Bergbau: Neue Gesetzgebung
Die neue Gesetzgebung für den Bergbau wurde kürzlich mit der Unterschrift des tunesischen Staatspräsidenten in Kraft gesetzt. Sie beinhaltet eine ganze Reihe von neuen Anreizen für Unternehmer, die sich in dieser Branche engagieren möchten. Damit wurde die aus dem Jahr 1953 stammende Vorgängerversion an die aktuellen Erfordernisse des Marktes und potentieller Investoren angepasst.
Folgende wichtige Änderungen sind zu vermerken:
– Der Steuersatz auf Gewinne wurde von 35 Prozent auf 25 Prozent zurückgenommen. Eine volle Befreiung von dieser Steuer für fünf Jahre nach Beginn einer Aktivität wird zukünftig allen Firmen zuteil, die neu in den Bergbausektor einsteigen.
– Eine Befreiung von Mehrwertsteuerzahlungen für in Tunesien realisierte Operationen sowie eine Befreiung von Zöllen und anderen Steuern, die normalerweise auf den Import von Waren und Ausrüstungen erhoben werden.
– Der tunesische Staat wird bei einer neuen Aktivität für fünf Jahre die üblicherweise durch den Unternehmer zu erbringenden finanziellen Leistungen übernehmen.
– Darüber hinaus gibt es Erleichterungen bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften und
– bessere Bedingungen zum Beispiel was die Vergabedauer von Förderkonzessionen angeht, geben.