Hallo Claudia,

ich bin erst seit ein paar Tagen hier, aber ich finde es super informativ und bin froh das ich Euch gefunden habe.
Ich bin seit knapp einem halben Jahr mit meinem Tunesier zusammen und er hat mich schon im Juni gefragt,ob ich ihn heiraten möchte. Damals war ich noch nicht soweit aber nach den ganzen Horrorgeschichten die ich so gelesen habe und was ich so gehört habe. Ein Freund(Ägypter) meiner Freundin hat mich gewarnt in Tunesien zu heiraten, aufgrund der Rechte die ein Mann im Fall einer Scheidung hat.
Und habe deshalb noch einige Fragen dazu:
-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)

Cathrin