Seit wann ist das Sache des Standesamtes? Solche Befragungen sind doch wohl Sache der ABH - das grenzt ja an Amtsanmaßung, wenn der gute Mann da selber einschreiten und eine Eheschliessung verweigern will. Oder hast du da irgendwas evtl. nur falsch ausgedrückt?
Sichüberämterwundernder Gruß
Susanne