Antwort auf:

Schlafen mit Ungläubigen darf man nur, wenn es einen offensichtlichen Nutzen gibt.
Alkohol trinken darf man nur, wenn es einen offenkundigen Nutzen gibt.
Lügen darf man nur, wenn es einen offenkundigen Nutzen gibt.

Kann beliebig fortgesetzt werden.

@ Belly

Soll wohl eher heissen, dass man die Christen bei diesen Anlässen über den Islam informieren kann (siehe Einladung zum Islam).




Da kann ich mir beim [~~~~] aber besseres Vorstellen, als über den Islam zu sprechen. Und glaubst du wirklich, sie schlafen mit "Ungläubigen" weil sie sie bekehren wollen ? Beachtenswert, was diese Muslime sich alles aufbürden, damit sie vielleicht jemanden bekehren können. Chapeau

Last edited by Kayla; 04/07/2007 00:45.