Zuerst möchte ich als Neuling Hallo sagen!

Fasziniert verfolge ich dieses Thema - was so alles passieren kann...

Falls nun die Dame untergetaucht ist, dann könnte sie schlecht behaupten, sie sei - wie auch immer - schlecht behandelt worden. Denn - wie hätte sie als total Fremde gewusst, wohin sie untertauchen könnte? Also muss sie jemanden gekannt haben und von daher erscheint ihre Flucht wie eine abgekartete Sache - womöglich mit dem telefonisch verständigtem Fluchthelfer mit Auto vor der Tür.

Das nächste, was mir nicht klar ist, wäre ich der Gastgeber, dann würde ich mich erst mal sorgen, dass ihr etwas zugestossen sein könnte (Unfall, Schlimmeres) - also würde ich hier alle Hebel in Bewegung setzen. Ist sie aber mit ihren Sachen abgehauen, dann würde ich sie sofort abmelden (Meldeamt) und diesen Sachverhalt melden.

Was mir außerdem nicht klar ist - sie erhielt offenbar ihr Visum für den Zweck einer Verehelichung - wieso war jemand anderer als ihr zukünftiger Ehepartner der "Einlader"? - Geht das überhaupt? Muss für den Zweck eines "Heiratsvisum" nicht der/die Verlobte als Einlader aufscheinen?


My Way
Nieder mit Diktaturen!