Ursel, ich würde deiner Tochter raten, sich nochmals beraten zu lassen, denn es kann nicht sein, dass sie verheiratet bleiben muss, nur weil sie nicht weiß, wo der Kerl sich aufhält.
Vielleicht gibt es da beim Familiengericht eine Mölichkeit oder auch direkt bei der Ausländerbehörde, nur fände ich es schlimm, wenn sie es so hinnehmen würde.

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass sie nie geschieden werden kann. Nee, so kann ich mir das nicht vorstellen.