wird zwar krass von der Länge her (sorry for that), aber mal als Gedankenstütze zum Thema "böse Asylanten" (Quelle steht unten im Text):

Flucht und Asyl
Neufassung - März 2001
Angehörige von Minderheiten suchen Schutz in Deutschland
Am Ende des vergangenen Jahrtausends haben die Vereinten Nationen (UNO) weltweit 22, 3 Millionen Flüchtlinge gemäß der Definition der Genfer Flüchtlingskonvention registriert. Darüber hinaus geht die UNO von etwa 20-25 Millionen Binnenflüchtlingen aus: Menschen, die aus ihren Heimatorten in einen anderen Teil ihres Landes fliehen mussten. Die meisten Flüchtlinge suchen Schutz in den ärmsten Ländern Afrikas und Asiens. Das reiche Westeuropa dagegen nimmt nur einen kleinen Teil der Flüchtlinge auf. Als bisheriges Hauptzielland ist Deutschland im Jahre 2000 von Großbritannien abgelöst worden: Der deutsche EU-Anteil an asylsuchenden Flüchtlingen, der 1996 noch bei 50 Prozent gelegen hatte, betrug im Jahre 2000 nur noch 20 %. Und im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern steht Deutschland nach wie vor nur an zwölfter Stelle, wenn man die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge in Relation zu den jeweiligen Einwohnerzahlen setzt.

Drastische Abnahme der Flüchtlingszahlen in Deutschland

Im Jahre 2000 haben insgesamt 78.564 Flüchtlinge in Deutschland Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber gegenüber dem Vorjahr um 17,4 % gesunken – der niedrigste Stand seit 1987. Der Hauptgrund für diese Abnahme liegt darin, dass die Zahl der Flüchtlinge aus der Bundesrepublik Jugoslawien um 20.000 geringer ist als 1999. Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge waren im Jahre 2000 der Irak, die Bundesrepublik Jugoslawien, die Türkei und Afghanistan.

Bereits in den Jahren vor 2000 hatten die Flüchtlingszahlen drastisch abgenommen. Zurückzuführen ist dies auf das "Neue Asylrecht", das seit dem 1. Juli 1993 gilt. Demnach können sich Verfolgte praktisch nur noch dann bei uns um Asyl bewerben, wenn sie Deutschland auf dem Luftweg erreichen oder wenn es ihnen gelingt, "illegal" über die Grenze zu kommen. Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Deutschland gelangen, werden in der Regel in das von ihnen durchquerte Transitland zurückgeschickt, da alle Deutschland umgebende Länder als "sichere Drittstaaten" gelten. Nur mit knapper Mehrheit hatte das Bundesverfassungsgericht 1996 das neue Asylrecht für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.
Nach dem Wegfall der Binnengrenzen in Europa hat sich die westeuropäische Staatengemeinschaft mehr und mehr gegen Flüchtlinge abgeschottet, die über die osteuropäischen Länder – oft aus dem Nahen Osten oder asiatischen Ländern kommend – in Westeuropa Zuflucht suchen. Die äußeren Grenzen nach Osten hin werden zunehmend überwacht. Die Einengung der Asylgesetzgebungen auf nationaler Ebene haben das Ziel, sich vor vermeintlichen "Wirtschaftsflüchtlingen" abzuschotten.

Schutzquote weitaus höher als vielfach behauptet

Zwar wurden nur 3 % der Asylsuchenden im Jahre 2000 – ebenso wie 1999 - vom zuständigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge gemäß dem Artikel 16 unseres Grundgesetzes als asylberechtigt anerkannt. Deutlich gestiegen sind dagegen die Entscheidungen auf Gewährung von Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes von 4,5 Prozent auf 7,9 Prozent der Asylbewerber.

Etwa 70 % der Abgelehnten fechten den Bescheid des Bundesamtes gerichtlich an. Bezieht man die Erfolgsquote dieser Anfechtungen ein, so kommt man schließlich auf eine geschätzte jährliche Anerkennungsquote von 22-29 Prozent. Von den übrigen Flüchtlingen erhält ein erheblicher Anteil Abschiebungsschutz – sei es aus humanitären Gründen, sei es, weil Krieg im Heimatland eine Rückkehr unmöglich macht. Nach Schätzungen erhielt fast die Hälfte der Schutzsuchenden in Deutschland in den letzten fünfeinhalb Jahren Abschiebeschutz.

