und wie wäre es in folgendem bzw meinem falle?

hochzeit ist jetzt über ein jahr her. ösi lebt in d´land und hat die heiratsurkunde nur von der dt botschaft zwecks ffz kurz nach der hochzeit legalisieren lassen.

für nen neuen ösipass mit geändertem namen, bräuchte man aber die legalisation von der ösi botschaft.... könnte man die heiratsurkunde dann von der ösi botschaft nicht mehr legalisieren lassen????