogrammen der Hochschulen durch das Land Baden-Württemberg

1. Landesprogramme

Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg stellt zur Förderung des Studierendenaustausches etwa 110 Jahresstipendien zur Vergabe an ausländische Studierende zur Verfügung. Diese Stipendien werden von den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg im Rahmen bestehender Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen in der Regel auf der Basis der Gegenseitigkeit vergeben; es kommt daher mindestens eine gleich große Zahl deutscher Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, in den Genuß einer Förderung durch die jeweilige ausländische Partnerhochschule, meistens durch die Bereitstellung von Studienplätzen, für die keine Studiengebühren erhoben werden.

Gerade der Studierendenaustausch mit nordamerikanischen Hochschulen konnte in den letzten Jahren beträchtlich verstärkt werden ("Baden-Württemberg-Programm").

Mit den Universitäten im Staate Oregon besteht der zahlenmäßig umfangreichste deutsch-amerikanische Studierendenaustausch, der Studierenden aus Baden-Württemberg ca. 40 Studienplätze pro Jahr bietet (Karlsruhe: 4). Daneben werden noch Plätze für BAFöG-(oder von anderen Stiftungen) Geförderte angeboten.

Weiter existiert ein Austausch mit Hochschulen im Staat Connecticut mit ca. 20 Plätzen für baden-württembergische Studierende im Jahr (Karlsruhe: 2 - 3).

Der Studierendenaustausch mit der University of Massachusetts ist auf die Standorte dieser Universität in Amherst, Boston, Dartmouth, Lowell und Worcester ausgedehnt worden. Dabei stehen für Land Baden-Württemberg ca. 50 Plätze zur Verfügung (Karlsruhe: 5).

Das vierte große Landesaustauschprogramm besteht mit den Hochschulen in der Provinz Ontario in Kanada, wobei 50 Plätze (für alle baden-württembergischen Hochschulen) im Jahr zur Verfügung stehen (Karlsruhe: 5).

1996 wurde ein Austauschabkommen mit den staatlichen Hochschulen in North Carolina abgeschlossen mit insgesamt 20 Plätzen (Karlsruhe: 2).

Das jüngste Programm ist der Austausch mit den 3 großen staatlichen Hochschulen in Arizona, wobei insgesamt 20 Plätze angeboten werden (Karlsruhe: 2).

Ganz neu ist ein Abkommen mit der Provinz South Australia mit den 3 Hochschulen in Adelaide (University of South Australia, University of Adelaide und Flinders University). Dabei können pro Jahr 3 Studierende aus Karlsruhe nominiert werden.


Auskünfte über die Möglichkeiten der Teilnahme an diesen Studierendenaustauschprogrammen gibt das Akademische Auslandsamt.


2. Förderung des Auslandsstudiums deutscher Studierender durch das Land Baden-Württemberg



Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg stellt den einzelnen Hochschulen einen Fonds zur Förderung des Auslandsstudiums deutscher Studierender zur Verfügung.

Aus diesem Fonds können qualifizierte deutsche Studierende gefördert werden, die durch die Hochschulen insbesondere im Rahmen der "Landesprogramme", bevorzugt mit Hochschulen in außereuropäischen Ländern, ins Ausland zur Durchführung eines Studienaufenthaltes oder zur Ableistung von Praktika oder Praxissemestern vermittelt werden.

Deutsche Studierende können gefördert werden, die für einen Auslandsaufenthalt von anderen Stellen eine Förderung für denselben Zweck nicht erhalten. Es können Zuschüsse gewährt werden, die einen Teil der auslandsbedingten Mehrkosten, wie zusätzlich im Ausland entstehende Lebenshaltungskosten und Reisekosten, teilweise decken. Die Einzelheiten dieser Förderungsart ergeben sich aus den "Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung Baden-Württemberg über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Auslandsstudiums", die beim Akademischen Auslandsamt eingesehen werden können.

Die Fördermittel werden von den Hochschulen auf schriftlichen Antrag des Bewerbers vergeben.

In Karlsruhe werden aus diesem Fonds Reisekostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte gezahlt (sofern nicht von anderer Seite entsprechende Mittel gewährt werden). Dabei wird die Tabelle des Deutschen Akademischen Austauschdienstes für Reisekostenbeihilfen bei Auslandspraktika angewendet.

Mit Vorzug werden die Teilnehmer an den Austauschprogrammen des Landes mit Nordamerika und mit den Partnerregionen unterstützt; um mit den begrenzten Mitteln möglichst viele Studierende zu unterstützen, können die einzelnen Förderbeträge von den Tabellensätzen abweichen.