Als Hauptkriterium für eine Anerkennung als Asylberechtigte gilt: Es muss eine individuelle politische Verfolgung vorliegen. Nur im Ausnahmefall wird eine ganze Gruppe - z.B. eine ethnische oder religiöse Minderheit - als verfolgt eingestuft ("Gruppenverfolgung"). Ein Beispiel dafür ist die religiöse Minderheit der Yeziden, die in verschiedenen Ländern des Nahen Ostens beheimatet ist. Die yezidischen Flüchtlinge aus der Türkei werden in Deutschland kollektiv als asylberechtigt anerkannt. Das ist jedoch die Ausnahme: In der Regel muss die individuelle Verfolgung nachgewiesen werden.

Wenn die Verfolgung nicht vom Staat ausgeht...

wurden Flüchtlinge in Deutschland bis vor kurzem nicht als asylberechtigt anerkannt. Somit hatten zum Beispiel Asylsuchende aus Afghanistan, die Opfer der Verfolgung durch die Taliban geworden sind, keine Chance auf Asyl. Diese Praxis wird sich jetzt ändern. Im Februar 2001 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass auch diejenigen als asylberechtigt anerkannt werden können, deren Verfolgung durch den Terror nicht-staatlicher Gruppen verursacht wurde.

Asylsuchende, in deren Herkunftsland Krieg herrscht, werden nicht als asylberechtigt anerkannt. Für diese Gruppe gibt es im "Neuen Asylrecht" eine besondere Aufnahmeregelung:
Die Bundesregierung kann entscheiden, dass Betroffene aus Ländern, in denen Krieg herrscht, in Deutschland vorübergehend Schutz finden, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Sie erhalten dann eine Aufenthaltsbefugnis. Angewandt wird diese Aufnahmeregelung allerdings nur sehr zögerlich. Bund und Länder müssen sich jeweils darüber einigen, wer für den Lebensunterhalt von Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen aufkommen muss. Eine grundsätzliche Einigung darüber existiert bisher nicht. Ebenso schwierig zu lösen ist die Frage, wann - nach Kriegsende - der richtige Zeitpunkt für die Rückkehr gegeben ist. Die zuständigen Politiker von Bund und Ländern möchten Kriegsflüchtlinge dann erfahrungsgemäß so früh wie möglich in ihre Heimat zurückdrängen.

Zum Beispiel: Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo

Im März/April 1999 entschied die Bundesregierung, 15.000 Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo in Deutschland aufzunehmen. Bund und Länder teilten sich die Kosten des Unterhalts dieser Kriegsopfer, die mit einer Aufenthaltsbefugnis ausgestattet wurden. Zusätzlich lebten zu diesem Zeitpunkt – teilweise schon seit Anfang der 90er Jahre – etwa 180.000 Kosovo-Flüchtlinge in Deutschland, die meist im Asylverfahren abgelehnt worden waren, aber wegen der Verhältnisse im Kosovo nicht abgeschoben werden konnten und seitdem geduldet wurden. Eine Duldung ist für einen längeren Aufenthalt allerdings denkbar ungeeignet: Die Flüchtlinge unterliegen der "Residenzpflicht" und können somit nur im Ausnahmefall den Geltungsbereich ihrer Ausländerbehörde verlassen. In der Regel finden sie mit einer Duldung weder einen Ausbildungsplatz noch eine Arbeitsstelle. Auch ist kein Besuch bei Verwandten im Ausland möglich, da eine "Duldung" nach Grenzübertritt erlischt.

Seit dem Frühjahr 2000 kommt es regelmäßig zu Abschiebungen von Kosovo-Albanern, die sich noch nicht zu einer freiwilligen Ausreise entscheiden konnten. Im Winter 2000/2001 wurden diese Abschiebungen in den meisten Bundesländern zeitweise ausgesetzt. Die UNO-Verwaltung im Kosovo hatte angesichts der Tatsache, dass die Aufnahmekapazitäten vollkommen erschöpft sind und Versorgungsengpässe drohen, vor einer Fortführung der Rückführungen gewarnt. Familien mit schulpflichtigen Kindern sowie berufstätige Kosovo-Flüchtlinge und ihre Familien werden zumeist noch bis zum Sommer 2001 geduldet.

