wenn das Visum erst einmal abgelaufen ist, dann hast Du mit Deiner Verpflichtungserklärung unterschrieben...

falsch: die Verpflichtungserklärung gilt nur für die Dauer der Gültigkeit des Visums, und ist bei einem Visum, das nur für Deutschland gültig ist, auch nur auf Deutschland beschränkt.



falsch.... auch wenn das Visum abläuft, was es irgendwann tun wird, so bist du, lieber wolf, nach wie vor für diese Dame verantwortlich.
Die Verpflichtungserklärung beschränkt sich im Falle des Untertauchens der Eingeladenen, leider nicht nur auf die Visumszeit. Aber eigentlich müsste man hier schreiben, zum Glück.....
die Kosten für den Rückflug trägst du ganz allein,egal in welcher Form er stattfinden wird. Freiwillige Ausreise oder die evtl. Abschiebung.
Und erzähl mir bitte nicht mehr, die Dame von der ABH hat das so und so gesagt. Da hast Du wahrscheinlich mit einer Auszubildenen gesprochen.
Wolf, du hast dich mit diesem Visum strafbar gemacht und das weißt du....

Ferner weisst du sicherlich auch, dass hier auch Damen oder Herren von der ABH mitlesen???? Und gewisse Schlüsse ziehen????

Ich kann Dir nur raten, sieh zu, wie du aus dieser Nummer wieder rauskommst.


In diesem Sinne,

ab an den Schreibtisch

Alexis