ist aber gängige praxis und wird vom amt verlangt...nicht nur in meinem fall... in rheda-wiedenbrück hat man einer frau sogar gesagt"ja.. die unterlagen sind nach rechtslage nicht entscheidend,aber wenn sie das nicht bringen,finden wir einen grund um die niederlassung zu verhindern..." auch von anderen bi-nationalen ehen weiß ich das diese unterlagen angefordert werden... nicht mehr für das ehe-visum,das wollten die vor 3jahren scon nicht mehr... wohl aber jetzt für die niederlassung... bei der mietbescheinigung,bzw.grundbucheintragung und teilungserklärung,geht es wohl auch nicht um die größe sondern um die kosten...


midoun