Besondere Problematik: Verfolgte Roma, Aschkali und Ägypter aus dem Kosovo

Unter den Kriegsflüchtlingen aus dem Kosovo wie auch unter den schon lange unter uns lebenden Kosovo-Flüchtlingen befinden sich 20.000 bis 30.000 Menschen, die heute in ihrem Heimatland bedroht sind: Angehörige von Minderheiten werden im Kosovo seit Kriegsende von extremistischen Albanern vertrieben und verfolgt, ihre Häuser werden niedergebrannt, es kommt zu Mord, Entführungen, Vergewaltigungen und Misshandlungen.

Von ursprünglich etwa 150.000 Roma, Aschkali (Minderheiten indischen Ursprungs) sowie Kosovo-Ägyptern sind nur etwa 10.000 bis 20.000 im Kosovo zurückgeblieben – extrem gefährdet und nicht ausreichend mit Hilfsgütern versorgt. Da sie bei einer Rückkehr an Leib und Leben gefährdet wären, warnt die UNO vor einer Rückführung dieser Minderheiten aus den Gastländern. Die Gesellschaft für bedrohte Völker und der UNHCR haben sich intensiv für einen Abschiebeschutz für diese Gruppen aus Deutschland eingesetzt – bisher mit Erfolg. Im Mai 2001 werden die Innenminister erneut beraten. [Hintergrund zum Kosovo]

Zum Beispiel: Bosnische Kriegsflüchtlinge

Sofort nach dem Friedensschluss von Dayton drängten die Innenminister von Bund und Ländern auf eine zügige Rückkehr der annähernd 350.000 bosnischen Vertriebenen, die Deutschland aufgenommen hatte. Inzwischen (Stand: Februar 2001) sind etwa 320.000 Betroffene zurückgekehrt oder in die USA, nach Australien oder Kanada weitergewandert – die meisten als Reaktion auf den immensen Druck der deutschen Behörden. Zwischen 70 % und 80 % der bosnischen Kriegsflüchtlinge stammen aus dem serbisch besetzten Gebiet, in das sie bisher in der Regel nicht zurückkehren können, da sie dort als Angehörige der muslimisch- bosniakischen Minderheit noch immer nicht willkommen sind.

Bis heute bestimmen ehemalige Kriegsverbrecher die Politik in diesem Teil Bosniens. ähnlich sieht es im kroatisch verwalteten Gebiet aus. Das bosniakisch kontrollierte Gebiet - etwa 27 % des Territoriums - ist am stärksten zerstört und von Binnenflüchtlingen überfüllt, denn die aus dem serbisch verwalteten Teil Bosniens stammenden Rückkehrer mussten in die Föderation ausweichen. Die Versorgungslage im bosniakisch verwalteten Teil der Föderation ist dementsprechend gespannt. Besonders große Probleme haben kranke, alte und traumatisierte Rückkehrer.

Bleiberechtslösungen für Traumatisierte und Berufstätige

Bosnier, die während des Krieges schwerste Menschenrechtsverletzungen - z.B. in den Konzentrationslagern - erlitten haben und schwer traumatisiert sind, haben seit dem November 2000 in Deutschland die Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthaltes. Sie müssen ihre Traumatisierung und eine darauf bezogen Therapie nachweisen. Aber nicht alle Traumatisierten können die dafür gestellten engen Bedingungen erfüllen.

Zusätzlich haben die Innenminister von Bund und Ländern im Februar 2001 entschieden, dass bosnische Kriegsflüchtlinge, die seit mindestens sechs Jahren in Deutschland leben und seit mindestens zwei Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eine Aufenthaltsbefugnis beantragen können. Wie viele Betroffene von dieser Möglichkeit profitieren können, ist fraglich. Nur wenige konnten ohne einen längerfristigen Aufenthaltsstatus eine Arbeitsstelle finden. Die Gesellschaft für bedrohte Völker beklagt, dass es trotz dieser beiden neuen Regelungen immer noch nicht zu einer wirklichen Abschlussregelung für die bosnischen Genozid-Flüchtlinge gekommen ist. Diejenigen, die jetzt noch hier sind, haben sämtlich gute Gründe dafür, dass eine Rückkehr bisher nicht möglich war. Sie sind in aller Regel gut integriert, ihre hier aufgewachsenen Kinder sprechen häufig nur noch Deutsch.

