das, was früher dauerhafte aufenthaltserlaubnis hieß,schimpft sich jetzt niederlassungserlaubnis, als wir vor 3 1/2 jahren geheiratet haben, war die gesetzeslage noch wie oben beschrieben,man mußte lediglich nachweisen das die ehe besteht und keine sozialhilfe gezahlt wurde... jetzt werden zusätzlich lohnbescheinigungen,finanzamtsnachweise und miet-oder eigentumsnachweise der wohnung (haus) verlangt... bei sehr niedrigem gesamteinkommen kann auch die offenlegung aller konten erfolgen...


midoun