Hallöchen...mal ne Frage...vielleicht weiß einer hier bescheid...

Und zwar lese ich immer wieder das man von den Kosten befreit werden kann, wenn der Mann ALGII empfänger ist...
Aber kann man auch eine Befreiung beantragen, wenn der Ehemann keine Stütze vom Staat bezieht...die Frau arbeiten geht, aber das Geld nicht für beides reicht...Lebensunterhalt für den Ehemann und dazu die Kursgebühr...???

Ich habe keine Lust ALGII zu beantragen wenn es auch ohne geht...doch die 100Euro für diesen Kurs, der ja Pflicht ist...fallen leider dann nicht mehr ab...
Gibts es da eine Möglichkeit???
Habe mich schon erkundig gemacht, warte aber noch auf ANtwort der jeweiligen Schulen...bzw ABH...

LG [winken1]