Hallo Cathrin,

zu Deinen Fragen:
Ich habe deine Frage reikopiert und die Antwort darunter geschrieben...

-Bei Deinem Beispiel mit der Belgierin und dem Tunesier ist mir nicht klar, ob der Ort der Eheschließung ausschlaggebend ist oder der Wohnsitz der Partner?

Ausschlaggebend ist der Wohnsitz beider Partner bzw. um den Lebensmittelpunkt. Da meistens hier die Partner aus TN nach Deutschland kommen und mit hier zusammen lebt, gilt das dt. Scheidungsrecht (bestätigt von einer Fachanwältin für Familienrecht)

-Kann eine Ehevertrag auch nach Eheschließung in Tunesien noch nachgeholt werden, wenn der zukünftige Wohnsitz beider in Deutschland sein wird?
Ja, kann er, wenn die Ehe in D anerkannt worden ist. Du kannst in D zu jeder Zeit einen Ehevertrag abschließen.
Der Ehevertrag in TN geht nur vor bzw. während der Eheschließung.

-In welchen Ländern ist es sinnvoll eine Ausreisevollmacht mit in den Ehevertrag aufzunehmen?

In den arabischen Ländern. Wenn Du z. B. mit Deinem Mann in TN Urlaub machst, er austickt und dort bleiben will, dann hat er das Recht, Dir die Ausreise zu verweigern. Die dt. Botschaft hat dagegen meist keine Handhabe.
Es gibt auf den tun. Konsulaten in D Vordrucke für Ausreisegenehmigungen.

-Gibt es ein Muster für so einen Ehevertrag? ( Habe auf den Internetseiten von CCEE über so ein Muster gelesen aber leider nichts gefunden ! !)
www.huda.de
Allerdings ist es sehr, sehr schwer, in TN diesen Ehevertrag übersetzt und von einem Notar beglaubigt zu bekommen. Nicht jeder Übersetzer darf einen Vertrag (ausgenommen Ehevertrag, also die reine Eheschließung) übersetzen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Lieben Gruß
Marion