Zum Beispiel: Flüchtlinge aus dem Nahen Osten

Aus dem Nahen Osten fliehen zahlreiche ethnisch und religiös Verfolgte nach Deutschland. Dazu gehören Kurden aus der Türkei, aus Syrien, dem Libanon und dem Irak, außerdem Angehörige christlicher Minderheiten aus diesen Ländern wie die Assyrer und die Armenier, sowie Bahai'i aus dem Iran. In der Türkei werden politisch aktive Kurden nach wie vor Opfer von Verfolgung, Inhaftierung und Verschwindenlassen.

Zwar sind die unmittelbaren Kriegshandlungen im Südosten der Türkei abgeflaut, aber die Zivilbevölkerung leidet unter den Folgen der seit 1984 dauernden militärischen Auseinandersetzungen in den Dörfern. Etwa 3.000 kurdische Dörfer sind zerstört oder entvölkert; ein koordinierter Wiederaufbau ist bisher nicht in Sicht.
Als asylberechtigt anerkannt wird ein relativ hoher Prozentsatz der christlichen Flüchtlinge aus Nahost, der yezidischen Religionsflüchtlinge aus der Türkei sowie der Kurden aus dem Irak. Kurdische Flüchtlinge aus der Türkei müssen in Deutschland um ihren Schutz bangen; vielen droht die Abschiebung.

Zum Beispiel: Flüchtlinge aus dem Sudan

Unter Ausschluss der Weltöffentlichkeit führt die sudanesische Regierung seit über 30 Jahren einen Ausrottungsfeldzug gegen die eigene Bevölkerung: Seit 1955 fielen dem Völkermord im Sudan 2,5 Millionen Südsudanesen zum Opfer, die sich etwa zu einem Drittel zum Christentum bekennen. 1992 erklärte die radikal-muslimische Militärjunta den Ausrottungsfeldzug im Südsudan zum "Heiligen Krieg" (Jihad). Besonders gefährdet sind christliche Südsudanesen, die das radikal-muslimische Regime im Sudan aktiv bekämpfen. In Deutschland wird den wenigen Betroffenen, denen es gelingt, um Asyl nachzusuchen, nur selten Schutz gewährt. Als asylberechtigt werden die meisten nicht anerkannt, und auch einen Abschiebeschutz erhalten nur wenige.

Zum Beispiel: Flüchtlinge aus China

Auch aus China gelangen ethnisch und religiös verfolgte Flüchtlinge zu uns. Zum Beispiel Angehörige der uigurischen Minderheiten aus der Region Xingjiang. Seit 1997 wurden mehr als 289 Uiguren aus politischen Gründen zum Tode verurteilt. Systematisch versucht die chinesische Regierung, den Widerstand der Uiguren gegen die Zerstörung ihres Landes, ihrer Religion und Kultur zu kriminalisieren.

Wer in Xinjiang öffentlich für seine Menschenrechte eintritt, wird pauschal als "muslimischer Extremist" und "Separatist" verteufelt und strafrechtlich verfolgt – besonders diejenigen, die sich für eine freie Ausübung ihrer muslimischen Religion einsetzen. Auch für uigurische Flüchtlinge in Deutschland gilt: Trotz der massiven Verfolgung, die sie erlitten haben, können sie aufgrund der engen Anerkennungskritierien nicht sicher damit rechnen, Asyl zugesprochen zu bekommen. Immer wieder wird Betroffenen die Abschiebung angedroht.

Verfolgte vor Abschiebung schützen!

