Tipps für Geschäftsreisende:

Deutsche Geschäftsreisende benötigen für die Einreise nach Tunesien einen gültigen Reisepass und dürfen sich regelmäßig ohne Visum bis zu 3 Monaten im Land aufhalten. Ein miteingeführter PKW kann bis zu 3 Monaten im Land bleiben.

Zahlungsmittel ist der tunesische Dinar (TND). Die Ein- und Ausfuhr von tunesischen Dinaren ist verboten. Die Deviseneinfuhr ist uneingeschränkt möglich. Devisen im Gegenwert von über 1.000 TND (ca. 730 Euro), die wieder ausgeführt werden sollen, müssen bei der Einreise deklariert werden. Es empfiehlt sich, Geld am Flughafen zu tauschen. Belege sollten für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden.

Als Geschäftsmann in Tunesien sollte man sich im Hinblick auf Höflichkeits- und Umgangsformen sowie auf Einladungen und Kleidung genauso verhalten, wie man sich in Deutschland verhalten würde.

Mobiltelefone: Mitnahme problemlos, Roamingabkommen mit D1, D2. Das ganze Land kann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Mietwagen unkompliziert und sicher bereist werden.

Alle wichtigen Bereiche sind gesetzlich geregelt. Im Wirtschaftsrecht ist eine klare Anlehnung an das europäische bzw. das französische Recht gegeben. In den Monaten Juli und August arbeiten Behörden, Institutionen und viele Unternehmen längstens bis zum frühen Nachmittag; im islamischen Fastenmonat Ramadan gelten oftmals ebenfalls verkürzte Arbeitszeiten ( 2003: Beginn in der letsten Oktoberwoche ). Dem Geschäftsreisenden wird geraten, sich vorab über tunesische Fest- u. Feiertage zu informieren. Zeitdifferenz: MEZ ± 0, MESZ –1 Stunde.

http://www.ahktunis.org/deutsch/land/tipps.htm