hallo zusammen,

in der zwischenzeit habe ich mich durch die thematik der dt. und islamischen eheverträge gewühlt. und habe dazu nun auch eine klar linie gefunden.

allerdings konnte mir bisher niemand sagen, wie die Vorgehensweise bei den islamischen eheverträgen ist.

Punkt 1:
ich habe von huda den dt. vordruck für einen islamischen ehevertrag bekommen, den ich bereits für meine ansprüche abgewandelt habe.
So - und was nun?
lass ich den ins französische übersetzen, damit der scheich (notar) bei der eheschließung weiss, was er in den ehevertrag schreiben muss, denn der kann kein deutsch lesen? (ich heirate mich zwei scheichs im hotel und nicht auf dem standesamt)
oder muss ich die dt. ausfertigung ins französische übersetzen und vorher von einem notar beglaubigen? macht aber keinen sinn, da der scheich ja ein notar ist?
Oder nimmt er die französische, unbeglaubigte Version und schreibt es nur einfach ins arabische um und wir unterschreiben?

Punkt 2:
was mache ich dann mit dem arabischen ehevertrag? muss ich diesen übersetzen lassen und wie die heiratsurkunde durch die beiden ämter und die dt. botschaft beglaubigen lassen?

Punkt 3:
das separate papier, dass mir die freie berufswahl und jederzeit die aus- und einreise mit meinen kindern garantiert - wird das in den ehevertrag geschrieben, oder in ein separates papier, da ich das ja bei evtl. kindern immer an der passkontrolle vorzeigen muss?

freue mich über jeder antwort.

lieben gruß
marion
[winken3]