<<<daß der Heiratsgedanke erst folgte, nachdem mein Entschluß, wieder permanent in Deutschland zu leben, feststand und ich möglicherweise mehr den gesetzlichen Erfordernissen des deutschen Aufenthaltsrechtes als den tunesischen Ansichten von Ehrbarkeit folgen wollte.>>>

Nun erkläre das bitte einem Menschen mit eventuell eingeschränktem Denkvermögen... was sind gesetzliche Erfordernisse des deutschen Aufenthaltsrechtes? Ich heiratete (in meinem jugendlichen Übermut)aus Liebe.. auch nach unorthodox kurzer Zeit, aber nur die Gefühle waren entscheidend.. welchen Grund kann ich nun hinter deiner Aussage vermuten? Ich meine diese Frage ernst.. du formulierst deine Aussagen so gestelzt und mit dem Charme eines Vorwortes zu einem Fachbuch für Rechtsgelehrte oder solche die es werden wollen.. das ich mir da keinen Reim drauf machen kann, was du meinst.




Wenn nicht Meinung gegen Meinung offen gesagt wird läßt sich die bessere nicht herausfinden.

Je dis ce que je pense et je fais ce que je dis.