eine beglaubigte Erlaubnis von deinen Eltern oder deinen Erziehungsberechtigten reicht völlig aus, wenn du die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.

Wenn du einen tun. Vater haben solltest dann hier die Infos dazu:

Hinweis für Doppelstaater: Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes.

http://www.tunis.diplo.de/de/04/Leben__und__Arbeiten/Leben__und__Arbeiten.html