Original geschrieben von: Wolf

Ich weiß übrigens nicht, ob Visa jetzt schon nach der neuen Gesetzgebung erteilt werden (ich kenne das Datum des Inkrafttretens nicht) - in diesem Falle muß der Antragsteller dann bei der Botschaft zusätzlich noch eine annehmbare Beherrschung der deutschen Sprache nachweisen (Niveau A2 oder B1, glaube ich), wenn da keine Kurszeugnisse vorhanden sind, wird wohl ein Gespräch auf deutsch geführt werden müssen - dies gilt AUCH für Paare, die bereits verheiratet sind!


Was soll das bedeutet? Wann wäre denn dann diese befragung?
Die Frau von der Botschaft hat meinem Mann gesagt, das er jetzt mit allem fertig sei. Sie würde nur noch anrufen wenn der Bescheid da ist ob er das Visum bekommt oder nicht.


LG, Vanessa

- Nicht das Beginnen wird belohnt,
sondern einzig und allein das Durchhalten -