Merkblatt für die Eheschliessung mit tunesischen Staatsangehörigen

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann also nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten erfolgen.

Eheschliessung in Tunesien

Der tunesische Standesbeamte verlangt von dem deutschen Verlobten folgende Unterlagen:

Ehefähigkeitszeugnis, mit einer von der Botschaft gefertigten französischsprachigen ergänzenden Bescheinigung
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde mit beglaubigter französischer Übersetzung
Geburtsurkunde neueren Datums mit beglaubigter französischer Übersetzung
Reisepaß oder sonstigen Nachweis der Staatsangehörigkeit
von einem in Tunesien ansässigen Arzt ausgestelltes medizinisches Gesundheitszeugnis
ggfs. Heirats- oder Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter französischer Übersetzung
Bei der Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen mit einer tunesischen Verlobten wird eine Bescheinigung eines islamischen Geistlichen verlangt, aus der hervorgeht, daß der nicht-muslimische Verlobte zum Islam übergetreten ist. Bei der Eheschließung eines tunesischen Verlobten mit einer deutschen Staatsangehörigen bzw. bei einer Eheschließung zwischen zwei nicht muslimischen Ausländern wird diese Bescheinigung nicht verlangt.
Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige tunesische Standesamt erteilen! Die/der tunesische Verlobte sollte sich unmittelbar mit diesem in Verbindung setzen.

Für die Unterlagen (Punkte 2,3 und 6) ist grundsätzlich eine Übersetzung durch einen staatlich anerkannten Übersetzer ausreichend.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur auf Antrag von dem für Sie zuständigen Standesamt (i.d.R. letzter Wohnsitz) in Deutschland, - nicht aber von der Botschaft - ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen sind hierzu erforderlich:

a) deutsche/r Verlobte/r:
Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde
Geburtsurkunde
Reisepaß oder anderen Nachweis der Staatsangehörigkeit
ggfs. Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen

b) tunesische/r Verlobte/r:

legalisierte Geburtsurkunde (Certificat de naissance) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte Meldebescheinigung (Certificat de résidence) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
legalisierte eidesstattliche Erklärung über den Personenstand (Déclaration sur l'honneur) mit beglaubigter deutscher Übersetzung
beglaubigte Photokopie des Passes
ggfs. legalisierte Heirats- und Scheidungsurkunden aus früheren Ehen mit beglaubigter deutscher Übersetzung

Rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen nur das zuständige deutsche Standesamt erteilen!

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Urkunde und erfolgt ausschließlich durch entsprechenden Stempelaufdruck auf dem Original (nicht auf Übersetzungen oder Photokopien!!!)

Folgende Behörden müssen ihren Legalisationsvermerk nacheinander anbringen:

I) Urkunden der Standesämter und sonstigen Verwaltungsbehörden

Gouvernorat
Ministère des Affaires Etrangères/Direction des Affaires Consulaires, Avenue de la Ligue Arabe, Nord Hilton, 1002 Tunis - Belvédère Tel.: 71 84 75 00, 71 84 70 10
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
II) Urkunden der Justizbehörden (Urteile, Gerichtsbeschlüsse)

Ministère de la Justice, Bd.Bab Bénat, 1006 Tunis-La Kasbah
Tel: 71 56 14 40
Ministère des Affaires Etrangères, Adresse wie oben
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Tunis
Anträge auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung können bei der Botschaft unter Vorlage des Reisepasses, zweier Passbilder sowie der legalisierten und in die deutsche Sprache übersetzten Heiratsurkunde gestellt werden. Für dieses Visum ist die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zwingend vorgeschrieben. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 - 8 Wochen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen die Visa-Abteilung der Botschaft

Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland

Die tunesischen Behörden stellen keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Der tunesische Verlobte muß deshalb über das zuständige deutsche Standesamt des beabsichtigten Eheschließungsortes beim Oberlandesgericht einen Antrag auf Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Grundsätzlich muss der tunesische Verlobte die selben o.a. Unterlagen vorlegen.

Rechtsverbindliche Auskunft erteilt Ihnen das zuständige deutsche Standesamt.

Bei einer Heirat in Deutschland ist der tunesische Ehegatte nach tunesischem Recht verpflichtet, diese Eheschließung innerhalb 3 Monaten bei dem zuständigen tunesischen Konsulat anzuzeigen.

Beglaubigte Übersetzungen werden u.a. von folgenden Übersetzern gefertigt:

Abdessatar Bouricha
Vereidigter Übersetzer
Traducteur assermenté
67, Rue de Yougoslavie, 1001 Tunis
Tel.: 71 25 57 13 Tel./Fax: 71 33 51 12

Slaheddine Chetoui
Vereidigter Übersetzer in Tunesien
Traducteur assermenté en Tunisie
32, Av. Bab Benat, 1006 Tunis
Tel./Fax: 71 57 12 98

Abderrazak Habibi
67, Rue de Yougoslavie, 1001 Tunis
Tel./Fax: 71 33 42 68

Mohsen Beskri
Sediri-Services
8, Av. de Carthage, 1001 Tunis
Tel./Fax:71 34 50 05

Anouar Sediri
Sediri-Services
22, Av. Habib Thameur, 1001 Tunis
Tel/Fax: 71 34 07 91

http://www.tunis.diplo.de/de/informationen/service/Eheschliessung.html