Anträge sind unter Verwendung eines speziellen Anragsformulars beim Akademischen Auslandsamt vor der Abreise zu dem Auslandsaufenthalt zu stellen. Nur in Ausnahmefällen können auch Aufenthalte innerhalb Europas unterstützt werden.

Die geförderten Studierenden verpflichten sich, nach Rückkehr dem Akademischen Auslandsamt einen schriftlichen Bericht vorzulegen sowie die entstandenen Reisekosten nachzuweisen ( Flugticket etc.).


c) Förderungsmöglichkeiten für Diplom-/ Studienarbeiten
Immer wieder wird nach Stipendien oder anderen Fördermöglichkeiten für Diplom- oder Studienarbeiten im Ausland gefragt.

Es gibt grundsätzlich keine Stipendien für solche Aufenthalte.

Eine begrenzte Unterstützung ist möglich innerhalb bestehender Austauschprogramme, z.B. im Rahmen von SOKRATES/ ERASMUS innerhalb Europas; sehr begrenzt auch bei Aufenthalten an Hochschulen in den Partnerregionen bzw. in den nordamerikanischen Partnerstaaten/-provinzen.

Falls die Erstellung einer Diplom- oder Studienarbeit in den Zusammenhang mit einem Praktikantenaufenthalt an der Gastuniversität gestellt werden kann, ist es möglich, über das IAESTE-Lokalkommittee der Universität Karlsruhe (Karlstrasse 42/44, Zi. 109; Mo 20 - 21 h, Do 11 - 12 h) einen Zuschuß zu den Reisekosten beim deutschen Akademischen Austauschdienst - DAAD - zu beantragen (Vorlauf: mindestens 2 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes; nur außerhalb Europas).

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Beantragung eines Zuschusses beim Akademischen Auslandsamt (vgl. auch oben, d)). Die zur Zeit zur Verfügung stehenden Mittel erlauben auch hier nur die mögliche Bewilligung eines Zuschusses zu den Reisekosten in Anhalt zu den Tabellensätzen der Reisekostenunterstützung durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst anläßlich von Auslandspraktika.


d) Förderung von Auslandsaufenthalten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG)

Deutsche Studierende können auch für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. Auf die Förderung eines Auslandsstudiums besteht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ein Rechtsanspruch, wenn neben dem Vorliegen der üblichen Fördervoraussetzungen wie bei der Inlandsförderung zusätzlich

- das Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist un>

- zumindest ein Teil des Auslandsstudiums auf das Studium angerechnet werden kann oder

- die Ausbildung im Inland nicht durchführbar ist,

- und die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind.

Nach dem Ausbildungsstand förderlich ist ein Auslandsstudium, wenn der Studierende in der gewählten Fachrichtung die Grundkenntnisse während einer zumindest einjährigen Ausbildung bereits erlangt hat.

Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in der Regel für ein Jahr gefördert. Der Beginn der Ausbildung im Ausland muß innerhalb der Förderungshöchstdauer erfolgen.

Seit 1.7.1996 wird das Auslandsstudium auf die Förderungshöchstdauer angerechnet, d.h. die Förderungshöchstdauer verlängert sich dadurch nicht mehr. Es kann allerdings eine Auslandsförderung als Volldarlehen gewährt werden, allerdings mit einer Verzinsung (derzeit 8,5%).

Bei einem Studium im Ausland werden folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet:

ein Auslandszuschlag,

die nachweisbar notwendigen Studiengebühren und

Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort und

Zuschlag zur Krankenversicherung bei Abschluß einer Auslandskrankenversicherung (monatlich DM 75,-).

Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden bis zur Höhe von maximal DM 9000,- je Studienjahr geleistet. Über diesen Betrag hinaus können Studiengebühren nur geleistet werden, wenn die Ausbildung nur an der gewählten Hochschule möglich ist, oder wenn im Einzelfall ein besonderes Studienvorhaben nur an der gewählten ausländischen Hochschule durchgeführt werden kann und im Hinblick auf die Leistungen des Studierende besonders förderungswürdig ist.

Nachweisbar notwendige Aufwendungen für Reisen zum Ausbildungsort werden grundsätzlich je Studien-halbjahr, bei einem Ausbildungsort außerhalb Europas für eine Hin- und Rückreise geleistet.

Da der Bedarf durch die bei Auslandsstudien vorgesehenen Zusatzleistungen erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Studiums im Ausland haben, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens im Inland selbst keine Förderung erhalten.

Für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland, das im Zusammenhang mit dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule im Inland gefordert wird, wird nach § 5 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Ausbildungsförderung geleistet, wenn die inländische Ausbildungsstätte oder die zuständige Prüfungsstelle anerkennt, daß diese fachpraktische Ausbildung den Anforderungen der Prüfungsordnung an die Praktikantenstelle genügt, und ausreichende Sprachkenntnisse vorhanden sind (gilt nur noch, wenn in der betreffenden Prüfungsordnung ein Auslandspraktikum zwingend vorgeschrieben ist).

