Es gibt Ausnahmebewilligungen, die durch die verschiedenen Ministerien ausgestellt werden könne. Da wird dann die zukünftige europäische Frau zuerst durch die Botschaft in ihrem Heimatland einvernommen/geprüft und danach muss sie normalerweise noch beim entsprechenden Ministerium vorsprechen und wird dort auch noch einmal befragt. Zudem muss sie sehr viele amtlich beglaubigte Papiere (Strafregisterauszüge, Gesundheitscheck, usw.) beschaffen. Alles nicht sehr einfach, aber machbar.