B E S U C H S V I S U M
(Tunesische Staatsangehörige und in Tunesien wohnhafte Ausländer)

PERSÖNLICHE VORSPRACHE, UNTER VORLAGE FOLGENDER DOKUMENTE :

1) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger als das beantragte Visum)

2) 1 Photo

3) - Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) von einer in Deutschland
wohnhaften Person. Die Unterschrift und Bonität auf der Einladung muß von der zuständigen
Ausländerbehörde bestätigt sein. Die Vorlage des Originals ist erforderlich.

- oder evtl. Nachweis der Finanzierung durch eigene Mittel, sofern entsprechende eigene Situation / Einkommen (siehe Punkt 7) nachgewiesen wird. In diesem Fall zusätzlich formlose Einladung zur Erläuterung des Reisezwecks.

Wenn sich der Reisezweck nicht aus der Verpflichtungserklärung ergibt (z.B. bei nahen Verwandten),
ist es ratsam zur Vermeidung von Zweifeln eine zusätzlich formlose Einladung vorzulegen, in der der
Einlader den Grund der Besuchsreise schildert.

4) ggfs. Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung der Person, die Sie einlädt

5) bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug

6) Reisekrankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer

7)a Gehalts-/Lohnempfänger und Beamte

- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums und Urlaubsbescheinigung

- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis

- Überblick der jährlichen Sozialversicherungsbeiträge (CNSS)

- letzten drei Gehalts-/Lohnbescheinigungen

7)b Geschäftsleute/Firmeninhaber

- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt

- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung
/Steuerbescheinigungen

7)c Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung

7)d Rentner
- Rentenausweis

7)e Personen ohne eigenes Einkommen (Schüler, Studenten, Hausfrauen, Arbeitslose, …)

- entsprechende Arbeitsnachweise gemäß 7a bis 7c der Person, die den eigenen Unterhalt sichert (Eltern,Ehegatten)

- ggfs. Studentenausweis/Einschreibung bei der Universität oder Schulbescheinigung

8) Minderjährige (unter 18 Jahre)

zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, ein Elternteil sollte bei Antragstellung anwesend sein

Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggfs. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer
Kopie vorgelegt werden.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.

Gebühr:
35 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)

Bearbeitungsdauer: min. 24 Stunden, für Staatsangehörige einiger Länder 10 Tage