Studierende, die für ein Auslandsstudium gefördert werden, erhalten die hierdurch bedingten Mehrkosten (Auslandszuschläge, Studiengebühren, Reisekosten) - wohlgemerkt, innerhalb der Förderungshöchstdauer - nicht als Darlehen, sondern als Zuschuß. Diese Regelung stellt nach Meinung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Auslandsstudiums dar.

In jedem Falle sind für das Auslandsstudium ausreichende Sprachkenntnisse erforderlich. Der Nachweis der ausreichenden Sprachkenntnisse kann durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses eines Universitätslektors oder eines ausländischen Kulturinstitutes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines Philologen mit der Fakultas für das höhere Lehramt oder eines vereidigten Dolmetschers geführt werden. Das Zeugnis soll den Hinweis enthalten "Zur Vorlage bei dem Amt für Ausbildungsförderung". Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist nicht erforderlich, wenn

der Student bereits ein Jahr eine Ausbildungsstätte in einem Land oder Landesteil besucht hat, in der die Sprache gesprochen wird, in der am Ausbildungsort unterrichtet wird

wenn er die Hochschulreife auf einem doppel- oder fremdsprachigen Gymnasium erlangt hat, an dem in

derselben Sprache wie am Ausbildungsort unterrichtet wird oder wenn er

die Landes- und Unterrichtssprache für die Dauer von sechs Jahren an einer Schule gelernt hat.

Zuständig für die Förderung im Ausland sind die folgenden, von den Ländern bestimmten Ämter für Ausbildungsförderung, denen jeweils ein bestimmter Länderbereich zugewiesen worden ist:

Schweiz, Liechtenstein:

Landesamt für Ausbildungsförderung Baden-Württemberg

beim Regierungspräsidium Stuttgart

Breitscheidstraße 4

70174 Stuttgart

( (0711) 20 50-42 88


Österreich:

Amt für Ausbildungsförderung der Stadt München

Schwanthaler Straße 40

80336 München

( (089) 233 8527


Italien:

Bezirksamt Charlottenburg von Berlin

Abtlg. Sozialwesen - Amt für Ausbildungsförderung -

Otto-Suhr-Allee 100

10585 Berlin

( (030) 34 30 23 40


Amerika (ohne USA), Australien, Ozeanien:

Der Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Landesamt für Ausbildungsförderung

Rembertiring 8-12

28195 Bremen

( (0421) 3 61 29 78


Afrika, Asien (mit Ausnahme des in Asien gelegenen Teils der GUS-Staaten), Europäischer Teil der Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika:

Behörde für Wissenschaft und Forschung in Hamburg

Landesamt für Ausbildungsförderung

Papenstr. 27

22089 Hamburg

( (040) 24 88 02


Griechenland, Jugoslawien, Zypern, Stadt Paris:

Studentenwerk Marburg - Amt für Ausbildungsförderung -

Erlenring 5

35037 Marburg/Lahn

( (06421) 29 60, 29 62 03


Belgien, Luxemburg, Niederlande:

Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Hannover - Schulamt -

Röselerstraße 2

30159 Hannover

( (0511) 16 78 41 90


Großbritannien, Irland:

Amt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen

Theaterplatz 14

52062 Aachen

( (0241) 45 50


Frankreich (ohne Paris), Bulgarien, Polen, Rumänien, GUS-Staaten, Tschechoslowakei, Ungarn:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Amt für Ausbildungsförderung

Postfach 1355

55206 Ingelheim

( (06131) 26 30


Malta, Portugal, Spanien:

Amt für Ausbildungsförderung

der Stadt Saarbrücken

Großherzog-Friedrich-Straße 6

66111 Saarbrücken

( (0681) 9 05 13 89


Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden:

Amt für Ausbildungsförderung der Stadt Flensburg

Postfach 2742

24937 Flensburg

( (0461) 8 52 27 60



BAFöG - Auslandszuschläge (Stand: 1. Juli 1998)


