...jetzt werden zusätzlich lohnbescheinigungen,finanzamtsnachweise und miet-oder eigentumsnachweise der wohnung (haus) verlangt... bei sehr niedrigem gesamteinkommen kann auch die offenlegung aller konten erfolgen...

Das wage ich, bei einer Ehe eines Ausländers mit einem/r Deutschen und ohne weitere Unterhaltsberechtigte, zu bezweifeln, denn die Tatsache, daß HLU bezogen wird, reicht nicht alleine zur Versagung der Aufenthaltserlaubnis aus, die Wohnraumgröße ist bei einer Ehe ebenfalls ohne Belang - beides gilt übrigens auch bei der Erlangung eines FZF-Visums bei bestehender Ehe.