Das würde mich auch interessieren, denn immer wieder findet man auf den Internetseiten Hinweise... vorallem bezüglich der islamischen Ehen, wo generell ein Ehevertrag abgeschlossen wird! Aber eine islamische Ehe ist doch nicht die normale Eheschließung am Standesamt, oder? Jedenfalls wurde mir gesagt, dass eine Ehevertrag nicht einfach das Sorgerecht bzw den Unterhalt bei einer Scheidung regelt.. sondern ein Gericht darüber entscheiden muß!
Alles irgendwie ganz schön verwirrend!