in Europa für

DM
DM

Belgien
100
Malta
120

Bosnien-Herzegowina
230
Moldavien
180

Bulgarien
120
Niederlande
100

Dänemark
210
Norwegen
250

Estland
180
Österreich
160

Finnland
210
Polen
120

Frankreich (ohne Paris)
210
Portugal
120

Paris und Bordeaux
250
Rumänien
120

Griechenland
120
Russ.Föderation
260

Großbritannien
210
Schweden
210

Irland
100
Schweiz
220

Island
310
Slowakei
120

Italien
120
Slowenien
120

Jugoslawien
120
Spanien
120

Kroatien
160
Tschechische Republik
120

Lettland
280
Ukraine
280

Luxemburg
100
Ungarn
120

Litauen
180
Weißrußland
180

Makedonien
120


in Afrika für

DM
DM

Ägypten
180
Marokko
120

Äthiopien
280
Namibia
120

Botsuana
280
Nigeria
430

Burkina Faso
330
Ruanda
480

Côte d’Ivoire
330
Sambia
280

Gabun
380
Senegal
330

Gambia
280
Sierra Leone
180

Ghana
230
Simbabwe
120

Kamerun
280
Sudan
280

Kenia
230
Südafrika
120

Kongo,Demokr. Republik 880
Tansania
230

Kongo, Republik
580
Tschad
530

Lesotho
180
Tunesien
160

Madagaskar
230
Uganda
380

Mauritius
230


in Amerika für

DM
DM

Argentinien
350
Kanada
120

Bolivien
180
Kolumbien
330

Brasilien
460
Kuba
280

Chile
160
Mexiko
280

Costa Rica
180
Nicaragua
230

Ecuador
180
Paraguay
230

El Salvador
180
Peru
330

Guatemala
280
Trinidad und Tobago
180

Haiti
280
Uruguay
260

Honduras
230
Venezuela
380

Jamaika
280
Vereinigte Staaten
230

New York City
310


in Asien für

DM
DM

Armenien
180
Libanon
330

Aserbaidschan
230
Malaysia
180

China(ohne Hongkong)
180
Nepal
180

Hongkong
380
Pakistan
180

Georgien
280
Philippinen
280

Indien
180
Singapur
330

Indonesien
280
Sri Lanka
280

Iran
180
Syrien
230

Israel
160
Tadschikistan
330

Japan
780
Taiwan
430

Jemen
180
Thailand
230

Jordanien
280
Türkei
140

Kasachstan
380
Turkmenistan
230

Kirgisistan
180
Usbekistan
180

Korea, Dem. Volksrep.
480
Vereinigte Arabische Emirate
180

Korea, Republik
430
Vietnam
250


in Australien bzw.

Ozeanien für

DM DM
Australien
170
Neuseeland
120

Papua-Neuguinea
330



e) Förderung von Forschungsaufenthalten im Ausland im Rahmen des Landesgraduiertenförderungsgesetzes


Das Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses vom 23. Juli 1984 (GBl. S.477) eröffnet die Möglichkeit, Hochschulabsolventen mit Stipendien zu fördern, die an einer inten-siven wissenschaftlichen Weiterbildung interessiert und hierfür geeignet sind.

Es können die Vorbereitung auf die Promotion oder die Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens an Kunsthochschulen gefördert werden. Die Bewerber müssen ein Hochschulstudium abgeschlossen haben und als Doktoranden an einer baden-württembergischen Hochschule angenommen worden sein. Ein Professor muß die wissenschaftliche Betreuung des Arbeitsvorhabens übernommen haben. Ob eine Förderung gewährt werden kann, hängt von Leistungskriterien ab, also von der persönlichen Qualifikation des Bewerbers und von der Qualität seines Arbeitsvorhabens.

Die Stipendien werden als Zuschüsse gewährt. Das Grundstipendium beträgt monatlich DM 1200; es wird unter bestimmten Voraussetzungen um einen Familienzuschlag von DM 300 erhöht. Für die Beschaffung von Arbeitsmitteln und für Reisekosten, die zur Durchführung des Arbeitsvorhabens erforderlich sind, können besondere Zuwendungen bewilligt werden.

Im Rahmen dieses Landesgraduiertenförderungsgesetzes können auch längere Auslandsaufenthalte, z.B. an Forschungseinrichtungen ausländischer Universitäten, die für die Durchführung des wissenschaftlichen Arbeitsvorhabens notwendig sind, mit Stipendien gefördert werden. Wenn die Hochschule die Notwendigkeit des beantragten Auslandsaufenthaltes im Rahmen der vorgesehenen Promotion bescheinigt, gewährt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) - neben den von der Hochschule weitergezahlten Landesstipendien - für Auslandsaufenthalte von mehr als einmonatiger Dauer Zusatzstipendien zu den Lebenshaltungskosten im Ausland und Zuschüsse zu den Reisekosten, Studiengebühren, Materialkosten und zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Anträge auf Gewährung der genannten Zusatzleistungen für Auslandsaufenthalte sind an den Deutschen Akademischen Austauschdienst zu richten. Weitere Auskünfte über das Verfahren für die Förderung längerer Auslandsaufenthalte erteilt das Studentensekretariat.

http://www.uni-karlsruhe.de/~aaa/deutsch/studimaus/Finanzierung.html