Immer wieder sind Flüchtlinge von Abschiebung bedroht, bei denen befürchtet werden muss, dass sie nach einer Rückkehr erneuter Verfolgung ausgesetzt werden. Die engen Anerkennungskriterien unseres Asylrechts lassen etliche "durch das Netz fallen", die bei uns Schutz dringend benötigen. Die Gesellschaft für bedrohte Völker unterstützt die betroffenen Flüchtlinge schon im Vorfeld:

indem sie Appelle an die Innenminister von Bund und Länder richtet, für besonders gefährdete Gruppen Abschiebestopps zu erlassen,
indem sie die Menschenrechtslage ethnisch und religiös Verfolgter in ihren Herkunftsländern in Gutachten, Reporten und Dokumentationen beschreibt und den Behörden sowie den Verwaltungsgerichten so deutlich macht, welche Gefahren Rückkehrern drohen.
In der Öffentlichkeit wirbt die GfbV um Verständnis für Flüchtlinge, indem sie die Fluchthintergründe beschreibt und so vermittelt, dass Flucht oft die einzige Möglichkeit für die Betroffenen ist, einem grausamen Verfolgungsschicksal zu entkommen.

Dennoch: Immer wieder gibt es Schutzsuchende, die den Rechtsweg vergeblich ausgeschöpft haben, bei denen aber eine Abschiebung nach Auffassung von Experten und Menschenrechtsorganisationen verantwortungslos wäre. In einigen dieser Fälle werden einzelne Kirchengemeinden aktiv: Sie nehmen verzweifelte Flüchtlinge für eine gewisse Zeit auf, bis ihr Asylverfahren erneut überprüft und eventuell revidiert werden kann ("Kirchenasyl").

Deutschland trägt Mitverantwortung

Auch langfristig wird die Bundesrepublik Zielland für Flüchtlinge bleiben - gehört doch Deutschland zu den reichsten und auch zu den liberalsten Ländern der Erde. Dem dürfen wir uns nicht verschließen, zumal Deutschland mit dazu beiträgt, dass Menschen überhaupt fliehen müssen. Daraus müssen wir endlich Konsequenzen ziehen.
Zu den Hauptursachen von Flucht gehören Kriege und Bürgerkriege. Die Grausamkeit moderner Kriege und die Tatsache, dass zunehmend Zivilisten zu Kriegsopfern werden, sind vielfach das Ergebnis hochentwickelter Kriegstechnik. Deutsche Firmen gehören zu den Hauptlieferanten von Waffen und von Know-how für Waffensysteme, die in alle Welt exportiert werden - auch in Krisengebiete.

Eine weitere wichtige Ursache für Flucht in aller Welt ist wirtschaftliche Not. Auch daran ist Deutschland nicht unbeteiligt. Die Bundesrepublik ist mit verantwortlich dafür, dass Rohstoffe schonungslos abgebaut werden und ganze Völker verelenden, weil auch für deutsche Firmen der Regenwald abgeholzt wird. Somit sind wir Mitverursacher der Armut. Hunderttausende sind vor allem in Afrika gezwungen, in benachbarte, meist ebenso arme Regionen abzuwandern.

Die Entwicklungshilfe, die Deutschland an Dritte-Welt-Staaten zahlt, ist mit nur 0,26 % unseres Bruttonationalprodukts lächerlich gering (Stand: Ende 1999, aktuellste Angabe des BMZ) und liegt damit weit unterhalb der UNO-Empfehlung von 0,7 %. Die Zinsen, die Dritt-Welt-Länder jährlich an uns zurückzuzahlen haben, übersteigen inzwischen die Summe, die diese Länder von uns erhalten.

Deutschland kann wesentlich dazu beitragen, dass Fluchtursachen beseitigt werden:
durch einen konsequenten Abbau der Waffenexporte
durch eine radikale Erhöhung des Entwicklungshilfebudgets
durch großzügigere wirtschaftliche Hilfe an die osteuropäischen Länder
durch eine Bindung der Struktur- und Entwicklungshilfe an die Einhaltung der Menschenrechte
durch die Unterstützung umwelterhaltender Programme in aller Welt.
Wenn Sie Fragen haben oder Kommentare abgeben möchten, schreiben Sie an Annelore Hermes, Flüchtlingsreferentin der Gesellschaft für bedrohte Völker: E-Mail: fluechtlinge@gfbv.de