http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...hoerigkeit.html

Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ("sog. "Beibehaltungsgenehmigung") zu beantragen, bevor man die ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt.

Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nähere Informationen zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung finden Sie hier. Außerdem können Sie sich auch an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde wenden. Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.

http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_761424...ibehaltung.html

Die 255 Euro bitte nicht vergessen
Viel Glück und Erfolg wünscht raschidi


Das Recht ist viel zu wichtig, als dass man es den Juristen allein überlassen darf. Kramer