5. Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten?

Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist (Judentum, Christentum, Islam).

6. Warum darf eine muslimische Frau keinen Nicht-Muslim heiraten?

Wenn man nun Gründe für das Verbot einer Mischehe aufführt, bei der der Mann nicht Muslim, die Frau aber Muslim ist, muß man zunächst damit beginnen, daß Gott es so im Koran vorschreibt: (2:221) "... und heiratet nicht mitgötterergebene Männer, bis sie glauben ..." Dies bezieht sich auf Mitgötterergebene Männer, also nicht auf Juden oder Christen. (60:10) (über die gläubigen Frauen) "... und habt ihr sie jedoch als Gläubige erkannt, dann laßt sie nicht zu den Ungläubigen zurürckkehren. Sie sind ihnen nicht erlaubt, noch sind jene für sie erlaubt..." Da es im Koran keine Ausnahme für Christen oder Juden gibt, gilt das Heiratsverbot. . Er hat uns erschaffen und weiß natürlich, was das beste für uns ist. Wer an Allah glaubt, versucht sich an seine Gebote zu halten. Eine muslimische Frau darf keinen Nichtmuslim heiraten. Die einzige Möglichkeit, daß die Ehe dennoch zustande kommt, ist die, daß der Nichtmuslim zum Islam konvertiert. Dies sollte aber nicht formal nur der Ehe wegen geschehen. Ein wichtiger Grunde ist die freie Ausübung der Religion. Während der Islam den muslimischen Ehemännern einer Mischehe vorschreibt, ihren christlichen oder jüdischen Ehefrauen die Ausübung ihrer Religion möglich zu machen, kann der Islam den chrislichen Männern einer derartigen (hypotetischen) Mischehe logischerweise derartiges nicht vorschreiben. Somit ist die Religionsausübung der Ehefrau nicht garantiert.


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