...die entscheidung ob ein visum zwecks familienzusammenführung erteilt wird, fällt die botschaft...

Da gibt es keine Entscheidung, sondern es besteht ein Rechtsanspruch, der vor Gericht durchgesetzt werden kann - und das geschieht gar nicht mal so selten. Im übrigen habe ich den Eindruck, daß der Ball gerne hin- und hergespielt wird (mir sagte die Botschaft z.B. sie AB habe sich mit ihr in Verbindung gesetzt, die AB sagte hingegen, die Botschaft habe vielmehr sie angerufen, etc.).
Tatsache ist jedoch, daß die Botschaft nur bei einem Touristenvisum die alleinige Entscheidungsbefugnis hat - und deshalb wird es auch innerhalb von Stunden erteilt. Für ein Hochzeits- oder FZF-Visum stehen der Botschaft hingegen keine relevanten Informationen zur Verfügung UND die zur Verfügung stehenden Informationen sind irrelevant (Rückkehrwille, Arbeitsstelle, Finanzierung). Demzufolge kann die Botschaft hier nur für die Ausländerbehörde tätig werden, auch wenn sie streng nach dem Aufenthaltsgesetz für die Ausstellung eines Visums zuständig ist (die Aufenthaltserlaubnis nach der Eheschließung ist übrigens kein Visum im Sinne der Gesetzes).